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Samstag, 2. April 2016

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der PIXELPARK AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Landgericht Berlin führt die von mehreren ausgeschlossenen Minderheitsheitsaktionären gestellten Spruchanträge zum Squeeze-out bei der PIXELPARK AG unter den Az. 102 O 2/16 .SpruchG u.a. Das Gericht hat angekündigt, die zulässigen Anträge nach Ablauf der Antragsfrist zu verbinden und dann der Antragsgegnerin, der MMS Germany Holdings GmbH, eine einheitliche Erwiderungsfrist zu setzen.

In dem Spruchverfahren zu dem 2012 abgeschlossenen Beherrschungsvertrag der MMS Germany Holdings GmbH (eine indirekte Tochtergesellschaft der Publicis Groupe S.A.) mit der Firma PIXELPARK AG als beherrschter Gesellschaft hatte das LG Berlin mit Beschluss vom 2. Dezember 2014 Anträge auf Erhöhung des Ausgleichs und der Abfindung zurückgewiesen, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/12/spruchverfahren-zum-beherrschungsvertra.html. Dieses Verfahren ist nunmehr in II. Instanz beim Kammergericht anhängig.

LG Berlin, Az. 102 O 2/16 .SpruchG u.a.
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, MMS Germany Holdings GmbH:
Rechtsanwälte Cleary Gottlieb Steen & Hamilton LLP, 60311 Frankfurt am Main (RA Dr. Johannes Schmidt u.a.)

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