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Donnerstag, 7. Mai 2020

ADO Properties S.A.: Annahmefrist für das Angebot von ADO Properties für die ausstehenden Aktien der WESTGRUND beginnt

- Angebotsunterlage für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot und Delisting-Erwerbsangebot für WESTGRUND veröffentlicht

- Annahmefrist läuft vom 6. Mai 2020 bis zum 3. Juni 2020

- Gegenleistung von 11,74 EUR in bar für alle ausstehenden WESTGRUND Aktien


Luxemburg, 6. Mai 2020 - ADO Properties S.A. ("ADO" oder "die Bieterin") hat heute die Angebotsunterlage für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot und Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der WESTGRUND Aktiengesellschaft ("WESTGRUND") zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber laufenden Stückaktien der WESTGRUND (ISIN DE000A0HN4T3) nach der Gestattung durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) veröffentlicht.

Die Annahmefrist für das Übernahmeangebot und Delisting-Erwerbsangebot beginnt heute, 6. Mai 2020, und endet am 3. Juni 2020, 24:00 Uhr (MEZ), soweit sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) verlängert wird. Ab heute können WESTGRUND-Aktionäre ihre Aktien zu einem Preis von 11,74 EUR pro Aktie andienen, der auf einer unabhängigen Bewertung von WESTGRUND basiert. Zum 31. Dezember 2019 belief sich der NAV pro Aktie von WESTGRUND auf 11,59 EUR. Das Angebot gibt den Minderheitsaktionären von WESTGRUND, die zusammen 3,12 % der Aktien des Unternehmens halten, die Möglichkeit, ihre Aktien gegen Barmittel einzutauschen. Um ihre Aktien anzudienen, erhalten die WESTGRUND Aktionäre die Informationen zur Teilnahme von ihrer jeweiligen Depotbank.

Durch den erfolgreichen Abschluss des Unternehmenszusammenschlusses mit der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft ("ADLER"), hält ADO bereits mittelbar 77.093.817 WESTGRUND Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 96,88 % des zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Angebotsunterlage bestehenden Grundkapitals und bestehenden Stimmrechte der WESTGRUND. Damit hat die Bieterin die für einen übernahmerechtlichen Squeeze-out erforderliche Beteiligungshöhe erreicht.

ADO und ADLER haben eine Vereinbarung geschlossen, in der sich ADLER gegenüber ADO verpflichtet, das Angebot für die von ihr gehaltenen WESTGRUND Aktien nicht anzunehmen ("Non-Tender Agreement"). Das Angebot dient dazu, die Struktur der kombinierten ADO/ADLER Gruppe weiter zu vereinfachen. Die Bieterin beabsichtigt, frühestens bis zum Ablauf der Weiteren Annahmefrist einen Antrag auf Widerruf der Zulassung sämtlicher WESTGRUND Aktien zum Handel im Regulierten Markt der Börse Düsseldorf zu stellen und dies durch WESTGRUND zu veranlassen.

Während der Annahmefrist wird ADO regelmäßige Aktualisierungen der Annahmequote gemäß den gesetzlichen Anforderungen veröffentlichen. Nach der Bekanntgabe der Ergebnisse nach Ablauf der Annahmefrist beginnt die weitere Annahmefrist, die voraussichtlich am 22. Juni 2020 24:00 Uhr (MEZ) enden wird. Da ADO die für einen übernahmerechtlichen Squeeze-out erforderliche Beteiligungshöhe erreicht hat, können WESTGRUND Aktionäre, die das Übernahmeangebot und Delisting-Erwerbsangebot bis zum Ablauf der weiteren Annahmefrist nicht annehmen, das Übernahmeangebot und Delisting-Erwerbsangebot noch innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der weiteren Annahmefrist, d.h. voraussichtlich bis zum 22. September 2020, 24:00 Uhr (MEZ), annehmen. Weitere Informationen über das Übernahmeangebot und Delisting-Erwerbsangebot können der Angebotsunterlage entnommen werden, die auf der Internetseite von ADO unter den folgenden Links verfügbar ist:

Englische Version:
https://www.ado.properties/offer

Deutsche Version:
https://www.ado.properties/angebot

Darüber hinaus wird die Angebotsunterlage bei der BNP Paribas Securities Services S.C.A., Zweigniederlassung Frankfurt, Europa-Allee 12, 60327 Frankfurt am Main, Deutschland, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten (Anfragen unter Angabe der vollständigen Adresse per Telefax an +49 69 1520 5277 oder per E-Mail an frankfurt.gct.operations@bnpparibas.com).

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