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Montag, 18. Mai 2020

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Kabel Deutschland Holding AG: Zeitplan für das Beschwerdeverfahren

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der zum Vodafone-Konzern gehörenden Vodafone Vierte Verwaltungs AG mit der Kabel Deutschland Holding AG (als beherrschtem Unternehmen) hatte das Landgericht München I mit Beschluss vom 27. November 2019 eine gerichtliche Erhöhung des angebotenen Abfindungsbetrags und der Ausgleichszahlung (sog. "Garantiedividende") abgelehnt. Den von mehreren Antragstellern eingelegten Beschwerden hat das LG München I mit Beschluss vom 28. April 2020 nicht abgeholfen und die Sache dem OLG München vorgelegt.

Das OLG München hat nunmehr einen Zeitplan für das Beschwerdeverfahren vorgelegt. Demnach können die Beschwerden bis zum 15. August 2020 (ergänzend) begründet werden. Darauf kann bis zum 15. November 2020 erwidert werden. Der gemeinsame Vertreter kann sodann bis zum 15. Februar 2021 Stellung nehmen. Eine abschließende Entscheidung dürfte daher frühestens Mitte 2021 ergehen.

OLG München, Az. 31 Wx 190/20
LG München I, Beschluss vom 27. November 2019, Az. 5 HK O 6321/14
Vogel, E. u.a. ./. Vodafone Vierte Verwaltungs AG
80 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Franz L. Heiss, 80801 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Vodafone Vierte Verwaltungs AG:
Rechtsanwälte Linklaters LLP, 40212 Düsseldorf
(Rechtsanwalt Stephan Oppenhoff, Rechtsanwalt Dr. Kay-Uwe Neumann)

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