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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Donnerstag, 23. Oktober 2025

Endspiel-Studie der Solventis AG „Endspiele 2026"

Sehr geehrte Damen und Herren,

unsere letztjährigen Endspiel-Favoriten konnten mit einer Rendite von 27,8 % glänzen und damit besser performen als die gängigen deutschen Aktienindizes. Bei alstria office REIT-AG, New Work SE und Synlab AG erfolgte ein Squeeze-Out. Bei diesen drei Werten bestehen u. E. zusätzliche Chancen auf eine Nachbesserung im Spruchverfahren. Nach ihrer starken Performance zählt die Commerzbank AG nicht mehr zu den Favoriten. Im Falle von der USU Ventures AG (ehemals USU Software AG) erwarten wir in absehbarer Zeit erst einmal keine Strukturmaßnahme mehr.

Für die 20. Ausgabe der Endspiel-Studie, die in den Startlöchern steht, haben wir wieder ein interessantes Portfolio mit 11 Einzelwerten zusammengestellt. Zu jedem Favoriten gibt es eine Analyse inkl. Modell. Ein Endspiel-Favorit sollte unter fundamentalen Gesichtspunkten Kurspotenzial aufweisen und zusätzlich die Chance auf ein Endspiel bieten.

Unter „Endspielen“ verstehen wir Sondersituationen, in denen Struktur-maßnahmen wie Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Squeeze-Out, Verschmelzung oder Delisting wahrscheinlich sind oder bereits laufen. Oft folgen solche Maßnahmen auf Übernahmeangebote. Endspiele sind im Grunde eine eigene Asset-Klasse und weisen i. d. R. ein günstigeres Chance-Risiko-Profil aus als herkömmliche Aktien.

Die Endspiel-Studie 2026 beschäftigt sich außerdem mit dem Standortfördergesetz, das bis Ende Januar 2026 beschlossen werden soll. Es sieht die Öffnung des Spruchverfahrensgesetzes für Delisting-Erwerbsangebote vor.

Seit der letzten Endspiel-Studie erzielten abgeschlossene Spruchverfahren eine durchschnittliche Aufbesserung inkl. Zinsen von 10,6 % (Vj. 25,9 %). Darin enthalten sind die Fälle ohne Aufbesserung („Nuller“). Ohne Nuller kommen wir inkl. Zinsen auf ein Plus von 19,7 % (Vj. 43,1 %). In 54 % (Vj. 60 %) der Spruchverfahren wurde aufgebessert.

Unser Endspiel-Universum zählt 155 (Vj. 143) Unternehmen, die nach verschiedenen Kriterien wie Veränderungen in der Aktionärsstruktur, kritischen Schwellen bei Stimmrechts- und Grundkapitalanteilen aufbereitet und übersichtlich zusammengefasst sind.

Die einzigartige Endspiel-Studie von Solventis können Sie zum Preis von 1.250  € zzgl. USt. erwerben.

Bei Interesse nehmen Sie bitte formlos Kontakt (sekretariat@solventis.de, 06131/4860-500) mit uns auf oder senden Sie uns das beiliegende Bestellformular. Sie erhalten die Studie inkl. Rechnung dann umgehend per Post.

Die Endspiel-Studie basiert auf einer umfangreichen Datenbank, die über Jahre hinweg aufgebaut wurde. Ab sofort ist die digitalisierte Datenbank gegen Bezahlung zugänglich. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in einer separaten E-Mail. In der Datenbank finden Sie alles rund um die Themen Strukturmaßnahmen und Übernahmeangebote. Bei Interesse nutzen Sie bitte die oben angegebenen Kontaktdaten.

Solventis AG
Am Rosengarten 4
55131 Mainz
Tel.: 06131 - 4860 - 500
Fax: 06131 - 4860 - 519

Biotest AG: Absage der außerordentlichen Hauptversammlung am 28. Oktober 2025

PRESSEMITTEILUNG

Rücknahme des Einberufungsverlangens vom 1. August 2025 durch Grifols S.A.


Dreieich, 23. Oktober 2025. Die Biotest AG gibt bekannt, dass ihre Großaktionärin, die Grifols S.A., Barcelona, Spanien, am 22. Oktober 2025 mitgeteilt hat, dass sie das Verlangen zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung vom 1. August 2025 zurücknimmt. Außerdem hat die Grifols S.A. im selben Schreiben mitgeteilt, dass sie erneut verlangt, eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen, um über den Formwechsel der Biotest AG von einer Aktiengesellschaft in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) zu beschließen. Der Aufsichtsrat wurde umgehend über den Eingang des Schreibens informiert.

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die für den 28. Oktober 2025 einberufene außerordentliche Hauptversammlung der Biotest AG abzusagen.

Der Vorstand wird das neue Verlangen der Grifols S.A. gemäß § 122 Abs. 1 AktG, eine außerordentliche Hauptversammlung zur Beschlussfassung über den Formwechsel der Gesellschaft in die Rechtsform der Kommandit-gesellschaft auf Aktien (KGaA) einzuberufen, sorgfältig prüfen. Sollte das neue Einberufungsverlangen zulässig sein, wird der Vorstand erneut eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen. Die Einzelheiten werden von der Gesellschaft veröffentlicht.

Über Biotest


Biotest ist ein Anbieter von biologischen Arzneimitteln, die aus menschlichem Plasma gewonnen werden. Mit einer Wertschöpfungskette, die von der vorklinischen und klinischen Entwicklung bis zur weltweiten Vermarktung reicht, hat sich Biotest vorrangig auf die Anwendungsgebiete Klinische Immunologie, Hämatologie und Intensiv- und Notfallmedizin spezialisiert. Biotest entwickelt und vermarktet Immunglobuline, Gerinnungsfaktoren und Albumin, die auf Basis menschlichen Blutplasmas produziert werden und bei Erkrankungen des Immunsystems oder der blutbildenden Systeme zum Einsatz kommen. Biotest beschäftigt weltweit mehr als 2.500 Mitarbeiter. Seit Mai 2022 ist Biotest Teil der Grifols Gruppe, Barcelona, Spanien (www.grifols.com).

Dienstag, 21. Oktober 2025

Janosch film & medien AG beschließt öffentliches Aktienrückkaufangebot zum Preis von EUR 5,00 je Aktie

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Der Vorstand der Janosch film & medien AG (die "Gesellschaft") hat heute vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 16. September 2025 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen und den Aktionären den Rückkauf von bis zu 107.727 eigenen Aktien (dies entspricht ca. 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft) im Rahmen eines an alle Aktionäre gerichteten freiwilligen öffentlichen Rückkaufangebots anzubieten.
Der Aktienrückkauf soll zu einem Angebotspreis von EUR 5,00 je Aktie erfolgen. Die Frist für die Annahme des Angebots beginnt voraussichtlich am 29. Oktober 2025, 0:00 Uhr (MEZ) und endet voraussichtlich am 18. November 2025, 24:00 Uhr (MEZ).

Der Vorstand plant, die im Rahmen des Rückkaufangebots erworbenen Aktien einzuziehen. Die Zustimmung des Aufsichtsrats steht noch aus, wird jedoch erwartet.

Die weiteren Einzelheiten zum Aktienrückkauf werden demnächst auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse https://janosch-medien.de/investor-relations-aktienrueckkauf-2025/ sowie im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) veröffentlicht.

PAL Next AG: Vorstand schließt Vertrag über Sachkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital gegen Einbringung einer Forderung – Anpassung der Prognose für das Geschäftsjahr 2025

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 21. Oktober 2025. Der Vorstand der PAL Next AG (ISIN: DE000A12UPJ7) mit Sitz in München hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats einen Vertrag über die Einbringung einer Forderung gegen die Gesellschaft in Höhe von EUR 750.000,00 im Zusammenhang mit der Vergütung von Dienstleistungen bezüglich einer Filmproduktion als Sacheinlage abgeschlossen. Die Einbringung erfolgt gegen Ausgabe von 595.238 Stück neuen Aktien aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre. Die Durchführung der Kapitalerhöhung soll noch im Jahr 2025 erfolgen.

In diesem Zusammenhang wird die bisherige Prognose der PAL Next AG für das Geschäftsjahr 2025 angepasst. Die Gesellschaft geht weiterhin von Umsatzerlösen in Höhe von EUR 21 Mio. bis EUR 23 Mio. aus. Die Gesamtleistung zuzüglich der sonstigen betrieblichen Erträge soll im Jahr 2025 bei mindestens EUR 24 Mio. liegen. Für das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) geht der Vorstand für das Geschäftsjahr 2025 nun von einer Bandbreite zwischen TEUR -1.250 und TEUR -550 aus (zuvor: TEUR -500 bis TEUR +200).

Die Anpassung beruht insbesondere auf bilanziellen Effekten der Forderungseinbringung und hat keinen Einfluss auf die Liquiditätslage der PAL Next AG.

Rechtlicher Hinweis

Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf aktuellen Annahmen beruhen. Tatsächliche Ergebnisse können wesentlich abweichen.

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Anmerkung der Redaktion:

Bei der PAL Next AG handelt es sich um die ehemalige PANTAFLIX AG.

ProSiebenSat.1 Media SE: ProSiebenSat.1 kündigt Veränderungen im Vorstand an

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Unterföhring, 21. Oktober 2025. Der Aufsichtsrat der ProSiebenSat.1 Media SE hat heute umfassende Veränderungen im Vorstand beschlossen.

Marco Giordani, bislang Finanzvorstand (CFO) von MFE-MEDIAFOREUROPE N.V. („MFE“), übernimmt mit sofortiger Wirkung den Vorstandsvorsitz (CEO) der ProSiebenSat.1 Media SE („ProSiebenSat.1“). Bert Habets tritt den CEO-Posten in bestem gegenseitigem Einvernehmen an Marco Giordani ab und wird ihn bis Jahresende bei ProSiebenSat.1 beraten, insbesondere um einen nahtlosen Übergang sicherzustellen.

Bob Rajan wird mit sofortiger Wirkung als neuer Finanzvorstand (CFO) zu ProSiebenSat.1 wechseln und folgt auf Martin Mildner, der das Unternehmen in bestem gegenseitigem Einverständnis verlassen wird. Bob Rajan wird die Position auf Interimsbasis übernehmen, um vor allem den Reorganisationsprozess voranzutreiben und die Profitabilität des Unternehmens zu steigern.

Darüber hinaus hat Markus Breitenecker, bisher Chief Operating Officer von ProSiebenSat.1, beschlossen, mit sofortiger Wirkung und in bestem gegenseitigem Einvernehmen von seiner Position zurückzutreten; seine Position wird auf Vorstandsebene nicht neu besetzt.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der SYNLAB AG

Die Hauptversammlung der SYNLAB AG am 16. Mai 2025 hatte die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin, die Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.), gegen eine Barabfindung in Höhe von 12,44 Euro je Aktie beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 27. Juni 2025 in das Handelsregister eingetragen. Mehrere ausgeschlossene SYNLAB-Minderheitsaktionäre hatten beim LG München I eine Überprüfung der angebotenen Barabfindung beantragt. Das Gericht hat die eingegangenen Spruchanträge zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 HK O 10667/25 verbunden.

LG München I, Az. 5 HK O 10667/25
Bäßler, F. u.a. ./. Ephios Bidco GmbH
37 Antragsteller
Verfahrendbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz Hootz Hirsch PartmB

Montag, 20. Oktober 2025

DG-Gruppe AG: Antrag auf Delisting

Veröffentlichung einer Insiderinformationen gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung)

Nürnberg, den 20. Oktober 2025

Der Vorstand der DG-Gruppe AG (ISIN DE000A1PHB97) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates heute beschlossen, einen Antrag auf Beendigung der Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in das Handelssegment HIGH RISK MARKET des Freiverkehrs an der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg („Börse Hamburg“) und der damit verbundenen Einbeziehung der Aktien in den Freiverkehr der Börse Hamburg zu stellen. Der entsprechende Antrag wird heute gestellt.

Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr an der Börse Hamburg entscheidet über die Beendigung der Einbeziehung der Aktien und den genauen Zeitpunkt der Notierungseinstellung der Freiverkehrsausschuss der Börse Hamburg. Mit einem Wirksamwerden der Beendigung der Aufnahme werden die Aktien der Gesellschaft nicht mehr im Freiverkehr der Börse Hamburg sowie an keiner anderen Börse oder im Freiverkehr handelbar sein. Die Gesellschaft wird unverzüglich nach der Entscheidung der Börse Hamburg über den Antrag den Beendigungszeitpunkt der Notierungseinstellung bekannt geben.

DG-Gruppe AG

Nürnberg

SNP Schneider-Neureither & Partner SE: SNP erzielt erneutes Rekordquartal und erhöht Prognose für das Gesamtjahr

Corporate News

- Auftragseingang steigt um 7 % auf rund 80 Mio. € mit starker Entwicklung in internationalen Märkten (Q3 2024: 74,9 Mio. €)

- Konzernumsatz legt um etwa 11 % auf rund 74 Mio. € zu (Q3 2024: 66,8 Mio. €)

- EBIT klettert um ca. 83 % auf rund 15 Mio. € (Q3 2024: 8,2 Mio. €)

- Starke Ergebnisse führen zu Prognoseanhebung für 2025


Heidelberg, 20. Oktober 2025 – SNP, ein weltweit führender Anbieter von Software für digitale Transformation, automatisierte Datenmigration und Datenmanagement im SAP-Umfeld, gibt nach vorläufigen Zahlen ein anhaltendes Wachstum für das dritte Quartal 2025 bekannt.

Der Auftragseingang stieg um 7 % auf rund 80 Mio. € (Q3 2024: 74,9 Mio. €). Der Umsatz legte um 11 % auf rund 74 Mio. € zu und das EBIT verbesserte sich überproportional um ca. 83 % auf rund 15 Mio. €. Die EBIT-Marge stieg im dritten Quartal 2025 entsprechend um über 7 Prozentpunkte auf rund 20 % (Q3 2024: 12,2 %). Die deutliche Ergebnisverbesserung ist vor allem auf gesteigerte Softwareumsätze zurückzuführen.

Aufgrund der positiven Geschäftsentwicklung im dritten Quartal und des anhaltenden Marktmomentums hat das Unternehmen seine Jahresprognose 2025 angehoben. Die Umsatzprognose für das Gesamtjahr wird auf 280 Mio. € bis 295 Mio. € erhöht (bisherige Prognose: 270 Mio. € bis 280 Mio. €). Darüber hinaus wird das EBIT in einer Bandbreite zwischen 34 Mio. € und 46 Mio. € erwartet (bisherige Prognose: 30 Mio. € bis 34 Mio. €). Für den Auftragseingang wird unverändert eine Book-to-Bill-Ratio (Auftragseingang / Umsatzerlöse) größer als eins prognostiziert.

Jens Amail, CEO von SNP, kommentiert: „Im aktuellen Marktumfeld sind Unternehmensagilität und Transformationsfähigkeiten für unsere Kunden und Partner wichtiger denn je. Wir sind sehr dankbar für deren anhaltendes Vertrauen und haben unsere Investitionen in KI-basierte Dienstleistungskapazitäten und Softwareinnovationen weiter erhöht, um sie zukünftig noch besser unterstützen zu können. Es ist uns zudem gelungen, an die starken Ergebnisse des ersten Halbjahres mit dem besten dritten Quartal unserer Unternehmensgeschichte anzuknüpfen. Besonders freue ich mich über das starke Wachstum in internationalen Märkten wie Frankreich, Brasilien, Australien und dem Nahen Osten. Die deutliche Verbesserung unserer Profitabilität zeigt, dass wir mit unserem Fokus auf Prozessexzellenz und Skalierbarkeit auf dem richtigen Weg sind. Dies ist das Ergebnis der großartigen Arbeit aller SNP-Kolleginnen und -Kollegen, und ich bin sehr stolz darauf, Teil dieses weltweiten Teams sein zu dürfen."

SNP wird die vollständigen Neunmonatszahlen 2025 am 6. November 2025 veröffentlichen.

Über SNP 

SNP (Ticker: SHF.DE) ist mit seiner weltweit führenden Technologieplattform Kyano ein zuverlässiger Partner für Unternehmen, die bei Transformationsvorhaben und für mehr Geschäftsagilität auf wegweisende datengestützte Funktionalitäten setzen. Kyano integriert alle technischen Möglichkeiten und Partnerfunktionalitäten für eine softwarebasierte ganzheitliche Datenmigration und das Datenmanagement. In Kombination mit dem BLUEFIELD-Ansatz setzt Kyano einen weltweiten Industriestandard für die schnelle und sichere Reorganisation und Modernisierung von SAP-zentrierten IT-Landschaften bei gleichzeitiger Nutzung datengesteuerter Innovationen.

Weltweit vertrauen mehr als 3.000 Kunden aller Größen und Branchen in über 80 Ländern auf SNP, unter ihnen zahlreiche DAX 40 und Fortune 500 Unternehmen. Die SNP-Gruppe beschäftigt weltweit rund 1.600 Mitarbeitende an 36 Standorten in 23 Ländern. Das Unternehmen mit Stammsitz in Heidelberg erzielte im Geschäftsjahr 2024 einen Umsatz von 254,8 Mio. EUR.

Weitere Informationen unter www.snpgroup.com

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Anmerkung der Redaktion:

SNP hatte kürzlich mit der Succession German Bidco GmbH (Carlyle) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen, dem die virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025 zugestimmt hatte. Ausgleich und Abfindung werden in einem Spruchverfahren überprüft werden.

Mögliche Kooperation von Telefónica Deutschland mit 1&1? Folgt Übernahmeangebot?

Laut einem Bericht des Handelsblatts will der spanische Telekommunikationskonzern Telefónica die Beziehungen zum einstigen Partner United Internet wieder aufleben lassen. Vertreter beider Konzerne sollen über eine engere Zusammenarbeit gesprochen haben. Thema ist dabei nach dem Bericht eine mögliche Kooperation von Telefónica Deutschland mit 1&1, der Mobilfunk- und Festnetztochter von United Internet. Langfristig werde auch eine Übernahme erwogen.

1&1 baut derzeit zwar ein eigenes Mobilfunknetz auf, kommt dabei aber nur mühsam voran und muss für seine 12,4 Millionen Mobilfunkkunden Leitungskapazitäten bei anderen Netzanbietern anmieten.

Freitag, 17. Oktober 2025

PSI Software AG: Warburg Pincus hält nunmehr mehr als 33 %

Entsprechend der heutigen Stimmrechtsmitteilung hält die Warburg Pincus (Bermuda) Private Equity GP Ltd. nunmehr 33,07 % der Stimmrechte, davon 4,55 % direkt über Aktien und 28,52 % über Instrumente.

Kürzlich war der Abschluss einer Investmentvereinbarung zwischen PSI Software SE und Warburg Pincus bekanntgegeben worden:
SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis: Zest Bidco GmbH: PSI Software SE und Warburg Pincus schließen Investmentvereinbarung; Warburg Pincus kündigt öffentliches Übernahmeangebot an

DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen: Umsatz- und Ergebnisrückgang im dritten Quartal 2025 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahresquartal – Anpassung Financial Guidance – Gesellschaft prüft strategische Optionen für Neupositionierung am Markt

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die DATA MODUL AG unterschreitet nach Auswertung vorläufiger Zahlen im dritten Quartal 2025 die Umsatz- und Ergebniszahlen aus dem entsprechenden Vorjahreszeitraum. Wesentliche Gründe hierfür sind die weiterhin angespannte gesamtwirtschaftliche Lage sowie erhebliche, einmalige Sonderbelastungen durch die USD-Kursentwicklung, Personalmaßnahmen und Markteintrittskosten.

Das konzernweite EBIT lag im dritten Quartal des Geschäftsjahres 2025 bei EUR -2,1 Millionen und damit ca. -200 % unter dem Wert des Vorjahreszeitraums von EUR 2,1 Millionen. Der Konzernumsatz sank im dritten Quartal 2025 um ca. 9,7 % auf EUR 52,1 Millionen im Vergleich zu EUR 57,7 Millionen im dritten Quartal des Geschäftsjahres 2024. Der Auftragseingang stieg um ca. 4,7 % auf EUR 51,4 Millionen im Vergleich zu EUR 49,1 Millionen im dritten Quartal des Vorjahres.

Die Gesellschaft wird die endgültigen Zahlen für das dritte Quartal des Geschäftsjahres 2025 am 7. November 2025 veröffentlichen.

Aufgrund der in 2025 bis dato erreichten Zahlen passt die Gesellschaft ihre Jahresprognose für das Gesamtjahr 2025 wie folgt an: statt der bisher im Vergleich zum Geschäftsjahr 2024 prognostizierten Kennzahlen von -10 % bis 10 % im Auftragseingang, -20 % bis 0 % im Umsatz und -80 % bis -40 % im Ergebnis (EBIT), prognostiziert die Gesellschaft nun Kennzahlen von – 5 % bis 5 % im Auftragseingang, – 8 % bis 0 % im Umsatz und -155 % bis -140 % im Ergebnis (EBIT) im Vergleich zu 2024.

Die Gesellschaft hat die J.P. Morgan Securities plc beauftragt, strategische Optionen für eine Neupositionierung der Gesellschaft am Markt zu prüfen, zu denen auch der Verkauf der Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft durch die Mehrheitsaktionärin gehören kann.

Erläuterungen zu den verwendeten Finanzkennzahlen finden sich auf der Internetseite der DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen (abrufbar unter https://www.data-modul.com/de/unternehmen/investor-relations/finanzberichte).

InVision AG: Squeeze-out im Handelsregister eingetragen

Die Hauptversammlung der InVision AG hat am 28. August 2025 die Übertragung der Aktien ihrer Minderheitsaktionäre auf die Acme 42 GmbH gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 5,63 je Aktie beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 8. Oktober 2025 in das Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf eingetragen und bekannt gemacht. Spruchanträge auf Überprüfung der Angemessenheit der angebotenen Barabfindung können innerhalb von drei Monaten gestellt werden.

Pulsion Medical Systems SE: MAQUET Medical Systems AG erhöht Barabfindung für die Übertragung der Aktien an der Pulsion Medical Systems SE auf EUR 20,67

Ad-Hoc-Meldung nach Art. 17 Abs. 1 Marktmissbrauchsverordnung (MAR)

Feldkirchen, 17. Oktober 2025

Die MAQUET Medical Systems AG, Sitz: Rastatt, Kehler Straße 31, 76437 Rastatt (AG Mannheim HRB 719044), hat die am 28. August 2025 im Rahmen des an die Pulsion Medical Systems SE, Sitz: Feldkirchen, Hans-Riedl-Str. 21, 5622 Feldkirchen (AG München HRB 192563), gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) der Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG gerichteten Übertragungsverlangens auf EUR 20,57 pro Aktie festgelegte Barabfindung aufgrund einer nach Abschluss der Bewertungsarbeiten eingetretenen Änderung der Kapitalmarktdaten auf EUR 20,67 erhöht und mitgeteilt, in der am 17. Oktober 2025 stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung einen entsprechenden Beschlussantrag zu stellen.

Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer, der die Angemessenheit der ursprünglich festgelegten Barabfindung am 28. August 2025 bestätigt hatte, hat bereits in Aussicht gestellt, dass er nach derzeitigem Stand die Angemessenheit der erhöhten Barabfindung bestätigen wird.

Nürnberger Beteiligungs-AG: NÜRNBERGER Beteiligungs-AG und Vienna Insurance Group AG unterzeichnen Zusammenschlussvereinbarung – VIG kündigt öffentliches Erwerbsangebot an

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die NÜRNBERGER Beteiligungs-AG („NÜRNBERGER“) hat heute nach Abschluss einer umfassenden Prüfung strategischer Optionen und Verhandlungen mit mehreren Interessenten eine Zusammenschlussvereinbarung mit der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe („VIG“) unterzeichnet.

In der Vereinbarung zur strategischen Partnerschaft hat sich die VIG dazu verpflichtet, allen Aktionären der NÜRNBERGER ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot („Angebot“) zu unterbreiten. Der Angebotspreis wird 120 Euro pro NÜRNBERGER-Aktie betragen. Dies entspricht einer Prämie von 173% im Vergleich zum unverzerrten volumengewichteten Dreimonatsdurchschnittskurs der NÜRNBERGER-Aktie sowie von 154% gegenüber dem unverzerrten XETRA-Schlusskurs der NÜRNBERGER-Aktie, jeweils vom 13.05.2025, dem letzten Handelstag vor Ankündigung der Prüfung strategischer Optionen durch die NÜRNBERGER. Die VIG hat der NÜRNBERGER heute auch mitgeteilt, dass sie bereits unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen unter anderem mit mehreren Großaktionären über die Einlieferung ihrer NÜRNBERGER-Aktien in das Angebot abgeschlossen hat, die zusammen rund 64,4% des Grundkapitals der NÜRNBERGER ausmachen.

Die Parteien beabsichtigen, soweit gesetzlich zulässig und vorbehaltlich der Sorgfalts- und Treuepflichten des Vorstands der NÜRNBERGER, zeitnah nach Vollzug der Transaktion ein Delisting der Gesellschaftsaktien von allen Handelsplätzen durchzuführen. Ein separates Delisting-Angebot ist im Einklang mit der derzeit geltenden Rechtslage aufgrund der Notierung der NÜRNBERGER-Aktien im unregulierten Markt nicht erforderlich. Für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren nach Unterzeichnung der Vereinbarung zur strategischen Partnerschaft ist der Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags ausgeschlossen. Die VIG hat zudem unter anderem den Erhalt des Standortes Nürnberg und der Marke zugesichert und erklärt, dass sie erhebliche zusätzliche Investitionen ermöglichen wird.

Vorstand und Aufsichtsrat der NÜRNBERGER begrüßen die Ankündigung des Angebots und beabsichtigen eine begründete Stellungnahme zum Angebot abzugeben. Vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage beabsichtigen sie den Aktionären im Rahmen der begründeten Stellungnahme die Annahme des Angebots zu empfehlen und die Vorstandsmitglieder beabsichtigen hiernach, die von ihnen gehaltenen Aktien an der NÜRNBERGER in das Angebot einzuliefern. Das Angebot wird üblichen Angebotsbedingungen einschließlich behördlicher Freigaben unterliegen.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG zu EUR 6,50 je Aktie, (virtuelle) ao. Hauptversammlung am 22. September 2025
  • artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 11,16 je Aktie, Hauptversammlung am 20. November 2025
  • APONTIS PHARMA AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert

  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, aber Bedenken der Europäischen Kommission, eingehende Untersuchung

  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung im Handelsregister am 1. August 2025 (Fristende: 3. November 2025)
  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.) zu EUR 17,23, Eintragung im Handelsregister am 10. September 2025 (Fristende: 10. Dezember 2025)

  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH zu EUR 5,63 je Aktie, Hauptversammlung am 28. August 2025, Eintragung am 8. Oktober 2025

  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH zu EUR 1,76 je Aktie, Hauptversammlung am 12. November 2025

  • New Work SE (früher: XING): Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE für EUR 105,65 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 5. August 2025 (Fristende: 5. November 2025)

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out zu EUR 70,- je Aktie, Hauptversammlung am 25. September 2025

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025
  • PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, am 24. Juli 2025 verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out gefordert, außerordentliche Hauptversammlung am 31. Oktober 2025

  • Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB) zu EUR 20,57, Hauptversammlung am 17. Oktober 2025

  • SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG, Hauptversammlung am 27. August 2025

  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025

  • Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich, Eintragung im Handelsregister am 9. Oktober 2025
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners), Barabfindung von ursprünglich EUR 10,57 auf EUR 11,08 je Aktie erhöht

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Donnerstag, 16. Oktober 2025

DVFA: 13+1 – Der Podcast – Folge 14: „Nebenwerte, Hauptversammlungen und Squeeze-Out – warum Engagement den Unterschied macht“ mit Alexander Langhorst

13+1 – Der Podcast – Folge 14: „Nebenwerte, Hauptversammlungen und Squeeze-Out – warum Engagement den Unterschied macht“ mit Alexander Langhorst - DVFA e. V. – Der Berufsverband der Investment Professionals

In dieser Folge spricht Christoph Schlienkamp mit Alexander Langhorst, Geschäftsführer von GSC Research und einer der profundesten Kenner von Hauptversammlungen, Nebenwerten und Spruchverfahren in Deutschland. Seit vielen Jahren begleitet er Übernahmen, Squeeze-Outs und die Rechte von Minderheitsaktionären – und bringt seine Erfahrungen heute in unser Gespräch ein.

Wir starten wie gewohnt mit drei persönlichen Fragen, bevor wir zu den inhaltlichen Schwerpunkten übergehen:

- Nebenwerte – Chancen, Risiken und der besondere Reiz kleinerer Gesellschaften

- Hauptversammlungen – Transparenz vs. Formalismus, aktuelle Entwicklungen

- Übernahmen & Squeeze-Out – Ablauf, Konfliktfelder und typische Spruchverfahren

- Engagement – warum Fragen stellen und aktiv mitgestalten auch bei Small Caps entscheidend ist

- Research & Investorenkultur – die Rolle von GSC und die Perspektive für ESG & Corporate Governance

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der DOUGLAS HOLDING AG: Gerichtlicher Gutachter bestätigt seine Bewertung in Höhe von EUR 56,82 je DOUGLAS-Aktie (+ 50,96 %)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem bereits 2013 beschlossenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der DOUGLAS HOLDING AG (damals neben Parfümerien - "Come in and find out!" - auch Bücher, Schmuck, Mode und Süßwaren) hatte der gerichtlich bestellte Sachverständige, Herr Wirtschaftsprüfer Dr. Lars Franken, IVC Independent Valuation & Consulting AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, vor zwei Jahren sein Gutachten vorgelegt. Er kam darin auf einen Wert des Unternehmens zur Stichtag in Höhe von EUR 2.236,4 Mio. und einen abgeleiteten Wert von EUR 56,82 je Aktie, siehe: SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis: Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der DOUGLAS HOLDING AG: Gerichtlicher Gutachter kommt auf EUR 56,82 je Aktie (+ 50,96 %). Im Vergleich zu den von der Antragsgegnerin angebotenen EUR 37,64 je Aktie bedeutet dies eine Erhöhung um 50,96 %.

In seinem im Auftrag des Gerichts erstellten Ergänzungsgutachten, das nunmehr den Beteiligten zur Verfügung gestellt wurde, hat der Sachverständige diese Bewertung bestätigt. Die Beteiligten können innerhalb von acht Wochen zu diesem Ergänzungsgutachten Stellung nehmen.

LG Dortmund, Az. 20 O 27/13 AktE
Helfrich u.a. ./. Douglas GmbH (früher: Beauty Holding Two GmbH)
97 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Ottmar Martini, 56073 Koblenz
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Douglas GmbH:
Rechtsanwälte Gibson Dunn, 60310 Frankfurt am Main (früher: Latham & Watkins)

Mittwoch, 15. Oktober 2025

Bekanntmachung der Beendigung des Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ehemaligen ACTRIS AG: Anhebung der Barabfindung auf EUR 5,08 je Aktie

ACTRIS Beteiligungs GmbH & Co. KG
St. Leon-Rot

Betreffend die ehem. ACTRIS AG, Mannheim
ISIN DE0006107006 / WKN 610700
ISIN DE0006107022 / WKN 610702

Bekanntmachung gemäß § 14 SpruchG der Entscheidung im Spruchverfahren
zur Festsetzung einer angemessenen Barabfindung

In dem aktienrechtlichen Spruchverfahren zur Festsetzung einer angemessenen Barabfindung im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der ACTRIS AG, macht die ACTRIS Beteiligungs GmbH & Co. KG gemäß § 14 Nr. 4 SpruchG den Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 13. Oktober 2022, 23 AktE 25/10 (2), sowie die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 8. Mai und 09. Mai 2025, 12 W 21/23, 23 AktE 25/10 (2) LG Mannheim, wie folgt bekannt:
 
Landgericht Mannheim:
 
1. Der angemessene Abfindungsbetrag gemäß § 327a AktG für die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der ACTRIS AG wird auf EUR 5,08 je Aktie festgesetzt.
 
2. Die Antragsgegnerin hat die Gerichtskosten des Verfahrens einschließlich der Vergütung des Vertreters der außenstehenden Aktionäre sowie ihre außergerichtlichen Kosten zu tragen.
 
Die Antragsgegnerin hat den Antragstellern jeweils die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Verfahrens zu erstatten.
 
3. Der Geschäftswert für die Gerichtskosten und der Wert für die Vergütung des Vertreters außenstehender Aktionäre wird auf 246.530,98 EUR festgesetzt.
 
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 8. Mai 2025:
 
1. Die Beschwerden der Antragsteller zu 1) - 4), zu 18), zu 28) - 30), zu 38) - 44), zu 65), zu 67) - 71), zu 73) und 74), zu 80) und 81) gegen den Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 13.10.2022, Az. 23 AktE 25/10 (2), werden zurückgewiesen.
 
2. Die Antragsgegnerin trägt die im Beschwerdeverfahren entstandenen Gerichtskosten einschließlich der Kosten des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
 
3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
 
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 9. Mai 2025:
 
1. Der Geschäftswert wird für das Beschwerdeverfahren und korrigierend für die erste Instanz auf 237.130,98 € (252.267 Aktien der außenstehenden Aktionäre x 0,94 € Erhöhungsbetrag) festgesetzt.
 
2. Im Fall, dass ein auf Antragstellerseite beteiligter Rechtsanwalt die Festsetzung des Gegenstandswerts für das Beschwerdeverfahren beantragen sollte, ist beabsichtigt, diesen gemäß §§ 33, 31 RVG wie in der Anlage berechnet festzusetzen. Bei mehreren Auftraggebern sind die Einzelwerte zu addieren.
 
Ergänzende technische Bekanntmachung zu der Bekanntmachung gemäß § 14 SpruchG im Zusammenhang mit dem Ausschluss (Squeeze-Out) der ehemaligen Minderheitsaktionäre der ACTRIS AG, Mannheim, ISIN DE0006107006 / WKN 610700 und ISIN DE0006107022 / WKN 610702
 
Technische Umsetzung der Nachbesserung
 
Nachstehend werden die näheren Einzelheiten zu der Abwicklung der Abfindungserhöhung bekannt gegeben. Alle erforderlichen Maßnahmen für eine zügige Abwicklung dieses Verfahrens sind in die 
Wege geleitet, dabei fungiert die
 
DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main,
 
als Zentralabwicklungsstelle. Die betroffenen Depotbanken werden gebeten, Ansprüche nachbesserungsberechtigter ehemaliger ACTRIS AG-Aktionäre umgehend zu ermitteln.
 
Die nachbesserungsberechtigten ehemaligen ACTRIS AG-Aktionäre, die nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das seinerzeit die Barabfindung des Squeeze-outs abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme nichts zu veranlassen. Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich am oder um den 17. Oktober 2025. Sollte innerhalb von zehn Wochen nach dieser Bekanntmachung keine Gutschrift der Zahlung erfolgt sein, fordern wir hiermit die betroffenen ehemaligen ACTRIS AG-Aktionäre auf, sich mit ihrer Depotbank in Verbindung zu setzen und dort ihre Ansprüche geltend zu machen.
 
Nachbesserungsberechtigte ehemalige ACTRIS AG-Aktionäre, die zwischenzeitlich ihre Bankverbindung gewechselt haben, werden gebeten, sich möglichst umgehend an das Kreditinstitut zu wenden, über welches seinerzeit die Abfindung abgewickelt wurde. Ehemalige ACTRIS AG-Aktionäre, bei denen die ursprüngliche Abwicklung über ein Kreditinstitut erfolgt ist, das inzwischen nicht mehr besteht, können sich zur weiteren Abwicklung an die ACTRIS Beteiligungs GmbH & Co. KG, Opelstraße 28, 68789 St. Leon-Rot, wenden. Nach erfolgter Prüfung der Berechtigung erfolgt die Auszahlung durch die ACTRIS Beteiligungs GmbH & Co. KG unmittelbar an die Berechtigten.
 
Aktionäre der ACTRIS AG, die noch über effektive Aktien mit dem Aufdruck „Henninger“ verfügen, welche im Zusammenhang mit der Verschmelzung im Jahr 2000 abgelöst und durch Aktien der ACTRIS AG ersetzt wurden, und diese Aktien selbst verwahren, werden erneut gebeten, ihre Aktienurkunden mit Gewinnanteilschein und Erneuerungsschein zur Entgegennahme der Barabfindung ab sofort bei ihrer Hausbank / Depotbank zur Weiterleitung an die ACTRIS Beteiligungs GmbH & Co. KG, Opelstraße 28, 68789 St. Leon-Rot, einzureichen. Die Depotbanken wurden auf dem banküblichen Weg über den weiteren Ablauf der Auszahlung der Barabfindung zuzüglich einer etwaig aufgelaufenen Verzinsung unterrichtet. Diese Aktionäre erhalten Zug um Zug gegen Einreichung der effektiven Aktienurkunden zeitnah die Barabfindung ausgezahlt, nachdem die üblichen Abwicklungsmaßnahmen, die mit der Einreichung der effektiven Aktienurkunden verbunden sind, durchgeführt worden sind. Aktionäre der ACTRIS AG, die noch über effektive Stückaktien der Eichbaum Brauereien AG verfügen, welche im Zuge der Verschmelzung der Eichbaum Brauereien AG auf die Henninger-Bräu AG gegen Aktien der Henninger-Bräu AG (später: ACTRIS AG) hätten umgetauscht werden sollen, erhalten Zug um Zug gegen Einreichung dieser Urkunden bei der ACTRIS Beteiligungs GmbH & Co. KG, Wiesloch, die festgelegte Barabfindung. Die Kontoverbindung ist bei der Einreichung anzugeben.
 
Die nachbesserungsberechtigten ehemaligen ACTRIS AG-Aktionäre, erhalten die Abfindungserhöhung zuzüglich Zinsen. Die Zinsen gelangen ohne Abzug von Abschlagsteuern zur Auszahlung, sind jedoch einkommensteuerpflichtig. Im Hinblick auf die persönliche steuerliche Behandlung wird den nachbesserungsberechtigten ehemaligen ACTRIS AG-Aktionären empfohlen, ihren steuerlichen Berater zu konsultieren.
 
Die Erfüllung der sich aus dem Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 13. Oktober 2022 (Aktenzeichen 23 AktE 25/10 (2)) ergebenden Nachzahlungsverpflichtungen ist für die ehemaligen nachbesserungsberechtigten Aktionäre der ACTRIS AG kosten-, provisions- und spesenfrei.
 
Bei eventuellen Rückfragen werden die nachbesserungsberechtigten ehemaligen ACTRIS AG-Aktionäre gebeten, sich an ihre jeweilige Depotbank zu wenden. 
 
Wiesloch, im Oktober 2025
 
ACTRIS Beteiligungs GmbH & Co. KG
Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 14. Oktober 2025

Anfechtungsklage gegen Kapitalmaßnahmebeschlüsse der Readcrest Capital AG

Gegen mehrere Beschlüsse der Hauptversammlung der Readcrest Capital AG vom 13. August 2025 (TOP 20, 21 und 22) wurde Anfechtungsklage erhoben. Das Verfahren ist beim LG Hamburg unter dem Az. 404 HKO 101/25 anhängig. 

Dienstag, 14. Oktober 2025

Salzgitter Aktiengesellschaft: Salzgitter AG kündigt Ausgabe von EUR 500 Millionen Schuldverschreibungen mit Umtauschrecht in Aktien der Aurubis AG an

Corporate News

NICHT BESTIMMT ZUR VERBREITUNG IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, ODER AN PERSONEN IN EINER RECHTSORDNUNG, IN DER EINE SOLCHE VERBREITUNG NACH GELTENDEM RECHT UNTERSAGT WÄRE

Der Vorstand der Salzgitter AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, nicht nachrangige, unbesicherte Umtauschschuldverschreibungen fällig 2032 (die „Schuldverschreibungen“) mit Umtauschrecht in bestehende, auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien der Aurubis AG (die „Aktien“) in einem Gesamtnennbetrag von EUR 500 Millionen zu platzieren. Die Schuldverschreibungen werden von der Salzgitter AG (die „Emittentin“) ausgegeben und im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens ausschließlich bei institutionellen Anlegern außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (die „USA“) unter Berufung auf Regulation S (Kategorie 1) des US Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung sowie außerhalb Australiens, Kanadas, Japans, Südafrikas und jeder anderen Rechtsordnung, in der das Anbieten oder Verkaufen der Schuldverschreibungen nach geltendem Recht verboten wäre, platziert.

Die Emissionserlöse werden für allgemeine Geschäftszwecke, weitere Ausgaben im Zusammenhang mit der ersten Stufe von SALCOS sowie Restrukturierungsmaßnahmen verwendet. Die Schuldverschreibungen werden auch zur Diversifizierung der Struktur und Laufzeit der Finanzierung der Gruppe begeben.

Die Schuldverschreibungen werden am oder um den 22. Oktober 2025 (das „Ausgabedatum“) in Höhe des Nennbetrags von € 100,000 je Stück ausgegeben und eine Laufzeit von sieben Jahren haben. Die Emittentin ist berechtigt, sämtliche, jedoch nicht nur einen Teil, der ausstehenden Schuldverschreibungen zum Nennbetrag zuzüglich bis zum vorzeitigen Rückzahlungstag aufgelaufener Zinsen zurückzuzahlen (i) frühestens ab dem 12. November 2030, wenn der Aktienkurs der Aurubis AG-Aktie 130 Prozent des dann anwendbaren Umtauschpreises über einen bestimmten Zeitraum erreicht oder übersteigt oder (ii) wenn zu irgendeinem Zeitpunkt der Gesamtnennbetrag der ausstehenden und nicht von der Emittentin und ihren Tochtergesellschaften gehaltenen Schuldverschreibungen auf 20 % oder weniger des ursprünglich ausgegebenen Gesamtnennbetrags der Schuldverschreibungen gefallen ist. Die Anleihegläubiger sind berechtigt, die vorzeitige Rückzahlung der Schuldverschreibungen zum fünften Jahrestag des Ausgabetags zum Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen zu verlangen. Die Schuldverschreibungen werden voraussichtlich mit einem festen Zinssatz zwischen 2,875 % und 3,375 % per annum, zahlbar halbjährlich nachträglich am 22. April und 22. Oktober eines jeden Jahres, verzinst, wobei der erste Kupon am 22. April 2026 fällig wird.

Der anfängliche Umtauschpreis wird mit einer Umtauschprämie zwischen 30 % und 35 % über dem Platzierungspreis einer bestehenden Aktie im Rahmen der gleichzeitigen Delta-Platzierung (wie unten definiert) festgesetzt. Die den Schuldverschreibungen zugrunde liegenden Aktien der Aurubis AG werden anfänglich bis zu etwa 3,4 Millionen betragen (was etwa bis zu 7,5 % des ausgegebenen Grundkapitals der Aurubis AG entspricht).

Die Joint Global Coordinators haben die Emittentin darüber informiert, dass sie beabsichtigen, zeitgleich mit der Ausgabe der Schuldverschreibungen eine Platzierung von bestehenden Aktien der Aurubis AG im Namen bestimmter Käufer der Schuldverschreibungen durchzuführen, die diese Aktien im Rahmen von Leerverkäufen an von den Joint Global Coordinator vermittelte Käufer verkaufen wollen, um das Marktrisiko abzusichern, dem die Käufer im Rahmen des Erwerbs der Schuldverschreibungen ausgesetzt sind (die „Delta-Platzierung“). Der Platzierungspreis für die im Rahmen der Delta-Platzierung verkauften Aktien wird im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens ermittelt, das von den Joint Global Coordinators durchgeführt wird. Die Salzgitter AG wird weder direkt noch indirekt Erlöse aus dem Verkauf von Aktien im Rahmen der Delta-Platzierung erhalten. Die Joint Global Coordinators werden unmittelbar mit dem Angebot der Schuldverschreibungen sowie der Delta-Platzierung beginnen; die Orderbücher werden mit sofortiger Wirkung nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geöffnet.

Am oder um den heutigen Tag wird Salzgitter Mannesmann GmbH, eine 100% Tochtergesellschaft der Emittentin, mit BNP PARIBAS oder einem ihrer verbundenen Unternehmen eine Aktienleihvereinbarung (die „Aktienleihfazilität“) über insgesamt bis zu 2.000.000 Aktien (entsprechend ca. bis zu 4,4% des ausgegebenen Grundkapitals der Aurubis AG) eingehen, um, soweit möglich, Hedging Aktivitäten bestimmter Anleihenzeichner oder künftiger Erwerber der Anleihen zu ermöglichen. Die Laufzeit der Aktienleihfazilität entspricht derjenigen der Schuldverschreibungen.

Es ist beabsichtigt, die Einbeziehung der Schuldverschreibungen in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen.

Die endgültigen Bedingungen der Schuldverschreibungen werden voraussichtlich spätestens am 15. Oktober 2025 durch eine separate Preisfestsetzungsmitteilung bekanntgegeben.

BNP PARIBAS, COMMERZBANK (in Kooperation mit ODDO BHF), Deutsche Bank und UniCredit fungieren im Zusammenhang mit der Transaktion als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners. Im Zusammenhang mit der Platzierung haben sich die Emittentin und Salzgitter Mannesmann GmbH zu einer 90-tägigen Lock-up-Periode nach Ausgabe der Schuldverschreibungen verpflichtet, vorbehaltlich üblicher Ausnahmen.

WICHTIGER HINWEIS

Diese Bekanntmachung und die hierin enthaltenden Informationen unterliegen Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine solche Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verbreitet oder verteilt werden. Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.

Diese Bekanntmachung ist eine Anzeige und kein Prospekt. Sie stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan, Südafrika oder irgendeiner Rechtsordnung dar, in der ein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren nach geltendem Recht verboten wären. Weder diese Bekanntmachung noch deren Inhalt darf als Grundlage für ein Angebot oder ein Angebot zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung in irgendeiner Rechtsordnung dienen oder in Verbindung mit einem solchen Angebot als verbindlich angesehen werden.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an "qualifizierte Anleger" im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche entweder (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die "Order") sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.

In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung und Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der EU-Prospektverordnung sind.

Diese Bekanntmachung stellt kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie sind gemäß dem Securities Act registriert oder es liegt eine Befreiung von den Registrierungsanforderungen vor. Weder die in dieser Mitteilung beschriebenen Schuldverschreibungen noch die bei Wandlung der Schuldverschreibungen zu liefernden Aktien sind oder werden nach dem U.S. Securities Act oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten registriert. Es wird kein öffentliches Angebot dieser Wertpapiere in den Vereinigten Staaten oder in irgendeiner anderen Rechtsordnung geben.

Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen enthalten in: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c) national Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die "MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen Gründen), der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen) diesbezüglich unterliegen würde, hat eine Zielmarktbewertung hinsichtlich der Schuldverschreibungen hat zu folgendem Ergebnis geführt: (i) der Zielmarkt für die Schuldverschreibungen sind ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden jeweils im Sinne der MiFID II und (ii) für den Vertrieb der Schuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden sind alle Vertriebskanäle angemessen. Alle Personen, die beabsichtigen, die Schuldverschreibungen anzubieten, zu verkaufen oder zu empfehlen (nachfolgend, "Vertreiber"), sollten die Zielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen; ein Vertreiber, der MiFID II unterliegt, ist jedoch dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Schuldverschreibungen vorzunehmen (entweder durch Übernahme oder Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen.

In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der Schuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen, dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Schuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen, darstellt.

Die Schuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") oder dem Vereinigten Königreich (“UK“) angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bedeutet ein "Kleinanleger" (a) im EWR, eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11 der MiFID II ist; und/oder (ii) Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der jeweils gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie") ist, sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 10 der MiFID II gelten würde, und (b) in der UK, eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/565, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig ist und/oder (ii) ein Verbraucher im Sinne der Bestimmungen des UK Financial Services and Markets Act 2000 ("FSMA") und aller Reglungen oder Vorschriften, die im Rahmen des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassen wurden, sofern dieser Verbraucher nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig ist, gelten würde.

Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "EU-PRIIPs-Verordnung") bzw. gemäß der EU-PRIIPS-Verordnung, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig ist (die "UK PRIIPS-Verordnung"), erforderlichen Basisinformationsblattes für das Angebot oder den Verkauf der Schuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR oder in der UK. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der Verkauf oder eine anderweitige Bereitstellung der Schuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR oder der UK gemäß der EU-PRIIPs-Verordnung bzw. der UK-PRIIPS-Verordnung rechtswidrig ist.

Diese Bekanntmachung stellt weder eine Empfehlung noch eine Beratung bezüglich der Platzierung von Wertpapieren dar. Anleger sollten einen professionellen Berater zu Rate ziehen, ob die Platzierung oder Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren für die betreffende Person angemessen ist.

Diese Mitteilung kann Aussagen enthalten, die "zukunftsgerichtete Aussagen" sind oder als solche angesehen werden können. Diese zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung zukunftsgerichteter Terminologie identifiziert werden, einschließlich der Begriffe "glaubt", "schätzt", "plant", "projiziert", "antizipiert", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder "sollte" oder deren Verneinung bzw. Abänderungen oder vergleichbaren Begriffen, oder durch Diskussionen über Strategie, Pläne, Zielsetzungen, Ziele, zukünftige Ereignisse oder Absichten. Zukunftsgerichtete Aussagen können und werden oft wesentlich von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen. Jegliche zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die aktuelle Einschätzung der Salzgitter AG in Bezug auf zukünftige Ereignisse wider und unterliegen Risiken im Zusammenhang mit zukünftigen Ereignissen und anderen Risiken, Unsicherheiten und Annahmen in Bezug auf ihre Geschäftstätigkeit, Ertragslage, Finanzlage, Liquidität, Aussichten, Wachstum oder Strategien. Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich nur auf das Datum, an dem sie gemacht werden.

Montag, 13. Oktober 2025

APONTIS PHARMA AG: Anfechtungsklage gegen den Squeeze-out-Beschluss

APONTIS PHARMA AG
Monheim am Rhein
ISIN: DE000A3CMGM5 // WKN: A3CMGM

Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1 AktG


Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär gegen den auf der ordentlichen Hauptversammlung der APONTIS PHARMA AG vom 29. Juli 2025 gefassten Beschluss zum Tagesordnungspunkt 6 (Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der APONTIS PHARMA AG auf die Zentiva AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out)) Anfechtungsklage erhoben hat.

Die Klage ist bei der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 35 O 86/25 anhängig. Es wird ein schriftliches Vorverfahren durchgeführt.

Monheim am Rhein, im Oktober 2025

APONTIS PHARMA AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 10. Oktober 2025

PSI Software SE: PSI Software SE schließt Investment Agreement mit Warburg Pincus ab, um Wachstum zu beschleunigen; öffentliches Übernahmeangebot angekündigt

Corporate News

- Warburg Pincus kündigt an, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an sämtliche Aktionäre der PSI zu einem Preis von 45,00 EUR je Aktie in bar abzugeben. Dies entspricht einer attraktiven Prämie von 84 Prozent auf den unbeeinflussten Schlusskurs und von 63 Prozent auf den unbeeinflussten volumengewichteten Durchschnittskurs der vergangenen drei Monate – jeweils zum 8. Oktober 2025

- PSI begrüßt den neuen strategischen Partner, um Weiterentwicklung und Wachstum im globalen Markt für Energie- und Industriesoftware sowie die Transformation zu Software-as-a-Service (SaaS) und Cloud-gestützten Lösungen zu beschleunigen

- Vorstand und Aufsichtsrat der PSI unterstützen das Angebot

- Warburg Pincus hat bereits einen Anteil von 28,5 Prozent des Grundkapitals von Ankeraktionären der PSI gesichert

- E.ON wird seine Beteiligung in Höhe von 17,77 Prozent behalten und PSI weiterhin als strategischer Investor unterstützen


Berlin, 13. Oktober 2025 – PSI Software SE („PSI“ oder die „Gesellschaft“) (Prime Standard, ISIN: DE000A0Z1JH9, Börsenkürzel: PSAN), ein weltweit führender Hersteller von Energie- und Industriesoftware für die Steuerung und Optimierung komplexer Systeme und Prozesse, und Zest BidCo GmbH, eine Holdinggesellschaft, die indirekt von Fonds kontrolliert wird, die von Warburg Pincus LLC verwaltet werden (zusammen „Warburg Pincus“ oder die „Bieterin“), haben am 12. Oktober 2025 ein Investment Agreement (das „Investment Agreement“) für eine strategische Partnerschaft zur Förderung des langfristigen Wachstums der PSI unterzeichnet.

In diesem Zusammenhang hat Warburg Pincus seine Absicht bekannt gegeben, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das „Angebot“) für sämtliche ausstehenden Aktien der PSI abzugeben. Warburg Pincus bietet einen Kaufpreis von 45,00 EUR je PSI-Aktie in bar. Warburg Pincus hat Aktienkaufverträge und unwiderrufliche Annahmeverpflichtungen mit Ankeraktionären abgeschlossen, die zusammen etwa 28,5 Prozent des gesamten Grundkapitals der PSI halten. Einer der Ankeraktionäre wird einen Teil seiner Erlöse neben Warburg Pincus in die Holdingstruktur reinvestieren.

Die E.ON Verwaltungs GmbH („E.ON“) als derzeit zweitgrößter Anteilseigner und bedeutender Kunde der PSI bleibt Aktionär der PSI mit seiner derzeitigen Beteiligung in Höhe von 17,77 Prozent und hat mit Warburg Pincus eine Nichtandienungsvereinbarung abgeschlossen. E.ON und Warburg Pincus haben darüber hinaus eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, die ihre Beziehung und künftige Zusammenarbeit mit der PSI und ihrem Management-Team regelt. Außerdem ist E.ON Partei des Investment Agreements und gilt für die Zwecke des Angebots als mit Warburg Pincus gemeinsam handelnde Person.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der PSI unterstützen das Angebot und beabsichtigen, vorbehaltlich ihrer Prüfung der von Warburg Pincus noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage und unter Beachtung aller Sorgfalts- und Treuepflichten, den Aktionären die Annahme des Angebots zu empfehlen.

Robert Klaffus, Vorstandsvorsitzender der PSI, sagte: „Die PSI entwickelt sich zu einem high-performance Softwareunternehmen mit Fokus auf Software-as-a-Service (SaaS), Cloud-gestützte Lösungen und industrieller KI. Dabei bauen wir auf unsere jahrzehntelange Erfahrung und eine starke europäische Basis. Globale Trends wie Dekarbonisierung, Elektrifizierung, Automatisierung und Digitalisierung sowie die zunehmende Komplexität industrieller Systeme schaffen eine starke Dynamik für softwarebasierte Innovationen. Die Partnerschaft mit Warburg Pincus bietet uns die erforderliche Erfahrung, finanzielle Stärke und den operativen Rückhalt, um die Umsetzung unserer Wachstumsstrategie zu beschleunigen. Gemeinsam können wir PSI als weltweit führende Anbieterin für Energie- und Industriesoftware etablieren.“

Max Fowinkel, Managing Director und Leiter Europe Technology, und Ryan Dalton, Managing Director, Warburg Pincus, kommentierten: „Wir freuen uns sehr über die Partnerschaft mit der PSI, um ihre Position als weltweit führende Plattform für Energie- und Industrietechnologie weiter zu stärken. Mit unserer umfassenden Erfahrung in den Bereichen Software und Energie sowie unserer erfolgreichen Bilanz bei Take-Private-Transaktionen sind wir überzeugt, dass Warburg Pincus der richtige Partner ist, um die nächste Wachstumsphase von PSI zu unterstützen.“

Warburg Pincus unterstützt die laufende Entwicklung der PSI und setzt sich für beschleunigtes Wachstum ein

Die Softwarelösungen der PSI helfen Kunden dabei, Effizienz, Resilienz und Nachhaltigkeit zu verbessern, sei es in Energienetzen, Produktionsanlagen oder Lieferketten.

Wie in dem Investment Agreement festgelegt, wird die strategische Partnerschaft mit Warburg Pincus die PSI in ihrer laufenden Entwicklung und bei der Umsetzung der bestehenden Unternehmensstrategie unterstützen. Dazu zählt unter anderem die Stärkung der Position der PSI als führende Anbieterin von Netzleitsystemen mit ihrer modularen, skalierbaren und sicheren Plattform „Control System of the Future“.

Warburg Pincus hat sich verpflichtet, die Marktposition der PSI zu stärken und ihre internationale Expansion, insbesondere in Amerika, Europa und Asien, zu fördern sowie interne Effizienzprogramme durch Prozessstandardisierung und konsequente Digitalisierung voranzutreiben.

Darüber hinaus strebt Warburg Pincus an, Mittel sowohl für organisches Wachstum als auch für M&A-Aktivitäten zur Verfügung zu stellen, damit die PSI eine führende Rolle bei der aktuellen Konsolidierung des Marktes für Energie- und Industriesoftware einnehmen kann.

Warburg Pincus verfügt über umfangreiche Erfahrung und Expertise im Bereich globaler Investitionen in Software, Energie und Stromversorgung. Im Rahmen der Investitionsvereinbarung verpflichtet sich Warburg Pincus, die aktuelle Wachstumsstrategie zu unterstützen, das bestehende Managementteam beizubehalten und Arbeitsplätze zu sichern. Der Firmensitz und die Unternehmenszentrale der PSI in Berlin sollen beibehalten werden.

Beide Parteien haben vereinbart, während eines Zeitraums von zwei Jahren nach dem Vollzug der Transaktion keinen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag zu schließen. Die Bieterin beabsichtigt ein Delisting der PSI-Aktien nach dem Vollzug des Angebots. Die PSI beabsichtigt – vorbehaltlich ihrer Prüfung entsprechend den gesetzlichen Pflichten des Vorstands – ein solches Delisting zu unterstützen.

Vorstand und Aufsichtsrat der PSI beabsichtigen, das Angebot in einer gemeinsamen Begründeten Stellungnahme gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) zu unterstützen. Sie gehen derzeit davon aus, dass das Angebot im besten Interesse des Unternehmens, seiner Aktionäre, Beschäftigten und weiterer Stakeholder ist, vorbehaltlich der Prüfung der noch zu veröffentlichenden und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) zu gestattenden Angebotsunterlage und unter Beachtung aller Sorgfalts- und Treuepflichten des Vorstands und des Aufsichtsrats.

Wesentliche Bedingungen des Angebot

Die Bieterin wird den Aktionären der PSI eine Barabfindung in Höhe von 45,00 EUR je Aktie anbieten. Dies entspricht einer attraktiven Prämie von 84 Prozent auf den XETRA-Schlusskurs der PSI am 8. Oktober 2025, dem letzten unbeeinflussten Aktienkurs vor der Ad-hoc-Mitteilung von PSI am 9. Oktober 2025, laut der das Unternehmen mit drei Parteien in fortgeschrittenen Gesprächen sei. Der Angebotspreis entspricht zudem einer Prämie von 63 Prozent auf den unbeeinflussten volumengewichteten Durchschnittskurs der vergangenen drei Monate vor dem 9. Oktober 2025. Der Angebotspreis entspricht einer Marktkapitalisierung von rund 702 Mio. EUR.

Das Angebot wird einer Mindestannahmequote von 50 Prozent plus eine Aktie unterliegen, wobei die von E.ON gehaltenen Anteile für die Zwecke dieser Schwelle berücksichtigt werden. Außerdem wird das Angebot den üblichen Angebotsbedingungen unterliegen, einschließlich der Erteilung behördlicher Genehmigungen. Der Abschluss der Transaktion wird für das erste Halbjahr 2026 erwartet.

Das Angebot ist komplett durch Eigenkapital und vorhandenes Fremdkapital finanziert.

Die endgültigen Bedingungen und Konditionen werden in der Angebotsunterlage dargelegt, die unter dem Genehmigungsvorbehalt der BaFin steht. Die Angebotsunterlage (sobald verfügbar) und andere Informationen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot werden von Warburg Pincus auf der folgenden Website zur Verfügung gestellt: www.offer-power.com

Nach Veröffentlichung werden Vorstand und Aufsichtsrat die Angebotsunterlage entsprechend ihrer gesetzlichen Pflichten sorgfältig prüfen und eine gemeinsame Begründete Stellungnahme abgeben.

PSI wird am 13. Oktober um 10:30 (MESZ) eine Telefonkonferenz für Analysten und Investoren in englischer Sprache abhalten.

Berater


Goldman Sachs Bank Europe SE ist als Finanzberater und Linklaters LLP als Rechtsberater für die PSI Software SE tätig. JP Morgan ist als Finanzberater und Kirkland & Ellis International LLP als Rechtsberater für Warburg Pincus tätig.

Über PSI


Der PSI-Konzern entwickelt Softwareprodukte zur Optimierung des Energie- und Materialflusses bei Versorgern und Industrie. Als unabhängiger Softwarehersteller mit über 2.300 Beschäftigten ist PSI seit 1969 Technologieführer für Prozesssteuerungssysteme, die durch die Kombination von KI-Methoden mit industriell bewährten Optimierungsverfahren für eine nachhaltige Energieversorgung, Produktion und Logistik sorgen. Die innovativen Branchenprodukte können vom Kunden selbst oder in der Cloud betrieben werden. www.psi.de

Über Warburg Pincus


Warburg Pincus LLC ist der Pionier im Bereich globaler Wachstumsinvestitionen. Das Unternehmen besteht seit 1966 als Partnerschaft und verfügt über die Flexibilität und Erfahrung, um Investoren und Managementteams über Marktzyklen hinweg nachhaltig zum Erfolg zu führen. Aktuell verwaltet das Unternehmen mehr als 86 Milliarden US-Dollar und hat über 220 Unternehmen im Portfolio, die über unterschiedliche Entwicklungsphasen, Branchen und Regionen verteilt sind. Seit Gründung hat Warburg Pincus im Rahmen seiner Private Equity-, Immobilien- und Kapitallösungsstrategien in mehr als 1.000 Unternehmen investiert.

Warburg Pincus hat seinen Hauptsitz in New York und unterhält Büros in Amsterdam, Peking, Berlin, Hongkong, Houston, London, Luxemburg, Mumbai, Mauritius, San Francisco, São Paulo, Shanghai und Singapur. Weitere Informationen unter www.warburgpincus.com und auf LinkedIn.

Zest Bidco GmbH: PSI Software SE und Warburg Pincus schließen Investmentvereinbarung; Warburg Pincus kündigt öffentliches Übernahmeangebot an

Corporate News

- PSI Software SE und Warburg Pincus schließen Investmentvereinbarung über strategische Partnerschaft zum Ausbau der Marktposition und des langfristigen Wachstums von PSI im Energie- und Industrie-Softwaremarkt.

- Warburg Pincus kündigt freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot von EUR 45,00 in bar je PSI-Aktie an; Angebot entspricht einer hochattraktiven Prämie von 83,7% auf den Xetra-Schlusskurs der PSI-Aktie am 8. Oktober 20251 sowie von 62,6% auf den unbeeinflussten volumengewichteten Drei-Monats-Durchschnittskurs vor dem 9. Oktober 2025.

- Warburg Pincus hat sich ca. 28,5% PSI-Aktien über Vereinbarungen mit PSI-Ankeraktionären gesichert, welche ihre PSI-Aktien im Rahmen des Angebots verkaufen, wovon ein Ankeraktionär einen Teil seiner Erlöse, die ca. 5,8% des Grundkapitals von PSI entsprechen, neben Warburg Pincus in die Holdingstruktur reinvestieren wird.

- Das Angebot bietet PSI-Aktionären Möglichkeit, wesentlichen Teil des erwarteten langfristigen Wertzuwachses sofort und vorab zu realisieren. Das Angebot wird der Mindestannahmeschwelle von 50% plus einer Aktie sowie den üblichen regulatorischen Bedingungen unterliegen.

- E.ON wird ihre Anteile an PSI behalten und PSI weiterhin als strategischer Investor unterstützen.

- Vorstand und Aufsichtsrat unterstützen das Angebot und sehen in der strategischen Partnerschaft erheblichen Mehrwert für PSI und ihre Stakeholder.

- Warburg Pincus beabsichtigt, PSI nach Abwicklung des Angebots von der Börse zu nehmen; der Vorstand unterstützt dieses Vorhaben.

- Warburg Pincus hat sich in Investmentvereinbarung verpflichtet, für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Abwicklung des Angebots keinen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abzuschließen.


Berlin, 13. Oktober 2025. Die Zest Bidco GmbH, eine Holdinggesellschaft, die von Investmentfonds kontrolliert wird, die von Warburg Pincus LLC verwaltet werden (gemeinsam “Warburg Pincus“) hat am heutigen Tag ihre Absicht bekannt gegeben, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (“Angebot“) für alle ausstehenden Aktien der PSI Software SE (“PSI“), einem technologisch führenden Anbieter von Prozesssteuerungssoftware für den Betrieb von Energienetzen und industrieller Produktion, gegen Zahlung einer Geldleistung von EUR 45,00 je PSI Aktie (“Angebotspreis“) zu unterbreiten. In diesem Zusammenhang haben Warburg Pincus und PSI eine Investmentvereinbarung über die strategische Partnerschaft mit PSI geschlossen (“Investmentvereinbarung“).

Die E.ON Verwaltungs GmbH (“E.ON“) als derzeit zweitgrößter Aktionär und bedeutender Kunde der PSI bleibt Aktionär der PSI mit der derzeitigen Beteiligung in Höhe von ca. 17,8 % und hat eine Nichtandienungsvereinbarung mit Warburg Pincus geschlossen. E.ON und Warburg Pincus haben auch eine Rahmenvereinbarung geschlossen, welche ihre Beziehung und die künftige Zusammenarbeit mit PSI und der Geschäftsführung regelt. Außerdem ist E.ON Partei der Investmentvereinbarung und gilt im Zusammenhang mit dem Angebot als mit Warburg Pincus gemeinsam handelnde Person.

Warburg Pincus versteht sich als strategischer Partner, der die Unternehmenskultur von PSI unterstützt und mit den Teams in Berlin und den USA umfassende Expertise in den Bereichen Software und Energie einbringen wird. Neben einer stabilen Eigentümerstruktur wird Warburg Pincus seine Experten für Value Creation sowie zusätzliche finanzielle Unterstützung beisteuern, um PSI als Marktführer in der DACH-Region zu positionieren und den Weg für gezielte internationale Expansion zu ebnen.

Robert Klaffus, Vorstandsvorsitzender der PSI, sagte:


“Die PSI entwickelt sich zu einem high-performance Softwareunternehmen mit Fokus auf Software-as-a-Service (SaaS), Cloud-gestützte Lösungen und industrieller KI. Dabei bauen wir auf unsere jahrzehntelange Erfahrung und eine starke europäische Basis. Globale Trends wie Dekarbonisierung, Elektrifizierung, Automatisierung und Digitalisierung sowie die zunehmende Komplexität industrieller Systeme schaffen eine starke Dynamik für softwarebasierte Innovationen. Die Partnerschaft mit Warburg Pincus bietet uns die erforderliche Erfahrung, finanzielle Stärke und den operativen Rückhalt, um die Umsetzung unserer Wachstumsstrategie zu beschleunigen. Gemeinsam können wir PSI als weltweit führende Anbieterin für Energie- und Industriesoftware etablieren.”

Norman Rentrop, Ankeraktionäre der PSI, sagte:

“Als langfristiger, werteorientierter Investor freue ich mich, dass mit Warburg Pincus und E.ON ein starkes Gesellschafterkonsortium entsteht, das gemeinsam mit dem Management Team die nächste Entwicklungsphase von PSI vorantreiben wird. Ich bleibe dem Unternehmen verbunden und bin überzeugt, dass PSI vor einer sehr erfolgreichen Zukunft steht.”

Max Fowinkel, Managing Director and Head of Europe Technology, und Ryan Dalton, Managing Director, Warburg Pincus:

“Wir freuen uns sehr, dass PSI uns als Partner gewählt hat, um die Position als Marktführer im globalen Energie- und Industrie-Softwaremarkt zu stärken. Warburg Pincus verfügt über umfassende Erfahrung in den Bereichen Software und Energie sowie über eine langjährige Erfolgsbilanz bei Take-Private-Transaktionen. Deshalb sind wir überzeugt davon, dass Warburg Pincus der richtige Partner für die nächste Wachstumsphase von PSI ist.”

Details zum Angebot:

Der Angebotspreis von EUR 45,00 je PSI-Aktie, impliziert eine Unternehmensbewertung für PSI von ca. EUR 702 Millionen und entspricht einer hochattraktiven Prämie von 62,6% auf den unbeeinflussten volumengewichteten Durchschnittskurs der PSI-Aktie in den letzten drei Monaten vor dem 9. Oktober 2025 und einer Prämie von 83,7% auf den Xetra-Schlusskurs der PSI-Aktie am 8. Oktober 2025. Das Angebot bietet den PSI-Aktionären mithin die Möglichkeit, einen wesentlichen Teil des erwarteten langfristigen Wertzuwachses sofort und vorab zu realisieren.

Warburg Pincus hat sich die Unterstützung des Angebots durch gewisse Ankeraktionäre mittels Aktienkaufverträgen und unwiderruflichen Andienungsvereinbarungen über rund 28,5% der PSI-Aktien gesichert. Ein Ankeraktionär wird einen Teil seiner Erlöse, die ca. 5,8% des gesamten Grundkapitals von PSI entsprechen, neben Warburg Pincus in die Holdingstruktur reinvestieren.

Nach dem Vollzug des Angebots beabsichtigt Warburg Pincus, PSI von der Börse zu nehmen. Der Vorstand von PSI betrachtet die Umsetzung seiner langfristigen Strategie außerhalb des Börsenumfelds als vorteilhaft und unterstützt, vorbehaltlich ihrer Sorgfalts- und Treuepflichten, das von Warburg Pincus beabsichtigte mögliche Delisting.

Warburg Pincus benötigt für die Finanzierung des Angebots sowie der Erreichung der strategischen und wirtschaftlichen Ziele keinen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Deshalb hat sich Warburg Pincus in der Investmentvereinbarung verpflichtet, für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Abwicklung des Angebots keinen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit PSI abzuschließen.

Das Angebot erfolgt zu den in der Angebotsunterlage dargelegten Bestimmungen und Bedingungen, die unter dem Vorbehalt der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stehen, und wird zu diesen Bedingungen durchgeführt. Nach Erteilung der Genehmigung durch die BaFin wird die Angebotsunterlage gemäß dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz veröffentlicht und die Annahmefrist des Angebots beginnt. Das Angebot wird einer Mindestannahmeschwelle von 50% plus einer Aktie sowie den üblichen kartellrechtlichen sowie außenwirtschaftsrechtlichen Freigaben unterliegen.

Die Angebotsunterlage (sobald sie verfügbar ist) und alle sonstigen mit dem geplanten Angebot zusammenhängenden Informationen werden auf nachfolgender Website veröffentlicht: https://www.offer-power.com.

Warburg Pincus wird von J.P. Morgan als Finanzberater und von Kirkland & Ellis International LLP als Rechtsberater unterstützt.

Über Warburg Pincus:

Warburg Pincus LLC ist der Pionier im Bereich globaler Wachstumsinvestitionen. Das Unternehmen besteht seit 1966 als Partnerschaft und verfügt über die Flexibilität und Erfahrung, um Investoren und Managementteams über Marktzyklen hinweg nachhaltig zum Erfolg zu führen. Aktuell verwaltet das Unternehmen mehr als 86 Milliarden US-Dollar und hat über 220 Unternehmen im Portfolio, die über unterschiedliche Entwicklungsphasen, Branchen und Regionen verteilt sind. Seit Gründung hat Warburg Pincus im Rahmen seiner Private Equity-, Immobilien- und Kapitallösungsstrategien in mehr als 1.000 Unternehmen investiert.

Warburg Pincus hat seinen Hauptsitz in New York und unterhält Büros in Amsterdam, Peking, Berlin, Hongkong, Houston, London, Luxemburg, Mumbai, Mauritius, San Francisco, São Paulo, Shanghai und Singapur. Weitere Informationen unter https://www.warburgpincus.com oder folgen Sie uns auf LinkedIn.

PSI Software SE schließt Investment Agreement mit Warburg Pincus ab; öffentliches Übernahmeangebot angekündigt

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Berlin, 13. Oktober 2025 – PSI Software SE („PSI“ oder die „Gesellschaft“) (ISIN: DE000A0Z1JH9, Börsenkürzel: PSAN) und Zest BidCo GmbH, eine Holdinggesellschaft, die indirekt von Fonds kontrolliert wird, die von Warburg Pincus LLC verwaltet werden (zusammen „Warburg Pincus“ oder die „Bieterin“), haben am 12. Oktober 2025 ein Investment Agreement (das „Investment Agreement“) für eine strategische Partnerschaft zur Förderung des langfristigen Wachstums der PSI unterzeichnet.

Aufgrund des Investment Agreements hat Warburg Pincus seine Absicht angekündigt, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das „Angebot“) für alle ausstehenden Aktien der PSI Software SE zu veröffentlichen. Warburg Pincus kündigt eine Bargegenleistung in Höhe von EUR 45,00 je PSI-Aktie an.

Warburg Pincus hat Aktienkaufverträge und unwiderrufliche Annahmeverpflichtungen mit Ankerinvestoren abgeschlossen, die zusammen etwa 28,5 Prozent des gesamten Grundkapitals der PSI halten. Einer der Ankeraktionäre wird einen Teil seiner Erlöse neben Warburg Pincus in die Holdingstruktur reinvestieren.

E.ON Verwaltungs GmbH („E.ON“) als derzeit zweitgrößter Anteilseigner und bedeutender Kunde bleibt Aktionär der PSI mit seiner derzeitigen Beteiligung in Höhe von 17,77 Prozent und hat eine Nichtandienungsvereinbarung sowie eine Rahmenvereinbarung mit Warburg Pincus abgeschlossen. Außerdem ist E.ON Partei des Investment Agreements und gilt für die Zwecke des Angebots als mit Warburg Pincus gemeinsam handelnde Person.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der PSI unterstützen das Angebot und beabsichtigen – vorbehaltlich der Prüfung der von Warburg Pincus noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage entsprechend ihrer gesetzlichen Pflichten – den Aktionären der PSI die Annahme des Angebots zu empfehlen.

In dem Investment Agreement verpflichtet sich die Bieterin zur Förderung der derzeitigen Wachstumsstrategie, einschließlich der Beibehaltung des bestehenden Managementteams und der Sicherung der Arbeitsplätze. Die Unternehmenszentrale und der Firmensitz in Berlin werden beibehalten. Die Parteien haben vereinbart, während eines Zeitraums von zwei Jahren nach Vollzug des Angebots keinen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag abzuschließen. Die Bieterin beabsichtigt ein Delisting der PSI-Aktien nach dem Vollzug des Angebots. Die PSI beabsichtigt – vorbehaltlich ihrer Prüfung entsprechend den gesetzlichen Pflichten des Vorstands – ein solches Delisting zu unterstützen.

Das Angebot wird üblichen Angebotsbedingungen unterliegen, einschließlich des Erhalts regulatorischer Freigaben. Das Angebot wird einer Mindestannahmequote von 50 Prozent plus eine Aktie unterliegen. Der Vollzug des Angebots wird in H1 2026 erwartet.

Übernahmeangebot für Aktien der PSI Software SE

Veröffentlichung der Entscheidung
zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots
gemäß § 10 Abs. 1 und 3 WpÜG in Verbindung mit §§ 29 Abs. 1, 34 WpÜG

Bieterin:

Zest Bidco GmbH
c/o Katharina Klein
An der Rödlerwies 4
66740 Saarlouis
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 304333

Zielgesellschaft:

PSI Software SE
Dircksenstraße 42-44
10178 Berlin
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 255242
WKN A0Z1JH / ISIN DE000A0Z1JH9

Die Zest Bidco GmbH (“Bieterin“), eine Holdinggesellschaft, die von Investmentfonds kontrolliert wird, die von Warburg Pincus LLC verwaltet werden (gemeinsam “Warburg Pincus“), hat am heutigen Tag entschieden, den Aktionären der PSI Software SE (“Gesellschaft“) anzubieten, im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots sämtliche nicht von der Bieterin unmittelbar gehaltenen nennwertlosen auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft (ISIN DE000A0Z1JH9) (“PSI‑Aktien“) mit einem rechnerisch anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 2,56 je Aktie gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 45,00 je PSI‑Aktie (“Angebotspreis“) zu erwerben (“Angebot“). Das Angebot wird eine Mindestannahmeschwelle von 50 % und einer Aktie des Grundkapitals der Gesellschaft vorsehen und unter den üblichen kartellrechtlichen sowie außenwirtschaftsrechtlichen Freigaben stehen.

Die Bieterin, die Gesellschaft und E.ON Verwaltungs GmbH (“E.ON“), ein Ankeraktionär und Kunde der Gesellschaft, haben eine Investmentvereinbarung abgeschlossen, in der die wesentlichen Konditionen des Angebots sowie die wechselseitigen Absichten und das gemeinsame Verständnis der Parteien hinsichtlich des Angebots niedergelegt sind.

Die Bieterin und E.ON haben außerdem eine Rahmenvereinbarung geschlossen, welche ihre Beziehung und die künftige Zusammenarbeit mit PSI und der Geschäftsführung regelt. E.ON gilt im Zusammenhang mit dem Angebot als mit Warburg Pincus gemeinsam handelnde Person.

Darüber hinaus hat die Bieterin am heutigen Tag Aktienkaufverträge sowie unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen mit anderen Ankeraktionären der Gesellschaft abgeschlossen. Gemäß diesen Vereinbarungen haben sich die betreffenden Aktionäre verpflichtet, sämtliche von ihnen gehaltenen PSI-Aktien entweder an die Bieterin zu verkaufen oder das Angebot für diese PSI-Aktien anzunehmen, jeweils für eine Gegenleistung je PSI-Aktie in Höhe des Angebotspreises. Ein Ankeraktionär wird zudem einen Teil seiner Erlöse, die ca. 5,8 % des Grundkapitals entsprechen, neben Warburg Pincus in die Holding Struktur der Bieterin zu einer Gegenleistung nicht über dem Angebotspreis reinvestieren. Diese Aktienkaufverträge und unwiderruflichen Andienungsvereinbarungen beziehen sich auf insgesamt 4.476.905 PSI-Aktien, die ca. 28,5 % des Grundkapitals der Gesellschaft entsprechen. Keine dieser vertraglichen Vereinbarungen sieht ein Rücktritts- oder Kündigungsrecht für den Fall eines besseren konkurrierenden Angebots vor.

Die Angebotsunterlage für das Angebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere im Zusammenhang mit dem Angebot stehende Informationen werden nach der Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht von der Bieterin im Internet unter https://www.offer-power.com veröffentlicht.

Wichtiger Hinweis

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von PSI-Aktien dar. Das Angebot selbst sowie dessen Bestimmungen und Bedingungen und weitere das Angebot betreffende Regelungen werden im Einzelnen erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Angebot durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von PSI-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Unterlagen sorgfältig zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Angebot wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegen. Jeder Vertrag, der durch Annahme des Angebots zustande kommt, unterliegt den in der Angebotsunterlage enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen und unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

München, 13. Oktober 2025

Zest Bidco GmbH