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Freitag, 15. Mai 2020

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der PIXELPARK AG: LG Berlin erhöht Barabfindung auf EUR 2,41 (+ 22,96 %)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der PIXELPARK AG, Berlin, zugunsten der zur Publicis-Gruppe gehörenden MMS Germany Holdings GmbH hat das Landgericht Berlin mit Beschluss vom 5. Mai 2020 den Barabfindungsbetrag auf EUR 2,41 je PIXELPARK-Aktie festgelegt. Dies entspricht eine Anhebung um 22,96 % im Vergleich zu den angebotenen EUR 1,96.

Die Antragsteller und die Antragsgegnerin können gegen den Beschluss noch innerhalb von einem Monat ab Zustellung Beschwerde einlegen (über die das Kammergericht entscheidet). Das Landgericht hat die Beschwerde nicht zugelassen, wenn die Beschwer EUR 600,- nicht übersteigt.

LG Berlin, Beschluss vom 5. Mai 2020, Az. 102 O 2/16 .SpruchG
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. MMS Germany Holdings GmbH
62 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Johannes Deiß, c/o Neuwerk Rechtsanwälte, 20354 Hamburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, MMS Germany Holdings GmbH (Publicis-Gruppe): Rechtsanwälte GvW Graf von Westphalen, 60325 Frankfurt am Main
(bislang: Cleary Gottlieb Steen & Hamilton LLP, 60311 Frankfurt am Main)

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