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Mittwoch, 6. Mai 2020

Angebotsunterlage für Aktien der WESTGRUND AG veröffentlicht

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Die ADO Properties S.A. hat den Aktionären der WESTGRUND AG - wie angekündigt: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/04/ado-properties-sa-bietet-eur-1171-je.html - ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot und Delisting-Erwerbsangebot gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 11,74 je Aktie der WESTGRUND AG unterbreitet. Die Annahmefrist dauert vom 6. Mai 2020 bis zum 3. Juni 2020.

Angebotsunterlage auf der Webseite der BaFin:
ttps://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Angebotsunterlage/westgrund_delisting.html?nn=7845970

In der Unterlage wird auf einen möglichen Squeeze-out hingewiesen (Angebotsunterlage, S. 40 f). Die Bieterin halte nämlich bereits mittelbar 96,88 % der WESTGRUND-Aktien. Der bereits Ende 2016 angekündigte Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) bei der WESTGRUND AG (damals zugunsten der Hauptaktionärin ADLER Real Estate AG) hatte sich mehrfach verzögert. Ende 2017 wurde etwa angekündigt, dass ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre 2018 durchgeführt werden solle: https://spruchverfahren.blogspot.de/2017/12/squeeze-out-bei-der-westgrund.html. Die als Gutachterin beauftragte Warth & Klein Grant Thornton AG und der gerichtlich bestellte Angemessenheitsprüfer Wollny WP konnten sich wohl nicht auf einen Betrag bzw. eine Methodik einigen. 

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