Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...
Freitag, 22. August 2025
Artnet AG präsentiert Halbjahreszahlen 2025: Stabilisierung in einem herausfordernden Marktumfeld
Berlin, 22. August 2025 – Artnet AG, die führende digitale Plattform für Daten, Marktplatz und Medien im globalen Kunstmarkt, hat heute ihren Halbjahresbericht 2025 veröffentlicht. Trotz eines anhaltend schwierigen wirtschaftlichen Umfelds konnte das Unternehmen seine Position als unverzichtbare Infrastruktur für Sammler, Galerien und Institutionen behaupten und wichtige strategische Fortschritte erzielen.
Im ersten Halbjahr 2025 erzielte Artnet einen Umsatz von 9,84 Mio. EUR, was einem Rückgang von 12 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht. Das operative Ergebnis (EBIT) belief sich auf –1,3 Mio. EUR nach –0,73 Mio. EUR im Vorjahr. Positiv entwickelte sich der operative Cashflow, der deutlich auf 1,30 Mio. EUR anstieg (H1 2024: 0,21 Mio. EUR). Zum Stichtag 30. Juni 2025 verfügte das Unternehmen über eine Liquidität von 0,07 USD je Aktie.
Segmententwicklung
Das Marktplatzgeschäft erwies sich trotz des schwachen Marktumfelds als stabilisierender Faktor. Der Umsatz lag bei 3,90 Mio. EUR, lediglich 2,8 Prozent unter Vorjahr. Besonders dynamisch entwickelte sich das Geschäft mit Private Sales, das um 78 Prozent zulegte. Unter den erfolgreich versteigerten Werken ragten Sam Francis (400.000 USD), Cindy Sherman (250.000 USD) und Keith Haring (212.000 USD) hervor.
Das Datensegment verzeichnete einen Umsatz von 2,92 Mio. EUR, rund zehn Prozent weniger als im Vorjahr. Hintergrund waren technische Probleme bei wiederkehrenden Zahlungssystemen, die mittlerweile behoben sind. Das Mediensegment spürte die schwache Konsumstimmung am deutlichsten: Hier sank der Umsatz um 24 Prozent auf 3,03 Mio. EUR. Dennoch bleibt Artnet News mit über 25 Millionen Seitenaufrufen die reichweitenstärkste Publikation der Kunstwelt und konnte mit Luxusmarken wie Chanel, Cartier und Range Rover langfristige Partnerschaften festigen.
Strategische Highlights
Artnet verzeichnete in der ersten Jahreshälfte über 13 Millionen neue Nutzer, vor allem in den Kernmärkten USA, Großbritannien, Deutschland, Kanada und Frankreich. Technologisch setzte das Unternehmen wichtige Impulse: Mit der neuen Discovery Page wurde die Suche im Marktplatz und in der Preisdatenbank deutlich verbessert, während die Entwicklung des KI-gestützten Art Advisor voranschreitet, dessen Einführung für das zweite Halbjahr 2025 geplant ist. Zudem wurde die globale Zahlungsabwicklung erfolgreich auf Stripe umgestellt.
Prognose
Das Management bestätigt die Umsatzprognose für das Gesamtjahr 2025 von 20 bis 24 Mio. EUR und rechnet mit einem operativen Ergebnis von rund –1,3 Mio. EUR. „Wir sind überzeugt, dass unser diversifiziertes Geschäftsmodell und unsere konsequente Fokussierung auf Technologie, Innovation und Effizienz die Grundlage für nachhaltiges Wachstum bilden“, erklärte CEO Jacob Pabst.
Nachtragsbericht
Nach dem Stichtag veröffentlichte die Leonardo Art Holdings GmbH am 8. Juli 2025 ein freiwilliges Übernahme- und Delisting-Angebot in Höhe von 11,25 EUR je Aktie. Zum Ende der Annahmefrist am 5. August 2025 hält die Leonardo Art Holdings GmbH ca. 97,17 % des gesamten Grundkapitals der artnet AG. Weiterhin hat die Frankfurter Wertpapierbörse das Delisting von artnet zum 22. August 2025 bestätigt. Aktionäre der artnet AG können das Übernahme- und Delisting-Angebot noch bis zum 22. August 2025 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) annehmen. Zur weiteren Stärkung der Liquidität nahm Artnet am 16. Juli zudem ein Darlehen über 2 Mio. USD auf.
CLIQ Digital AG: Dylan Media wird gegen vorgeschlagenen Aktienrückkauf stimmen und CLIQ Digital erwägt derzeit kein Delisting mehr
Düsseldorf, 6. August 2025 - Die CLIQ Digital AG ("CLIQ Digital" oder die "Gesellschaft") gibt bekannt, dass sie heute von ihrem größten Aktionär Dylan Media B.V. (?Dylan Media") darüber informiert wurde, dass er auf der kommenden ordentlichen Hauptversammlung am 21. August 2025 gegen den unter Tagesordnungspunkt 7 angekündigten Beschlussvorschlag stimmen wird. Dieser (ursprünglich von Dylan Media selbst verlangte) Tagesordnungspunkt betrifft ein öffentliches Teilrückkaufangebot für Aktien und eine Kapitalherabsetzung durch Einziehung der zurückgekauften Aktien.
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG zu EUR 6,50 je Aktie, (virtuelle) ao. Hauptversammlung am 22. September 2025
- alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 25. August 2025)
- artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out
- APONTIS PHARMA AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025
- Beta Systems Software AG: Verschmelzung auf die SPARTA AG, Hauptversammlungen am 18. März (SPARTA) bzw. 20. März 2025 (Beta Systems), maßgebliche Handelsregistereintragung am 16. Juni 2025 (Fristende: 16. September 2025)
- Biotest AG: Delisting-Erwerbsangebot für Stamm- und Vorzugsaktien
- CECONOMY AG: Übernahmeangebot durch JD.com
- CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot von CVC, Delisting-Angebot der Caesar BidCo GmbH (CVC), nunmehr Delisting zum Ablauf des 24. Juni 2025
- Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, aber Bedenken der Europäischen Kommission, eingehende Untersuchung
- DATAGOUP SE: öffentliches Erwerbsangebot durch KKR
- Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung im Handelsregister am 1. August 2025
- Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.) zu EUR 17,23, Hauptversammlung am 16. Juli 2025
- Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
- HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?
- InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH zu EUR 5,63 je Aktie, Hauptversammlung am 28. August 2025
- Metro AG: Delisting-Erwerbsangebot der EP Global Commerce GmbH (Daniel Křetínský) in Höhe von EUR 5,33 je METRO-Aktie, jetzt neues Erwerbsangebot
- NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH
- New Work SE: Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE für EUR 105,65 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 5. August 2025 (Fristende: 5. November 2025)
- Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out zu EUR 70,- je Aktie, Hauptversammlung am 25. September 2025
- niiio finance group AG: Delisting
- OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS
PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, am 24. Juli 2025 verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out gefordert
Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB), Hauptversammlung voraussichtlich im 4. Quartal 2025
SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG
- SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025
- STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 25. August 2025)
- SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.), Eintragung im Handelsregister am 27. Juni 2025 (Fristende: 29. September 2025)
- Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen)
- Vectron Systems AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Abfindung in Höhe von EUR 10,93 bzw. Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,47 brutto/EUR 0,40 netto, Eintragung und Bekanntmachung am 23. Juni 2025 (Fristende: 23. September 2025)
- Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich
- VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners), Barabfindung von ursprünglich EUR 10,57 auf EUR 11,08 je Aktie erhöht
Deutsche Wohnen SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung
Am 30. Juli 2025 hat die WGP Legal Holdings Limited* der
Deutsche Wohnen SE gemäß §§ 33, 34 WpHG mitgeteilt, dass (1.) WGP Legal
Holdings Limited, (2.) Walkers Professional Services Limited, (3.)
Walkers Fiduciary Limited, (4.) AP HGA Manager LLC, (5.) AP Dolphin
(Luxembourg) S.à r.l. (die unter 2. bis 5. Genannten, die „Weiteren Walkers-Gesellschaften“)
am 29. Juli 2025 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 % der Stimmrechte
aus Aktien der Deutsche Wohnen SE überschritten haben.
Die betreffenden Stimmrechte werden unmittelbar von der Delphinus SubCo GmbH gehalten und WGP Legal Holdings Limited, den Weiteren Walkers-Gesellschaften sowie der Delphinus TargetCo GmbH und der Delphinus HoldCo GmbH (Delphinus TargetCo GmbH, Delphinus HoldCo GmbH und Delphinus SubCo GmbH zusammen die „Delphinus-Gesellschaften“) gemäß § 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet (WGP Legal Holdings Limited, die Weiteren Walkers-Gesellschaften und die Delphinus-Gesellschaften zusammen die „Meldepflichtigen“).
Gemäß § 43 Abs. 1 WpHG teilt die WGP Legal Holdings Limited – in entsprechender Anwendung des § 37 WpHG auch für die Weiteren Walkers-Gesellschaften und die Delphinus-Gesellschaften – die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und die Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel wie folgt mit:
1. Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 43 Abs. 1 S. 3 WpHG)
1.1 Die Investition dient der Erzielung von Handelsgewinnen.
1.2 Die Meldepflichtigen haben keine Absicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der Deutsche Wohnen SE durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
1.3 Die Meldepflichtigen haben keine Absicht, Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Deutsche Wohnen SE zu nehmen.
1.4 Die Meldepflichtigen streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Deutsche Wohnen SE an, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik.
2. Herkunft der verwendeten Mittel (§ 43 Abs. 1 S. 4 WpHG)
Bei den für den (mittelbaren) Erwerb der Stimmrechte durch die WGP Legal Holdings Limited und die Weiteren Walkers-Gesellschaften verwendeten Mitteln handelte es sich zu 100 % um Fremdmittel. Die Delphinus-Gesellschaften hatten die Stimmrechte ursprünglich ohne Verwendung von Eigen- oder Fremdmitteln im Wege der Einbringung erworben.
*Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die WGP Legal Holdings Limited in den Stimmrechtsmitteilungen vom 1. Oktober 2024 und 30. Juli 2025 versehentlich als „WPG Legal Holdings Limited“ bezeichnet wird.
Donnerstag, 21. August 2025
UMT United Mobility Technology AG: Kapitalherabsetzung im Verhältnis 10 : 1
UMT United Mobility Technology AG
München
Bekanntmachung über eine Kapitalherabsetzung im Wege der Einziehung von sechs Aktien
und über eine Kapitalherabsetzung nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien
WKN A2YN70 / ISIN DE000A2YN702
nach Zusammenlegung:
WKN A40ZVU / ISIN: DE000A40ZVU2 („konvertierte Stückaktien“)
Die Hauptversammlung der UMT United Mobility Technology AG („Gesellschaft“) hat am 30. Juni 2025 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 5.290.856,00, eingeteilt in 5.290.856, nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien, um EUR 6,00 auf EUR 5.290.850,00, eingeteilt in 5.290.850 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie, nach § 237 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 i.V.m. Abs. 3 Nr. 1 AktG durch Einziehung von Aktien herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung wird vorgenommen durch die Einziehung von sechs Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie (insgesamt somit EUR 6,00), auf die der Ausgabebetrag voll geleistet ist und die der Gesellschaft von dem Aktionär Erik Nagel unentgeltlich zur Verfügung gestellt und damit erworben werden. Der auf die eingezogenen Aktien entfallende Betrag des Grundkapitals von insgesamt EUR 6,00 wird gemäß § 237 Abs. 5 AktG in die Kapitalrücklage der Gesellschaft eingestellt. Die Kapitalherabsetzung dient ausschließlich dem Zweck, bei der anschließenden vereinfachten Kapitalherabsetzung ein glattes Zusammenlegungsverhältnis zu erreichen. Mit der Eintragung im Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht München unter HRB 167884 am 29. Juli 2025 sind die Kapitalherabsetzung durch Einziehung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.
Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 30. Juni 2025 außerdem beschlossen, das nach Wirksamwerden der oben beschriebenen Kapitalherabsetzung durch Einziehung bestehende Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 5.290.850,00 eingeteilt in 5.290.850 auf den Inhaber lautende Stückaktien, nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) zum Zwecke der Schaffung einer freien Kapitalrücklage um EUR 4.761.765,00 auf EUR 529.085,00, eingeteilt in 529.085 auf den Inhaber lautende Stückaktien, herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG).
Mit der Eintragung dieses Hauptversammlungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 167884 am 5. August 2025 sind die ordentliche Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.
Die ordentliche Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils zehn (10) auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 zu einer (1) auf den Inhaber lautende Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 zusammengelegt werden (konvertierte Stückaktie). Bezüglich etwaiger Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im Zusammenlegungsverhältnis von zehn zu eins teilbaren Anzahl von Stückaktien hält, werden in Abstimmung mit den Depotbanken Vorkehrungen getroffen, um diese mit anderen Spitzen zusammenzulegen und für Rechnung der Beteiligten zu verwerten. Die Verwertung der Aktienspitzen erfolgt durch Aufrundung auf die nächste volle Anzahl von Aktien.
Die konvertierten Stückaktien der UMT United Mobility Technology AG sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt a.M., hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der UMT United Mobility Technology AG an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.
Zur Durchführung der Kapitalherabsetzung werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der UMT United Mobility Technology AG nach dem Stand vom 26.08.2025 (Record Date), abends, im Verhältnis 10:1 umbuchen. An die Stelle von je zehn (10) Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN DE000A2YN702) tritt eine (1) konvertierte Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 (WKN A40ZVU / ISIN DE000A40ZVU2).
Soweit ein Aktionär einen nicht durch 10 teilbaren Bestand an Stückaktien hält, werden ihm Aktienspitzen (WKN A40ZVT / ISIN DE000A40ZVT4) eingebucht. Die Aktionäre der UMT United Mobility Technology AG werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 09.09.2025 wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen (WKN A40ZVT / ISIN DE000A40ZVT4) bemühen. Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der BankM AG, Frankfurt am Main, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet. Ein Teilrechtehandel ist nicht vorgesehen.
Mit der Kapitalherabsetzung ist auch eine Umstellung der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft verbunden. Mit Wirkung zum 25.08.2025 erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der UMT United Mobility Technology AG im Verhältnis 10:1 im Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse (Basic Board). Vorliegende, noch nicht ausgeführte Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 22.08.2025.
Erstattungen von Seiten der Gesellschaft für von Depotbanken etwaig erhobene Gebühren sind nicht vorgesehen.
Die Preisfeststellung der konvertierten Stückaktien (WKN A40ZVU / ISIN DE000A40ZVU2) im Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse (Basic Board) ist für den 25.08.2025 (Ex-Tag) vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch die konvertierten Aktien börsenmäßig lieferbar.
München, im August 2025Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger vom 21. August 2025
Mittwoch, 20. August 2025
LS INVEST AG: Anfechtungsklage gegen Zustimmungsbeschluss zum Vergleich
Quelle: Bundesanzeiger vom 14. August 2025
APONTIS PHARMA AG: Veränderungen im Vorstand
Monheim am Rhein, 20. August 2025. Der Vorstandsvorsitzende der APONTIS PHARMA AG (Ticker APPH / ISIN DE000A3CMGM5), einem führenden Pharmaunternehmen für Single Pill-Kombinationen in Deutschland, wird das Unternehmen nach Ablauf seines Vertrages Ende August 2025 verlassen. Bruno Wohlschlegel wird bis Ende September in beratender Funktion für das Unternehmen tätig sein, um den Übergang zur neuen Führung zu begleiten. Ein Nachfolger wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben.
Wohlschlegel wurde im September 2023 zum Vorstandsvorsitzenden von APONTIS PHARMA berufen, um die Restrukturierung des Unternehmens umzusetzen und eine Rückkehr in die Profitabilität auf Basis einer langfristigen Wachstumsstrategie zu erreichen. Nach der Umsetzung eines erfolgreichen Performance- und Effizienzsteigerungsprogramm mit Kostensenkungen, einer Neuaufstellung des Vertriebs und einem neuen Go-to-Market-Ansatz konnte das Unternehmen bereits im Frühjahr 2024 zahlreiche Fortschritte erzielen und im Geschäftsjahr 2024 wieder zu Wachstum und Profitabilität zurückkehren.
Im Herbst 2024 kündigte der Pharmakonzern Zentiva eine Erwerbsangebot für die Aktien der APONTIS PHARMA AG an. Auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 29. Juli 2025 stimmten die Aktionäre dem Antrag von Zentiva auf Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 10,40 zu. Mit Eintragung des Verschmelzungsbeschlusses in das Handelsregister geht APONTIS PHARMA in der Zentiva AG auf. Die derzeitige Zulassung der APONTIS PHARMA-Aktien zum Handel an der Börse wird voraussichtlich kurz nach Wirksamwerden des Verschmelzungsausschlusses enden.
„Mit dem Beschluss der Hauptversammlung über die Barabfindung wird APONTIS PHARMA Teil der Zentiva Gruppe. Meine Aufgabe, das Unternehmen neu aufzustellen, die Profitabilität wieder herzustellen und eine langfristige Strategie zu entwickeln, ist damit vorzeitig erfolgreich abgeschlossen. Bereits nach wenigen Monaten konnten wir die ersten positiven Ergebnisse unseres Restrukturierungsprogramm vorweisen. Die Co-Marketing-Vereinbarung mit Novartis, die erfolgreiche Entwicklung der Single-Pill-Kombinationen und explizit auch das Erwerbsangebot durch Zentiva sind Belege dafür. Das gesamte Team aus Vorstand, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von APONTIS PHARMA hat eine großartige Arbeit geleistet. Ich freue mich, dass ich ein hervorragend aufgestelltes Unternehmen mit einer motivierten Mannschaft an die neuen Eigentümer übergeben kann“, so Bruno Wohlschlegel, CEO von APONTIS PHARMA.
„Bruno Wohlschlegel hat in den vergangenen zwei Jahren einen herausragenden Beitrag zur Sanierung und Neuaufstellung von APONTIS PHARMA geleistet. Nachdem das Unternehmen im Sommer 2023 vor erheblichen Herausforderungen stand, hat er mit seinem Team ein tiefgreifendes Performance- und Effizienzsteigerungsprogramm entwickelt und erfolgreich umgesetzt. Schneller als erwartet hat er das Unternehmen wieder in die Profitabilität geführt und die Marktpräsenz von Single Pill-Kombinationen erhöht. Der Aufsichtsrat schätzte den Austausch, das Know-how und seine Erfahrung. Für seine künftigen Pläne wünschen wir ihm alles Gute und freuen uns, dass er dem Unternehmen in der Übergangszeit mit seiner Erfahrung weiter zur Seite steht“, sagt Matthias Wiedenfels, Aufsichtsratsvorsitzender von APONTIS PHARMA.
Über APONTIS PHARMA:
Die APONTIS PHARMA AG ist ein führendes Pharmaunternehmen in Deutschland, das sich auf Single Pill-Kombinationen spezialisiert hat. Single Pill-Kombinationen vereinen zwei bis drei patentfreie Wirkstoffe in einem Kombinationspräparat, das einmal am Tag eingenommen wird. Single Pill-Therapien verbessern wissenschaftlich gestützt signifikant die Behandlungsprognose und Lebensqualität der Patient:innen, während Komplikationen, Sterblichkeit und Behandlungskosten sinken. Daher sind Single Pill-Kombinationen in zahlreichen internationalen Behandlungsleitlinien die zu bevorzugende Therapieoption, darunter in der EU und in Deutschland. APONTIS PHARMA entwickelt, vermarktet und vertreibt seit 2013 ein breites Portfolio an Single Pill-Kombinationen und anderen Arzneimitteln, mit besonderem Fokus auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Hypertonie, Hyperlipidämie und Sekundärprävention. Weitere Informationen über APONTIS PHARMA finden sich unter www.apontis-pharma.de.
TAG Immobilien AG gibt die erfolgreiche Platzierung neuer Aktien aus einer Barkapitalerhöhung und Aufstockung der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis 2031 bekannt
DIESE MITTEILUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR.
AD-HOC-MITTEILUNG
Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 MAR der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Hamburg, 19. August 2025
Die TAG Immobilien AG ("TAG" oder die "Gesellschaft") hat erfolgreich die am 19. August 2025 beschlossene Kapitalerhöhung durch die Platzierung von insgesamt 12.478.291 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von je EUR 1,00 (die "Neuen Aktien"), was rund 7,07% des bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft entspricht, im Wege eines beschleunigten Platzierungsverfahrens an institutionelle Investoren abgeschlossen (die "Kapitalerhöhung"). Der Platzierungspreis betrug EUR 14,90 je Neuer Aktie, womit sich ein Bruttoemissionserlös von EUR 185,9 Millionen ergibt.
Nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister, was voraussichtlich bis zum 22. August 2025 erfolgen wird, beträgt das Grundkapital der TAG EUR 189.034.941,00, eingeteilt in 189.034.941 Aktien. Der Handel der Neuen Aktien durch Einbeziehung in die bestehende Notierung der Gesellschaft im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse und dessen Teilbereich mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) wird voraussichtlich am oder um den 25. August 2025 aufgenommen.
Des Weiteren hat die TAG erfolgreich die Aufstockung der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis 2031 durch die Begebung neuer Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von weiteren EUR 98 Millionen (die "Neuen Schuldverschreibungen") abgeschlossen ("Aufstockung" und zusammen mit der Kapitalerhöhung, "Transaktion"). Die Neuen Schuldverschreibungen können in 5.177.323 neue und/oder bestehende auf den Inhaber lautende Stückaktien der TAG umgewandelt werden, was rund 2,93% des derzeit ausgegebenen Grundkapitals der Gesellschaft entspricht.
Die Neuen Schuldverschreibungen werden zu den gleichen Konditionen (mit Ausnahme des Valutatags und des Emissionspreises) wie die von der TAG am 11. März 2025 im Volumen von EUR 332 Millionen begebenen Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis 2031 (die "Bestehenden Schuldverschreibungen") ausgegeben und bilden ab dem Valutatag der Neuen Schuldverschreibungen mit den Bestehenden Schuldverschreibungen eine einheitliche Gesamtemission.
Der finale Emissionspreis der Neuen Schuldverschreibungen beträgt 104,1% ihres Nennbetrags. Zusätzlich erhält die Gesellschaft am Valutatag der Neuen Schuldverschreibungen die aufgelaufenen Zinsen in Bezug auf die Neuen Schuldverschreibungen für die Periode vom 11. März 2025 (einschließlich) bis zum Valutatag der Neuen Schuldverschreibung (ausschließlich). Der Valutatag wird voraussichtlich am oder um den 27. August 2025 sein.
Im Rahmen einer Privatplatzierung wurden die Neuen Schuldverschreibungen ausschließlich institutionellen Investoren in bestimmten Jurisdiktionen außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika angeboten.
Die Joint Global Coordinators haben mit dem Angebot der Neuen Schuldverschreibungen eine gleichzeitige Platzierung von bestehenden Aktien der Gesellschaft im Namen bestimmter Käufer der Neuen Schuldverschreibungen organisiert, die diese Aktien im Rahmen von Leerverkäufen an von den Joint Global Coordinators vermittelte Käufer verkaufen wollten, um das Marktrisiko abzusichern, dem die Käufer im Rahmen des Erwerbs der Neuen Schuldverschreibungen ausgesetzt sind. Im Zusammenhang mit dieser Platzierung wird die TAG keine Erlöse aus dem Verkauf von Aktien erhalten.
Die Gesellschaft wird einen Bruttoemissionserlös im Volumen von rund EUR 288,2 Millionen aus der Transaktion erhalten. TAG beabsichtigt, den Nettoemissionserlös, vor dem Hintergrund der für die Akquisition des Resi4Rent Portfolios in Polen zu verwendenden Barmittel, zur teilweisen Refinanzierung sowie für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden.
Die Bezugsrechte der Aktionäre der Gesellschaft wurden für die Transaktion ausgeschlossen. Als Teil der Transaktion hat sich die Gesellschaft zu einer 90-tägigen Lock-up-Periode verpflichtet, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmen.
TAG Immobilien AG beschließt Barkapitalerhöhung und Aufstockung der ausstehenden Wandelschuldverschreibung mit einer Laufzeit bis 2031
DIESE MITTEILUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR.
AD-HOC-MITTEILUNG
Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 MAR der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Hamburg, 19. August 2025
Der Vorstand der TAG Immobilien AG ("TAG" oder die "Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die gleichzeitige Durchführung einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen (die "Kapitalerhöhung") und die Aufstockung der ausstehenden Wandelschuldverschreibung mit einer Laufzeit bis 2031 durch die Begebung neuer, nicht nachrangiger und unbesicherter Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von rund EUR 98 Millionen (die "Neuen Schuldverschreibungen") einzuleiten.
Kapitalerhöhung
Im Rahmen der Kapitalerhöhung wird das Grundkapital von TAG durch die Emission von bis zu 12.478.291 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von je EUR 1,00 (die "Neuen Aktien") erhöht. Dies entspricht einer Erhöhung von bis zu 7,1% des bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft. Die Kapitalerhöhung wird gegen Bareinlagen unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2025 und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre durchgeführt. Der Platzierungspreis je Neuer Aktie wird im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) ermittelt. Die Neuen Aktien sind vom 1. Januar 2025 an voll dividendenberechtigt.
Das Platzierungsverfahren wird unmittelbar nach Veröffentlichung dieser Mitteilung eingeleitet und die Neuen Aktien werden ausschließlich institutionellen Investoren angeboten. Die Neuen Aktien sollen prospektfrei zum Handel am regulierten Markt zugelassen und in die bestehende Notierung im Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse am oder um den 25. August 2025 einbezogen werden.
Ausgabe von Neuen Schuldverschreibungen
Die Neuen Schuldverschreibungen sind in neue und/oder bestehende, auf den Inhaber lautende Stückaktien von TAG wandelbar. Die Bezugsrechte der Aktionäre der Gesellschaft werden ausgeschlossen. Die Neuen Schuldverschreibungen werden zu den gleichen Konditionen (mit Ausnahme des Valutatags und des Emissionspreises) wie die von TAG am 11. März 2025 im Volumen von EUR 332 Millionen begebenen Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis 2031 (die "Bestehenden Schuldverschreibungen") ausgegeben und bilden ab dem Valutatag der Neuen Schuldverschreibungen mit den Bestehenden Schuldverschreibungen eine einheitliche Gesamtemission.
Der finale Emissionspreis der Neuen Schuldverschreibungen (welcher nicht niedriger als 100% des Nennbetrags sein wird) wird im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) bestimmt. Valutatag wird voraussichtlich am oder um den 27. August 2025 sein und die Einbeziehung der Neuen Schuldverschreibungen in die Notierung der Bestehenden Schuldverschreibungen im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgt voraussichtlich kurz danach.
Im Rahmen einer Privatplatzierung werden die Neuen Schuldverschreibungen ausschließlich institutionellen Investoren in bestimmten Jurisdiktionen außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika angeboten.
Gleichzeitige Delta-Platzierung
TAG wurde von den Joint Global Coordinators darüber informiert, dass die Joint Global Coordinators mit dem Angebot der Neuen Schuldverschreibungen eine gleichzeitige Platzierung von bestehenden Aktien der Gesellschaft im Namen bestimmter Käufer der Neuen Schuldverschreibungen organisieren, die diese Aktien im Rahmen von Leerverkäufen an von den Joint Global Coordinators vermittelte Käufer verkaufen wollen, um das Marktrisiko abzusichern, dem die Käufer im Rahmen des Erwerbs der Neuen Schuldverschreibungen ausgesetzt sind (die "Delta-Platzierung" und zusammen mit der Kapitalerhöhung die "Gleichzeitige Beschleunigte Platzierung"). Der Platzierungspreis für die im Rahmen der Delta-Platzierung verkauften Aktien wird im Rahmen der Gleichzeitigen Beschleunigten Platzierung ermittelt. TAG wird keine Erlöse aus dem Verkauf von Aktien im Zusammenhang mit der Delta-Platzierung erhalten.
Verwendung der Erlöse
Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung und der Begebung der Neuen Schuldverschreibungen, vor dem Hintergrund der für die Akquisition des Resi4Rent Portfolios in Polen zu verwendenden Barmittel, zur teilweisen Refinanzierung sowie für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden.
Die endgültigen Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen werden voraussichtlich im Laufe des heutigen Tages in einer separaten ad hoc Mitteilung bekannt gegeben.
Als Teil der Kapitalerhöhung und der Begebung der Neuen Schuldverschreibungen hat sich die Gesellschaft zu einer 90-tägigen Lock-up-Periode verpflichtet, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmen.
Dienstag, 19. August 2025
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Diebold Nixdorf AG: Fomular für die "Ausscheidensprämie" der die Barabfindung wählenden Minderheitsaktionäre
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Zur
Beendigung der Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklagen gegen den in der
außerordentlichen Hauptversammlung der Diebold Nixdorf
Aktiengesellschaft (vormals Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft) vom 26.
September 2016 gefassten Beschluss über die Zustimmung zum Abschluss
eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages (BuG) wurde mit den
klagenden außenstehenden Aktionären ein 2017 im Bundesanzeiger
veröffentlichter Vergleich geschlossen, damit der BuG zeitnah
eingetragen werden konnte. Der in dem Vergleich vorgesehene Fall, dass
es in dem Spruchverfahren zum BuG keine Erhöhung gibt, ist nunmehr
eingetreten: https://spruchverfahren.blogspot.com/2025/06/spruchverfahren-zum-beherrschungs-und.html
Die Hauptaktionärin Diebold Holding hatte sich in dem Vergleich aus dem Jahr 2017 für diesen Fall verpflichtet, den die Barabfindung aus dem BuG wählenden und deswegen ausscheidenden Minderheitsaktionären eine sog. pauschale „Ausscheidensprämie“in Höhe von EUR 0,48 je Aktie zu zahlen. Damit sollte offenbar gefördert werden, dass möglichst viele Minderheitsaktionäre ausscheiden (für die Hauptaktionärin vorteilhaft für den kurz danach im Jahr 2019 durchgeführten Squeeze-out).
Die Diebold Nixdorf Holding Germany hat nunmehr auf Anfrage mitgeteilt, wie das Verfahren für das "Top-up Payment" läuft. So muss der ausgeschiedene Aktionär ein 13-seitiges Formular ausfüllen und einreichen:
"Sie haben sich an uns gewandt, um Ansprüche ehemaliger Aktionäre der Diebold Nixdorf AG auf Auszahlung der Ausscheidensprämie aus dem am 9. Februar 2017 im Bundesanzeiger veröffentlichten Prozessvergleich mit der Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA geltend zu machen.
Um eine Auszahlung und Abwicklung der Prämien vorzunehmen, müssen wir die Berechtigung der Aktionäre zum Erhalt der Ausscheidensprämie überprüfen. Wir bitten die ehemaligen Aktionäre daher, das beigefügte Antragsformular vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit den entsprechenden Anlagen per Post, Kurier oder per E-Mail (als PDF-Scan des unterschriebenen Dokuments) an die folgende Adresse zu senden:
Diebold Nixdorf Holding Germany GmbH
Legal / Petra Noeke
Heinz-Nixdorf-Ring 1
33106 Paderborn
E-Mail: paymentrequest@dieboldnixdorf.com
Sobald wir die vollständigen Anträge erhalten haben und die jeweilige Berechtigung bestätigen konnten, werden wir die Ausscheidensprämie (ggf. über einen Dritten) auf das im jeweiligen Antragsformular angegebene Konto überweisen.
Wenn beim Ausfüllen des Formulars oder danach Fragen haben aufkommen sollten, wenden Sie sich bitte an unser Aktionärsbetreuungsteam unter: paymentrequest@dieboldnixdorf.com"
artnet AG: Delisting der Aktien der artnet AG von der Frankfurter Wertpapierbörse mit Ablauf des 22. August 2025
Corporate News
- Frankfurter Wertpapierbörse bestätigt Delisting zum Ablauf der weiteren Angebotsfrist des freiwilligen öffentlichen Übernahme- und Delisting-Angebots der Leonardo Art Holdings GmbH
- Aktionäre der artnet AG können das Übernahme- und Delisting-Angebot noch bis zum 22. August 2025 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) annehmen
Berlin/New York, 19. August 2025 – Der Vorstand der artnet AG („Gesellschaft“) wurde heute über den Beschluss der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse informiert, dass der von der Gesellschaft beantragte Widerruf der Zulassung ihrer Aktien zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse unter der ISIN DE000A1K0375 („Delisting“) mit Ablauf des 22. August 2025 wirksam wird. Damit werden die Aktien der Gesellschaft mit Ablauf des 22. August 2025 nicht mehr im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse handelbar sein. Mit Wirksamkeit des Delisting entfallen künftig alle mit einer Notierung im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse verbundenen Transparenzpflichten, einschließlich der Ad-hoc-Publizitätspflicht und der Pflicht zur Erstellung von Halbjahresfinanzberichten.
Die Gesellschaft hat zusätzlich bei den Börsen in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart sowie bei der Tradegate Exchange angeregt, dass die Aktien der Gesellschaft unverzüglich nach Wirksamkeit des Delisting zum Ablauf des 22. August 2025 nicht mehr im Freiverkehr an diesen Börsen gehandelt werden und bestehende Notierungen mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt eingestellt werden. Sofern die Börsen dieser Anregung folgen, ist ab diesem Zeitpunkt kein börslicher Handel mit Aktien der Gesellschaft mehr möglich.
Das Delisting erfolgt im Zuge des freiwilligen öffentlichen Übernahme- und Delisting-Angebots der Leonardo Art Holdings GmbH vom 8. Juli 2025 an alle Aktionäre der Gesellschaft („Angebot“). Aktionäre können das Angebot, das keinen Vollzugsbedingungen unterliegt, noch bis zum 22. August 2025, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main), annehmen. Nach unabhängiger und sorgfältiger Prüfung haben der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft den Aktionären der Gesellschaft empfohlen, das Angebot anzunehmen. Für weitere Informationen wird auf die gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats zu dem Angebot verwiesen, das auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.artnet.com/investor-relations/ im Bereich "Übernahme- und Delisting-Angebot" abrufbar ist.
Barabfindung zum Squeeze-out bei der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft auf EUR 11,08 erhöht
Die Barabfindung bei der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft wurde von ursprünglich EUR 10,57 auf EUR 11,08 je Aktie erhöht.
Aktualisierter Übertragungsbeschluss:
„Die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft werden
gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären nach §§ 327a ff. AktG gegen
Gewährung einer von der Blitz 24-250 GmbH mit Sitz in München zu zahlenden angemessenen
Barabfindung von EUR 11,08 je Stückaktie der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft auf die Blitz 24-250 GmbH mit Sitz in München (Hauptaktionär) übertragen.“
Squeeze-out bei der BUWOG AG: Handelsgericht Wien hebt Barabfindung auf EUR 36,30 je BUWOG-Aktie an (+ 25 %)
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Überprüfungsverfahren zu dem Gesellschafterausschluss (Squeeze-out) bei der BUWOG AG, Wien, zugunsten der Vonovia SE hatte das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses gemäß § 2225g AktG ("Gremium") Anfang des Jahres seinen abschließenden Bericht vorgelegt.
Nach Ansicht des Gremiums stellt der Börsenkurs wirtschaftlich betrachtet keinen geeigneten Maßstab für die Beurteilung der Angemessenheit der Barabfindung dar. Dieser liege unterhalb des nach anerkannten Methoden der Unternehmensbewertung ermittelten wahren Wertes der Aktien (S.24). Wie bereits von dem von dem Gremium beauftragte Sachverständige FH-Hon.Prof. MMag. Alexander Enzinger ausgeführt, hängt der vom Gremium ermittelte Wert maßgeblich von den zu berücksichtigenden Synergieeffekten ab. Je nachdem, ob und wie die Synergieeffekte und die Integrationskosten auf die beiden Gesellschaften aufgeteilt werden, ergeben sich unterschiedliche Werte. Bei Szenario A erfolgt die Zuteilung entsprechend dem Gutachten von Ebner Stolz. Dem entsprechend wird der BUWOG ein Anteil von ca. 21 % an den gesamten zu erwarteten Synergieeffekten zugeteilt (EUR 7 Mio. von EUR 33,2 Mio.), während im Gegenzug 94,5 % der Integrationskosten der Antragsgegnerin zugeordnet werden. In Szenario B werden die realisierten Synergieeffekte von insgesamt EUR 33,2 Mio. p.a. sowie die einmalig anfallenden Integrationskosten von EUR 92,3 Mio. hälftig aufgeteilt, so dass sich ein höherer Wert ergibt.
Mit der Erhöhung auf EUR 36,30 je BUWOG-Aktie folgt das Handelsgericht diesem Szenario B. Damit ergibt sich eine von der Antragsgegnerin Vonovia SE zu zahlende Zuzahlung in Höhe von EUR 7,25 je BUWOG-Aktie. Hinzu kommen Zinsen in Höhe von 2 % ab dem Tag nach der Beschlussfassung bis zur Veröffentlichung des Eintragungsbeschlusses und 4 % Zinsen für den Zeitraum danach.
Handelsgericht Wien, FN 349794 d, Az. 74 Fr 20749/18 mObert u.a. ./. Vonovia SE
gemeinsame Vertreterin: BINDER GRÖSSWANG Rechtsanwälte GmbH, A-1010 Wien
Auftragsgutachterin: Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co KG
sachverständige Prüferin: Grant Thornton Unitreu GmbH
artnet AG: Leonardo Art Holdings GmbH übermittelt Verlangen zur Durchführung eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der artnet AG nach §§ 327a ff. AktG (aktienrechtlicher Squeeze-Out)
New York/Berlin, 19. August 2025 – Die Leonardo Art Holdings GmbH hat der artnet AG („Gesellschaft“) heute mitgeteilt, dass ihr nach Vollzug des laufenden freiwilligen öffentlichen Übernahme- und Delisting-Angebots und der in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Aktienkaufverträge Aktien an der Gesellschaft in Höhe von mindestens 97,33 % und somit mehr als 95 % am Grundkapital der Gesellschaft im Sinne von § 327a AktG gehören werden.
Vor diesem Hintergrund hat die Leonardo Art Holdings GmbH heute das Verlangen an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet, über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft („Minderheitsaktionäre“) an die Leonardo Art Holdings GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG in einer noch einzuberufenden Hauptversammlung der Gesellschaft beschließen zu lassen („Aktienrechtlicher Squeeze-Out“).
Die Höhe der den Minderheitsaktionären zu gewährenden Barabfindung steht noch nicht fest. Diese wird durch die Leonardo Art Holdings GmbH auf Grundlage der noch abzuschließenden Bewertungsarbeiten festgelegt und der Gesellschaft separat in einem konkretisierenden zweiten Verlangen der Leonardo Art Holdings GmbH („Konkretisierendes Übertragungsverlangen“) mitgeteilt. Die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung wird durch einen vom Landgericht Berlin auszuwählenden und zu bestellenden sachverständigen Prüfer geprüft.
Im Anschluss an den Zugang des Konkretisierenden Übertragungsverlangens bei der Gesellschaft kann die Hauptversammlung einberufen werden, die den Übertragungsbeschluss fassen soll. Die Gesellschaft wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über den Zeitpunkt der Hauptversammlung informieren.
Der Aktienrechtliche Squeeze Out wird erst mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister der Gesellschaft wirksam. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister gehen alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Leonardo Art Holdings GmbH über.
Samstag, 16. August 2025
Nexus AG: ao. Hauptversammlung zum Squeeze-out am 25. September 2025
Auf der virtuell durchgeführten außerordentlichen Hauptversammlung der Nexus AG am 25. September 2025 soll der angekündigte aktienrechtliche Squeeze-out zugunsten der Project Neptune Bidco GmbH (TA Associates Management, L.P.) unter dem einzigen Tagesordnungspunkt beschlossen werden. Die Beschlussvorlage in der heute veröffentlichten Einladung lautet:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Nexus AG mit Sitz in Donaueschingen werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären nach §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Project Neptune Bidco GmbH mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 296422 (Hauptaktionärin), zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 70,00 je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie auf die Hauptaktionärin übertragen.“
Die üblichen Unterlagen (Übertragungsbericht, Prüfungsbericht etc.) sind auf der Internetseite des Nexus AG unter https://www.nexus-ag.de/hv abrufbar.
Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Freitag, 15. August 2025
Bekanntmachung zum Squeeze-out bei der New Work SE
Quelle: Bundesanzeiger vom 8. August 2025
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG zu EUR 6,50 je Aktie, (virtuelle) ao. Hauptversammlung am 22. September 2025
- alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 24. August 2025)
- artnet AG: öffentliches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital)
- APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025
- Beta Systems Software AG: Verschmelzung auf die SPARTA AG, Hauptversammlungen am 18. März (SPARTA) bzw. 20. März 2025 (Beta Systems), maßgebliche Handelsregistereintragung am 16. Juni 2025 (Fristende: 16. September 2025)
- Biotest AG: Delisting-Erwerbsangebot für Stamm- und Vorzugsaktien
- CECONOMY AG: Übernahmeangebot durch JD.com
- CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot von CVC, Delisting-Angebot der Caesar BidCo GmbH (CVC), nunmehr Delisting zum Ablauf des 24. Juni 2025
- Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, aber Bedenken der Europäischen Kommission, eingehende Untersuchung
- DATAGOUP SE: öffentliches Erwerbsangebot durch KKR
- Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung im Handelsregister am 1. August 2025
- Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.) zu EUR 17,23, Hauptversammlung am 16. Juli 2025
- Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
- HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?
- InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH zu EUR 5,63 je Aktie, Hauptversammlung am 28. August 2025
- Metro AG: Delisting-Erwerbsangebot der EP Global Commerce GmbH (Daniel Křetínský) in Höhe von EUR 5,33 je METRO-Aktie, jetzt neues Erwerbsangebot
- NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH
- New Work SE: Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE für EUR 105,65 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 5. August 2025
- Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out zu EUR 70,- je Aktie, Hauptversammlung am 25. September 2025
- niiio finance group AG: Delisting
- OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS
PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, am 24. Juli 2025 verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out gefordert
Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB), Hauptversammlung voraussichtlich im 4. Quartal 2025
SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG
- SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025
- STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 24. August 2025)
- SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.), Eintragung im Handelsregister am 27. Juni 2025 (Fristende: 29. September 2025)
- Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen)
- Vectron Systems AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Abfindung in Höhe von EUR 10,93 bzw. Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,47 brutto/EUR 0,40 netto, Eintragung und Bekanntmachung am 23. Juni 2025 (Fristende: 23. September 2025)
- Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich
- VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners)
Donnerstag, 14. August 2025
ABOUT YOU Holding SE: Hauptversammlung zum Squeeze-out am 22. September 2025
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der ABOUT YOU Holding SE (Minderheitsaktionäre) werden gemäß § 62 Abs. 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz und Art. 9 Abs. 1 lit. c Ziff. (ii), Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) gegen Gewährung einer von der ABYxZAL Holding AG mit Sitz in Hamburg (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 6,50 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der ABOUT YOU Holding SE auf die Hauptaktionärin übertragen.“
Die üblichen Unterlagen (Übertragungsbericht, Prüfungsbericht etc.) sind auf der Internetseite von ABOUT YOU unter hauptversammlung.aboutyou.de abrufbar.
Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Deutsche EuroShop AG: Erstes Halbjahr 2025: Deutsche EuroShop mit erwartungsgemäßer operativer Entwicklung und nachhaltigen Wachstumsimpulsen
- Positives Bewertungsergebnis durch steigende Vertragsmieten
Hamburg, 14. August 2025 – Die Shoppingcenter-Investorin Deutsche EuroShop (DES) hat heute ihre Ergebnisse für die ersten sechs Monate 2025 veröffentlicht. „Wir blicken auf ein erstes Halbjahr zurück, in dem sich unser operatives Geschäft weitgehend im Rahmen unserer Erwartungen entwickelt hat“, erklärt Hans-Peter Kneip, Vorstand der Deutsche EuroShop. „Die Besucherfrequenz in unseren Shoppingcentern lag 1 % unter dem Vorjahresniveau, die Umsätze unserer Mieter stiegen hingegen um 1,3 % an. Die Mindestvertragsmieten erhöhten sich like-for-like um 0,5 %. Das zweite Quartal fiel im Hinblick auf Besucherfrequenz und Mieterumsätze im Vergleich zum Vorjahreszeitraum positiv aus, während das erste Quartal – bedingt durch kalender- und witterungsbedingte Einflüsse – unter dem Niveau des entsprechenden Vorjahreszeitraums lag. Insgesamt ergibt sich für das erste Halbjahr eine zufriedenstellende Entwicklung.“
Bewertungsergebnis steigert das Konzernergebnis (+17,3 %)
Der Konzernumsatz sank im ersten Halbjahr 2025 leicht um 1,1% auf 131,4 Mio.€ und das Nettobetriebsergebnis (NOI) verringerte sich angesichts gestiegener operativer Centeraufwendungen um 3,0 % auf 103,2 Mio.€. Das EBIT ging auf 103,9 Mio.€ zurück (-3,2 %). Gestiegenen Vertragsmieten standen im ersten Halbjahr 2025 neben höheren Abgrenzungen einmalige Umlage- und Kosteneffekte gegenüber, wodurch sich Umsatzerlöse, NOI und EBIT insgesamt reduziert haben. Das EBT (ohne Bewertung) reduzierte sich um 8,4 % auf 75,1 Mio.€, was in erster Linie auf einen Anstieg des Zinsaufwands um 3,9 Mio.€ zurückzuführen ist. Durch die gestiegenen Vertragsmieten fiel das Bewertungsergebnis mit 10,3 Mio. € um knapp 23 Mio. € besser aus.
Das Konzernergebnis lag dadurch mit 69,8Mio.€ deutlich (+17,3 %) über dem Vorjahreshalbjahr (59,5 Mio.€). Die Kennzahlen EPRA Earnings und Funds from Operations (FFO) beliefen sich auf 0,92 € bzw. 0,98 € und lagen damit unter den Vergleichswerten des Vorjahres (jeweils 1,06 €).
„Food Garden“ lockt deutlich mehr Besucher ins Main-Taunus-Zentrum
Ein Highlight im ersten Halbjahr war die Eröffnung des neuen „Food Garden“ im Main-Taunus-Zentrum (MTZ) bei Frankfurt am Main am 10. April 2025. Auf einer Fläche von rund 9.000 m² entstand ein modernes, architektonisch anspruchsvolles und nachhaltig konzipiertes Gastronomieareal mit vielfältigem kulinarischem Angebot. Seit der Eröffnung ist die Besucherfrequenz im MTZ um über 17 % gestiegen – ein klares Zeichen für die hohe Akzeptanz und Attraktivität des neuen Konzepts.
Green Bond erfolgreich platziert
Im Juni 2025 platzierte die Deutsche EuroShop ihre erste grüne Unternehmensanleihe mit einem Volumen von 500 Mio.€ und einer Laufzeit bis Oktober 2030. Die Emission war siebenfach überzeichnet und stieß auf breites Interesse institutioneller Investoren – ein starkes Vertrauenssignal in das Geschäftsmodell, die ESG-Strategie und die finanzielle Solidität der Deutsche EuroShop. Die Mittel dienen der allgemeinen Unternehmensfinanzierung und werden gemäß dem unternehmenseigenen Green Finance Framework auch in förderfähige nachhaltige Projekte investiert.
Hauptversammlung: Dividende und personelle Veränderungen
Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 27. Juni 2025 in Hamburg stimmten die Aktionärinnen und Aktionäre sämtlichen Tagesordnungspunkten mit großer Mehrheit zu. Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 2,65 € je Aktie für das Geschäftsjahr 2024 wurde beschlossen. Zudem verabschiedete sich Reiner Strecker nach langjähriger erfolgreicher Tätigkeit aus dem Aufsichtsrat. Mit Peter M. Ballon übernimmt ein international erfahrener Immobilienexperte den Vorsitz des Gremiums.
Ausblick
„Investitionen wie der neue ‚Food Garden‘ und die erfolgreiche Green-Bond-Emission stärken unsere Position nachhaltig – buchstäblich“, so Hans-Peter Kneip. „Für das zweite Halbjahr sehen wir weiteres Potenzial für ein stabiles Wachstum auf operativer Ebene.“
Vollständiger Halbjahresfinanzbericht
Der vollständige Halbjahresfinanzbericht ist als PDF-Datei und als ePaper im Internet abrufbar unter
www.deutsche-euroshop.de/ir
Deutsche EuroShop – Die Shoppingcenter-AG
Die Deutsche EuroShop ist Deutschlands einzige Aktiengesellschaft, die ausschließlich in Shoppingcenter an erstklassigen Standorten investiert. Das Unternehmen ist zurzeit an 21 Einkaufscentern in Deutschland, Österreich, Polen, Tschechien und Ungarn beteiligt. Zum Portfolio gehören u. a. das Main-Taunus-Zentrum bei Frankfurt, die Altmarkt-Galerie in Dresden und die Galeria Baltycka in Danzig.
DATAGROUP SE: DATAGROUP mit Umsatzanstieg im dritten Quartal und den ersten neun Monaten 2024/2025
- Umsatzplus in anhaltend herausforderndem Marktumfeld bestätigt solides Geschäftsmodell
- EBIT-Marge mit 8,0 % im Rahmen der Erwartungen
Pliezhausen, 12. August 2025. DATAGROUP SE (WKN: A0JC8S) veröffentlicht heute die Finanzzahlen zum dritten Quartal 2024/2025 und den ersten neun Monaten 2024/2025. Sowohl im dritten Quartal 2024/2025 als auch in den ersten neun Monaten 2024/2025 konnte DATAGROUP in einem anhaltend anspruchsvollen Marktumfeld weiter wachsen. Die Ergebnisentwicklung spiegelt die laufenden Investitionen in die Zukunftsthemen Künstliche Intelligenz, Cyber Security und Cloud-Technologien wider und liegt mit einer EBIT-Marge von 8,0 % im Rahmen der Erwartungen. In den ersten neun Monaten 2024/2025 konnten Neukundenaufträge in Höhe von rund 23 Mio. EUR sowie Cross- und Upselling- Aufträge in Höhe von rund 15 Mio. EUR gewonnen werden. Der Ausblick auf das Gesamtjahr 2024/2025 wird bestätigt.
Die Umsatzerlöse stiegen im dritten Quartal 2024/2025 leicht um 3,4 % auf 136,3 Mio. EUR (i.Vj. 131,8 Mio. EUR) und in den ersten neun Monaten 2024/2025 um 9,3 % auf 416,1 Mio. EUR (i.Vj. 380,5 Mio. EUR). Der Rohertrag lag entsprechend mit + 9,2 % bei 296,1 Mio. EUR (i.Vj. 271,3 Mio. EUR).
Das EBITDA erreichte 60,9 Mio. EUR (i.Vj. 58,3 Mio. EUR), das EBIT lag bei 33,5 Mio. EUR (i.Vj. 32,2 Mio. EUR). Somit erreichte die EBIT-Marge in den ersten neun Monaten 2024/2025 8,0 % nach 8,5 % im Vorjahresvergleichszeitraum.
„Unser Wachstum belegt: Unser solides Geschäftsmodell hebt uns vom Wettbewerb ab und sichert uns nachhaltige Entwicklungsperspektiven. Kundenprojekte wie die Begleitung von Degussa Goldhandel auf ihrem Wachstumskurs oder die Digitalisierung der Studienfinanzierung in Hessen verdeutlichen, dass wir je nach Bedarf unserer Kunden sowohl mit leistungsfähigen, standardisierten CORBOX-Services als auch mit maßgeschneiderten, individuellen IT-Lösungen überzeugen“, sagt DATAGROUP-Vorstandsvorsitzender Andreas Baresel zu den vorgelegten Zahlen.
Bilanzentwicklung und Cashflow
Die Bilanzsumme erhöhte sich gegenüber dem Geschäftsjahresende auf 569,9 Mio. EUR (30.09.2024: 537,4 Mio. EUR). Die Eigenkapitalquote liegt mit 28,9 % leicht über dem Niveau zum Geschäftsjahresende (30.09.2024: 28,6 %). Die liquiden Mittel beliefen sich auf 28,5 Mio. EUR (30.09.2024: 36,6 Mio. EUR).
Die Nettoverschuldung lag zum 30.06.2025 bei 175,9 Mio. EUR im Vergleich zu 139,1 Mio. EUR zum Geschäftsjahresende am 30.09.2024. Die Steigerung liegt insbesondere in dem Erwerb der Tarador (8,3 Mio. EUR), Earn-out-Zahlungen (5,2 Mio. EUR), der Auszahlung der Dividende in Höhe von 8,3 Mio. EUR sowie dem Aktienrückkauf in Höhe von 2,1 Mio. EUR begründet. Die Nettoverschuldung zu EBITDA liegt damit bei 2,2 (30.09.2024: 1,7). Der Mittelzufluss aus betrieblicher Geschäftstätigkeit lag bei 13,8 Mio. EUR (i.Vj. 29,0 Mio. EUR).
Über DATAGROUP
DATAGROUP ist eines der führenden deutschen IT-Service-Unternehmen. Rund 3.500 Mitarbeiter*innen an Standorten in ganz Deutschland konzipieren, implementieren und betreiben IT-Infrastrukturen und Business-Applikationen. Mit ihrem Produkt CORBOX ist DATAGROUP ein Full-Service-Provider und betreut für mittelständische und große Unternehmen sowie öffentliche Auftraggeber deren IT-Arbeitsplätze weltweit. DATAGROUP wächst organisch und durch Zukäufe. Die Akquisitionsstrategie zeichnet sich vor allem durch eine optimale Eingliederung der neuen Unternehmen aus. Durch ihre „buy and turn around“- bzw. „buy and build“-Strategie nimmt DATAGROUP aktiv am Konsolidierungsprozess teil.
www.datagroup.de
Readcrest Capital AG: Ordentliche Hauptversammlung stimmt der Neuausrichtung mit großer Mehrheit zu – neu gewählter Aufsichtsrat bestellt die Herren Rolf Elgeti und Dr. Marcus Kiefer zu neuen Vorständen
Hamburg, den 14. August 2025 – Auf der ordentlichen Hauptversammlung der Readcrest Capital AG sind die Aktionäre den Vorschlägen der Verwaltung gefolgt und haben sämtliche Beschlüsse zur Neuausrichtung als Immobilien-Gesellschaft mit großer Mehrheit verabschiedet. Dazu zählen die Beschlüsse zu verschiedenen Kapitalmaßnahmen, welche eine Kapitalherabsetzung, eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zur Einbringung einer 91 %-Beteiligung an der Towerview Healthcare Group Ltd., eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen um bis zu EUR 27,5 Mio. unter Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts sowie eine Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen betreffen.
Neu in den Aufsichtsrat gewählt wurden die Herren Friedrich Thiele (geschäftsführender Gesellschafter der FIT-Asset GmbH), Florian Lanz (Geschäftsführer der Laborgh Investment GmbH) und Philipp E. Preuss (Director der Engel & Völkers Lizenzpartner Commercial Berlin). Der im Anschluss an die Hauptversammlung neu konstituierte Aufsichtsrat – Vorsitzender ist Herr Thiele, sein Stellvertreter Herr Lanz – hat wie angekündigt, Herrn Rolf Elgeti, den persönlich haftenden Gesellschafter der durch die Sacheinlage künftigen Großaktionärin Obotritia Capital KGaA, sowie Herrn Dr. Marcus Kiefer, den CFO der Obotritia Capital KGaA, zu neuen Vorständen bestellt. Herr Elgeti übt den Posten des CEO, Herr Dr. Kiefer den des CFO aus.
Sobald die Hauptversammlungsbeschlüsse in das Handelsregister eingetragen wurden, wird die Gesellschaft ihre Aktionäre über die weitere Umsetzung der beschlossenen Kapitalmaßnahmen sukzessive informieren.
Dienstag, 12. August 2025
The Platform Group AG initiiert Abstimmung der Gläubiger ihrer Anleihe (ISIN: NO0013256834) über den Formwechsel der Gesellschaft in eine KGaA
Düsseldorf, 12. August 2025 – Die The Platform Group AG (ISIN: DE000A2QEFA1, „TPG“) gibt bekannt, dass eine schriftliche Abstimmung der Gläubiger ihrer Anleihe (ISIN: NO0013256834) über die Zustimmung zum Formwechsel der Gesellschaft in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (SE & Co. KGaA) eingeleitet wurde. Nach Auffassung von TPG ist die Rechtsform der KGaA besser geeignet, der Gesellschaft langfristig die aktive Unterstützung und Kontrolle durch die Benner Holding als Ankeraktionär zu sichern. Dadurch wird es ermöglicht, die bereits erfolgreiche Buy-and-Build-Strategie konsequent fortzuführen, größere Akquisitionen umzusetzen und die internationale Expansion sowie das Wachstum der Gruppe gezielt voranzutreiben.
Die Anleihegläubiger der The Platform Group AG werden hiermit aufgefordert, an der Abstimmung teilzunehmen und ihre Zustimmung zu dem vorgeschlagenen Formwechsel zu erteilen. Die Abstimmungszeitraum läuft vom 12. bis zum 26. August 2025 um 16:00 Uhr
Die The Platform Group AG hat bereits Zusagen von Anleihegläubigern erhalten, die mehr als 50 Prozent des ausstehenden Nennbetrags der Anleihe vertreten, für den Vorschlag zu stimmen. Um den Formwechsel zu genehmigen, ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich.
Consent Fee
Als Anerkennung für ihre Unterstützung bietet die The Platform Group AG den Anleihegläubigern eine einmalige Zahlung von 0,25 Prozent des Nennwerts der ausstehenden Anleihe an, die 10 Geschäftstage nach Zustimmung durch die erforderliche 2/3-Mehrheit der Anleihegläubiger fällig wird.
Dokumente und Abstimmungsprozess
Alle zur Abstimmung notwendigen Dokumente, einschließlich des Abstimmungsformulars und eines erläuternden Vergleichs zwischen einer AG und einer KGaA aus Gläubigerperspektive, sind auf der Investor Relations-Seite der The Platform Group AG zu finden. Das ausgefüllte und unterzeichnete Abstimmungsformular ist zusammen mit einer Depotbescheinigung über den Teilschuldverschreibungsbestand des Abstimmenden eingehend innerhalb des Abstimmungszeitraums beim Anleihetreuhänder bei der Nordic Trustee AS einzureichen. Es kann per E-Mail als Scan an die Adresse mail@nordictrustee.com gesendet werden: oder alternativ per Post an folgende Adresse geschickt werden:
Nordic Trustee AS
P.O. Box 1470 Vika
N-0116 Oslo
Norwegen
Für weitere Informationen zur Abstimmung und zum Formwechsel können sich die Anleihegläubiger an Bjoern Minnier, CFO der The Platform Group AG, oder an Pareto Securities AS, Frankfurt Branch, wenden.
Kontakt:
Bjoern Minnier, CFO / IR E-Mail: ir@the-platform-group.com
Pareto Securities AS, Frankfurt Branch
Julian Müller, Partner, E-Mail: Julian.Mueller@paretosec.com
Maximilian Moser, Partner, E-Mail: Maximilian.Moser@paretosec.com
Die The Platform Group AG dankt allen Anleihegläubigern für ihre Unterstützung und Zusammenarbeit bei diesem wichtigen Schritt zur Sicherung der Zukunft des Unternehmens.
The Platform Group AG:
The Platform Group AG ist ein Softwareunternehmen, welches durch eigene Plattformlösungen in 27 Branchen aktiv ist. Zu den Kunden gehören sowohl B2B- als auch B2C-Kunden, zu den Branchen gehören unter anderem Möbelhandel, Maschinenhandel, Dentaltechnik, Autoplattformen und Luxusmode. Die Gruppe hat europaweit 18 Standorte, Sitz des Unternehmens ist Düsseldorf. Im Jahr 2024 wurde ein Umsatz von 525 Mio. Euro bei einem operativen Ergebnis (EBITDA bereinigt) von 33 Mio. Euro realisiert.
clearvise AG: Strategiewechsel: Prüfung eines vollständigen Outsourcings operativer Geschäftsbereiche an die Tion Renewables GmbH im Rahmen der Ausrichtung als YieldCo; Mögliches Ausscheiden von Herrn Manuel Sieth
Frankfurt, 11. Aug. 2025. Die clearvise AG (WKN A1EWXA / ISIN DE000A1EWXA4) informiert, dass der Vorstand dem Aufsichtsrat in der heutigen Aufsichtsratssitzung einen strategischen Wandel in der Geschäftsstruktur vorgestellt hat und nach Abstimmung mit dem Aufsichtsrat beschlossen hat, diesen einzuleiten. Im Fokus dieses vor dem Hintergrund veränderter Marktbedingungen erfolgenden Wandels steht dabei die Positionierung der Gesellschaft als sogenannte YieldCo – d.h. als Unternehmen mit stabilen, planbaren Ausschüttungen aus dem bestehenden Portfolio an europäischen Wind- und Solarparks mit dem Ziel einer optimierten Dividendenausschüttung an die Aktionäre.
Im Zuge dieses Strategiewechsels prüft die Gesellschaft ein teilweises oder vollständiges Outsourcing operativer Geschäftsbereiche an die Tion Renewables GmbH. Hiermit soll eine Verschlankung der Unternehmensstruktur sowie eine Optimierung der Kosten unter gleichzeitiger Reduzierung der operativen Risiken erreicht werden. Nicht betroffen davon ist der operative Betrieb der Bestandsprojekte einschließlich der daraus resultierenden Umsätze.
Die geplante Maßnahme beinhaltet unter anderem die mögliche Übertragung wesentlicher Geschäftsaktivitäten und Mitarbeiter auf die Tion Renewables GmbH. Ziel ist eine klare Trennung zwischen operativem Geschäft bei der Tion Renewables GmbH und der Rolle der clearvise AG als Ertragsvehikel (YieldCo) innerhalb der Unternehmensgruppe. Hieraus werden langfristig deutliche Kostenvorteile für die clearvise AG erwartet.
Derzeit befindet sich der Prozess in einer frühen Prüfungsphase. Konkrete Entscheidungen, insbesondere zur tatsächlichen Umsetzung sowie zu strukturellen und personellen Auswirkungen, sind noch nicht getroffen worden. Der Vorstand wird den Kapitalmarkt entsprechend der gesetzlichen Vorgaben über die weiteren Entwicklungen informieren.
Der Finanzvorstand der Gesellschaft, Herr Manuel Sieth, hat mitgeteilt, dass er in diesem Zusammenhang beabsichtigt, mit Wirkung zum 01. Oktober 2025 in die Geschäftsführung der Tion Renewables GmbH zu wechseln und damit voraussichtlich zum Ablauf des 30. September 2025 aus dem Vorstand der Gesellschaft ausscheiden wird. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft entwickelt derzeit eine umfassende Nachfolgeplanung für den Vorstand; die Vorstandsvorsitzende Frau Petra Leue-Bahns wird danach bis auf Weiteres als Alleinvorständin der Gesellschaft fungieren. Der Kapitalmarkt wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über die weiteren Entwicklungen informiert.
Über clearvise
Die clearvise AG ist ein unabhängiger Stromproduzent aus erneuerbaren Energien mit einem diversifizierten, europäischen Beteiligungsportfolio aus onshore Wind- und Solarparks.
Der profitable Betrieb des Portfolio liegt im Fokus der Gesellschaft, sie verfolgt eine aktive Dividendenstrategie. Die Aktie der clearvise AG (WKN A1EWXA / ISIN DE000A1EWXA4) ist seit 2011 börsennotiert und wird aktuell im Freiverkehr verschiedener deutscher Börsen sowie via XETRA gehandelt (www.clearvise.com).
Montag, 11. August 2025
7C Solarparken AG: erhöht das Volumen des freiwilligen öffentlichen Angebots 2025 auf 3.2 Mio. Aktien und beschließt die Konditionen des (ersten) Aktienrückkaufprogramms 2025 zu ändern
Bayreuth (11.08.2025/19:15 UTC+2)
Der Vorstand der 7C Solarparken AG, Bayreuth, (ISIN DE000A11QW68, WKN A11QW6) hat am 17. Juli 2025 auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 4. Juni 2025 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, bis zu 1.600.000 Aktien der 7C Solarparken AG (ca. 2 % des Grundkapitals) im Rahmen eines an alle Aktionäre gerichteten freiwilligen öffentlichen Aktienrückkaufangebots zu erwerben. Die Annahmefrist endet am 11. August 2025 24:00 Uhr (MEZ).
Weiterhin hatte der Vorstand der 7C Solarparken AG am 3. April 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, einen Rückkauf von bis zu 4.545.454 Aktien der Gesellschaft zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu EUR 10,0 Mio. über die Börse durchzuführen. Der Aktienrückkauf erfolgte bis 3. Juni 2025 auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 6. Juni 2024 und ab dem 4. Juni 2025 auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 4. Juni 2025.
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats am heutigen Tag beschlossen die eigenen Aktien, die im Rahmen des freiwilligen öffentlichen Aktienrückkaufangebots zurückgekauft werden sollen, von 1.600.000 auf 3.200.000 (ca. 3,9 % des Grundkapitals) zu erhöhen. Der Gesellschaft wurden bis heute 11. August 2025 um 18:08 Uhr 9.9 Mio. Aktien angedient, die Annahmequote beträgt bis zu dieser Uhrzeit somit ca. 32,5 %.
Der Vorstand hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats ebenfalls beschlossen, die Anzahl der eigenen Aktien, die im Rahmen des am 3. April 2025 beschlossenen Aktienrückkaufprogramms über die Börse zurückgekauft werden sollen, auf bis zu 2.100.000 Aktien zu begrenzen und den Maximalpreis auf höchstens EUR 1,85 je Aktie zu verringern (zuvor: maximal EUR 2,20 je Aktie). Das Programm war bis zum heutigen Tag unterbrochen und wird ab dem 12. August 2025 fortgesetzt mit den neuen Bedingungen.
Zu den weiteren Einzelheiten des öffentlichen Aktienrückkaufangebots siehe die Rubrik "Investor Relations – Aktie – Öffentliches Aktienrückkaufangebot 2025" sowie zu weiten Einzelheiten des Aktienrückkaufangebots, welches über die Börse abgewickelt wird, unter der Rubrik "Aktienrückkaufprogramm 2025" auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.solarparken.com.
Nexus AG: Übermittlung eines konkretisierten Squeeze-Out-Verlangens durch Project Neptune Bidco GmbH / Barabfindung im Rahmen des Squeeze Out auf EUR 70,00 € je Aktie durch Project Neptune Bidco GmbH festgesetzt
Donaueschingen, 11. August 2025 – Die Project Neptune Bidco GmbH, eine Holdinggesellschaft, die von Investmentfonds kontrolliert wird, die von verbundenen Unternehmen der TA Associates Management, L.P. beraten und verwaltet werden, hat heute der Nexus AG (Symbol: NXU; ISIN: DE 000522909) eine Bestätigung und Konkretisierung ihres Übertragungsverlangens vom 28. April 2025 übermittelt, wonach die Hauptversammlung der Nexus AG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Project Neptune Bidco GmbH als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen soll (sog. aktienrechtlicher Squeeze-Out). Die Projekt Neptune Bidco GmbH hat in diesem Zusammenhang mitgeteilt, dass die den Minderheitsaktionären gemäß § 327b Abs. 1 AktG als Gegenleistung für die Übertragung ihrer Aktien zu zahlende Barabfindung auf EUR 70,00 je Aktie festgesetzt wurde.
Der aktienrechtliche Squeeze Out wird erst mit dem zustimmenden Hauptversammlungsbeschluss und dessen Eintragung im Handelsregister wirksam. Die Hauptversammlung der Nexus AG zur Beschlussfassung über den Squeeze-Out soll auf den 25. September 2025 einberufen werden.