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Samstag, 16. Mai 2020

DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT: Derzeit weder Squeeze-out noch Delisting geplant

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Die früher als Gildemeister AG firmierende MORI AKTIENGESELLSCHAFT hielt am 15. Mai 2020 ihre Hauptversammlung ab, diesjährig online in "virtueller" Form. Der japanische Hauptaktionär DMG MORI hält über sein Tochterunternehmen DMG MORI GmbH (die 2016 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT abgeschlossen hatte) inzwischen ca. 86 % des Aktienkapitals, nachdem er kürzlich das Aktienpaket des auf Übernahmesituationen und Strukturmaßnahmen spezialisierten Hedgefonds Elliott übernommen hat. Auf entsprechende Fragen erklärte der die Hauptversammlung leitende stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Ulrich Hocker jedoch, dass derzeit ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) nicht geplant sei. Auch ein Börsenrückzug (Delisting) sei nicht geplant.

Ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out wäre bereits ab einer Beteiligung von 90 % möglich. Insoweit dürfte auf mittlerer Sicht das letzte Wort noch nicht gesprochen sein, insbesondere nachdem der Hauptaktionär nunmehr den "Bremsklotz" Elliott herausgekauft hat.

Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2018/07/spruchverfahren-zum-beherrschungs-und_6.html
LG Dortmund, Az. 18 O 74/16 (AktE)
Jaeckel u.a. ./. DMG MORI GmbH
75 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Carsten Heise, c/o von Woedtke & Partner, 40212 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, DMG MORI GmbH:
Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle, 70597 Stuttgart

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