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Mittwoch, 11. Juni 2025

Weng Fine Art: Verkauf der Artnet-Beteiligung vollzogen

Pressemeldung vom 11. Juni 2025

Der Verkauf der Beteiligung an der artnet AG (Artnet) wurde nunmehr vollzogen und der Kaufpreis in Höhe von knapp 20 Mio. EUR für die übernommenen Artnet-Aktien an Rüdiger K. Weng und die von ihm beherrschten Gesellschaften bezahlt. Auf die Weng Fine Art AG (WFA) entfielen von diesem Betrag 15.187.500 EUR.

Den hohen Cash-Zufluss wird die WFA vor allem zur Reduzierung ihrer Bankverbindlichkeiten verwenden und im Zuge dessen in den kommenden Monaten die Zusammenarbeit mit drei Banken vorerst beenden. Damit reduziert sich der Kreis der Finanzierungspartner demnächst auf drei oder vier Institute. Den verbleibenden Teil der Zuflüsse plant das Management u.a. in den Aufbau vielversprechender neuer Geschäftsfelder zu investieren. Hierzu wird der Vorstand im weiteren Verlauf des Jahres Ausführungen machen.

Zu Diskussionen über einen möglicherweise noch höheren Übernahmepreis an die Artnet- Aktionäre nimmt WFA-CEO Rüdiger K. Weng wie folgt Stellung: „Aus meiner Sicht sind die Spekulationen auf eine eventuell noch höhere Gegenleistung im Rahmen des Übernahmeverfahrens für die Aktionäre abwegig. Beowolff Capital dürfte inzwischen mehr als 70 % der Aktien erworben bzw. zugesichert bekommen haben, sodass kein Raum mehr für ein erfolgversprechendes Gegenangebot von irgendeiner Seite aus besteht.“

Zu Hoffnungen auf einen höheren Preis in einem eventuellen Squeeze-Out-Verfahren ist die Meinung von Rüdiger K. Weng die Folgende: „Aus dem Vermögen und den Einnahmen der Artnet haben sich Hans Neuendorf sowie Family & Friends über zwei Jahrzehnte lang kontinuierlich bedient, bis sowohl das Eigenkapital als auch der Cash-Bestand völlig aufgezehrt waren. Artnet hätte ohne Kapitalzufuhr von außen in den nächsten Wochen oder Monaten wahrscheinlich Insolvenz anmelden müssen. Vor diesem Hintergrund ist der von mir ausgehandelte Kaufpreis von 11,25 EUR je Aktie bereits optimiert und nur über den sehr wertvollen Brand sowie den Datenschatz von Artnet zu rechtfertigen. Dagegen erwarte ich katastrophale operative Geschäftsergebnisse für 2024 und 2025, die Artnet demnächst veröffentlichen muss. Ich halte es vor diesem Hintergrund für äußerst unwahrscheinlich, dass in einem eventuellen Squeeze-Out-Verfahren ein noch höherer Preis erzielen werden könnte. Deshalb haben die WFA und ich für meine Firmen entschieden, alle von uns gehaltenen Artnet-Aktien an Beowolff Capital zu verkaufen. Es ist aber möglich, dass sich die WFA zu einem späteren Zeitpunkt an dem neuen Unternehmen, das aus der Zusammenführung von u.a. Artnet und Artsy entstehen soll, beteiligen wird.“

Dienstag, 10. Juni 2025

SoftwareONE Holding AG SoftwareOne erwartet den Vollzug der Crayon-Transaktion am 2. Juli 2025 und bestätigt die Geschäftsleitung des kombinierten Unternehmens

Medienmitteilung – Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

10. Juni 2025

SoftwareOne Holding AG (SIX: SWON), ein führender globaler Anbieter von Software- und Cloud-Lösungen, hat heute bekannt gegeben, dass alle Abschlussbedingungen – einschliesslich der erforderlichen behördlichen Genehmigungen – für das zur Annahme empfohlene freiwillige Angebot zur Akquisition von Crayon erfüllt sind. Mit dem voraussichtlichen Abschluss der Transaktion am oder um den 2. Juli 2025 hat SoftwareOne heute zudem die Mitglieder der Geschäftsleitung in ihren derzeitigen Funktionen bestätigt. Wie bereits angekündigt, werden Raphael Erb und die derzeitige Crayon-CEO Melissa Mulholland als Co-CEOs des kombinierten Unternehmens fungieren.

SoftwareOne gibt hiermit bekannt, dass die Vollzugsbedingungen der Börsenzulassung sowie der behördlichen Genehmigungen für das zur Annahme empfohlene freiwillige Angebot zum Erwerb sämtlicher ausstehender Aktien von Crayon erfüllt sind. Diese Bekanntgabe stellt daher die Settlement-Mitteilung gemäss den Bedingungen des Prospekts dar.

Der Vollzug des Angebots wird am oder um den 2. Juli 2025 erwartet. Jeder Aktionär, der das Angebot angenommen hat, erhält je Crayon-Aktie NOK 69 in bar sowie 0,8233 (abgerundet) neue SoftwareOne-Aktien.

Die Kotierung der neu ausgegebenen SoftwareOne-Aktien an der SIX Swiss Exchange wird voraussichtlich am oder um den 2. Juli 2025 erfolgen. SoftwareOne ist derzeit daran, die Zweitkotierung der SoftwareOne-Aktien an der Euronext Oslo Børs abzuschliessen. Der erste Handelstag an der Euronext Oslo Børs wird voraussichtlich am oder um den 3. Juli 2025 stattfinden.

Nach Abschluss des Angebots beabsichtigt SoftwareOne, einen Zwangserwerb der verbleibenden Crayon-Aktien durchzuführen. Im Anschluss daran wird SoftwareOne das Verfahren zur Dekotierung der Crayon-Aktien einleiten.

Geschäftsleitung des kombinierten Unternehmens bestätigt

Die derzeitigen Mitglieder der Geschäftsleitung von SoftwareOne wurden in ihren Funktionen nach dem Abschluss der Transaktion bestätigt; zusätzlich wird Melissa Mulholland als Co-CEO in das Gremium eintreten.

- Raphael Erb, seit November 2024 CEO von SoftwareOne und ab Transaktionsabschluss Co-CEO, wird für die Aktivitäten in den Regionen und die Geschäftsbereiche Services und Marketplace verantwortlich sein. Sämtliche künftigen Regional Presidents werden direkt an ihn berichten. Er begann seine Karriere bei SoftwareOne im Jahr 1999 und hatte seither verschiedene Führungspositionen inne, darunter Regional President APAC und Chief Revenue Officer.

- Melissa Mulholland, derzeit CEO von Crayon und ab dem Transaktionsabschluss Co-CEO, wird für die Bereiche Strategie, Kundenplattformen, GTM Enablement, Partnerallianzen sowie globale Funktionen wie People & Culture, Finanzen, Marketing, Kommunikation, M&A, Recht und IT verantwortlich sein. Bevor sie 2020 zu Crayon kam, war sie zwölf Jahre bei Microsoft tätig, wo sie die globale Cloud-Strategie und Geschäftsentwicklung vorantrieb.

- Oliver Berchtold wird als Chief Operating Officer die Bereiche Services und Marketplace leiten. Mit 20 Jahren Erfahrung bei SoftwareOne verfügt er über ein tiefes Verständnis für die Branche, das Unternehmen und die Kundenerwartungen.

- Julia Braun wird als Chief HR Officer des kombinierten Unternehmens die Funktion People & Culture leiten. Sie kam 2022 zu SoftwareOne und hatte zuvor Führungspositionen im Personalwesen in der Schweiz und in Österreich inne.

- Hanspeter Schraner ist am 1. Juni 2025 als CFO zu SoftwareOne gekommen und bringt eine externe Perspektive und über 20 Jahre internationale Führungserfahrung im Finanzbereich mit.

Delisting-Erwerbsangebot für Aktien der PharmaSGP Holding SE

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB VON ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 und 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz. 3 Nr. 1 Börsengesetz (BörsG)

Bieterin:
FUTRUE GmbH
Am Haag 14
82166 Gräfelfing
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 173092

Zielgesellschaft:
PharmaSGP Holding SE
Lochhamer Schlag 1
82166 Gräfelfing
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 255684
ISIN: DE000A2P4LJ5
WKN: A2P4LJ

Die FUTRUE GmbH (die „Bieterin“) hat heute entschieden, den Aktionären der PharmaSGP Holding SE („PharmaSGP“) anzubieten, im Wege eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots sämtliche auf den Inhaber lautenden Stückaktien der PharmaSGP (ISIN DE000A2P4LJ5) mit einem anteiligen Betrag von EUR 1,00 am Grundkapital der PharmaSGP (jeweils eine „PharmaSGP-Aktie“), die nicht unmittelbar von der Bieterin gehalten werden, gegen Zahlung einer Geldleistung von EUR 28,00 je PharmaSGP-Aktie zu erwerben (das „Delisting-Angebot“). Der Angebotspreis des Delisting-Angebots wird damit oberhalb des volumengewichteten Durchschnittskurses der PharmaSGP-Aktie während der letzten sechs Monate vor dem heutigen Tag liegen. Das Delisting-Angebot wird keinen Vollzugsbedingungen unterliegen.

Darüber hinaus haben die PharmaSGP und die Bieterin heute eine Delisting-Vereinbarung geschlossen, in der sich die PharmaSGP unter anderem verpflichtet hat, vorbehaltlich üblicher Bedingungen ein Delisting von PharmaSGP zu unterstützen, indem die PharmaSGP vor Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Angebots den Widerruf der Zulassung aller PharmaSGP-Aktien zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse beantragt. PharmaSGP hat sich in der Delisting-Vereinbarung ferner verpflichtet, die von PharmaSGP als eigene Aktien gehaltenen PharmaSGP-Aktien, die rund 4,06 % des Grundkapitals von PharmaSGP entsprechen, nicht in das Delisting-Angebot einzureichen.

Um den Aktionären der PharmaSGP den vorgenannten Angebotspreis von EUR 28,00 je PharmaSGP-Aktie ohne Abzug von Dividenden anbieten zu können, die sie vor Abwicklung des Angebots erhalten, beabsichtigt die Bieterin, in der kommenden Hauptversammlung der PharmaSGP nur die gesetzliche Mindestdividende in Höhe von EUR 0,05 je PharmaSGP-Aktie zu beschließen.

Die Bieterin hält derzeit eine Beteiligung von ca. 82,09 % am Grundkapital der PharmaSGP. Zusammen mit den Stimmrechten aus weiteren von der MVH Beteiligungs- und Beratungs-GmbH (“MVH”) gehaltenen PharmaSGP-Aktien, die der Bieterin aufgrund einer Stimmbindungsvereinbarung mit MVH zugerechnet werden, kontrolliert die Bieterin derzeit die Stimmrechte aus PharmaSGP-Aktien in Höhe von insgesamt ca. 89,93 % des Grundkapitals der PharmaSGP. Dies entspricht ca. 93,74 % des Grundkapitals und der Stimmrechte nach Abzug der von PharmaSGP als eigene Aktien gehaltenen PharmaSGP-Aktien.

Die Bieterin gibt hiermit ferner ihre feste Absicht bekannt, im Anschluss an den Vollzug des Delisting-Angebots – jeweils in Kooperation mit der MVH – einen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der PharmaSGP im Sinne des § 327a AktG (ggf. in Verbindung mit § 62 Abs. 5 UmwG) durchzuführen und anschließend einen Gewinnabführungsvertrag im Sinne des § 291 Abs. 1 AktG mit der PharmaSGP als abhängigem Unternehmen abzuschließen. Es ist derzeit beabsichtigt, dass eine im weiteren Verlauf des Jahres 2025 stattfindende außerordentliche Hauptversammlung der PharmaSGP über einen solchen Squeeze-out beschließt.

Die Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot (in deutscher Sprache mit einer unverbindlichen englischen Übersetzung), die die näheren Bestimmungen des Delisting-Angebots sowie weitere damit zusammenhängende Informationen enthält, wird von der Bieterin nach Freigabe durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Internet unter www.futrue-offer.com veröffentlicht werden.

Das Delisting-Angebot wird zu den in der Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot dargelegten Bestimmungen erfolgen. Die Bieterin behält sich jedoch das Recht vor, in der Angebotsunterlage, soweit gesetzlich zulässig, von den oben beschriebenen Parametern abzuweichen.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der PharmaSGP dar. Das Delisting-Angebot selbst sowie seine endgültigen Bestimmungen und weitere das Delisting-Angebot betreffende Informationen werden in der Angebotsunterlage nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bestimmungen des Delisting-Angebots von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Anlegern und Inhabern von PharmaSGP-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle anderen relevanten Dokumente zum Delisting-Angebot, sobald sie verfügbar sind, sorgfältig zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Delisting-Angebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und bestimmten anwendbaren Vorschriften des Wertpapierrechts der Vereinigten Staaten von Amerika veröffentlicht. Jeder Vertrag, der durch die Annahme des Delisting-Angebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem Recht auszulegen. Anleger und Inhaber von PharmaSGP-Aktien können nicht darauf vertrauen, durch die Anlegerschutzvorschriften einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) geschützt zu sein. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie etwaiger von den zuständigen Aufsichtsbehörden zu erteilender Befreiungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein Angebot in einer Rechtsordnung unterbreitet, in der ein solches Angebot einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde.

Soweit nach geltendem Recht zulässig, behält sich die Bieterin das Recht vor, außerhalb des Delisting-Angebots direkt oder indirekt weitere Aktien von PharmaSGP an der Börse oder außerhalb der Börse zu erwerben. Derartige Käufe oder Vereinbarungen werden in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht stattfinden. Soweit derartige Erwerbe stattfinden, werden Informationen darüber, einschließlich der Anzahl und des Preises der erworbenen PharmaSGP-Aktien, unverzüglich veröffentlicht, wenn und soweit dies nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erforderlich ist.

Soweit diese Bekanntmachung zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine Tatsachenbehauptungen und werden durch die Worte „beabsichtigen“, „werden“ und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Diese Aussagen geben die Absichten, Annahmen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder. Solche zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für deren zukünftige Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und in der Regel außerhalb der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Dokumenten oder Mitteilungen oder in der noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen nach Veröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage ändern werden.

Gräfelfing, 10. Juni 2025

FUTRUE GmbH

Frauenthal Holding AG Frauenthal Gruppe prüft strategische Optionen für Automotive-Division

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 

Die Frauenthal Gruppe bewertet derzeit die künftige strategische Ausrichtung ihrer Automotive-Division. Ziel ist es festzustellen, ob ein alternativer strategischer Eigentümer besser geeignet wäre, die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen in der Automotive-Sparte besser zu bewältigen und gleichzeitig die langfristigen Potenziale dieses Geschäftsbereichs konsequent zu realisieren. Zur Unterstützung dieses Prozesses hat die Frauenthal Gruppe ein erfahrenes Beratungsunternehmen mandatiert.

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der AKASOL AG ohne Erhöhung beendet

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren AKASOL AG zugunsten des BorgWarner-Konzerns hatte das LG Frankfurt am Main die Sache am 23. März 2023 verhandelt und mit Beschluss vom gleichen Tag die Spruchanträge zurückgewiesen. Die von mehreren Antragstellern gegen diese erstinstanzliche Entscheidung eingelegten Beschwerden hat das OLG Frankfurt am Main nunmehr zurückgewiesen. Damit ist das Spruchverfahren ohne Erhöhung beendet. 

Das OLG führt aus, dass das Landgericht jedenfalls im Ergebnis die Abfindung auf der Grundlage einer Schätzung anhand des Börsenkurses als angemessen bestätigt habe (S. 12). Gegen eine alleinige Heranziehung des Börsenwerts als Schätzgrundlage bestünden vorliegend Bedenken. Vielmehr sei eine umfassende, abwägende Entscheidung im Einzelfall erforderlich. Hierfür komme es insbesondere – wie der Senat bereits in früheren Beschlüssen ausgeführt hat (vgl. u.a. Senat, Beschluss vom 26. April 2021 – 21 W 139/19, juris Rn 40) – neben der Aktualität des zur Bewertung herangezogenen Börsenkurses für den Bewertungsstichtag ganz maßgeblich auf die Liquidität des Marktes der in Rede stehenden Aktien an, da gerade bei hochliquiden Märkten von einer effizienten Verarbeitung möglichst vieler Informationen im Preis ausgegangen werden könne. Nicht zuletzt aufgrund des geringen Bid Ask Spread sei von einer ausreichenden Liquidität im Aktienhandel auszugehen (S. 13). Dieser Befund allein vermag aber eine Heranziehung des Börsenkurses im vorliegenden Fall noch nicht zu rechtfertigen. Denn insoweit verweisen die Antragsteller zu Recht und in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 17. Juni 2017 – 21 W 37/12, juris Rn. 38) darauf, dass gegen eine Heranziehung zur Wertbestimmung der Anteile grundsätzlich die mangelnde Eignung des eigenen Börsenkurses der Gesellschaft zur Bestimmung des Betas der Gesellschaft spricht. Soweit in der Literatur vertreten wird, es sei aus aussagelogischen Gründen zwingend, im Fall eines verzerrten eigenen Betas der Gesellschaft von einer mangelnden Aussagekraft des Kurses auszugehen, weswegen sich sodann zugleich ein Rückgriff auf ihn als Bewertungsmethode verbiete (vgl. Knoll/Sekera-Terplan GWR 2022, 341), ist diese Aussage keineswegs logisch zwingend (S. 14). Dies ergibt sich bereits daraus, dass die relevanten Zeiträume der Kursanalyse für die Bestimmung des Betas und die Schätzung des inneren Wertes der Gesellschaft unterschiedlich sind. Daher hält der Senat es ebenfalls für erforderlich, zu Kontrollzwecken den Ertragswert in seine Betrachtung mit einzubeziehen (vgl. zu diesem Ansatz auch OLG München, Beschluss vom 14. Dezember 2021 – 31 Wx 190/20, juris Rn. 125). Hierbei erweist sich der von dem Übertragungsbewerter ermittelte Ertragswert entgegen der Auffassung der Antragsteller als tragfähig, so dass auch aus dieser Sicht die Abfindung sich als angemessen erweist (S. 16).

OLG Frankfurt am Main, Az. 21 W 58/23
LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 23. März 2023, Az. 3-05 O 8/22
Hoppe u.a.. ./. Borg-Warner Akasol GmbH (zuvor: BorgWarner Akasol AG, früher: ABBA BidCo AG)
50 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Freshfiels Bruckhaus Deringer, 60322 Frankfurt am Main

PharmaSGP Holding SE: Abschluss einer Delisting-Vereinbarung und Bekanntgabe eines Delisting Angebots durch die FUTRUE GmbH

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung)

Gräfelfing, 10. Juni 2025. Die PharmaSGP Holding SE (ISIN: DE000A2P4LJ5 WKN: A2P4LJ) („PharmaSGP“) hat heute eine Delisting-Vereinbarung (die „Delisting-Vereinbarung“) mit ihrer Mehrheitsaktionärin, der FUTRUE GmbH (die „Bieterin“) abgeschlossen. In der Delisting-Vereinbarung hat sich die Bieterin verpflichtet, ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der PharmaSGP zum Erwerb aller nicht bereits von der Bieterin gehaltenen Aktien der PharmaSGP gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 28,00 je PharmaSGP-Aktie (das „Delisting-Angebot“) zu unterbreiten, dessen Vollzug nicht an Bedingungen geknüpft ist. Der Angebotspreis des Delisting-Angebots wird damit oberhalb des volumengewichteten Durchschnittskurses der PharmaSGP Aktie während der letzten sechs Monate vor dem heutigen Tag liegen.

In der Delisting-Vereinbarung hat sich die PharmaSGP unter anderem verpflichtet, vorbehaltlich üblicher Bedingungen ein Delisting der PharmaSGP zu unterstützen, indem die PharmaSGP vor Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Angebots den Widerruf der Zulassung aller PharmaSGP-Aktien zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse beantragt. PharmaSGP hat sich in der Delisting-Vereinbarung ferner verpflichtet, die von PharmaSGP als eigene Aktien gehaltenen PharmaSGP-Aktien, die rund 4,06 % des Grundkapitals von PharmaSGP entsprechen, nicht in das Delisting-Angebot einzureichen.

Die Bieterin hält derzeit eine Beteiligung von ca. 82,09 % am Grundkapital der PharmaSGP. Zusammen mit den Stimmrechten aus weiteren von der MVH Beteiligungs- und Beratungs-GmbH (“MVH”) gehaltenen PharmaSGP-Aktien, die der Bieterin aufgrund einer Stimmbindungsvereinbarung mit MVH zugerechnet werden, kontrolliert die Bieterin derzeit die Stimmrechte aus PharmaSGP-Aktien in Höhe von insgesamt ca. 89,93 % des Grundkapitals der PharmaSGP. Dies entspricht ca. 93,74 % des Grundkapitals und der Stimmrechte nach Abzug der von PharmaSGP als eigene Aktien gehaltenen PharmaSGP-Aktien.

Aufgrund der Aktionärsstruktur und des begrenzten Streubesitzes der PharmaSGP-Aktien ist eine Eigenkapitalfinanzierung über den Kapitalmarkt nach Einschätzung der PharmaSGP weder wirtschaftlich sinnvoll noch praktisch realisierbar. Dies zeigt sich auch unter anderem in der Abnahme der Analystenabdeckung der PharmaSGP Aktie. Die Börsennotierung bietet der PharmaSGP daher keine wesentlichen Vorteile mehr, bleibt jedoch eine regulatorische Belastung, die mit erheblichen Verwaltungskosten verbunden ist. Ein Delisting von PharmaSGP wird die regulatorischen Auflagen und Verwaltungskosten aufgrund der weniger strengen gesetzlichen Anforderungen für nicht börsennotierte Unternehmen deutlich verringern. Vor diesem Hintergrund sind Vorstand und Aufsichtsrat der PharmaSGP der Ansicht, dass es im besten Interesse von PharmaSGP liegt, die Beendigung der Börsenzulassung ihrer Aktien auf Grundlage des in der Delisting-Vereinbarung vereinbarten Delisting-Angebots herbeizuführen.

Um den Aktionären der PharmaSGP den vorgenannten Angebotspreis von EUR 28,00 je PharmaSGP-Aktie ohne Abzug von Dividenden anbieten zu können, die sie vor Abwicklung des Angebots erhalten, beabsichtigt die Bieterin, in der kommenden Hauptversammlung der PharmaSGP nur die gesetzliche Mindestdividende in Höhe von EUR 0,05 je PharmaSGP-Aktie zu beschließen.

Im Zusammenhang mit der Delisting-Vereinbarung hat die Bieterin der PharmaSGP ferner ihre feste Absicht mitgeteilt, im Anschluss an den Vollzug des Delisting-Angebots, jeweils in Kooperation mit der MVH, einen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der PharmaSGP im Sinne des § 327a AktG (ggf. in Verbindung mit § 62 Abs. 5 UmwG) durchzuführen und anschließend einen Gewinnabführungsvertrag im Sinne des § 291 Abs. 1 AktG mit der PharmaSGP als abhängigem Unternehmen abzuschließen. Es ist derzeit beabsichtigt, dass eine im weiteren Verlauf des Jahres 2025 stattfindende außerordentliche Hauptversammlung der PharmaSGP über einen solchen Squeeze-out beschließt.

Vorstand und Aufsichtsrat der PharmaSGP werden die Angebotsunterlage zum Delisting-Angebot nach Veröffentlichung durch die Bieterin sorgfältig prüfen und eine begründete Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG abgeben.

Montag, 9. Juni 2025

Wolford AG: Wolford AG gibt Ergebnis des öffentlichen Angebots der neuen Aktien bekannt

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Wolford AG gibt hiermit das Ergebnis des vom 22.5.2025 bis 5.6.2025 stattgefundenen Bezugsangebots sowie der Aktienzuteilung bekannt und teilt mit, dass insgesamt 5.214.781 neue Aktien zugeteilt wurden.

Rund 99,9% der neuen Aktien wurden FFG Wisdom (Luxembourg) S.à r.l. zugeteilt.

Der Antrag auf Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung wird am oder um den 11.6.2025 beim Landesgericht Feldkirch (Firmenbuch) eingebracht.

Disclaimer: Ein öffentliches Angebot von neuen Aktien der Wolford AG erfolgt ausschließlich in der Republik Österreich auf Grundlage eines und gemäß Prospektverordnung veröffentlichten Informationsdokuments. Die neuen Aktien wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act registriert. Die Wolford AG beabsichtigt, keinen Teil des Angebots in den USA zu registrieren. Es findet kein öffentliches Angebot von neuen Aktien in den USA oder in anderen Ländern ausgenommen der Republik Österreich statt.

Sonntag, 8. Juni 2025

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der früheren Diebold Nixdorf AG beendet: Auch zweitinstanzlich keine Erhöhung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der zwischenzeitlich verschmolzenen früheren Diebold Nixdorf AG (vormals: Wincor Nixdorf AG) mit der zum Diebold-Konzern gehörenden Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA als herrschender Gesellschaft hatte das Landgericht Dortmund in I. Instanz die Spruchanträge zurückgewiesen.

Das OLG Düsseldorf hat nunmehr mit Beschluss vom 5. Juni 2025 die von mehreren Antragstellern gegen diese erstinstanzliche Entscheidung eingelegten Beschwerden zurückgewiesen. Nach Auffassung des OLG führen sowohl ein Abstellen auf den durchschnittlichen Börsenkurs wie auch die Ermittlung des Unternehmenswerts, auf die das Landgericht seine Entscheidung gestützt hatte, nicht zu einem günstigeren Ergebnis als einem Abfindungsbetrag von EUR 55,02 je Aktie (Beschluss, S. 18). 

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Juni 2025, Az. I-26 W 7/22 AktE
LG Dortmund, Beschluss vom 6. April 2022, Az. 18 O 9/17 AktE
Jaeckel u.a. ./. Diebold Nixdorf Holding Germany GmbH (bisher: Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA, zuvor: Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA)
91 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Daniel Lochner, 53115 Bonn
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
1. SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 68165 Mannheim
2. RA Dr. York Schnorbus, c/o Sullivan & Cromwell LLP, 60311 Frankfurt am Main

Samstag, 7. Juni 2025

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, Übernahmeangebot, Squeeze-out angekündigt
  • alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Hauptversammlung am 11. Februar 2025, Eintragung wegen Anfechtungsklage gegen Squeeze-out-Beschluss verzögert, nunmehr Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 24. August 2025)
  • artnet AG: öffentliches Übernahme- und Delistingangebot der SCUR-Alpha 1849 GmbH (zukünftig: Leonardo Art Holdings GmbH)
  • APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG
  • Beta Systems Software AG: Verschmelzung auf die SPARTA AG, Hauptversammlungen am 18. März (SPARTA) bzw. 20. März 2025 (Beta Systems)
  • Biotest AG: Delisting-Erwerbsangebot für Stamm- und Vorzugsaktien

  • CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot von CVC, Delisting-Angebot der Caesar BidCo GmbH (CVC)
  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, folgt Squeeze-out?

  • DATAGOUP SE: öffentliches Erwerbsangebot durch KKR
  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Hauptversammlung am 23. Januar 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., erfolgreiches Übernahmeangebot
  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.) zu EUR 17,23, Hauptversammlung am 16. Juli 2025

  • GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG, Eintragung des Beschlusses am 13. Mai 2025 (Fristende: 13. August 2025)
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH

  • Metro AG: Delisting-Erwerbsangebot der EP Global Commerce GmbH (Daniel Křetínský) in Höhe von EUR 5,33 je METRO-Aktie, jetzt neues Erwerbsangebot
  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH 

  • New Work SE: Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE für EUR 105,65 je Aktie, Hauptversammlung am 23. Juni 2025

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out
  • niiio finance group AG: Delisting

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS
  • Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB), Hauptversammlung voraussichtlich im 4. Quartal 2025

  • Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft
  • SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG
  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025

  • Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot
  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 24. August 2025)

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.), Hauptversammlung am 16. Mai 2025

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen)

  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Abfindung in Höhe von EUR 10,93 bzw. Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,47 brutto/EUR 0,40 netto, Hauptversammlungen am 25. April 2025
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Investmentgesellschaft Main Capital Partners angekündigt
  • Westag AG: Delisting-Erwerbsangebot der Broadview Industries AG
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Angebotsunterlage der PPF für Aktien der ProSiebenSat.1 Media SE veröffentlicht

Wie bereits berichtet, hat die PPF IM LTD beschlossen, den Aktionären der ProSiebenSat.1 Media SE ein öffentliches Erwerbsangebot in Form eines Teilangebots (Barangebot) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 7,00 je Aktie der ProSiebenSat.1 Media SE zu unterbreiten. Die Annahmefrist: dauert vom 4. Juni 2025 bis zum 13. August 2025.

Zu der Angebotsunterlage der PPF IM LTD vom 4. Juni 2025 auf der Webseite der BaFin:
https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Angebotsunterlage/PPF_IM_LTD.html

Freitag, 6. Juni 2025

Mynaric AG: Mynaric treibt Laserkommunikation mit Produktauslieferungen und dem Erreichen technologischer Meilensteine voran

Corporate News

MÜNCHEN, 5. Juni 2025 – Mynaric, ein führender Großserien-Anbieter von industrialisierten, kosteneffizienten Laserkommunikationsprodukten, gab heute die Auslieferung bedeutender Mengen seiner optischen Kommunikationsterminals CONDOR Mk3 an Kunden, sowie bedeutende Fortschritte bei der technischen Entwicklung der nächsten Generation seines CONDOR-Terminals, der Modellreihe Mk3.1,bekannt.

„Mynaric erfüllt weiterhin seine Verpflichtungen und verstärkt den Markt für weltraumgestützte optische Kommunikation. Bis heute haben wir mehr als 100 CONDOR Mk3-Terminals an unsere Kunden ausgeliefert, darunter das erste komplette Start-Set an einen Hauptkunden für die Tranche 1 des Proliferated Warfighter Space Architecture Programms der Space Development Agency (SDA)“, sagte Joachim Horwath, Chief Technology Officer von Mynaric. „Parallel dazu treiben wir die Entwicklung des weltraumtauglichen CONDOR Mk3.1-Terminals voran, das das Tranche 2-Programm der SDA, sowie eine Reihe von kommerziellen Anwendungen unterstützen soll.“

Das CONDOR Mk3.1-Terminal wird, aufbauend auf der Architektur des Mk3,mit dem Fokus auf höhere Datenraten und verbesserte Effizienz entwickelt. Mit einem Zielwert von bis zu 100 Gbit/s bietet es eine verbesserte Leistung bei gleichzeitiger Reduzierung von Gewicht und Stromverbrauch und ist damit ideal für staatliche und kommerzielle Satellitenkonstellationen geeignet.

„Bei Mynaric arbeiten wir Hand in Hand mit unseren Kunden, um die Zukunft der Laserkommunikation zu gestalten“, so Tim Deaver, Vice President of Global Sales & Solutions bei Mynaric. „Unsere Produkte der nächsten Generation, wie das CONDOR Mk3.1, sind ein direktes Ergebnis aus der kontinuierlichen Zusammenarbeit mit Industriepartnern und eines tiefen Verständnisses der sich entwickelnden Missionsanforderungen. Indem wir genau auf das Feedback unserer Kunden hören und die Bedürfnisse des Marktes vorhersehen, können wir Lösungen anbieten, die nicht nur technisch fortschrittlich, sondern auch operationell relevant sind.“

Dieser kundenorientierte Ansatz wird durch die skalierbare Großserienfertigung unterstützt, die ständig erweitert wird. Parallel hat Mynaric die Volumenproduktion des CONDOR Mk3-Terminals hochgefahren und bis heute mehr als 150 optische Terminal-Köpfe hergestellt. Während sich die Auslieferungen im Januar 2025 aufgrund von lieferantenbedingten Engpässen bei Schlüsselkomponenten verzögerten, erholte sich das Unternehmen in der ersten Jahreshälfte stark und erhöhte die Gesamtproduktionsmenge auf einen dreistelligen Wert., was seine Fähigkeit unterstreicht, die industrialisierte Fertigung für die weltraumgestützte Laserkommunikation zu skalieren.

„Mit der gerichtlichen Bestätigung unseres Restrukturierungsplans und dem Eintritt in die letzte Phase des StaRUG-Verfahrens konzentriert sich Mynaric nun darauf, die Einführung der nächsten Generation optischer Kommunikationstechnologien zu beschleunigen, die Rentabilität zu steigern und die langfristige finanzielle Stabilität sicherzustellen“, sagte Andreas Reif, Chief Restructuring Officer von Mynaric.

Über Mynaric

Mynaric (FRA:M0YN) (OTC:MYNAY) ist führend in der industriellen Revolution der Laserkommunikation durch die Herstellung von optischen Kommunikationsterminals für Luft-, Raumfahrt- und mobile Anwendungen. Laserkommunikationsnetzwerke bieten Konnektivität aus verschiedenen Erdumlaufbahnen,ermöglichen ultrahohe Datenraten und eine sichere Datenübertragung über große Entfernungen zwischen sich bewegenden Objekten für drahtlose terrestrische, mobile, luft- und raumgestützte Anwendungen. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in München, Deutschland, und weitere Niederlassungen in Los Angeles, Kalifornien.

Weitere Informationen finden Sie unter mynaric.com.

CompuGroup Medical SE & Co. KGaA: CompuGroup Medical veröffentlicht begründete Stellungnahme – und empfiehlt Aktionären die Annahme des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots von CVC

Corporate News

- Angebotspreis von EUR 22,00 pro Aktie wird als fair und angemessen bewertet; Geschäftsführende Direktoren, Verwaltungsrat und Aufsichtsrat empfehlen jeweils die Annahme des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots

- Annahmefrist endet am 24. Juni 2025 um 24:00 Uhr MESZ

- Delisting von CGM erfolgt unabhängig von der Anzahl der angedienten Aktien


Koblenz – Die Geschäftsführenden Direktoren, der Verwaltungsrat und der Aufsichtsrat der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA („CompuGroup Medical“ oder „CGM“) haben heute ihre gemeinsame begründete Stellungnahme gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) veröffentlicht. Die Stellungnahme bezieht sich auf das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot der Caesar BidCo GmbH, einer Holdinggesellschaft im Besitz von Investmentfonds, die von CVC Capital Partners („CVC“) beraten und verwaltet werden, vom 23. Mai 2025 an alle CGM-Aktionäre.

Nach unabhängiger und sorgfältiger Prüfung der von CVC veröffentlichten Angebotsunterlage bekräftigen die Geschäftsführenden Direktoren, der Verwaltungsrat und der Aufsichtsrat von CompuGroup Medical ihre Unterstützung und empfehlen den Aktionären von CGM, das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot anzunehmen. Die Parteien sind zudem davon überzeugt, dass sich die langfristige Investitions- und Wachstumsstrategie von CGM nach dem Rückzug von der Börse noch effektiver umsetzen lässt. Gemeinsam wollen CompuGroup Medical und CVC Innovationen im Gesundheitswesen vorantreiben, von denen Patientinnen und Patienten sowie Gesundheitsdienstleister weltweit profitieren. Damit unterstützt das Delisting den Fokus von CGM auf signifikante Investitionen in moderne cloud-basierte Software-Lösungen, datenbasierte KI-Technologien und einen verbesserten Kundenservice.

Daniela Hommel, CFO von CompuGroup Medical, sagte: „Nach eingehender Prüfung der Angebotsunterlage bekräftigen wir als Geschäftsführende Direktoren unsere Unterstützung für das geplante Delisting von CompuGroup Medical. Wir sind der Ansicht, dass der Angebotspreis von 22,00 EUR pro Aktie fair ist und unseren Aktionären die Möglichkeit bietet, sofort und mit hoher Sicherheit Wert zu realisieren. Zudem sind wir überzeugt, dass sich die langfristige Investitions- und Wachstumsstrategie von CGM abseits der kurzfristigen Erwartungen des Kapitalmarkts noch effektiver umsetzen lässt.“

Philipp von Ilberg, Vorsitzender des Aufsichtsrats von CompuGroup Medical, sagte: „Das Delisting ist ein weiterer wichtiger Schritt für die erfolgreiche Strategieumsetzung. Daher empfiehlt der Aufsichtsrat ausdrücklich die Annahme des Angebots. Wir sind davon überzeugt, dass es im besten Interesse des Unternehmens und seiner Stakeholder ist.“

Die Geschäftsführenden Direktoren, der Verwaltungsrat und der Aufsichtsrat halten den Angebotspreis von EUR 22,00 je Aktie für fair und angemessen. Sie haben die Angebotsunterlage unabhängig voneinander geprüft.

Nach Abschluss des Delistings vom regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) und dem Segment des regulierten Marktes mit zusätzlichen Zulassungserfordernissen (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse beabsichtigt die Geschäftsführung von CompuGroup Medical, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um die Notierung der CGM-Aktien im Freiverkehr der Wertpapierbörsen in Berlin (Zweiter Regulierter Markt), Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart sowie über die Tradegate Exchange zu beenden. Aktionäre, die investiert bleiben, gehen das Risiko ein, ihre Aktien nicht mehr im gewohnten Umfang handeln zu können. Darüber hinaus sehen die gesetzlichen Regelungen zur Finanzberichterstattung einen deutlich geringeren Umfang an offenzulegenden Informationen vor.

Die Annahmefrist für das Angebot, in der die Aktionäre der CompuGroup Medical ihre Aktien andienen können, hat mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 23. Mai 2025 begonnen und endet am 24. Juni 2025, 24:00 Uhr MESZ. Es wird keine weitere Annahmefrist geben und das Delisting-Erwerbsangebot wird keinen Vollzugsbedingungen unterliegen. Das Delisting von CGM wird unabhängig von der Anzahl der angebotenen Aktien durchgeführt. Der Abschluss des Delistings wird vor der für den 1. August 2025 angesetzten ordentlichen Hauptversammlung von CompuGroup Medical erwartet.

Einzelheiten über die Annahme des Angebots sind der Angebotsunterlage zu entnehmen. Den Aktionären wird empfohlen, sich hierfür mit ihrer jeweiligen Depotbank in Verbindung zu setzen, um ihre Aktien anzudienen und sich über etwaige relevante Fristen zu erkundigen, die von ihrer Depotbank festgelegt wurden und die ein Handeln vor dem formellen Ende der Annahmefrist erforderlich machen können. Das detaillierte Angebot ist in der von CVC herausgegebenen Angebotsunterlage unter www.practice-public-offer.com zu finden.

Die gemeinsame begründete Stellungnahme der Geschäftsführenden Direktoren, des Verwaltungs- und des Aufsichtsrats der CompuGroup Medical zum öffentlichen Delisting-Angebot von CVC ist auf der Website der CompuGroup Medical verfügbar: https://www.cgm.com/corp_de/unternehmen/investor-relations/publikationen.html

Die gemeinsame begründete Stellungnahme, etwaige Ergänzungen und/oder zusätzliche Erklärungen zu möglichen Änderungen des Übernahmeangebots werden in deutscher Sprache und in einer unverbindlichen englischen Übersetzung veröffentlicht. Maßgeblich sind ausschließlich die deutschen Fassungen.

Über CompuGroup Medical SE & Co. KGaA

CompuGroup Medical ist eines der führenden E-Health Unternehmen weltweit und erwirtschaftete im Jahr 2024 einen Jahresumsatz von 1,15 Mrd. Euro. Die Softwareprodukte des Unternehmens zur Unterstützung aller ärztlichen und organisatorischen Tätigkeiten in Arztpraxen, Apotheken, Laboren, Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen, die Informationsdienstleistungen für alle Beteiligten im Gesundheitswesen und die webbasierten persönlichen Gesundheitsakten dienen einem sichereren und effizienteren Gesundheitswesen. Grundlage der CompuGroup Medical-Leistungen ist die einzigartige Kundenbasis, darunter Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, weitere Gesundheitsprofis in ambulanten und stationären Einrichtungen sowie Versicherungs- und Pharma-Unternehmen. CompuGroup Medical unterhält eigene Standorte in 19 Ländern und vertreibt Produkte in 60 Ländern weltweit. Mehr als 8.700 hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für nachhaltige Lösungen bei ständig wachsenden Anforderungen im Gesundheitswesen.

Wichtige Hinweise

Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA (die “CGM-Aktien“) dar. Die endgültigen Bedingungen des Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere das Delisting-Erwerbsangebot betreffende Bestimmungen sind ausschließlich in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung gestatteten Angebotsunterlage mitgeteilt. Caesar BidCo GmbH (die “Bieterin“) behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen des Delisting-Erwerbsangebots von den hier dargestellten Eckpunkten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Anlegern und Inhabern von CGM-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Delisting-Erwerbsangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Die Angebotsunterlage für das Delisting-Erwerbsangebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Angaben zum Delisting-Erwerbsangebot ist neben weiteren Informationen im Internet unter www.practice-public-offer.com veröffentlicht.  (...)

Donnerstag, 5. Juni 2025

Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der conwert Immobilien Invest SE: Gremium beschließt Gutachten und legt Sache dem Handelsgericht Wien vor

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Überprüfungsverfahren zu dem auf der außerordentlichen Hauptversammlung der conwert Immobilien Invest SE, Wien, am 29. August 2017 beschlossenen Gesellschafterausschluss zugunsten der Vonovia SE hat das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach dem AktG ("Gremium") am 26. Mai 2025 die Sache ohne die Parteien beraten. Nach Erläuterung des Gutachtensentwurfs durch den Berichterstatter Dr. Thomas Außerlechner stimmt das Gremium dem Gutachten zu. Dieses wird dem Handelsgericht Wien übermittelt.

Gremium, Gr 5/18
Handelsgericht Wien, Az. 75 Fr 17511/17z
FN 212163 f
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Bernhard Garger, 1010 Wien
Antragsgegnerin: Vonovia SE
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Freshfiels Bruckhaus Deringer, A-1090 Wien

Mittwoch, 4. Juni 2025

PPF kündigt den Beginn der Annahmefrist für das Barangebot von EUR 7,00 je Aktie an die Aktionäre von ProSiebenSat.1 an

Corporate News

Prag   4. Juni 2025

- PPF veröffentlicht die Angebotsunterlage für das öffentliche Erwerbsangebot an die Aktionäre der ProSiebenSat.1 Media SE nach Genehmigung durch die BaFin

- Die Annahmefrist beginnt heute und endet am 13. August 2025

- ProSiebenSat.1-Aktionäre können ihre Aktien zu einer äußerst attraktiven Barabfindung von EUR 7,00 je Aktie einliefern – eine überzeugende Alternative zu dem am 8. Mai 2025 veröffentlichten Angebot von MFE

- Um das Angebot anzunehmen, sollten sich ProSiebenSat.1-Aktionäre umgehend an ihre Depotbank oder ihren Wertpapierdienstleister wenden. Um weitere Informationen über das Angebot zu erhalten, steht den Aktionären eine Hotline unter +49 69 92014 9707 (Montag - Freitag von 09:00 bis 17:30 MEZ) oder die E-Mail-Adresse Prism_Offer@emberapartners.com zur Verfügung

- Das PPF-Angebot entspricht einer äußerst attraktiven Prämie von 17 % auf den Xetra-Schlusskurs am 9. Mai 2025, von 21 % auf den impliziten MFE-Angebotspreis am 9. Mai 2025 und von 22 % auf den volumengewichteten Drei-Monats-Durchschnittskurs vor Ankündigung des MFE-Angebots am 26. März 2025

- Das Angebot bietet den ProSiebenSat.1-Aktionären eine sichere Gelegenheit, den Wert ihrer Beteiligung zu realisieren, ohne das Risiko der langwierigen Transformation tragen zu müssen

- Mit dem Angebot strebt PPF eine Erhöhung seiner Beteiligung an ProSiebenSat.1 auf 29,99 % und eine entsprechende Vertretung im Aufsichtsrat an, um das ProSiebenSat.1- Management aktiver bei der laufenden Transformation des Unternehmens unterstützen zu können


PPF IM LTD, eine mittelbare Tochtergesellschaft der Unternehmensgruppe PPF Group N.V. (zusammen „PPF“), hat heute die Angebotsunterlage für ihr öffentliches Erwerbsangebot in Form eines Teilangebots an die Aktionäre der ProSiebenSat.1 Media SE („ProSiebenSat.1“) nach erfolgter Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) veröffentlicht. PPF bietet an, bis zu 31.774.760 ProSiebenSat.1-Aktien (dies entspricht ca. 13,64 % des Grundkapitals) zu erwerben, um eine Beteiligung an ProSiebenSat.1 von bis zu 29,99 % zu erreichen (das „Angebot“).

Die Annahmefrist beginnt heute und endet um Mitternacht (MEZ) am 13. August 2025. ProSiebenSat.1-Aktionäre können das Angebot annehmen und ihre Aktien zu einem Angebotspreis von EUR 7,00 je Aktie einliefern.

Der Angebotspreis entspricht einer äußerst attraktiven Prämie von 17 % auf den Xetra-Schlusskurs am 9. Mai 2025 sowie einer Prämie von 21 % auf den impliziten Angebotspreis von MFE-MEDIAFOREUROPE N.V. („MFE“) am 9. Mai 2025 und einer Prämie von 22 % auf den volumengewichteten Drei-Monats-Durchschnittskurs vor Bekanntgabe des MFE-Angebots am 26. März 2025. Darüber hinaus entspricht der Angebotspreis einer Prämie von 8 % auf den Median der von Analysten prognostizierten Kursziele (vom 9. Mai 2025) für die ProSiebenSat.1-Aktie für das kommende Jahr. Das reine Barangebot bietet den ProSiebenSat.1-Aktionären daher eine überzeugende Alternative zum gemischten Tausch- und Barangebot von MFE.

ProSiebenSat.1-Aktionäre, die das Angebot annehmen möchten, sollten sich umgehend mit ihrer jeweiligen Depotbank oder ihrem jeweiligen Wertpapierdienstleister, bei dem ihre ProSiebenSat.1-Aktien verwahrt werden, in Verbindung setzen.

PPF ist seit mehr als zwei Jahren strategischer Investor bei ProSiebenSat.1 und derzeit zweitgrößter Aktionär mit einem Anteil von ca. 16 %, der unmittelbar und über Finanzinstrumente gehalten wird. Wie von PPF am 12. Mai 2025 angekündigt, zielt das Angebot darauf ab, die strategische Beteiligung von PPF auszubauen und damit das Engagement von PPF bei ProSiebenSat.1 zu erhöhen. PPF strebt eine entsprechende Vertretung im Aufsichtsrat nach Abwicklung des Angebots an. Damit soll eine neue Fokussierung des Aufsichtsrats gewährleistet werden, die es dem Management von ProSiebenSat.1 erlaubt, seine bestehende Strategie umzusetzen und das operative Geschäft voranzutreiben.

Didier Stoessel, Chief Investment Officer der PPF Group, sagte: „Durch die Annahme unseres Angebots können die ProSiebenSat.1-Aktionäre ihren Beteiligungswert zu einem äußerst attraktiven Preis in bar realisieren, ohne das Risiko der laufenden Transformation des Unternehmens tragen zu müssen – ein Prozess, der Zeit, Expertise und finanzielle Ressourcen erfordert. Wir sind bereit, unsere Erfahrung bei der Transformation des ehemals reinen Free-TV Senders CME zum führenden Herausforderer globaler Streaming-Plattformen in Zentraleuropa einzubringen. Bei CME bauen wir auch auf lokale Inhalte der linearen TV-Kanäle. Mit einer stärkeren Beteiligung und einer entsprechenden Vertretung im Aufsichtsrat werden wir in der Lage sein, unser Wissen und unsere Erfahrungen aktiver mit allen ProSiebenSat.1 Stakeholdern zu teilen.“

Bei Bekanntgabe des Angebots hat der Vorstand von ProSiebenSat.1 das Angebot begrüßt und befürwortet das verstärkte Engagement von PPF als langfristig orientierter Großaktionär, der den Vorstand und die Umsetzung seiner Strategie unterstützt.

Einzelheiten des Angebots

Mit Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Angebot während der Annahmefrist des MFE-Angebots ist das Angebot ein konkurrierendes Angebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG). Die Annahmefristen beider Angebote gleichen sich daher an und enden zeitgleich um Mitternacht (MEZ) am 13. August 2025.

Das Angebot ist nicht auf den Erwerb von Kontrolle über ProSiebenSat.1 gerichtet und stellt weder ein Übernahmeangebot noch ein Pflichtangebot dar. Das Angebot erfolgt nach Maßgabe der in der von der BaFin genehmigten Angebotsunterlage dargelegten Bedingungen. Das Angebot unterliegt üblichen Bedingungen, wie z.B. fusionskontrollrechtlicher Freigaben.

Die Angebotsunterlage und eine unverbindliche englische Übersetzung sowie weitere Informationen zu dem Angebot sind auf der folgenden Website verfügbar: https://www.prism-offer.com.

Für Fragen zum Angebot und zur Annahme des Angebots steht den Aktionären eine Hotline unter +49 69 92014 9707 (Montag - Freitag von 09:00 bis 17:30 MEZ) oder die E-Mail-Adresse Prism_Offer@emberapartners.com zur Verfügung.

PPF wird von Jefferies als Finanzberater, Kirkland & Ellis als Rechtsberater, Brunswick Group als PR-Berater und von Embera Partners als Kapitalmarktberater beraten.

Hinweise für Redakteure:

PPF Group, eine familiengeführte und diversifizierte internationale Unternehmensgruppe, ist in 25 Ländern in Europa, Asien, Nordamerika und Südafrika in verschiedenen Sektoren tätig, darunter Medien, Telekommunikation, Finanzdienstleistungen, Immobilien, E-Commerce und Technik. Die Mediensparte von PPF, CME, betreibt TV- und digitale Medienunternehmen in sechs Ländern sowie die regionale SVOD-Plattform Voyo (Subscription Video On Demand). Die neu eingeführte Oneplay-Plattform von CME auf dem tschechischen Markt integriert Over-the-Top-Video-Streaming und bezahltes Live-Fernsehen für 1,4 Millionen Abonnenten. PPF besitzt Vermögenswerte im Wert von EUR 41,7 Mrd. und beschäftigt weltweit 45.000 Mitarbeiter (31. Dezember 2024).

Biotest AG: Delisting der Biotest-Aktien von der Frankfurter Wertpapierbörse mit Ablauf des 6. Juni 2025

Mitteilung gemäß Art. 17 EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR)

Dreieich,03.Juni,2025. Die Frankfurter Wertpapierbörse hat der Biotest AG heute mitgeteilt, dass dem Antrag des Unternehmens auf Widerruf der Zulassung der Biotest-Aktien (Stammaktien der Biotest AG: ISIN°DE0005227201, Vorzugsaktien der Biotest AG: ISIN DE0005227235) zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) stattgegeben wurde.

In Übereinstimmung mit dem Ende der in der Angebotsunterlage angegebenen Annahmefrist für das öffentliche Delisting Erwerbsangebot der Grifols Biotest Holdings GmbH wird das Delisting mit Ablauf des 6. Juni 2025 wirksam werden.

Nach diesem Zeitpunkt können die Aktien der Biotest-AG nicht mehr an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden und die Zulassungsfolgepflichten entfallen.

Biotest Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Landesbank Berlin Holding AG zieht sich hin

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem bereits seit 2012 laufenden Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Landesbank Berlin Holding AG hatte das Landgericht Berlin die Barabfindung erstinstanzlich mit Beschluss vom 15. November 2022 auf EUR 4,49 je Aktie angehoben (Erhöhung um fast 12 %). 

Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung hatten sowohl Antragsteller wie auch die Antragsgegnerin Beschwerden eingereicht. Diesen Beschwerden hat das Landgericht Berlin II mit Beschluss vom 26. März 2024 nicht abgeholfen. 

Der Nichtabhilfebeschluss ist allerdings erst kürzlich beim Kammergericht, dem Oberlandesgericht für Berlin, eingegangen. Das Kammergericht teilte mit, dass angesichts der angespannten Geschäftslage eine abschließende Beratung der Sache voraussichtlich nicht vor Ablauf von zwei Jahren erfolgen könne. Für einen Vortrag zur Sache setzte das Gericht eine Frist bis zum 30. Juni 2026.

KG, Az. 2 W 17/15 SpruchG
LG Berlin, Beschluss vom 15. November 2022, Az. 102 O 100/12 .SpruchG
Svinova u.a. ./. Beteiligungsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG
123 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz, Stuttgart

Dienstag, 3. Juni 2025

Allerthal-Werke AG: Heutige Hauptversammlung der R. Stahl AG lehnt den von der Verwaltung vorgeschlagenen Aktienrückkauf mehrheitlich ab.

Corporate News

In der heutigen Hauptversammlung der R. Stahl AG lehnten die Aktionäre nach einer konstruktiven Diskussion den Vorschlag der Verwaltung zu Top 6, Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien (Aktienrückkauf), bei einer Präsenz von gut 79% des Grundkapitals mehrheitlich mit rund 54% der vertretenen Stimmen ab.

Damit folgten die Aktionäre der R. Stahl AG den Argumenten der Allerthal-Werke AG im Offenen Brief an Vorstand, Aufsichtsrat sowie an die „Familienaktionäre“ vom 14. Mai 2025. Der Offene Brief sowie die DGAP-News vom 14. Mai 2025 sind auf der Homepage www.allerthal.de abrufbar.

Wie bereits im Offenen Brief ausgeführt, belegt das Abstimmungsergebnis zu Top 6 eindrucksvoll, dass es im Aktionariat der R. Stahl AG Mehrheiten jenseits der Gründerfamilien im Konsortium gibt.

Mit dem Verlauf der Generaldebatte und dem Resultat der Hauptversammlung hat die von der Allerthal-Werke AG angestoßene Diskussion zur zukünftigen Kapital- und Aktionärsstruktur der R. Stahl AG frischen Wind bekommen.

Köln, 03. Juni 2025

Der Vorstand

freenet AG: Erwerb eigener Aktien

Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

Büdelsdorf, 3. Juni 2025

Das von der freenet AG in der Ad-hoc-Mitteilung vom 20. März 2025 angekündigte Aktienrückkaufprogramm wird ab dem 4. Juni 2025 durchgeführt. Im Zeitraum bis längstens zum 31. Dezember 2025 sollen eigene Aktien der Gesellschaft zu Anschaffungskosten von insgesamt bis zu 100 Mio. EUR (ohne Erwerbsnebenkosten), höchstens jedoch 4 Mio. Aktien, zurückgekauft werden.

Zweck des Rückkaufs ist die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung der zurückerworbenen Aktien.

Mit dem Rückkauf hat die Gesellschaft eine Bank beauftragt. Diese trifft ihre Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien innerhalb von der Gesellschaft vorgegebener Zeiträume unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft. Das Recht der Gesellschaft, das Mandat mit der Bank im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben vorzeitig zu beenden und den Auftrag auf eine oder mehrere andere Banken zu übertragen, bleibt unberührt.

Der Rückkauf soll ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) erfolgen und nach Maßgabe der durch die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 5. Mai 2022 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG durchgeführt werden. Der Kaufpreis je zurückgekaufter Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf daher den Durchschnitt der Börsenkurse der freenet-Aktie in der Schlussauktion im Xetra-Handelssystem an der Frankfurter Wertpapierbörse an den dem Tag der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb vorangehenden drei Börsenhandelstagen um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.

Darüber hinaus hat sich die Bank verpflichtet, den Rückkauf nach Maßgabe der Handelsbedingungen des Artikels 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 ("Del.-VO") durchzuführen. Entsprechend der Del.-VO darf u.a. kein Kaufpreis gezahlt werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses bzw. über dem des höchsten unabhängigen Angebots zum Zeitpunkt des Kaufs liegt, und zwar jeweils auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet. Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte. Entsprechend der Del.-VO dürfen an einem Tag zudem nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erworben werden. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin.

Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 Del.-VO entsprechenden Weise in detaillierter sowie in aggregierter Form spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekannt gegeben. Ferner wird die freenet AG die Geschäfte auf ihrer Website (www.freenet.ag) im Abschnitt „Investor Relations“ veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt, unterbrochen und gegebenenfalls wiederaufgenommen werden.

Büdelsdorf, den 3. Juni 2025

freenet AG
Der Vorstand

Scherzer & Co. AG: Net Asset Value zum 31.05.2025

Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG zum 31.05.2025

Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG beträgt unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft per 31.05.2025 3,23 Euro je Aktie. Auf Basis eines Kursniveaus von 2,32 Euro notiert die Scherzer & Co. AG damit etwa 28,17% unter dem Inventarwert vom 31.05.2025. Es wird darauf hingewiesen, dass der hier ermittelte Wert nicht auf geprüften Abschlusszahlen basiert. Nachbesserungsrechte und eventuell anfallende Steuern werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt.

Zum Portfolio:


Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 31. Mai 2025 sind (geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse)

Weleda AG PS,
1&1 AG,
Rocket Internet SE,
Allerthal-Werke AG,
K+S AG,
Horus AG,
RM Rheiner Management AG,
AG für Erstellung billiger Wohnhäuser in Winterthur,
Data Modul AG,
RTL Group SE.

1&1 AG: Am 16.05.2025 hat United Internet ein öffentliches Teilerwerbsangebot für 1&1-Aktien zu 18,50 EUR unterbreitet. Der Anteil von United Internet (aktuell 80,81 %) soll auf bis zu 90 % ausgebaut werden. Der Abschluss eines Unternehmensvertrags, ein Delisting und/oder ein Squeeze-out sind nicht geplant.

Rocket Internet SE: Die virtuelle Hauptversammlung soll am 26. Juni 2025 Kapitalmaßnahmen beschließen, um die Ausschüttungsfähigkeit der hohen Kapitalrücklage herzustellen. Dabei sollen die bislang gebundenen in freie Kapitalrücklagen umgewandelt werden.

Centrotec SE: Die diesjährige Hauptversammlung findet am 26.06.2025 als Präsenzveranstaltung in Brilon (NRW) mit anschließender Betriebsbesichtigung statt. Es soll erneut die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien beschlossen werden.

Data Modul AG: Der Anbieter von Displaylösungen berichtete über schwache Zahlen zum 1. Quartal 2025 und erwartet ein herausforderndes Jahr 2025.

Datagroup SE: Im Rahmen der Übernahme des IT-Service-Unternehmens durch die Private-Equity-Firma KKR haben wir eine Beteiligung aufgebaut. Zwischenzeitlich wurde der Angebotspreis je nach Annahmequote erhöht.

Die aktuelle Unternehmenspräsentation steht auf unserer Homepage www.scherzer-ag.de zum Download bereit.

Der Vorstand

Montag, 2. Juni 2025

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, Übernahmeangebot, Squeeze-out angekündigt
  • alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Hauptversammlung am 11. Februar 2025, Eintragung wegen Anfechtungsklage gegen Squeeze-out-Beschluss verzögert, nunmehr Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 24. August 2025)
  • artnet AG: öffentliches Übernahme- und Delistingangebot der SCUR-Alpha 1849 GmbH (zukünftig: Leonardo Art Holdings GmbH)
  • APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG
  • Beta Systems Software AG: Verschmelzung auf die SPARTA AG, Hauptversammlungen am 18. März (SPARTA) bzw. 20. März 2025 (Beta Systems)
  • Biotest AG: Delisting-Erwerbsangebot für Stamm- und Vorzugsaktien

  • CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot von CVC, Delisting-Angebot der Caesar BidCo GmbH (CVC)
  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, folgt Squeeze-out?

  • DATAGOUP SE: öffentliches Erwerbsangebot durch KKR
  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Hauptversammlung am 23. Januar 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., erfolgreiches Übernahmeangebot
  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.) zu EUR 17,23, Hauptversammlung am 16. Juli 2025

  • GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG, Eintragung des Beschlusses am 13. Mai 2025 (Fristende: 13. August 2025)
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH

  • Metro AG: Delisting-Erwerbsangebot der EP Global Commerce GmbH (Daniel Křetínský) in Höhe von EUR 5,33 je METRO-Aktie, jetzt neues Erwerbsangebot
  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH 

  • New Work SE: Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE für EUR 105,65 je Aktie, Hauptversammlung am 23. Juni 2025

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out
  • niiio finance group AG: Delisting

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS
  • Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB), Hauptversammlung voraussichtlich im 4. Quartal 2025

  • Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft
  • SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG
  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025

  • Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot
  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 24. August 2025)

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.), Hauptversammlung am 16. Mai 2025

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen)

  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Abfindung in Höhe von EUR 10,93 bzw. Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,47 brutto/EUR 0,40 netto, Hauptversammlungen am 25. April 2025
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Investmentgesellschaft Main Capital Partners angekündigt
  • Westag AG: Delisting-Erwerbsangebot der Broadview Industries AG
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

ENCAVIS AG: Elbe BidCo AG übermittelt konkretisiertes Squeeze-out-Verlangen und legt Barabfindung für Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ENCAVIS AG auf EUR 17,23 fest

Corporate News

Hamburg, 2. Juni 2025 – Die Elbe BidCo AG („Elbe BidCo“) hat heute das gegenüber dem Vorstand der ENCAVIS AG („Gesellschaft“) am 31. Januar 2025 und nach Abwicklung des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots am 18. Februar 2025 wiederholend gestellte Verlangen gerichtet auf die Einberufung einer Hauptversammlung zur Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Elbe BidCo gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit der Verschmelzung der Gesellschaft auf die Elbe BidCo gemäß § 62 Abs. 1 und 5 des Umwandlungsgesetzes in Verbindung mit §§ 327a ff. des Aktiengesetzes (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) konkretisiert.

In diesem Zusammenhang hat die Elbe BidCo dem Vorstand der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie circa 94,15 % des Grundkapitals der Gesellschaft hält, somit Hauptaktionärin der Gesellschaft im Sinne von § 62 Abs. 5 Satz 1 des Umwandlungsgesetzes ist und die angemessene Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf EUR 17,23 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Gesellschaft festgelegt hat. Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer für die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung hat die Angemessenheit der von der Elbe BidCo festgelegten Barabfindung bestätigt.

Der Abschluss und die notarielle Beurkundung des Verschmelzungsvertrags zwischen der Gesellschaft und der Elbe BidCo werden in Kürze, voraussichtlich am 3. Juni 2025, erfolgen. Der Verschmelzungsvertrag wird die Angabe enthalten, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft erfolgen soll.

Die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Elbe BidCo gegen Gewährung einer Barabfindung von EUR 17,23 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Gesellschaft soll in der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft beschlossen werden, die voraussichtlich am 16. Juli 2025 stattfinden wird.

Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hängt von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft sowie der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister am Sitz der Gesellschaft sowie der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister am Sitz der Elbe BidCo ab.

Über ENCAVIS

Die Encavis AG zählt zu den führenden konzernunabhängigen Stromerzeugern aus Erneuerbaren Energien in Europa. Das Unternehmen betreibt Onshore-Wind- und Freiflächen-Solarparks in zwölf europäischen Ländern, darunter Deutschland, Italien, Spanien, Dänemark und die Niederlande. Mit einer installierten Gesamtleistung von über 3,8 GW trägt der Encavis-Konzern maßgeblich zur nachhaltigen Energieversorgung bei.

Zum Encavis-Konzern gehören zudem die Encavis Asset Management AG, die institutionellen Investoren Beteiligungsmöglichkeiten an Erneuerbare-Energien-Anlagen bietet, sowie die Stern Energy S.p.A., ein europaweit tätiger Spezialist für technische Dienstleistungen rund um Photovoltaik-Anlagen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.encavis.com.

Sonntag, 1. Juni 2025

DATAGROUP SE: KKR erhöht Angebotspreis für öffentliches Erwerbsangebot für die DATAGROUP Aktien abhängig von der endgültigen Annahmequote, bestes und finales Angebot für DATAGROUP-Aktien läuft am 6. Juni 2025 aus

Corporate News

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AN PERSONEN MIT AUFENTHALT ODER WOHNSITZ IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, IHREN HOHEITSGEBIETEN UND TERRITORIEN (EINSCHLIESSLICH PUERTO RICO, DEN JUNGFERNINSELN, GUAM, AMERIKANISCH-SAMOA, WAKE ISLAND UND DEN NÖRDLICHEN MARIANEN), EINEM BUNDESSTAAT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER DEM DISTRCIT OF COLUMBIA (DIE "VEREINIGTEN STAATEN") ODER IN, INNERHALB VON ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

- Wenn die Annahmequote mindestens 80 % aller ausstehenden DATAGROUP-Aktien erreicht, erhöht sich der Angebotspreis auf EUR 56,50 je Aktie, und auf EUR 58,00 je Aktie, wenn die Annahmequote mindestens 90 % erreicht

- Wenn weder eine Annahmequote von 80 % noch von 90 % erreicht wird, bleibt der Angebotspreis unverändert bei EUR 54,00

- Im Übrigen bleiben das Angebot und die darin enthaltenen Angebotsbedingungen unverändert

- Die Annahmefrist endet am 6. Juni 2025, es wird danach keine weitere Annahmefrist wie im WpÜG vorgesehen geben und das Unternehmen wird ohne ein gesondertes Delisting-Angebot von der Börse genommen

- Die BidCo schließt eine weitere Erhöhung des Angebotspreises ausdrücklich aus


1. Juni 2025 - Die Dante Beteiligungen SE („BidCo“), eine Holdinggesellschaft, kontrolliert von Investmentfonds, Vehikeln und Accounts, die von Kohlberg Kravis Roberts & Co L.P und ihren verbundenen Unternehmen (zusammen „KKR“) beraten und verwaltet werden, hat heute entschieden, den Angebotspreis ihres öffentlichen Erwerbsangebots ("das Angebot") für die Aktien (ISIN: DE000A0JC8S7) der DATAGROUP SE ("DATAGROUP") abhängig vom Erfolg des Angebots zu erhöhen.

Die Aktionäre von DATAGROUP können das Erwerbsangebot weiter annehmen und ihre Aktien einliefern. Der Angebotspreis beträgt bis zum Erreichen einer Annahmequote von mindestens 80 % weiterhin EUR 54,00 je DATAGROUP-Aktie in bar (was einer attraktiven Prämie von ca. 33 % auf den XETRA-Schlusskurs der Aktien vom 15. April 2025 entspricht). Wenn die Gesamtzahl der DATAGROUP-Aktien, die von der BidCo und von mit der BidCo verbundenen Unternehmen durch das Angebot oder auf andere Weise erworben wurden, am Ende der Annahmefrist mindestens 80 % (aber weniger als 90 %) der ausstehenden DATAGROUP-Aktien erreicht, erhöht sich der Angebotspreis auf EUR 56,50 je DATAGROUP-Aktie. Wenn die Gesamtzahl der durch das Angebot oder auf andere Weise erworbenen DATAGROUP-Aktien am Ende der Annahmefrist mindestens 90 % der ausstehenden DATAGROUP-Aktien erreicht, erhöht sich der Angebotspreis auf EUR 58,00 je DATAGROUP-Aktie. Zum heutigen Tag hat BidCo einen Stand von ca. 59,4 % der ausstehenden DATAGROUP-Aktien erreicht. Über die bedingte Erhöhung hinaus schließt die BidCo eine weitere Erhöhung des Angebotspreises ausdrücklich aus, da dies das beste und finale Angebot der BidCo ist. Alle anderen Bedingungen und Konditionen des Angebots bleiben unverändert.

Diese Änderung des Angebots gilt auch für Aktionäre, die das Angebot bereits angenommen haben, sodass sie ebenfalls von einer Erhöhung des Angebotspreises profitieren, sofern die entsprechenden Annahmequoten erreicht werden. DATAGROUP-Aktionäre, die das Angebot bereits angenommen haben, brauchen insoweit nichts weiter zu veranlassen.

In ihrer am 23. Mai 2025 veröffentlichten begründeten Stellungnahme haben Vorstand und Aufsichtsrat von DATAGROUP das Angebot der BidCo für DATAGROUP-Aktien unterstützt und den Aktionären empfohlen, das Angebot anzunehmen. Mit der heutigen bedingten Erhöhung des Angebotspreises wird die Attraktivität des Angebots weiter erhöht.

Die Annahmefrist des Angebots endet am 6.Juni 2025, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Im Unterschied zu Angeboten gemäß dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) wird es darüber hinaus keine weitere Annahmefrist geben. BidCo und DATAGROUP haben sich zudem auf ein Delisting geeinigt, das voraussichtlich unmittelbar nach Abwicklung des Angebots durchgeführt wird. Ein gesondertes Delisting-Angebot ist dafür nicht erforderlich. Diese Änderung stellt somit das beste und finale Angebot der BidCo dar.

Die Angebotsunterlage und die Angebotsänderung (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) sowie weitere Informationen zum Angebot sind auf folgender Website veröffentlicht: www.dante-offer.com. Kopien dieser Unterlagen können auch bei der Landesbank-Baden-Württemberg kostenlos angefordert werden (Bestellungen per E-Mail: kapitalmassnahmen@LBBW.de unter Angabe einer Versand- oder E-Mail-Adresse).

Über KKR

KKR ist ein weltweit führender Investor, der alternative Vermögensverwaltung sowie Kapitalmarkt- und Versicherungslösungen anbietet. Im Mittelpunkt steht die Erwirtschaftung attraktiver Anlageerträge über einen langfristigen und disziplinierten Investmentansatz, die Beschäftigung hochqualifizierter Experten und die Unterstützung von Wachstum bei seinen Anlageobjekten und in den Gemeinden, in denen KKR präsent ist. KKR finanziert Fonds, die in Private Equity, Kreditprodukte, reale Vermögenswerte, und – durch strategische Partner – in Hedgefonds investieren. Die Versicherungstochtergesellschaften von KKR bieten Altersvorsorge-, Lebens- und Rückversicherungsprodukte unter dem Management der Global Atlantic Financial Group an. Verweise auf die Investitionen von KKR können sich auch auf die Aktivitäten der von KKR verwalteten Fonds und seiner Versicherungstochtergesellschaften beziehen. Weitere Informationen über KKR & Co. Inc. (NYSE: KKR), erhalten Sie auf der KKR-Website unter www.kkr.com. Für weitere Informationen über die Global Atlantic Financial Group, finden Sie auf der Website der Global Atlantic Financial Group unter www.globalatlantic.com.

Über DATAGROUP

DATAGROUP ist eines der führenden deutschen IT-Service-Unternehmen. Rund 3.700 Mitarbeiter*innen an Standorten in ganz Deutschland konzipieren, implementieren und betreiben IT-Infrastrukturen und Business-Applikationen. Mit ihrem Produkt CORBOX ist DATAGROUP ein Full-Service-Provider und betreut für mittelständische und große Unternehmen sowie öffentliche Auftraggeber deren IT-Arbeitsplätze weltweit. DATAGROUP wächst organisch und durch Zukäufe. Die Akquisitionsstrategie zeichnet sich vor allem durch eine optimale Eingliederung der neuen Unternehmen aus. Durch ihre „buy and turn around“- bzw. „buy and build“-Strategie nimmt DATAGROUP aktiv am Konsolidierungsprozess teil.

www.datagroup.de

DATAGROUP SE: KKR erhöht Angebotspreis für öffentliches Erwerbsangebot für die DATAGROUP Aktien abhängig von der endgültigen Annahmequote

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Pliezhausen, 1. Juni 2025. Die Dante Beteiligungen SE ("Bieterin") hat der DATAGROUP SE (WKN A0JC8S) heute mitgeteilt, den Angebotspreis für das öffentliche Erwerbsangebot an die Aktionäre der DATAGROUP SE bedingt auf den Erfolg des öffentlichen Erwerbsangebots wie folgt zu erhöhen:
  •  Wenn das öffentliche Erwerbsangebot bis zum Ende der Annahmefrist für mindestens 80% (aber weniger als 90%) der ausstehenden DATAGROUP-Aktien angenommen wird (einschließlich Erwerben von DATAGROUP-Aktien durch die Bieterin außerhalb des öffentlichen Erwerbsangebots), erhöht sich der Angebotspreis auf EUR 56,50 je DATAGROUP-Aktie.
  • Wenn das öffentliche Erwerbsangebot bis zum Ende der Annahmefrist für mindestens 90% der DATAGROUP-Aktien angenommen wird (einschließlich Erwerben von DATAGROUP-Aktien durch die Bieterin außerhalb des öffentlichen Erwerbsangebots), erhöht sich der Angebotspreis auf EUR 58,00 je DATAGROUP-Aktie.

Basis für die Berechnung der jeweiligen Erfolgsschwelle von 80% bzw. 90% ist die Zahl der insgesamt derzeit ausstehenden 8.349.000 DATAGROUP-Aktien. Zum heutigen Tage hat die Bieterin einen Stand von rund 59,4% der ausstehenden DATAGROUP-Aktien erreicht.

Sollte keine der vorgenannten Erfolgsschwellen von 80% bzw. 90% erreicht werden, beträgt der Angebotspreis unverändert EUR 54,00 je DATAGROUP-Aktie.

Die Bieterin hat eine weitere Erhöhung des Angebotspreises ausdrücklich ausgeschlossen.

Die entsprechende Angebotsänderung der Dante Beteiligungen SE wird im Internet unter www.dante-offer.com veröffentlicht.

Entwurf eines IDW Standards: Beurteilung der Angemessenheit börsenkursbasierter Kompensationen

IDW ES 17

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) hat am 14.05.2025 den Entwurf eines IDW Standards: Beurteilung der Angemessenheit börsenkursbasierter Kompensationen verabschiedet.

Nach der Rechtsprechung des BGH kann eine angemessene Abfindung von Aktionären nach § 305 AktG sowie auch ein angemessener Ausgleich nach § 304 AktG unter bestimmten Umständen allein anhand des Börsenkurses der Aktie bestimmt werden, sofern dieser im konkreten Einzelfall den sog. „wahren“ Wert der Anteile widerspiegelt. In den Urteilen des BGH werden verschiedene Kriterien angeführt, die hierfür relevant sein können.

In dem Entwurf werden für verschiedene Anwendungsfälle, in denen ein Wirtschaftsprüfer die Angemessenheit börsenkursbasierter Kompensationen zu beurteilen hat, Anforderungen an die Beurteilungskriterien und -handlungen sowie die darauf basierende eigenverantwortliche Gesamtbeurteilung des Wirtschaftsprüfers formuliert. Dabei gilt es insb. zu beurteilen, ob im konkreten Einzelfall der Marktmechanismus für die betreffenden Anteile (tatsächlich) eine effektive Informationsverarbeitung und -bewertung abbildet.

Ansprechpartner/in: WP StB Dr. Ute Siebler
Quelle: IDW Website | Stellungnahmefrist: 31.08.2025

Meyer Burger Technology AG: Meyer Burger beantragt Insolvenz für deutsche Gesellschaften

Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Thun, 31. Mai 2025

Die deutschen Tochtergesellschaften der Meyer Burger Technology AG, die Meyer Burger (Industries) GmbH und die Meyer Burger (Germany) GmbH, haben jeweils die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt.

Im Rahmen der laufenden Sanierungsverhandlungen wurde intensiv um einen Erhalt der Standorte gerungen. Diese Bemühungen waren bisher nicht erfolgreich und sollen nun im Rahmen der Verfahren gemeinsam mit einem gerichtlich zu bestellenden vorläufigen Insolvenzverwalter fortgesetzt werden. Die Tochtergesellschaft Meyer Burger (Switzerland) AG mit etwa 60 Mitarbeitenden in Thun soll bestehen bleiben. Auch die Meyer Burger (Americas) Ltd., die alle Mitarbeitenden am 29. Mai 2025 entlassen hat, soll als Firma bestehen bleiben.

In der Solarzellenfertigung Meyer Burger Industries in Thalheim (Stadt Bitterfeld-Wolfen) sind 331 Mitarbeitende beschäftigt. Bei Meyer Burger Germany in Hohenstein-Ernstthal sind 289 Mitarbeitende im Maschinenbau und in der Technologieentwicklung beschäftigt.

Vor dem Hintergrund der weiterlaufenden Finanzierungsgespräche zur Restrukturierung beantragt Meyer Burger eine Fristverlängerung zur Vorlage der Geschäftszahlen 2024. Die bisherige Frist läuft am heutigen 31. Mai 2025 ab.