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Samstag, 26. September 2015

SPD stärkt Verbraucherschutz beim Börsenrückzug

Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion vom 24. September 2015

Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher;
Christian Petry, zuständiger Berichterstatter:

Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion werden die gesetzlichen Änderungsvorschläge zum Delisting, dem Börsenrückzug einer Aktiengesellschaft, im Sinne der Kleinanleger deutlich verbessert. Im Rahmen des nächste Woche im Bundestag zu verabschiedenden Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie werden auch die verbraucherfreundlichen Regelungen zum Delisting beschlossen.

„Das ist gut für den Verbraucherschutz: Bisher können sich große börsennotierte Unternehmen aus dem regulierten Markt der Börse zurückziehen, ohne ihre Anteilseigner zu entschädigen. Damit ist Schluss, denn durch die vorliegenden gesetzlichen Änderungsanträge zum Börsenrückzug verpflichtet die SPD-Bundestagsfraktion die Aktiengesellschaften, ihre Kleinaktionäre bei einem Börsenrückzug angemessen zu entschädigen. Damit werden die Minderheitsaktionäre endlich geschützt. Delisting ohne Abfindung ist unfair. Denn oft verlieren Aktien schon nach der bloßen Ankündigung eines Börsenrückzugs an Wert. In der Vergangenheit kam es oft zu regelrechten Kursstürzen, weil delistete Aktien praktisch unverkäuflich sind.

Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion muss sich das Abfindungsangebot am durchschnittlichen Börsenkurs der vergangenen sechs Monate orientieren. Der Entwurf der Änderungsanträge hatte noch drei Monate vorgesehen. Die Verlängerung des Bemessungszeitraums soll die Ausnutzung von kurzfristigen Kursdellen an der Börse erschweren. Im Interesse der Kleinanleger haben wir durchgesetzt, dass sich bei falschen oder unterlassenen Ad hoc-Mitteilungen des Unternehmensvorstandes sowie bei unzulässigen Marktmanipulationen die Abfindung nach dem notfalls durch ein Gerichtsgutachten festzustellenden Unternehmenswert berechnet. Die SPD-Fraktion hat sich ferner erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Entschädigung in Geld und nicht in Aktien erfolgen muss. Denn wir wollen nicht, dass die Kleinanleger mit kaum verkäuflichen Aktien abgespeist werden.

Entgegen dem ursprünglichen Entwurf lässt auch ein vorhergehendes Übernahmeangebot die Pflicht zu einem Abfindungsangebot nicht entfallen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat darauf gedrungen, dass Aktionäre nicht mit der Drohung eines entschädigungslosen Delistings faktisch gezwungen werden, jedes noch so schlechte Übernahmeangebot anzunehmen.“

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