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Donnerstag, 8. Januar 2026

SPARTA Invest AG: Reinvermögen zum 31. Dezember 2025 und Ergebnis des freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots vom 4. Dezember 2025

Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt 

Heidelberg (07.01.2026/09:20) - Der Vorstand hat heute das vorläufige Reinvermögen der SPARTA Invest AG zum 31. Dezember 2025 mit rd. 187,0 Mio. Euro und damit rd. 38,78 Euro je Aktie festgestellt. Die größte Position ist weiterhin die Beteiligung an dem kanadischen Rohstoffunternehmen Skeena Resources Limited mit einem Reinvermögensanteil von rd. 40 %. Darauf folgen in absteigender Reihenfolge die Anteile an der Tivan Limited, der 4basebio plc, der Latonba AG sowie der Polymetals Resources Limited. Die genannten Positionen stehen für mehr als die die Hälfte des wirtschaftlichen Reinvermögens der SPARTA Invest zum Stichtag. Daneben sind im Reinvermögen liquide Mittel und kurzfristig liquidierbare Anlagen in Höhe von rd. 20 Mio. Euro berücksichtigt. 

Die SPARTA Invest hat am 4. Dezember 2025 im Bundesanzeiger ein Angebot ("Erwerbsangebot") an die Aktionäre zum Erwerb von Aktien der SPARTA Invest AG (ISIN DE000A0DK3N5 / WKN A0DK3N) zu einem Erwerbspreis je Aktie in Höhe von 22,58 Euro veröffentlicht. Die Annahmefrist des Erwerbsangebots endete am 2. Januar 2026, 12:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Das Angebot der SPARTA Invest bezog sich auf den Erwerb von insgesamt bis zu Stück 100.000 eigene Aktien der SPARTA Invest (entsprechend einem Anteil am Grundkapital von rd. 2,07 %). Insgesamt wurden Stück 1.462 Aktien der SPARTA Invest (entsprechend einem Anteil am Grundkapital von rd. 0,03 %) zum Erwerb angedient. Es sind alle zum Erwerb angedienten Aktien gemäß den Angebotsbedingungen für die Abrechnung berücksichtigt worden. Nach Abschluss des Rückkaufangebots hält die SPARTA Invest damit insgesamt Stück 3.497 eigene Aktien (entsprechend einem Anteil am Grundkapital von rd. 0,07 %). 

Das Reinvermögen ist definiert als die Summe der wesentlichen Vermögensgegenstände zum Verkehrswert abzüglich der wesentlichen Verbindlichkeiten. Wichtigste Einzelposition des Reinvermögens ist der Wert der Portfoliopositionen zum Stichtag. Hinzuaddiert werden die Kontostände sämtlicher Bankkonten sowie kurzfristig liquidierbare Anlagen. Sofern wesentlich, werden Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, Rückstellungen, Verbindlichkeiten sowie geschätzte latente Steuern bei der Ermittlung des Reinvermögens mitberücksichtigt. Wesentliche Nachbesserungsrechte, z.B. aus Spruchstellenverfahren oder Verträgen, werden unter Berücksichtigung öffentlich zugänglicher Informationen (Gerichtsentscheidungen, Gutachten, öffentliche Angebote, etc.) bewertet. Das Reinvermögen ist eine stichtagsbezogene Betrachtung und kann sich daher jederzeit ändern. Es kann aufgrund von Schätzungen und Annahmen nur näherungsweise berechnet werden und unterliegt Schwankungen, unter anderem weil börsennotierte Wertpapiere mit ihrem Börsenkurs bei der Ermittlung des Reinvermögens zum Stichtag bewertet werden. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass aufgrund der teils geringen Marktliquidität einzelner Wertpapiere die hierfür in die Berechnung einbezogenen Börsenwerte voraussichtlich kurzfristig nicht realisierbar sind.

Rechtsformwechsel der Biotest AG in eine KGaA beschlossen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG 

Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Biotest AG am 17. Dezember 2025 wurde ein Formwechsel der AG in die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) mit der Firma Biotest GmbH & Co. KGaA beschlossen. Dabei ist vorgesehen, dass die Biotest Management GmbH, an der Grifols S.A. indirekt sämtliche Anteile hält, die Position der persönlich haftenden Gesellschafterin übernimmt. Damit hat Grifols deutlich stärkere Einflussmöglichkeiten, ohne dass den Minderheitsaktionären eine Abfindung angeboten wird. Der weiterhin aus sechs Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat hat dagegen zukünftig weniger zu sagen.

Die Inhaberaktien sollen in Namensaktien umgestellt werden. Die Aktionäre werden damit zukünftig im Aktienbuch eingetragen.

Es befinden sich nur noch 149.371 Biotest-Stammaktien im Streubesitz. Das Verfahren zum übernahmerechtlichen Squeeze-out der Stammaktien ist nach unserer Kenntnis noch beim BGH anhängig. Grifols hält bereits derzeit 19.636.355 Stamnmaktien, entsprechend 99,245 % der Stammaktien.

Die von dem Aktionär Westbourne River Event Master Fund gestellten Sonderprüfungsanträge (TOP 2 und 3) wurden auf der ao. Hauptversammlung abgelehnt. 

Gegen den Beschluss zum Rechtsformwechsel wurden mehrere Widerprüche zum Protokoll des Notars erklärt. Es bleibt daher abzuwarten, ob Klagen eingereicht und damit die Eintragung verzögert wird. 

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Ankündigung der ao. Hauptversammlung: https://spruchverfahren.blogspot.com/2025/11/biotest-ag-erneute-einberufung-einer.html

https://spruchverfahren.blogspot.com/2025/11/auerordentliche-hauptversammlung-der.html

Absage der zunächst angesetzten ao. Hauptversammlung: https://spruchverfahren.blogspot.com/2025/10/biotest-ag-absage-der-auerordentlichen.html

Zest Bidco GmbH: Endgültiges Ergebnis des öffentlichen Übernahmeangebots für PSI: Warburg Pincus erreicht 83,24 % aller PSI-Aktien

Corporate News

- Vorbehaltlich der Erteilung der letzten noch ausstehenden regulatorischen Freigaben wird die Abwicklung der Transaktion für das erste Quartal 2026 erwartet

- Warburg Pincus beabsichtigt, PSI so bald wie möglich nach Abwicklung des Angebots von der Börse zu nehmen; der Vorstand unterstützt dieses Vorhaben


Berlin, 8. Januar 2026. Die Zest Bidco GmbH ("Bieterin"), eine Holdinggesellschaft, die von Investmentfonds kontrolliert wird, die von Warburg Pincus LLC verwaltet werden (gemeinsam "Warburg Pincus") hat am heutigen Tag die finalen Ergebnisse ihres freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots ("Angebot") für alle ausstehenden Aktien der PSI Software SE ("PSI", ISIN: DE000A0Z1JH9) nach Ablauf der weiteren Annahmefrist veröffentlicht.

Bis zum Ablauf der weiteren Annahmefrist am 2. Januar 2026 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) hat die Bieterin rund 81,72 % aller PSI-Aktien durch in das Angebot angediente PSI-Aktien, von der Bieterin oder mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen bereits gehaltene PSI-Aktien und PSI-Aktien, die die Bieterin im Rahmen eines Aktienkaufvertrags von einem Ankeraktionär erwerben wird, gesichert. Zusätzlich hielt die Bieterin Finanzinstrumente mit Barausgleich in Bezug auf 6,52 % aller PSI-Aktien. Zum heutigen Tage haben sich diese Finanzinstrumente auf 1,52 % aller PSI-Aktien reduziert.

Vorbehaltlich der Erteilung der letzten noch ausstehenden regulatorischen Freigaben wird die Abwicklung der Transaktion derzeit für das erste Quartal 2026 erwartet.

Nach der Abwicklung des Angebots beabsichtigt Warburg Pincus, PSI so bald wie möglich von der Börse zu nehmen, um von finanzieller Flexibilität und einer stabilen Eigentümerstruktur zu profitieren. Der Vorstand von PSI betrachtet die Umsetzung seiner langfristigen Strategie außerhalb des Börsenumfelds als vorteilhaft und unterstützt, vorbehaltlich seiner Sorgfalts- und Treuepflichten, das von Warburg Pincus beabsichtigte Delisting.

Über Warburg Pincus

Warburg Pincus LLC ist der Pionier im Bereich globaler Wachstumsinvestitionen. Das Unternehmen besteht seit 1966 als Partnerschaft und verfügt über die Flexibilität und Erfahrung, um Investoren und Managementteams über Marktzyklen hinweg nachhaltig zum Erfolg zu führen. Aktuell verwaltet das Unternehmen mehr als 85 Milliarden US-Dollar und hat über 215 Unternehmen im Portfolio, die über unterschiedliche Entwicklungsphasen, Branchen und Regionen verteilt sind. Seit Gründung hat Warburg Pincus im Rahmen seiner Private Equity-, Immobilien- und Kapitallösungsstrategien in mehr als 1.000 Unternehmen investiert.

Warburg Pincus hat seinen Hauptsitz in New York und unterhält 15 Büros weltweit. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.warburgpincus.com oder folgen Sie uns auf LinkedIn.

Mittwoch, 7. Januar 2026

Branicks Group AG: Außerordentliche Hauptversammlung am 13. Februar 2026

Presseinformation der Branicks Group AG

- Beschlussfassung über ein bedingtes Kapital im Umfang von bis zu EUR 50.139.306,00 durch Ausgabe neuer Aktien

- Beschlussfassung über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Branicks Group AG als herrschendem Unternehmen und der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. KGaA als beherrschter Gesellschaft

Frankfurt am Main, 07. Januar 2026. Die Branicks Group AG („Branicks“), ISIN: DE000A1X3XX4, lädt ihre Aktionäre für den 13. Februar 2026, 10:00 Uhr, zu einer virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung ein. Die entsprechenden Unterlagen sind mit Datum von heute im Bundesanzeiger und auf der Internetseite von Branicks veröffentlicht worden.

Anlass sind vornehmlich Beschlussfassungen im Zusammenhang mit dem am 5. Januar 2026 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ("BGAV VIB") zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. KGaA („DIC REI“), einer 100%-igen Tochtergesellschaft der Branicks, als herrschendem Unternehmen und der VIB Vermögen AG („VIB“) als beherrschter Gesellschaft. Der BGAV VIB wird einer am 12. Februar 2026 stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der VIB zur Zustimmung vorgelegt.

Zur Schaffung von Branicks-Aktien, die den außenstehenden Aktionären der VIB zu gewähren sind, wenn sie sich für die Annahme der im BGAV VIB näher geregelten Abfindung entscheiden, wird der Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorgeschlagen, ein bedingtes Kapital im Umfang von bis zu EUR 50.139.306,00 durch Ausgabe von bis zu 50.139.306 neuen Branicks-Aktien zu schaffen. Die Ausgabe der neuen Branicks-Aktien erfolgt gegen Übertragung von Aktien der VIB zu dem im BGAV VIB bestimmten Umtauschverhältnis von außenstehenden Aktionären der VIB, die das Abfindungsangebot annehmen. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die außenstehenden Aktionäre der VIB von ihrem Abfindungsrecht Gebrauch machen und nicht eigene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden.

Ferner wird der Hauptversammlung ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen Branicks als herrschendem Unternehmen und der DIC REI als beherrschter Gesellschaft zur Zustimmung vorgelegt. 

Nähere Informationen zum Sachverhalt veröffentlicht BRANICKS auf seiner Internetseite unter https://branicks.com/investor-relations/hauptversammlun/.

Über die Branicks Group AG:

Die Branicks Group AG (ehemals DIC Asset AG) ist ein führender deutscher börsennotierter Spezialist für Büro- und Logistikimmobilien sowie Renewable Assets mit über 25 Jahren Erfahrung am Immobilienmarkt und Zugang zu einem breiten Investorennetzwerk. Unsere Basis bildet die überregionale und regionale Immobilienplattform mit neun Standorten in allen wichtigen deutschen Märkten (inkl. VIB Vermögen AG). Zum 30.09.2025 betreuten wir in den Segmenten Commercial Portfolio und Institutional Business Objekte mit einem Marktwert von 10,7 Mrd. Euro.

Das Segment Commercial Portfolio umfasst Immobilien im bilanziellen Eigenbestand. Hier erwirtschaften wir kontinuierliche Cashflows aus langfristig stabilen Mieteinnahmen, zudem optimieren wir den Wert unserer Bestandsobjekte durch aktives Management und realisieren Gewinne durch Verkäufe.

Im Segment Institutional Business erzielen wir mit dem Angebot unserer Services für nationale und internationale institutionelle Investoren laufende Gebühren aus der Strukturierung und dem Management von Investmentprodukten mit attraktiven Ausschüttungsrenditen. 

Die Aktien der Branicks Group AG sind im Prime Standard der Deutschen Börse gelistet (WKN: A1X3XX / ISIN: DE000A1X3XX4).

Das Unternehmen bekennt sich uneingeschränkt zum Thema Nachhaltigkeit und nimmt Spitzenplätze in ESG-relevanten Ratings wie Morningstar Sustainalytics, S&P Global CSA ein. Zudem ist die Branicks Group AG Unterzeichner der UN Global Compact sowie des UN PRI-Netzwerks. Immobilien im Portfolio von Branicks sind mit renommierten Nachhaltigkeitszertifikaten wie DGNB, LEED oder BREEAM ausgezeichnet.

Mehr Informationen unter www.branicks.com

Dienstag, 6. Januar 2026

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Vectron Systems AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das LG Dortmund hat die eingegangenen Spruchanträge zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der Arrow HoldCo GmbH mit der beherrschten Vectron Systems AG mit Beschluss vom 2. Januar 2026 zu dem führenden Aktenzeichen 20 O 13/25 AktE verbunden. Die Antragsgegnerin wurde aufgefordert, innerhalb von zwei Monaten auf die Spruchanträge zu erwidern.

Das Gericht hat angekündigt, Herrn RA Prof. Dr. Thomas Thiede, Rechtsanwälte Spieker & Jaeger, 44263 Dortmund, zum gemeinsamen Vertreter der außenstehenden Aktionäre bestellen zu wollen.

LG Dortmund, Az. 20 O 13/25 AktE
Susvent GmbH u.a. ./. Arrow HoldCo GmbH

BAVARIA Industries Group AG: BAVARIA beschließt wieder Rückkauf eigener Aktien

6.1.2026  Pressemitteilung

Der Vorstand und Aufsichtsrat haben ein Rückkaufangebot zum Erwerb von insgesamt bis zu 60.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der BAVARIA Industries Group AG (nachfolgend "BAVARIA Industries Group-Aktien") ISIN DE0002605557 gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 90 je Aktie beschlossen.

Die Aktionäre können der Gesellschaft im Rahmen des Rückkaufangebotes die Aktien andienen. In der Zeit vom 9. Januar 2026 bis zum 30. Januar 2026 können auf Grundlage des Beschlusses der Hauptversammlung vom 25. August 2023 bis zu 60.000 Stück Aktien zum Preis von EUR 90 verkauft werden. Die zurückerworbenen Aktien können zu allen im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vorgesehenen Zwecken verwendet werden.

Das Angebot bezieht sich auf insgesamt bis zu 60.000 BAVARIA Industries Group-Stückaktien, was ca. 1,28 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft entspricht.

Die Gesellschaft behält sich vor, die Annahmefrist zu verlängern. Sollte sie sich dafür entscheiden, wird sie dies vor Ablauf der Annahmefrist bekannt geben. Die Vorschriften des WpÜG finden auf dieses Angebot keine Anwendung, und damit auch nicht dessen Regelungen über eine mögliche Verlängerung der Annahmefrist.

Weitere Informationen über BAVARIA Industries Group AG und die Angebotsunterlage finden Sie unter www.baikap.de.

Für weitere Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:

BAVARIA Industries Group AG
Michael Schwarz

info@baikap.de
T. 089-7298967-0

VIB Vermögen AG: Außerordentliche Hauptversammlung am 12. Februar 2026

Corporate News

Neuburg a. d. Donau, 06. Januar 2026. Die VIB Vermögen AG („VIB“), ISIN: DE000A2YPDD0, lädt ihre Aktionäre für den 12. Februar 2026, 10:00 Uhr, zu einer virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung ein. Die entsprechenden Unterlagen sind mit Datum von heute im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der VIB veröffentlicht worden. Anlass ist vornehmlich die Beschlussfassung über die Zustimmung zu dem zwischen der Gesellschaft und der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. KGaA („DIC REI“), einer 100%-igen Tochtergesellschaft der BRANICKS Group AG ("BRANICKS"), als herrschendem Unternehmen und der VIB als beherrschtem Unternehmen am 5. Januar 2026 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ("BGAV VIB").

Die im BGAV VIB vorgesehene angemessene Ausgleichszahlung und das Umtauschverhältnis für die Abfindung der außenstehenden Aktionäre der VIB gegen Gewährung von BRANICKS-Aktien auf Basis des von beiden Gesellschaften gemeinsam veranlassten Bewertungsgutachtens wurden heute von dem gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer bestätigt.

Nähere Informationen zum Sachverhalt veröffentlicht die VIB auf ihrer Internetseite unter https://vib-ag.de/investor-relations/.

Über die VIB Vermögen AG:

Die VIB Vermögen AG ist eine auf die Entwicklung, den Erwerb und die Verwaltung von modernen und nachhaltig profitablen Gewerbeimmobilien spezialisierte mittelständische Gesellschaft, die seit mehr als 30 Jahren erfolgreich am Markt tätig ist. Der Fokus liegt dabei auf Immobilien aus den Assetklassen Logistik & Light Industrial sowie Büro. Seit 2005 notieren die Aktien der VIB an den Börsen München (m:access) und Frankfurt (Open Market).

Das breit angelegte Geschäftsmodell der VIB umfasst neben Direkterwerben auch das komplette Spektrum von Eigenentwicklungen und Nachverdichtungen, im Rahmen eines 360 Grad Ansatzes: Zum einen erwirbt die VIB Vermögen AG bereits vermietete Immobilien, zum anderen entwickelt sie von Grund auf neue Immobilien, um diese dauerhaft in den eigenen Bestand zu übernehmen und daraus Mieterlöse zu erzielen. Gleichzeitig gehören Verkäufe zur Gesamtstrategie. Zudem bietet die VIB umfassende Dienstleistungen und Lösungen im Bereich des Immobilienmanagements für institutionelle Investoren an und ist an Gesellschaften mit Immobilienvermögen beteiligt.

Montag, 5. Januar 2026

Hamburger Hafen und Logistik AG: Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE übermittelt Verlangen zur Durchführung eines Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der HHLA

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung

Hamburg, 05. Januar 2026 | Die Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE (PoH) hat dem Vorstand der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) (ISIN: DE000A0S8488) heute mitgeteilt, dass sie die Übertragung der A-Aktien der Minderheitsaktionäre der HHLA auf die PoH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (sog. Squeeze-out) anstrebt. Die PoH, deren Anteile von der Freien und Hansestadt Hamburg und der MSC Group gehalten werden, hält mehr als 95 Prozent der HHLA-Aktien und ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 327a AktG.

Die Höhe der Barabfindung wird nun durch die PoH auf Basis einer Unternehmensbewertung festgelegt. Die Angemessenheit der Barabfindung wird zudem durch einen gerichtlich bestellten Prüfer geprüft. Der aktienrechtliche Squeeze-out wird mit zustimmenden Hauptversammlungsbeschluss und Eintragung im Handelsregister wirksam.

iFunded AG (vormals PlanetHome Investment AG): Kapitalherabsetzung und Umfirmierung zu iFunded AG im Handelsregister eingetragen

Corporate News

Berlin, 5. Januar 2026 – Die Hauptversammlung der iFunded AG (vormals PlanetHome Investment AG) vom 26. September 2025 hat die Herabsetzung des Grundkapitals von EUR 8.732.294,00 auf EUR 2.183.073,00 nach §§ 222 ff. AktG beschlossen.

Die Kapitalherabsetzung wurde am 2. Januar 2026 in das Handelsregister eingetragen und ist damit rechtlich wirksam.

Die technische Umsetzung der Kapitalherabsetzung, insbesondere die Aktienzusammenlegung, erfolgt zeitnah.

Auf derselben Hauptversammlung wurde zudem die Umfirmierung der Gesellschaft von PlanetHome Investment AG in iFunded AG beschlossen. Auch diese Änderung ist inzwischen im Handelsregister eingetragen.

Samstag, 3. Januar 2026

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG zu EUR 6,50 je Aktie, (virtuelle) ao. Hauptversammlung am 22. September 2025, Eintragung am 6. November 2025 (Fristende: 6. Februar 2025)
  • artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 11,16 je Aktie, Hauptversammlung am 20. November 2025
  • APONTIS PHARMA AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert, am 13. November 2025 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (Fristende: 13. Februar 2026)
  • CECONOMY AG: Delisting geplant
  • centrotherm international AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Centrotherm AcquiCo AG

  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, nunmehr 95-%-Schwelle überschritten, Squeeze-out erwartet
  • Cumerius AG: Squeeze-out zugunsten der Schüyolo GmbH für eine Barabfindung in Höhe von EUR 5,32 je Aktie, Eintragung am 4. November 2025 (Fristende: 4. Februar 2025)

  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH zu EUR 5,63 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 8. Oktober 2025 (Fristende: 8. Januar 2026)

  • KATEK SE: Squeeze-out zugunsten der Kontron Acquisition GmbH zu EUR 18,12 je Aktie

  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH zu EUR 1,76 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 22. Dezember 2025 (Fristende: 23. März 2026)

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out zu EUR 70,- je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 24. November 2025 (Fristende: 24. Februar 2026)

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025
  • PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, am 9. Dezember 2025 im Handelsregister eingetragen (Fristende: 9. März 2026)

  • Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB) zu EUR 20,57, Hauptversammlung am 17. Oktober 2025, Eintragung im Handelsregister am 19. November 2025 (Fristende: 19. Februar 2026)

  • SHS VIVEON AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG, Hauptversammlung am 27. August 2025, maßgebliche Eintragung im Handelsregister am 28. Oktober 2025 (Fristende: 28. Januar 2026) 

  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025, Eintragung im Handelsregister am 22. Oktober 2025 (Fristende: 22. Januar 2026)

  • Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH 
  • VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen, Hauptversammlung am 12. Februar 2026
  • Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich, Eintragung im Handelsregister am 9. Oktober 2025, nunmehr Insolvenzantrag der GmbH
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners), Barabfindung von ursprünglich EUR 10,57 auf EUR 11,08 je Aktie erhöht, Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses am 23. Oktober 2025 (Fristende: 23. Januar 2026)
  • Wacker Neuson SE: Übernahmeangebot angekündigt

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Freitag, 2. Januar 2026

Scherzer & Co. AG: Net Asset Value zum 31.12.2025

Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG zum 31.12.2025

Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG beträgt unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft per 31.12.2025 3,39 Euro je Aktie. Auf Basis eines Kursniveaus von 2,42 Euro notiert die Scherzer & Co. AG damit etwa 28,61 % unter dem Inventarwert vom 31.12.2025. Es wird darauf hingewiesen, dass der hier ermittelte Wert nicht auf geprüften Abschlusszahlen basiert. Nachbesserungsrechte und eventuell anfallende Steuern werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt.

Zum Portfolio:

Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 31. Dezember 2025 sind (geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse):

Weleda AG PS,
1&1 AG,
Rocket Internet SE,
Allerthal-Werke AG,
Horus AG,
RM Rheiner Management AG,
Data Modul AG,
K+S AG,
AG für Erstellung billiger Wohnhäuser in Winterthur,
Clearvise AG.

Rocket Internet SE: In einem offenen Brief an die Organe von Rocket Internet sowie an den Wirtschaftsprüfer EY kritisieren wir die Bewertungspraktiken bei den nicht notierten Beteiligungen und die daraus resultierenden hohen Abschreibungen im Geschäftsjahr 2024. Außerdem machten wir auch auf die jüngsten (teils sehr) positiven Entwicklungen bei Beteiligungen wie SumUp, Canva, SpaceX und besonders Kalshi aufmerksam.

Weleda AG: Im aktuellen Aktionärsbrief, der am 15.12.2025 erschien, stellte die Geschäftsleitung von Weleda den starken Beitrag der neu eingeführten Produkte zum Umsatzwachstum 2025 heraus. Das Wachstum in der Kernregion DACH konnte gegenüber dem Vorjahr erneut gesteigert werden. Für das Jahr 2026 wurde die Markteinführung von Nahrungsergänzungsmitteln angekündigt.

Energiekontor AG: Der deutsche Projektentwickler und Betreiber von Wind- und Solarparks bestätigte die Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2025. Es wird ein Ergebnis vor Steuern (EBT) von 30-40 Mio. EUR erwartet.

Die aktuelle Unternehmenspräsentation steht auf unserer Homepage www.scherzer-ag.de zum Download bereit.

Der Vorstand

VIB Vermögen AG: Einigung über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages sowie die Höhe von Abfindung und fester Ausgleichszahlung zwischen DIC Real Estate Investments GmbH & Co. KGaA und VIB Vermögen AG

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung)

Neuburg a. d. Donau, 2. Januar 2026

Die DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien ("DIC REI KGaA"), eine 100%-ige Tochtergesellschaft der BRANICKS Group AG ("BRANICKS"), und die VIB Vermögen AG ("VIB"), ISIN: DE000A2YPDD0 beabsichtigen, wie am 30. Oktober 2025 angekündigt, den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags nach § 291 AktG zwischen der DIC REI KGaA als herrschendem Unternehmen und der VIB als beherrschtem Unternehmen ("BGAV VIB").

DIC REI KGaA und VIB haben sich nach Abschluss der Arbeiten des gemeinsam beauftragten Bewertungsgutachters und mit Zustimmung des jeweiligen Aufsichtsrats heute darauf geeinigt, in dem BGAV VIB den außenstehenden Aktionären der VIB eine Abfindung in Höhe von 4,18 Aktien der BRANICKS je Aktie der VIB anzubieten. Darüber hinaus haben sich DIC REI KGaA und VIB mit Zustimmung ihres jeweiligen Aufsichtsrats heute darauf geeinigt, dass an die außenstehenden Aktionäre der VIB für die Dauer des BGAV VIB eine jährliche feste Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,92 brutto (bzw. EUR 0,77 netto nach Abzug aktueller Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag) je Aktie der VIB für jedes volle Geschäftsjahr gezahlt werden wird.

Die Prüfung der Angemessenheit der vereinbarten Ausgleichszahlung und des vereinbarten Umtauschverhältnisses für die Aktienabfindung durch den gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Der gerichtlich bestellte Prüfer hat aber bereits in Aussicht gestellt, dass er die Angemessenheit bestätigen wird.

Der BGAV VIB bedarf zu dessen Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der VIB, welche für den 12. Februar 2026 vorgesehen ist, und der Zustimmung der Hauptversammlung der DIC REI KGaA sowie der persönlich haftenden Gesellschafterin der DIC REI KGaA zu dem Hauptversammlungsbeschluss der DIC REI KGaA, welche beide in zeitlichem Zusammenhang mit der Hauptversammlung der VIB eingeholt werden sollen sowie der Eintragung in das Handelsregister der VIB. Zur Schaffung der neuen Aktien der BRANICKS, die den außenstehenden Aktionären der VIB für den Fall der Annahme der angebotenen Abfindung zu gewähren sind, wird der Hauptversammlung der BRANICKS im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung, welche für den 13. Februar 2026 geplant ist, die Schaffung eines neuen entsprechend gestalteten bedingten Kapitals vorgeschlagen.

Darüber hinaus beabsichtigen die DIC REI KGaA und BRANICKS den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags nach § 291 AktG mit BRANICKS als herrschendem Unternehmen und DIC REI KGaA als beherrschtem Unternehmen.

Die Einberufung zu der außerordentlichen Hauptversammlung der VIB mit weiteren Details zu dem geplanten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sowie die Einberufung zu der außerordentlichen Hauptversammlung der BRANICKS mit weiteren Details zur Schaffung eines neuen entsprechend gestalteten bedingten Kapitals sollen jeweils in den kommenden Tagen veröffentlicht werden.

Branicks Group AG: Einigung über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen DIC Real Estate Investments GmbH & Co. KGaA und VIB Vermögen AG sowie die Höhe der Abfindung in Branicks-Aktien und fester Ausgleichszahlung

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Frankfurt, 2. Januar 2026 –– Wie am 30. Oktober 2025 angekündigt beabsichtigen die DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien („DIC REI KGaA“), eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Branicks Group AG („Branicks“), ISIN: DE000A1X3XX4, und die VIB Vermögen AG („VIB“) den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags nach § 291 AktG zwischen der DIC REI KGaA als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen („BGAV“ oder „Vertrag“).

In dem BGAV soll den außenstehenden Aktionären der VIB von der DIC REI KGaA für die Dauer des Vertrags eine jährliche feste Ausgleichszahlung gewährt werden. Außerdem soll der Vertrag ein Angebot auf den Erwerb der Aktien der außenstehenden Aktionäre der VIB gegen eine Abfindung in Form von Aktien der Branicks vorsehen. 

Nach Abschluss der Arbeiten des gemeinsam beauftragten Bewertungsgutachters haben sich die DIC REI KGaA und die VIB heute mit Zustimmung der Aufsichtsräte beider Unternehmen darauf geeinigt, den außenstehenden Aktionären der VIB in dem BGAV eine Abfindung in Höhe von 4,18 Aktien der Branicks je Aktie der VIB anzubieten. Des Weiteren haben sich die DIC REI KGaA und die VIB heute mit Zustimmung der Aufsichtsräte geeinigt, dass in dem BGAV eine jährliche feste Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,92 brutto (bzw. EUR 0,77 netto nach Abzug aktueller Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag) je Aktie der VIB für jedes volle Geschäftsjahr an die außenstehenden Aktionäre der VIB vorgesehen werden soll. Zur Absicherung von Zahlungsverpflichtungen der DIC REI KGaA aus dem BGAV beabsichtigt Branicks, eine Patronatserklärung abzugeben. Die Prüfung der Angemessenheit der vereinbarten Ausgleichszahlung und des vereinbarten Umtauschverhältnisses für die Aktienabfindung durch den gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Der gerichtlich bestellte Prüfer hat aber bereits in Aussicht gestellt, dass er die Angemessenheit bestätigen wird.

Der BGAV bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung der VIB, die für den 12. Februar 2026 geplant ist, der Zustimmung der Hauptversammlung der DIC REI KGaA und der persönlich haftenden Gesellschafterin der DIC REI KGaA zu dem Hauptversammlungsbeschluss der DIC REI KGaA, die beide in zeitlichem Zusammenhang mit der Hauptversammlung der VIB eingeholt werden sollen, sowie der Eintragung im Handelsregister der VIB.

Zur Schaffung der Branicks-Aktien, die den außenstehenden Aktionären der VIB zu gewähren sind, wenn sie sich für die Annahme der im BGAV angebotenen Abfindung entscheiden, haben Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft heute beschlossen, der Hauptversammlung der Branicks, die für den 13. Februar 2026 geplant ist, die Beschlussfassung über ein bedingtes Kapital im Umfang von bis zu EUR 50.139.306,00 durch Ausgabe neuer Aktien vorzuschlagen, das entspricht 60 % des derzeitigen Grundkapitals. Die Ausgabe der neuen Branicks-Aktien erfolgt gegen die Übertragung von Aktien der VIB zu dem im BGAV bestimmten bzw. nach dessen Maßgabe angepassten Umtauschverhältnis durch außenstehende Aktionäre der VIB, die das Abfindungsangebot aus dem BGAV annehmen. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die außenstehenden Aktionäre der VIB von ihrem Abfindungsrecht Gebrauch machen und nicht eigene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden. Auf Basis des im BGAV vereinbarten Umtauschverhältnisses von 4,18 Aktien der Branicks je Aktie der VIB bedeutete dies eine Ausgabe neuer Aktien im Umfang von maximal rund 51,7 % des derzeitigen Grundkapitals, wenn das Abfindungsangebot für alle Aktien außenstehender Aktionäre angenommen wird.

Branicks und DIC REI KGaA beabsichtigen außerdem den Abschluss eines weiteren Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Branicks als herrschendem und der DIC REI KGaA als beherrschtem Unternehmen („Weiterer BGAV“). Mangels außenstehender Aktionäre enthält der Weitere BGAV weder Ausgleichs- noch Abfindungsregelungen. Der Weitere BGAV soll ebenfalls der für den 13. Februar 2026 geplanten Hauptversammlung der Branicks zur Zustimmung vorgelegt werden und wird erst mit Eintragung in das Handelsregister der DIC REI KGaA wirksam. Die im Zusammenhang mit dem BGAV zwischen DIC REI KGaA und VIB von Branicks beabsichtigte Patronatserklärung greift für solche Zeiträume nicht, während derer der Weitere BGAV wirksam besteht.

Die Einberufungen zu den beiden außerordentlichen Hauptversammlungen der VIB und der Branicks sollen in den kommenden Tagen veröffentlicht werden.

Samstag, 27. Dezember 2025

HEUKING berät Solarpark Blautal GmbH beim Verkauf ihrer Mehrheitsbeteiligung an der centrotherm international AG an Ardian

Pressemeldung von HEUKUNG vom 23. Dezember 2025

Ein HEUKING-Team um die M&A-Anwälte Boris Dürr und Marcel Greubel hat die Solarpark Blautal GmbH („SPB“) beim Verkauf ihre 90%-Beteiligung an der börsennotierten centrotherm international AG („centrotherm“) an den Private Equity-Investor Ardian umfassend rechtlich beraten. Ardian erwirbt die Mehrheitsbeteiligung an centrotherm mittels der innovativen, auf Investments in der Halbleiterindustrie spezialisierten Private-Equity-Plattform Ardian Semiconductor. Im Rahmen des Verkaufs wird die SPB einen relevanten Teil ihres Veräußerungserlöses reinvestieren und bleibt dadurch mit rund 39,5 % mittelbar an centrotherm beteiligt. Die Transaktion wurde nach entsprechender Kartellfreigabe am 17. Dezember 2025 vollzogen. Über weitere Einzelheiten, insbesondere den Kaufpreis, wurde Stillschweigen vereinbart.

Die centrotherm-Gruppe ist ein führender, global agierender Technologierkonzern, der sich auf die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von Hochtemperatur-Prozessanlagen spezialisiert hat und über eine langjährige Historie als Zulieferer sowohl für die Halbleiter- als auch die Photovoltaikindustrie verfügt. Mit über 700 Mitarbeitern und Standorten in den USA, Frankreich, China, Indien, Japan, Süd-Korea und weiteren Ländern, erwirtschaftete die centrotherm-Gruppe im Jahre 2024 einen Umsatz von ca. 240 Mio. Euro und ein EBITDA von rund 40 Mio. Euro. Die Aktien der centrotherm werden an der Frankfurter Börse gehandelt.

Solarpark Blautal GmbH ist eine mehrheitlich von der Gründerfamilie Hartung gehaltene Beteiligungsgesellschaft. Die Familie Hartung hatte das Unternehmen centrotherm vor über 70 Jahren gegründet und im Jahr 2007 an die Börse gebracht.

Ardian ist einer der weltweit führenden unabhängigen Private Equity Investoren mit Hauptsitz in Paris und einem verwalteten Vermögen in Höhe von rund 192 Milliarden US-Dollar. Ardian Semiconductor wurde auf Basis einer exklusiven Partnerschaft mit Silian Partners gegründet, einem Team von anerkannten Experten aus der Halbleiterindustrie.

Berater Solarpark Blautal GmbH
HEUKING:
Boris Dürr, (Federführung Gesamttransaktion,),
Marcel Greubel, (Federführung; beide M&A),
Dr. Sebastian Pollmeier, (Gesellschaftsrecht/M&A),
Marilena Schöck,
Felix Noack, (beide M&A),
Markus Joachimsthaler, LL.M. (Kapitalmarktrecht),
Peter M. Schäffler, (Steuerrecht),
Astrid Wellhöner, LL.M. Eur. (Arbeitsrecht),
Dr. Reinhard Siegert,
Dr. Ruth Jungkind, (beide Kartellrecht), alle München,
Dr. Bodo Dehne, (Investitionskontrollrecht), Düsseldorf,
Steffen Wilberg, (Immobilienrecht), München,
Dr. Julia Mattes, (Markenrecht), München
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Anmerkung der Redaktion:

Das Transaktionsvehikel Centrotherm AcquiCo AG hat kürzlich ein Verlangen zur Durchführung eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der centrotherm international AG übermittelt.

Deutsche Effecten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft AG: Kapitalherabsetzung im Verhältnis 10 : 1

Deutsche Effecten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft AG
Jena
- ISIN DE0008041005-

Bekanntmachung über die vereinfachte Kapitalherabsetzung gemäß §§ 222 ff. AktG

Die Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 03. September 2025 u.a. vorgesehen, dass das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 16.750.000,00, eingeteilt in 16.750.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, um EUR 15.075.000,00 auf EUR 1.675.000,00, eingeteilt in 1.675.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Stammaktien), herabgesetzt wird. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) im Verhältnis 10:1. Sie wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils 10 auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie zusammengelegt werden.

Der rechtskräftige Beschluss der Hauptversammlung vom 03. September 2025 wurde am 28. November 2025 in das Handelsregister eingetragen und ist damit wirksam; seitdem ist das Grundkapital der Gesellschaft wirksam auf EUR 1.675.000,00 herabgesetzt. Die Satzung wurde entsprechend geändert.

Am 08. Januar 2026 abends werden die 16.750.000 girosammelverwahrten Aktien durch die depotführenden Institute und die Clearstream Europe AG, Frankfurt am Main, im Verhältnis 10:1 zusammengelegt. Für je zehn alte Aktien mit der ISIN DE0008041005 erhalten die Aktionäre je eine neue konvertierte Aktie der ISIN DE000A41YCR9 mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00. Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen (ISIN für Teilrechte: DE000A41YCQ1) ergeben, werden sich die depotführenden Institute auf Weisung ihrer Kunden um einen Spitzenausgleich bemühen. Ein börsenmäßiger Handel der Teilrechte in der ISIN DE000A41YCQ1 ist nicht beabsichtigt. Die Depotbanken werden gebeten etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im Zusammenlegungsverhältnis von 10 : 1 teilbare Anzahl von Stückaktien hält, zunächst untereinander und anschließend mit dem beauftragten Kreditinstitut der Kapitalherabsetzung, der mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG, Gräfelfing, mit anderen Spitzen zusammenzulegen. Verbleibende Aktienspitzen werden durch Clearstream Europe AG nach dem 29. Januar 2026 wertlos ausgebucht.

Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Das herabgesetzte Grundkapital wird in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Europe AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der bisherige Anteil eines Aktionärs am Grundkapital der Deutsche Effecten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft AG bleibt durch die Hinzubuchung konvertierter Aktien und eventueller Teilrechte unverändert.

Die derzeit unter der ISIN DE0008041005 girosammelverwahrten Aktien erhalten nach der Kapitalherabsetzung die ISIN DE000A41YCR9 für „konvertierte“ Aktien.

Die derzeit unter der ISIN DE0008041005 girosammelverwahrten Aktien werden letztmalig am 06.01.2026 an der Börse gehandelt.

Die „konvertierten“ Aktien mit der ISIN DE000A41YCR9 werden erstmals am 07.01.2026 an der Börse gehandelt. 

Jena, im Dezember 2025

Deutsche Effecten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft AG

Quelle: Bundesanzeiger vom 23. Dezember 2025

Freitag, 26. Dezember 2025

Heuking zu "Standortförderungsgesetz (StoFöG): Gesellschafts- und kapitalmarktrechtliche Neuerungen"

https://www.heuking.de/de/news-events/newsletter-fachbeitraege/artikel/standortfoerderungsgesetz-stofoeg-gesellschafts-und-kapitalmarktrechtliche-neuerungen.html

In dem Beitrag werden die wesentlichen Neuerungen durch das StoFöG dargestellt, u.a. zum Delisting:

"Das StoFöG ordnet zudem das Delisting-Regime neu. Der Wechsel vom regulierten Markt in ein KMU-Wachstumssegment (und das heißt in Deutschland faktisch Scale) ist künftig ohne Durchführung eines Delisting-Erwerbsangebots zulässig. Weiterhin werden Delistings aus einem KMU-Wachstumsmarkt den Delistings aus regulierten Märkten gleichgestellt und erfordern ein von der BaFin geprüftes Erwerbsangebot, das Anlegern ein Ausscheiden gegen Abfindung ermöglicht. Uplistings in den regulierten Markt bleiben hingegen angebotspflichtfrei."

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG zu EUR 6,50 je Aktie, (virtuelle) ao. Hauptversammlung am 22. September 2025, Eintragung am 6. November 2025 (Fristende: 6. Februar 2025)
  • artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 11,16 je Aktie, Hauptversammlung am 20. November 2025
  • APONTIS PHARMA AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert, am 13. November 2025 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (Fristende: 13. Februar 2026)
  • CECONOMY AG: Delisting geplant
  • centrotherm international AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Centrotherm AcquiCo AG

  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, nunmehr 95-%-Schwelle überschritten, Squeeze-out erwartet
  • Cumerius AG: Squeeze-out zugunsten der Schüyolo GmbH für eine Barabfindung in Höhe von EUR 5,32 je Aktie, Eintragung am 4. November 2025 (Fristende: 4. Februar 2025)

  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH zu EUR 5,63 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 8. Oktober 2025 (Fristende: 8. Januar 2026)

  • KATEK SE: Squeeze-out zugunsten der Kontron Acquisition GmbH zu EUR 18,12 je Aktie

  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH zu EUR 1,76 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 22. Dezember 2025 (Fristende: 23. März 2026)

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out zu EUR 70,- je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 24. November 2025 (Fristende: 24. Februar 2026)

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025
  • PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, am 9. Dezember 2025 im Handelsregister eingetragen (Fristende: 9. März 2026)

  • Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB) zu EUR 20,57, Hauptversammlung am 17. Oktober 2025, Eintragung im Handelsregister am 19. November 2025 (Fristende: 19. Februar 2026)

  • SHS VIVEON AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG, Hauptversammlung am 27. August 2025, maßgebliche Eintragung im Handelsregister am 28. Oktober 2025 (Fristende: 28. Januar 2026) 

  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025, Eintragung im Handelsregister am 22. Oktober 2025 (Fristende: 22. Januar 2026)

  • Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH 
  • VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen angekündigt
  • Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich, Eintragung im Handelsregister am 9. Oktober 2025, nunmehr Insolvenzantrag der GmbH
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners), Barabfindung von ursprünglich EUR 10,57 auf EUR 11,08 je Aktie erhöht, Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses am 23. Oktober 2025 (Fristende: 23. Januar 2026)
  • Wacker Neuson SE: Übernahmeangebot angekündigt

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Mittwoch, 24. Dezember 2025

centrotherm international AG: Bekanntmachung Mehrheitsbeteiligung

centrotherm international AG
Blaubeuren

Bekanntmachungen nach § 20 Abs. 6 AktG

Die nachfolgenden Gesellschaften haben uns, der centrotherm international AG mit Sitz in Blaubeuren („Gesellschaft“), jeweils im eigenen Namen und handelnd für sich allein, die folgenden Beteiligungen an der Gesellschaft jeweils gesondert mitgeteilt:

• Die Centrotherm AcquiCo AG mit Sitz in Frankfurt am Main („AcquiCo“) hat uns mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG) sowie unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der Gesellschaft gehören.

• Die Centrotherm HoldCo GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main („HoldCo“) hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Aktien, die der von ihr abhängigen AcquiCo gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der Gesellschaft gehören.

• Die therm S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg („therm“) hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Aktien, die der von ihr abhängigen HoldCo gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der Gesellschaft gehören.

• Die Arosa Centro S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg („Centro“) hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Aktien, die der von ihr abhängigen therm gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der Gesellschaft gehören.

• Die ARDIAN Semiconductor S.L.P. mit Sitz in Paris hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Aktien, die der von ihr abhängigen Centro gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der Gesellschaft gehören. 

Blaubeuren, im Dezember 2025
centrotherm international AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 24. Dezember 2025


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Anmerkung der Redaktion:

Die Centrotherm AcquiCo AG hat kürzlich ein Verlangen zur Durchführung eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der centrotherm international AG übermittelt.

Dienstag, 23. Dezember 2025

NanoFocus AG: Ausschluss der Minderheitsaktionäre im Handelsregister eingetragen – Auszahlung der Barabfindung per 30. Dezember 2025

Corporate News

Oberhausen, 22. Dezember 2025 – Die von der außerordentlichen Hauptversammlung der NanoFocus AG am 12. November 2025 beschlossene Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Carl Mahr Holding GmbH als Hauptaktionärin gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Carl Mahr Holding GmbH zu zahlenden Barabfindung in Höhe von Euro 1,76 je Aktie wurde am 22. Dezember 2025 in das Handelsregister der NanoFocus AG eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Carl Mahr Holding GmbH übergegangen.

Der börsliche Handel der Aktien der NanoFocus AG (ISIN: DE000A3H2242) an der Börse München und der Börse Berlin wird daraufhin zum 22. Dezember 2025 eingestellt.

Die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre brauchen für die Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung des Barabfindungsbetrags soll mit Valuta zum 30. Dezember 2025 Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der NanoFocus AG aus dem Wertpapierdepot des jeweiligen Aktionärs über seine Depotbank erfolgen.

Vorstand und Aufsichtsrat der NanoFocus AG danken allen bisherigen Aktionärinnen und Aktionären herzlich für ihr Vertrauen und ihre Unterstützung. Mit der künftig verstärkten Zusammenarbeit innerhalb der Mahr Gruppe eröffnen sich neue Chancen für Innovation und Wachstum, die wir gemeinsam nutzen wollen, um die Zukunft unseres Unternehmens erfolgreich zu gestalten.

CLIQ Digital AG: Cliq Digital AG plant Wechsel in das Basic Board des Freiverkehrs an der Frankfurter Wertpapierbörse

Offenlegung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR der Verordnung (EU)Nr. 596/2014

Düsseldorf, 12. Dezember 2025 - Der Vorstand der CLIQ Digital AG ("Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, dass die Aktien der Gesellschaft künftig nur noch in den Handel im Basic Board des Freiverkehrs an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen sein sollen. Hierzu wird die Gesellschaft kurzfristig die Einbeziehung ihrer Aktien in den Handel im Scale-Segment des Freiverkehrs an der Frankfurter Wertpapierbörse kündigen. Der Handel der Aktien der Gesellschaft im Scale- Segment wird drei Monate nach der Kündigung, d.h. am oder um den 16. März 2026, eingestellt.

Nach Einstellung des Handels im Scale-Segment können die Aktien der Gesellschaft weiterhin über das elektronische Handelssystem XETRA gehandelt werden. Mit der Kündigung der Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in den Handel im Scale-Segment sollen die Kosten und der Verwaltungsaufwand gesenkt und damit Ressourcen freigesetzt werden, die bisher durch die zusätzlichen Anforderungen im Scale-Segment gebunden waren. Diese Ressourcen können zukünftig für die operative Entwicklung und das strategische Wachstum der Gesellschaft nutzbar gemacht werden. Die geplante Kündigung basiert auch auf Überlegungen des deutschen Gesetzgebers, für das Scale-Segment als KMU-Wachstumsmarkt zusätzliche Delisting-Anforderungen einzuführen, die für das Basic Board als nicht-qualifiziertes Freiverkehrssegment nicht gelten würden.

Montag, 22. Dezember 2025

Spruchverfahren zur grenzüberschreitenden Verschmelzung der Deutschen Industrie Grundbesitz AG (vormals Deutsche Industrie REIT-AG) verzögert sich

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Spruchverfahren zu der grenzüberschreitenden Verschmelzung der Deutschen Industrie Grundbesitz AG (DIG) auf die CTP N.V. mit Sitz in Amsterdam verzögert sich. Der bislang  zuständige Vorsitzende der Handelskammer ist seit geraumer Zeit erkrankt. Der ab  dem 1. Januar 2026 zuständige Vorsitzende hat mitgeteilt, die Sache nicht vor dem zweiten Halbjahr 2026 inhaltlich bearbeiten und damit auch nicht vor dem ersten Halbjahr 2027 terminieren zu können.

Nach Maßgabe des Verschmelzungsplans erhielten die früheren Aktionäre der DIG auf Basis des festgelegten Umtauschverhältnisses von 4 : 5 für jede von ihnen gehaltene Aktie der DIG insgesamt 1,25 Aktien der CTP.

LG Rostock, Az. 5 HK O 66/22
Jaeckel, U. . /. CTP N.V.
15 Antragsteller (Angemessenheit des Umtauschverhältnisses)
12 Antragsteller (Angemessenheit der Barabfindung)
Verfahrensbevollmächtigter der Antragsgegnerin: RA Dr. York Schnorbus,
Rechtsanwälte Sullivan & Cromwell LLP, 60311 Frankfurt am Main

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der 1st RED AG: Antragsgegnerin will Konzernprüfungsberichte nicht den Antragstellern zur Verfügung stellen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das seit 2018 laufende Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der 1st RED AG, Hamburg, hatte sich bereits in den letzten Jahren wegen der Blockadehaltung der Antragsgegnerin erheblich verzögert. Mit dem vom Gericht angeordneten Gutachten konnte zunächst nicht begonnen werden, da kein ausreichender Kostenvorschuss eingezahlt war. Der Antragsgegnerin war von der Justizkasse eine Stundung und anschließend Ratenzahlung bewilligt worden. Der Sachverständige sollte daher Anfang 2022 mit seiner Arbeit beginnen. Da ihm aber noch nicht alle von ihm angeforderten Unterlagen/Informationen vorliegen, hatte sich das Gutachten weiter verzögert.

Die Antragsgegnerin hat nunmehr die vom LG Hamburg mit Beschluss vom 18. November 2025 angeforderten Konzernprüfungsberichte der Gesellschaft dem Gericht vorgelegt, gleichzeitig aber deren Geheimhaltung beantragt. Demnach sein "jedwede Einsicht der Antragsteller in die 1st-RED-Prüfungsberichte durch geeignete Maßnahmen (z.B. Aufnahme in einer separaten Sonderakte) vollständig zu beschränken und den Antragstellern die 1st-RED-Prüfungsberichte in keiner Weise zugänglich zu machen."

Hintergrund dieser Vorgehensweise dürften die erheblichen Forderungen der Gesellschaft gegen die Antragsgegnerin sein, die aufgrund des Squeeze-outs wohl endgültig nicht mehr, zumindest nicht mehr in voller Höhe geltend gemacht werden, aber nach Auffassung der Antragsteller natürlich bei der Bewertung der Gesellschaft zu berücksichtigen sind (laut Pressebericht EUR 1,26 je Aktie zzgl. Zinsen, d.h. deutlich mehr als die angebotene Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 0,66 je Stückaktie der 1st Red AG).

LG Hamburg, Az. 403 HKO 128/18
Scheunert, F. u.a. ./. Garbe Holding GmbH & Co. KG
57 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Bernd Richter, Brock Müller Ziegenbein Rechtsanwälte mbH, 24568 Kaltenkirchen
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Garbe Holding GmbH & Co. KG:
Rechtsanwälte Dr. Matzen & Partner, 20354 Hamburg
Auftragsgutachter: Ulrich Sommer
sachverständiger Prüfer: Cordes + Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Freitag, 19. Dezember 2025

EAMD European AeroMarine Drones AG: Wiederaufnahme des Handels an der Düsseldorfer Börse, Klage der Kleinaktionäre abgewiesen, Kapitalerhöhung für Investitionen in Drohnenprojekte im Bereich Defence Tech läuft nach Plan.

Corporate News 

Gegen die auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 13. Dezember 2024 gefassten Beschlüsse:
―Tagesordnungspunkt 2, Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
―Tagesordnungspunkt 3, Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
―Tagesordnungspunkt 4, Wahl des Abschlussprüfers
―Tagesordnungspunkt 5, Nachwahl zum Aufsichtsrat
wurden Klagen mit dem Antrag erhoben, die vorgenannten Beschlüsse für nichtig zu erkläre. 

Die Anfechtungsklagen von Kleinaktionären wurden wegen eines Formfehlers bei der Einladung und Durchführung zu der virtuellen Hauptversammlung am 13.12.2024 seit dem 12.02.2025 vor dem Landgericht Berlin II - Kammer für Handelssachen 93 - unter dem Aktenzeichen 93 O 3/25 geführt. Durch die notwendige gerichtliche Bestellung des Wirtschaftsprüfers aufgrund der Anfechtungsklagen, kam es zu einer Verspätung bei der Veröffentlichung des geprüften Jahresabschluss 2024 und daher zu einer Aussetzung des Handels der EAMD Aktien am Freiverkehr der Düsseldorfer Börse. Die Geschäftsleitung der Börse hatte den Handel ab 01.10.2025 ausgesetzt, bis zur Veröffentlichung eines geprüften Jahresabschluss 2024.

Am 16.12.2025 konnte der geprüfte Jahresabschluss 2024 der EAMD auf der Webseite des Unternehmens veröffentlicht werden und daher erfolgte die Handelsaufnahme der EAMD Aktie am 19.12.2025. Darüber hinaus hat das Landgericht Berlin am 11.12.25 die Klage der Kleinaktionäre abgewiesen. Die Klage ist unbegründet. Es liegen weder Nichtigkeitsgründe im Sinne des § 241 AktG, noch Anfechtungsgründe oder Unwirksamkeitsgründe hinsichtlich der Beschlüsse aus der Hauptversammlung vom 13.12.2024 vor. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die am 12.11.2025 beschlossene Kapitalerhöhung läuft nach Plan. Die neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Stückaktie und zum Bezugspreis von EUR 8,00 je neuer Aktie ausgegeben. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen. Zur Zeichnung sämtlicher 108.882 neuen Aktien wird die Small & Mid Cap Investmentbank AG, München, mit der Verpflichtung zugelassen, die neuen Aktien in Abstimmung mit der Gesellschaft interessierten Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung anzubieten und den über den Ausgabebetrag hinaus erzielten Mehrerlös an die Gesellschaft abzuführen. Die Emissionserlöse aus der Transaktion in Höhe von max. bis zu EUR 0,87 Mio. sollen für Investitionen in Drohnenprojekte im Bereich Defence Tech verwendet werden.

DATAGROUP SE: Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG (Mehrheitsbeteiligung)

DATAGROUP SE
Pliezhausen

Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG

I. Die

1. Dante Beteiligungen SE, mit Sitz in München, Deutschland,

2. Dante HoldCo SE, mit Sitz in München, Deutschland,

3. Dante Lux HoldCo S.à r.l., mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg,

4. Dante Lux TopCo S.à r.l., mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg,

5. KKR Dante Aggregator L.P., mit Sitz in Toronto, Kanada,

6. KKR Dante Aggregator GP LLC, mit Sitz in Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika

7. KKR Europe VI Aggregator Holdings III L.P., mit Sitz in Toronto, Kanada,

8. KKR Europe VI Aggregator Holdings III GP LLC, mit Sitz in Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika,

9. KKR European Fund VI (USD) SCSp, mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg,

10. KKR Associates Europe VI SCSp, mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg,

11. KKR Europe VI S.à r.l., mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg,

12. KKR Europe VI LLC, mit Sitz in Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika,

13. KKR Associates Group L.P., mit Sitz in Grand Cayman, Kaimaninseln,

14. KKR Associates Group GP LLC, mit Sitz in Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika,

15. K-PEC Dante Aggregator GP Limited, mit Sitz in Grand Cayman, Kaimaninseln,

16. K-PEC Dante LLC, mit Sitz in Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika,

17. K-PEC Holdings LLC, mit Sitz in Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika,

18. KKR Private Equity Conglomerate LLC, mit Sitz in Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika,

19. KKR Group Assets Holdings III L.P., mit Sitz in Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika,

20. KKR Group Assets III GP LLC, mit Sitz in Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika,

21. KKR Group Partnership L.P., mit Sitz in Grand Cayman, Kaimaninseln,

22. KKR Group Holdings Corp., mit Sitz in Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika,

23. KKR Group Co. Inc., mit Sitz in Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika,

24. KKR & Co. Inc., mit Sitz in Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika,

25. KKR Management LLP, mit Sitz in Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika,

26. HHS Beteiligungsgesellschaft mbH, mit Sitz in Stuttgart, Deutschland,

27. HHS Grundstücks- und Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, mit Sitz in Stuttgart, Deutschland,

28. HHS Verwaltungs GmbH, mit Sitz in Stuttgart, Deutschland,

29. Hans-Hermann Schaber, wohnhaft in Stuttgart, Deutschland,

haben uns, jeweils einzeln, gemäß § 20 Abs. 1, 3 sowie § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass der Dante Beteiligungen SE unmittelbar sowie den übrigen Mitteilenden mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien sowie eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG an unserer Gesellschaft gehören.

II. Die HHS Beteiligungsgesellschaft mbH hat uns gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihr nicht mehr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien sowie nicht mehr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG an unserer Gesellschaft gehört.

Pliezhausen, im Dezember 2025

Datagroup SE
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 17. Dezember 2025

Bekanntmachung zum Squeeze-out bei der PharmaSGP Holding SE

FUTRUE GmbH
Gräfelfing

Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
der PharmaSGP Holding SE, Gräfelfing, Landkreis München
- ISIN DE000A2P4LJ5 / WKN A2P4LJ -

Die außerordentliche Hauptversammlung der PharmaSGP Holding SE mit Sitz in Gräfelfing, Landkreis München, vom 31. Oktober 2025 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die FUTRUE GmbH mit Sitz in Gräfelfing, Landkreis München, als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).
 
Der Übertragungsbeschluss wurde am 9. Dezember 2025 in das Handelsregister der PharmaSGP Holding SE beim Amtsgericht München (HRB 255684) eingetragen. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der PharmaSGP Holding SE auf die FUTRUE GmbH übergegangen.
 
Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der FUTRUE GmbH zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 30,64 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der PharmaSGP Holding SE. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die vom Landgericht München I zur sachverständigen Prüferin bestellte A&M GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in München geprüft und bestätigt.
 
Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der PharmaSGP Holding SE gilt gemäß § 10 Abs. 1 HGB als am 9. Dezember 2025 bekannt gemacht.
 
Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre sind bei der
 
UniCredit Bank GmbH, München, Deutschland,
 
zentralisiert. Die Auszahlung der Barabfindung (zuzüglich gesetzlicher Zinsen) je auf den Inhaber lautende Stückaktie der PharmaSGP Holding SE an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre erfolgt unverzüglich Zug um Zug gegen Ausbuchung ihrer Aktien über die jeweilige Depotbank. Von den ausgeschiedenen Minderheitsaktionären ist hinsichtlich der Ausbuchung der Aktien und der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen.
 
Die Entgegennahme der Barabfindung soll für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der PharmaSGP Holding SE provisions- und spesenfrei sein. 
 
Gräfelfing, im Dezember 2025
 
FUTRUE GmbH
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 12. Dezember 2025


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Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de