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Dienstag, 27. Mai 2025
METRO AG: EPGC veröffentlicht neues Erwerbsangebot
Fünfwöchige Annahmefrist zu Delisting-Konditionen sowie weitere dreimonatige Annahmefrist zu niedrigerem Preis je Aktie
Die EP Global Commerce GmbH („EPGC“) hat gestern ein zusätzliches freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot für den Erwerb aller nicht von EPGC unmittelbar gehaltenen METRO Aktien abgegeben. Damit soll Aktionären, die das im April 2025 abgeschlossene öffentliche Delisting-Angebot von EPGC verpasst hatten, erneut die Möglichkeit gegeben werden, ihre Aktien zu veräußern.
Das neue Erwerbsangebot sieht zunächst eine erste fünfwöchige Annahmefrist zum gleichen Angebotspreis wie beim zurückliegenden Delisting-Angebot vor. Nach Ablauf dieser ersten Annahmefrist ermöglicht EPGC die Annahme des Angebots während weiterer drei Monate zu einem reduzierten Barangebotspreis. Die erste Annahmefrist mit einem Barangebotspreis von EUR 5,33 je METRO Aktie begann am 26. Mai 2025 und endet am 30. Juni 2025; die zweite Annahmefrist mit einem Barangebotspreis von EUR 4,99 je METRO Aktie beginnt am 9. Juli 2025 und endet am 30. September 2025.
Der Handel der METRO Aktien im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse wurde mit Wirkung zum 16. April 2025 beendet (sog. Delisting). Aktuell können die METRO Aktien noch im Freiverkehr der Börse Hamburg gehandelt werden. Daher richtet sich das neue Angebot nicht nach den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes und den darin geregelten Veröffentlichungspflichten. Entsprechend werden Vorstand und Aufsichtsrat der METRO AG – anders als beim zurückliegenden Delisting-Erwerbsangebot – auch keine begründete Stellungnahme zum neuen Erwerbsangebot abgeben.
Im Hinblick auf den anfänglichen Angebotspreis von EUR 5,33 gelten die Erwägungen der erst am 31. März 2025 veröffentlichten begründeten Stellungnahme grundsätzlich fort.
Öffentliches Übernahme- und Delistingangebot für Aktien der artnet AG
zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahme- und Delistingangebots
gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 in Verbindung mit § 29 Abs. 1, § 34 Wertpapiererwerbs‑ und Übernahmegesetz (WpÜG) und § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 Börsengesetz (BörsG)
Bieterin:
SCUR-Alpha 1849 GmbH (zukünftig: Leonardo Art Holdings GmbH)
c/o SCUR24 Holding GmbH
Schwanthalerstraße 73
80336 München
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München, Deutschland, unter HRB 301582
Zielgesellschaft:
artnet AG
Niebuhrstraße 78
10629 Berlin
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg, Deutschland, unter HRB 98006 B
ISIN DE000A1K0375 / WKN A1K037
Am 27. Mai 2025 hat die SCUR-Alpha 1849 GmbH (zukünftig: Leonardo Art Holdings GmbH) ("Bieterin"), eine Investmentgesellschaft, die von Beowolff Capital Management Ltd. beraten wird, entschieden, den Aktionären der artnet AG ("artnet") anzubieten, im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahme- und Delistingangebots sämtliche nennwertlose auf den Namen lautende Stückaktien von artnet (ISIN DE000A1K0375) mit einem rechnerischen anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie in artnet ("artnet Aktie") zu erwerben ("Angebot"). Die Bieterin beabsichtigt, eine Geldzahlung in Höhe von EUR 11,25 pro artnet Aktie anzubieten. Gemäß § 39 Abs. 3 Satz 1 BörsG wird das Angebot unter keinen Bedingungen stehen.
Am heutigen Tag hat die Bieterin mit verschiedenen Aktionären von artnet (i) unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen, wonach sich diese Aktionäre verpflichtet haben, das Angebot für ihre artnet Aktien anzunehmen, und (ii) Aktienkaufverträge über den Erwerb von artnet Aktien durch die Bieterin zum Angebotspreis abgeschlossen, einschließlich in Bezug auf 18.6 % aller artnet Aktien, die von Andrew E. Wolff, einer mit der Bieterin gemeinsam handelnden Person, gehalten werden. Die Andienungsvereinbarungen und Aktienkaufverträge beziehen sich zusammen insgesamt auf ca. 65 % aller Stimmrechte und des Grundkapitals von artnet und stellen "Instrumente" im Sinne des § 38 Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) dar.
Einige artnet Aktionäre haben sich darüber hinaus verpflichtet, einen bestimmten Teil ihrer Erlöse aus dem Angebot in die Beteiligungsstruktur der Bieterin gegen Ausgabe von Aktien zu reinvestieren, wobei der Bezugswert (berechnet pro artnet Aktie, die von der Bieterin nach Vollzug des Angebots gehalten wird) den Angebotspreis im Rahmen des Angebots nicht übersteigen wird.
Im Zusammenhang mit dem Angebot hat die Bieterin am heutigen Tag eine Investitions- und Delistingvereinbarung mit artnet abgeschlossen, die die wesentlichen Regelungen des Angebots sowie die gemeinsamen Absichten und Absprachen im Hinblick auf die zukünftige Zusammenarbeit niederlegt. Die Bieterin und artnet haben sich darauf verständigt, dass artnet das Angebot, vorbehaltlich üblicher Bedingungen und Vorbehalte, unterstützen und den Widerruf der Zulassung der artnet Aktien zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse mit Wirkung zum Ende der weiteren Annahmefrist des Angebots beantragen wird. Zudem wird artnet nach Einreichung des Delistingantrags alle wirtschaftlich sinnvollen Schritte und Maßnahmen ergreifen, um die Einbeziehung der artnet Aktien in den Handel im Freiverkehr anderer Börsen zu beenden.
Die Angebotsunterlage für das Angebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere im Zusammenhang mit dem Angebot stehende Informationen werden im Internet unter www.leonardo-offer.com veröffentlicht.
Wichtiger Hinweis
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien von artnet dar. Das Angebot selbst sowie dessen Bestimmungen und weitere das Angebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhaber von Aktien von artnet wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Unterlagen sorgfältig zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Das Angebot wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegen. Jeder Vertrag, der durch die Annahme des Angebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem Recht auszulegen.
München, 27 Mai 2025
SCUR-Alpha 1849 GmbH (zukünftig: Leonardo Art Holdings GmbH)
artnet AG: SCUR-Alpha 1849 GmbH (künftig: Leonardo Art Holdings GmbH) kündigt Übernahme- und Delistingangebot auf Grundlage einer mit artnet abgeschlossenen Investment- und Delistingvereinbarung an
New York/Berlin, 27. Mai 2025 – Die SCUR-Alpha 1849 GmbH (künftig: Leonardo Art Holdings GmbH) ("Bieterin"), eine von Beowolff Capital Management Ltd., London ("Beowolff Capital"), beratene Investmentgesellschaft, hat heute ihre Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahme- und Delistingangebots an die Aktionäre der artnet AG ("Gesellschaft") zum Erwerb aller auf den Namen lautenden Stückaktien der artnet ISIN: DE000A1K0375) ("artnet-Aktien") (nach den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes sowie § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 Börsengesetz veröffentlicht ("Angebot"). Beowolff Capital ist eine private Kapitalanlagegesellschaft mit dem Chief Executive Officer Andrew E. Wolff und dem Chief Investment Officer Jan Petzel.
Die Bieterin beabsichtigt, den Aktionären der Gesellschaft eine Geldgegenleistung in Höhe von EUR 11,25 je artnet-Aktie anzubieten. In Übereinstimmung mit § 39 Abs. 3 Satz 1 Börsengesetz wird das Angebot keinen Vollzugsbedingungen unterliegen. Die endgültigen Bestimmungen des Angebots sind der Angebotsunterlage zu entnehmen, deren Veröffentlichung unter dem Vorbehalt der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) steht.
Im Zusammenhang mit der Ankündigung des Angebots haben die Gesellschaft und die Bieterin heute eine Investment- und Delistingvereinbarung geschlossen. In dieser haben die Bieterin und die Gesellschaft vereinbart, dass die Gesellschaft, vorbehaltlich üblicher Bedingungen und Vorbehalte, (i) das Angebot unterstützen wird, (ii) den Widerruf der Zulassung der artnet-Aktien zum Handel am regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit Wirkung zum Ende der weiteren Annahmefrist des Angebots beantragen wird und (iii) alle wirtschaftlich sinnvollen Schritte und Maßnahmen ergreifen wird, um die Einbeziehung der artnet-Aktien in den Handel im Freiverkehr zu beenden.
Zudem hat die Bieterin heute mit verschiedenen Aktionären der Gesellschaft (i) unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen, wonach sich diese Aktionäre verpflichtet haben, das Angebot für ihre artnet-Aktien anzunehmen, und (ii) Aktienkaufverträge über den Erwerb von artnet-Aktien durch die Bieterin zu einem dem Angebotspreis entsprechenden Preis abgeschlossen, einschließlich über 18,6 % aller artnet-Aktien, die von Andrew E. Wolff, einer mit der Bieterin gemeinsam handelnden Person, gehalten werden. Die Andienungsvereinbarungen und Aktienkaufverträge beziehen sich zusammen auf artnet-Aktien, die insgesamt rund 65 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Gesellschaft entsprechen.
Entsprechend ihrer gesetzlichen Verpflichtungen werden Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bieterin eine begründete Stellungnahme zu dem Angebot abgeben und veröffentlichen.
artnet AG: Beowolff Capital kündigt ein freiwilliges öffentliches Übernahme- und Delisting-Angebot für die artnet AG an
NICHT ZUR TEILWEISEN ODER VOLLSTÄNDIGEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN ODER AUS LÄNDERN, IN DENEN DIES GEGEN GESETZLICHE VORSCHRIFTEN VERSTOSSEN WÜRDE
- Das Angebot basiert auf einer zwischen Beowolff Capital und artnet geschlossenen Investitions- und Delisting-Vereinbarung, die die gemeinsame Strategie für artnet in einem privaten Marktumfeld vorsieht
- Barangebot von 11,25 € je artnet-Aktie; dies entspricht einer signifikanten Prämie von ca. 97 % auf den unbeeinflussten XETRA-Schlusskurs von artnet am 3. März 2025
- Beowolff Capital hat bereits einen Anteil von 65 % des Grundkapitals von artnet gesichert
- Die geplante Transaktion würde Beowolff Capital als führende Investmentgesellschaft etablieren, um den Kunstmarkt sowohl für Käufer als auch für Verkäufer weiterzuentwickeln
- Aktionäre von artnet haben die Möglichkeit, durch die Andienung ihrer Aktien im Rahmen des Angebots den Wert ihrer Beteiligung unmittelbar vor dem Delisting mit einer signifikanten Prämie zu realisieren
- Vorstand und Aufsichtsrat von artnet begrüßen das Angebot und die Entscheidung von Beowolff Capital, die langfristige Entwicklung von artnet in einem privaten Marktumfeld mit einem stabilen, langfristigen Aktionär zu unterstützen
Berlin, Deutschland/New York, USA/London, Großbritannien – 27. Mai 2025: SCUR-Alpha 1849 GmbH (zukünftig: Leonardo Art Holdings GmbH), eine Investmentgesellschaft, die von Beowolff Capital Management Ltd. (zusammen, „Beowolff Capital”) beraten wird, hat heute eine Investitions- und Delisting-Vereinbarung mit der artnet AG („artnet“) abgeschlossen und die Absicht bekannt gegeben, ein freiwilliges öffentliches Übernahme- und Delistingangebot (das „Angebot”) für die artnet AG („artnet”) abzugeben. Beowolff Capital bietet den Aktionären von artnet als Gegenleistung 11,25 € in bar (der „Angebotspreis”). Das entspricht einer signifikanten Prämie von ca. 97 % auf den XETRA-Schlusskurs von artnet am 3. März 2025, dem letzten Handelstag der artnet-Aktie vor der Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung des wesentlichen Aktionärs Weng Fine Art AG über ein mögliches Übernahmeangebot durch Dritte für artnet zu einem Angebotspreis von 11,00 € und ca. 56 % über dem volumengewichteten Durchschnittskurs der vergangenen drei Monate in Höhe von 7,20 € vor diesem Datum. Darüber hinaus entspricht dies einer Prämie von ca. 38 % auf den XETRA-Schlusskurs der artnet-Aktie vom 10. April 2025, dem letzten Handelstag vor der Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung von artnet über laufende Verhandlungen hinsichtlich eines möglichen Übernahmeangebots für artnet zu einem Angebotspreis von mindestens 11,00 €.
artnet ist ein führender Anbieter von Daten, Medien und digitalen Marktplätzen für den internationalen Kunstmarkt. Seit der Gründung im Jahr 1989 durch Hans Neuendorf hat artnet maßgeblich die Art und Weise beeinflusst, wie Sammler, Fachleute und Kunstmarkt-Enthusiasten heute Kunst entdecken, recherchieren und sammeln. Mit jährlich 67 Millionen Nutzern ist artnet die weltweit größte Plattform für Kunst.
Beowolff Capital ist eine private Investmentgesellschaft, die langfristiges Kapital von externen Partnern mit eigenen Mitteln kombiniert, um wesentliche Anteile an Unternehmen aufzubauen und diese in einem attraktivem Anlageportfolio zu konzentrieren. Beowolff Capital fokussiert sich dabei vor allem auf die Einbringung von umfangreichen Erfahrungen in den Bereichen Digitalisierung, Datenverarbeitung und künstliche Intelligenz, um die Portfoliounternehmen zu vergrößern, attraktive Renditen zu erzielen und die Welt zu einem besseren Ort zu machen.
Das Angebot für artnet folgt auf den kürzlich erfolgten Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung von Beowolff Capital an Artsy, dem größten Online-Marktplatz für die Suche und den Kauf von Kunst. Diese beiden Transaktionen sind grundlegende Schritte auf dem Weg zum Aufbau eines Portfolios marktführender Unternehmen mit dem Ziel, diese zu vergrößern, ihre Zusammenarbeit zu fördern und die Rentabilität zu steigern.
Andrew Wolff, Chief Executive Officer von Beowolff Capital sagt: „Der digitale Kunstmarkt ist reif für beschleunigte Innovation. Durch unser wachsendes Beteiligungsportfolio an marktführenden Unternehmen bauen wir ein vernetztes Ökosystem basierend auf gemeinsam genutzten KI-Tools auf. Unsere Plattform wird aus Produkten der nächsten Generation bestehen, allen Akteuren einen besseren Service bieten und Kunst für alle zugänglicher machen.”
Durch die geplante Transaktion würde es Beowolff Capital artnet ermöglichen in einer privaten Eigentümerstruktur, das umfangreiche Angebot für die Kunden weiter auszubauen und die Wettbewerbsposition der Geschäftsbereiche Daten, Medien und digitale Marktplätze zu verbessern.
Jan Petzel, Chief Investment Officer von Beowolff Capital, fügt hinzu: „artnet ist eine hervorragende Möglichkeit, die perfekt zu unserem Ziel passt, einen vernetzten Kunstmarkt aufzubauen. Die Stärke der Marke artnet und ihre globale Reichweite sind beträchtlich. Wir beabsichtigen, die Position des Unternehmens weiterzuentwickeln und zu verbessern.”
Jacob Pabst, Chief Executive Officer von artnet, sagte: „Diese Transaktion kommt zu einem entscheidenden Zeitpunkt für die Innovation und Produktentwicklung von artnet. Ich bin sehr stolz auf das artnet-Team, dessen Engagement und harte Arbeit maßgeblich zu unserer globalen Expansion beigetragen hat. Es ist sehr schön, dass die Bemühungen unseres Teams anerkannt werden. So kann es endlich die Initiativen vorantreiben, für die es so hart gearbeitet hat. Die langjährige Unterstützung von artnet durch Beowolff Capital gibt mir Vertrauen in ihr Engagement und stimmt mich optimistisch für unsere Partnerschaft. Wir sind überzeugt, dass die vorgeschlagene Transaktion unseren Kunden neue Möglichkeiten bietet, ihr Geschäft und Engagement in der Kunstwelt zu stärken.“
Der Vorstand und Aufsichtsrat von artnet begrüßen das Angebot und schätzen den konstruktiven Dialog mit Beowolff Capital. Sie sind überzeugt, dass die vorgeschlagene Transaktion die Möglichkeit bietet, die langfristige Entwicklung des Unternehmens in einem stabileren, privaten Umfeld zu fördern und gleichzeitig für die Aktionäre von artnet eine Gelegenheit ist, den Wert ihrer Beteiligung zu realisieren.
Eckdaten der Transaktion
Beowolff Capital wird das Angebot vollständig mit Eigenmitteln finanzieren und benötigt keine externe Finanzierung oder sonstiges Fremdkapital. Beowolff Capital hat sich bereits durch unwiderrufliche Annahmeverpflichtungen und Aktienkaufverträge, unter anderem mit der Weng Fine Art AG, einen Anteil von 65% des Grundkapitals von artnet gesichert.
Darüber hinaus sind Beowolff Capital und artnet der Ansicht, dass artnet als Unternehmen in privater Eigentümerstruktur mit einem stabilen, langfristigen Aktionär am besten aufgestellt ist. Dies würde es artnet ermöglichen, die Umsetzung ihrer Geschäftsstrategie – unabhängig von der Volatilität des Aktienmarkts, den Kosten einer Börsennotierung und dem Druck, kurzfristige Gewinne erzielen zu müssen – zu beschleunigen. Dementsprechend haben Beowolff Capital und artnet heute eine Investitions- und Delisting-Vereinbarung unterzeichnet und vereinbart, dass artnet – vorbehaltlich üblicher Bedingungen und Vorbehalte – das Angebot unterstützen wird, den Widerruf der Zulassung der artnet-Aktien zum Handel am regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit Wirkung zum Ende der weiteren Annahmefrist des Angebots beantragen wird und alle wirtschaftlich vernünftigen Schritte und Maßnahmen ergreifen wird, um die Einbeziehung der artnet-Aktien in den Handel im Freiverkehr zu beenden. Dies kann zu einer sehr eingeschränkten Liquidität und Kursverfügbarkeit der artnet-Aktien führen. Weiterhin enden mit dem Delisting vom regulierten Markt auch die umfassenden Finanzberichterstattungspflichten und Kapitalmarkt-Veröffentlichungspflichten von artnet. Vor dem Delisting haben die Aktionäre von artnet die Möglichkeit, durch die Andienung ihrer Aktien im Rahmen des Angebots den Wert ihrer Beteiligung zu realisieren.
Nächste Schritte
Das Angebot unterliegt keinen Vollzugsbedingungen und erfolgt gemäß den Bestimmungen, die in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu prüfenden Angebotsunterlage für das Angebot (die „Angebotsunterlage”) festgelegt werden. Nach Gestattung durch die BaFin wird die Angebotsunterlage entsprechend den Vorschriften des Börsengesetzes sowie des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes veröffentlicht, womit zugleich die Annahmefrist des Angebots beginnt.
Die Angebotsunterlage (sobald verfügbar) und andere Informationen im Zusammenhang mit dem Angebot werden auf der folgenden Website veröffentlicht: www.leonardo-offer.com.
Berater
Beowolff Capital wird von ParkView Partners als exklusivem Finanzberater und Kirkland & Ellis als Rechtsberater bei der Transaktion unterstützt. Artnet wird von Noerr als Rechtsberater unterstützt.
Über das Führungsteam von Beowolff Capital
Andrew Wolff ist Chief Executive Officer von Beowolff Capital. Er ist seit 30 Jahren als Investor in privaten Märkten in den Vereinigten Staaten, Europa und Asien tätig. Den Großteil seiner Karriere verbrachte er bei Goldman Sachs, zuletzt als Global Co-Head der Merchant Banking Division und Global Co-Head des Corporate Equity Investing Business. Andrew war zudem Co-CIO der führenden Private-Equity-Fonds von Goldman Sachs. Im Jahr 2006 wurde er zum Partner ernannt. Andrew hat einen B.A. in Philosophie von der Yale University und einen J.D. und M.B.A. von der Harvard Law and Business School.
Jan Petzel ist Chief Investment Officer von Beowolff Capital und verfügt über 27 Jahre Erfahrung mit Investitionen und dem Aufbau von Unternehmen in Europa, den Vereinigten Staaten und Asien. Er begann seine Karriere bei McKinsey & Company, wo er Kunden bei Integrations- und Transformationsprojekten unterstützte. Im Jahr 2003 trat Jan in die Merchant Banking Division von Goldman Sachs ein, wo er 2011 zum Managing Director aufstieg, und später die Leitung des Bereichs Private Credit für Deutschland und Nordeuropa übernahm. Seit er Goldman Sachs verlassen hat, investiert er selbst und über Partner in die Bereiche Clean- und Fintech. Jan hat einen Master of Engineering der ETH Zürich, war Gastwissenschaftler am MIT und erwarb seinen M.B.A. an der Harvard Business School.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.beowolff.com
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der STEMMER IMAGING AG im Handelsregister eingetragen
"Die Gesellschaft hat am 21.2.2025 mit der Ventrifossa BidCo AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 294069) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs-und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Hauptversammlung hat mit Beschluss vom 9.4.2025 zugestimmt."
Weng Fine Art AG: ARTNET-BETEILIGUNG FÜR 15,2 MIO. € VERKAUFT
Die Weng Fine Art AG (WFA) hat heute ihre Beteiligung an der artnet AG (Artnet) zum Preis von 11,25 EUR je Aktie an eine anglo-amerikanische Investorengruppe veräußert. Die Veräußerung ist Teil eines Gesamtpakets von Artnet-Aktien (Beteiligung von 29,99 %) durch die WFA und Rüdiger K. Weng in einem Gesamtvolumen von fast 20 Mio. EUR. Der Vollzug des Vertrags ist bereits für den 30. Mai 2025 vorgesehen.
Das Gesamtvolumen der Übernahme von Artnet zu einem Preis von etwa 65 Mio. EUR macht diese Transaktion zum größten M&A-Deal in der Geschichte des deutschsprachigen Kunstmarktes.
Mit seinem Angebot hat sich die Käufergruppe in einem jederzeit fairen und spannenden Wettkampf gegen eine ebenfalls attraktive Offerte der ATH aus dem kalifornischen Silicon Valley sowie gegen vier weitere Interessenten durchgesetzt.
Vorstand Rüdiger K. Weng: „Es erfüllt mich mit großer Genugtuung, dass ich es nach einem mehr als fünf Jahre andauernden epischen Kampf gegen die Gründerfamilie geschafft habe, Artnet eine erfolgversprechende Zukunft zu verschaffen und dem Unternehmen die Chance zu geben, als Teil eines Konglomerates von Kunst-Internetunternehmen endlich auch wirtschaftlich zu reüssieren. Nachdem die freien Artnet-Aktionäre in 25 Jahren nicht eine einzige Dividende erhalten haben, konnte ich seit dem Einstieg bei Artnet im Herbst 2019 zu einem Preis von 3,40 EUR je Aktie sowohl für die Aktionäre von Artnet als auch jetzt für die Aktionäre der WFA einen erheblichen Mehrwert schaffen. Dies, obwohl die Unternehmensergebnisse von Artnet sich seit dem Einstieg der WFA im Jahr 2019 kontinuierlich verschlechtert haben.“
Der WFA werden durch den Verkauf 15.187.500 EUR in bar zufließen. Nachdem bereits 2021 durch Optionsgeschäfte ein Gewinn aus der Artnet-Beteiligung von etwa 1.400.000 Mio. EUR realisiert werden konnte, wird im Halbjahresabschluss zum 30.06.2025 für den Artnet-Verkauf ein Ertrag von etwa 7.270.000 EUR nach Steuern ausgewiesen werden. Gleichzeitig wird das ohnehin hohe Eigenkapital der WFA um diese 7.270.000 EUR steigen. Im Einzelabschluss der WFA wird sich nach Erlöseingang die Eigenkapitalquote auf mehr als 90 % erhöhen, was nennenswerte Auswirkungen auf die Dividendenausschüttungen in den Jahren 2025 und 2026 haben könnte.
Die Auswirkungen der Transaktion für die WFA gehen weit über diesen Einmalertrag hinaus: Von großer Bedeutung ist, dass die Einnahmen in den kommenden Jahren zu einer Reduktion des jährlichen Zinsaufwands von 700.000 - 800.000 EUR pro Geschäftsjahr führen werden, was auch den jeweiligen Jahresgewinn in entsprechendem Maße erhöhen wird.
Nachdem es mit der aktuellen Artnet seit Jahren keine nennenswerte Geschäftstätigkeit mehr gegeben hat, könnte eine von Andrew Wolff geführte „Neue Artnet“ in Zukunft ein wichtiger Geschäftspartner der WFA, der ArtXX AG und der Weng Art Invest werden. Gespräche dazu sollen nach dem Abschluss des in Kürze anlaufenden Übernahme- und Delisting-Angebotes für die Artnet-Aktien aufgenommen werden.
Rüdiger K. Weng: „Ich freue mich sehr, dass ich mit diesem, seit nunmehr fast drei Jahren angestrebten Vertragsabschluss mit unseren Partnern, alle selbstgesetzten Ziele erreichen bzw. sogar übertreffen konnte. Dies ist mir mit einem sehr hohen Arbeitsaufwand als Einzelkämpfer und gegen eine Vielzahl von Widerständen gelungen. Mit dem Verkauf unserer Beteiligung möchte ich mein Involvement bei Artnet aber nicht beenden.“
Über die Auswirkungen der Transaktion auf die weitere Geschäftstätigkeit von WFA und ArtXX werden die Aktionäre in den nächsten Wochen und Monaten sukzessive unterrichtet werden.
Über die Weng Fine Art
Die Weng Fine Art AG (WFA) ist ein führendes Kunsthandelsunternehmen in Europa. Das Unternehmen mit Sitz in Monheim am Rhein wurde 1994 von Rüdiger K. Weng gegründet und ist seit 2012 die einzige an der Börse gelistete Kunsthandelsgesellschaft in Europa. Mit derzeit drei Geschäftsbereichen und einem Team aus Kunst-, Finanz- und Digital Experten betreut das Unternehmen Kunden auf der ganzen Welt. Im Fokus des Unternehmens stehen dabei der Handel von Werken international renommierter Künstler des 20. und 21. Jahrhunderts wie Pablo Picasso, Henri Matisse, Edvard Munch, Emil Nolde, Ernst Ludwig Kirchner, Wassily Kandinsky, Andy Warhol, Gerhard Richter, Joseph Beuys, Ai Weiwei, Damien Hirst und Robert Longo.
Die Weng Fine Art konzentriert sich derzeit auf das Business-to-Business-Geschäft und beliefert die großen internationalen Auktionshäuser sowie namhafte Händler und Galerien. Mit ihrer Schweizer Tochtergesellschaft ArtXX AG betreibt die WFA unter der Marke “Weng Contemporary” ein E-Commerce-Geschäft für limitierte serielle Kunstwerke der wichtigsten zeitgenössischen Künstler.
Zusammen mit Partnern aus der Finanz- und Technologieindustrie beteiligt sich die Weng Art Invest an der Entwicklung des digitalen Kunstmarkts auf Basis der Blockchain-Technologie, um den Zugang für Sammler und Investoren zum Kunstmarkt zu erleichtern und Transparenz für Kunst als Anlageklasse zu schaffen. Weitere Informationen unter: www.wengfineart.com
Montag, 26. Mai 2025
Orascom Development Holding AG: Dekotierung der Namenaktien der Orascom Development Holding AG durch SIX Exchange Regulation per 5. Juni 2025 genehmigt
Scherzer & Co. AG: Ordentliche Hauptversammlung 2025 erfolgreich durchgeführt / NAV zum 23.05.2025
Net Asset Value (NAV): Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG beträgt unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft zum 23.05.2025 3,21 Euro je Aktie.
Die Präsentation zur Hauptversammlung ist ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse https://www.scherzer-ag.de/unternehmenspraesentationen abrufbar.
Köln, 26. Mai 2025
Der Vorstand
Samstag, 24. Mai 2025
Vorstand und Aufsichtsrat von ProSiebenSat.1 empfehlen, das Übernahmeangebot von MFE nicht anzunehmen – Angebot aus finanzieller Sicht nicht angemessen
Unterföhring, 22. Mai 2025. Vorstand und Aufsichtsrat der ProSiebenSat.1 Media SE empfehlen den Aktionär:innen, das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot der MFE-MEDIAFOREUROPE N.V. (MFE) nicht anzunehmen. Nach Prüfung der Angebotsunterlage vom 8. Mai 2025 kommen beide Gremien zu dem Schluss, dass das Angebot aus finanzieller Sicht nicht angemessen ist. Diese Einschätzung wird jeweils durch eine entsprechende Opinion von Morgan Stanley als Berater des Vorstands und Goldman Sachs als Berater des Aufsichtsrats bestätigt. Die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat zum Übernahmeangebot der MFE gemäß § 27 WpÜG wurde heute auf der Website des Unternehmens veröffentlicht.
Freitag, 23. Mai 2025
Squeeze-out bei der alstria office REIT-AG eingetragen
Nach einer Verzögerung durch eine Anfechtungsklage ist der Ausschluss der Minderheitsaktionäre nunmehr am 23. Mai 2025 bei der alstria office REIT-AG im Handelsregister eingetragen worden:
"Die Hauptversammlung vom 11.02.2025 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär, die BPG Holdings Bermuda Limited, eine
sog. exempted company with liability limited by shares nach dem Recht von Bermuda, mit Sitz in Hamilton/Bermuda (Bermuda Registrar of Companies, Registernummer 48464), gegen Barabfindung beschlossen."
Eine Zahlung der Barabfindung dürfte in den nächsten Tagen erfolgen.
Die Angemessenheit dieser Abfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Delticom AG: Aussetzung des Aktienrückkaufprogramms im Zusammenhang mit der ordentlichen Hauptversammlung 2025
Hannover, den 23. Mai 2025 – Die Delticom AG ("Gesellschaft") hat mit Ad-hoc-Mitteilung vom 3. März 2025 den Erwerb eigener Aktien im Rahmen eines Aktienrückkaufprogramms für den Zeitraum vom 4. März 2025 bis 5. Juli 2025 angekündigt.
Bereits in der Ankündigung des Aktienrückkaufprogramms hat die Gesellschaft darauf hingewiesen, dass sie sich die Möglichkeit vorbehält, das Aktienrückkaufprogramm jederzeit auszusetzen.
Im zeitlichen Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Einberufung zur Hauptversammlung sollen keine Aktien zurückgekauft werden.
Vor diesem Hintergrund wird das von der Gesellschaft eingeschaltete Kreditinstitut in dem Zeitraum vom 26. bis 28. Mai 2025 (jeweils einschließlich) keine Aktien zurückkaufen.
DATAGROUP SE: Vorstand und Aufsichtsrat der DATAGROUP SE begrüßen und unterstützen das öffentliche Erwerbsangebot von KKR für DATAGROUP und empfehlen, das Angebot anzunehmen
DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AN PERSONEN MIT AUFENTHALT ODER WOHNSITZ IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, IHREN HOHEITSGEBIETEN UND TERRITORIEN (EINSCHLIESSLICH PUERTO RICO, DEN JUNGFERNINSELN, GUAM, AMERIKANISCH-SAMOA, WAKE ISLAND UND DEN NÖRDLICHEN MARIANEN), EINEM BUNDESSTAAT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER DEM DISTRCIT OF COLUMBIA (DIE "VEREINIGTEN STAATEN") ODER IN, INNERHALB VON ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
Vorstand und Aufsichtsrat der DATAGROUP SE begrüßen und unterstützen das öffentliche Erwerbsangebot von KKR für DATAGROUP und empfehlen, das Angebot anzunehmen, um damit die zukünftige Partnerschaft von HHS und KKR weiter umzusetzen
Pliezhausen, 23.05.2025 – Vorstand und Aufsichtsrat der DATAGROUP SE haben heute ihre begründete Stellungnahme zu dem öffentlichen Erwerbsangebot (auch zur Vorbereitung der Beendigung der Einbeziehung in den Freiverkehr (sog. Delisting)) der Dante Beteiligungen SE, einer Holdinggesellschaft, kontrolliert von Investmentfonds, Vehikeln und Accounts, die von Kohlberg Kravis Roberts & Co L.P. und ihren verbundenen Unternehmen (zusammen „KKR“) beraten und verwaltet werden, vom 9. Mai 2025 an die Aktionäre der DATAGROUP SE zum Erwerb ihrer auf den Inhaber lautenden Stückaktien der DATAGROUP SE abgegeben.
Die Dante Beteiligungen SE hat zu dem Erwerbsangebot am 9. Mai 2025 die Angebotsunterlage veröffentlicht, die auf folgender Website veröffentlicht ist: www.dante-offer.com.
In ihrer Stellungnahme erklären Vorstand und Aufsichtsrat, dass sie den von der Bieterin angebotenen Angebotspreis für fair, angemessen und attraktiv halten. Sie sind der Ansicht, dass das Angebot den Interessen der Zielgesellschaft, ihrer Aktionäre, Mitarbeiter und Kunden gerecht wird.
Max H.-H. Schaber und seine Familien-Holding HHS als derzeitige Mehrheitsaktionärin der DATAGROUP SE haben im Zusammenhang mit dem Erwerbsangebot eine strategische Partnerschaft vereinbart. Diese beinhaltet, dass HHS zusammen mit KKR künftig jeweils zu 50% indirekt an der Dante Beteiligungen SE beteiligt sein wird, und so die DATAGROUP SE langfristig gemeinschaftlich kontrollieren werden.
Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen und unterstützen daher das Angebot, das ihrer Auffassung nach im besten Interesse der Gesellschaft liegt, und heißen dieses willkommen. Daher empfehlen sie den Inhabern der DATAGROUP-Aktien, das Erwerbsangebot anzunehmen und beabsichtigen, alle von ihnen persönlich direkt oder indirekt gehaltenen DATAGROUP-Aktien in das Angebot einzureichen.
Die Stellungnahme ist im Internet unter der Adresse
https://www.datagroup.de/oeffentliches-erwerbsangebot/
in deutscher Sprache sowie in einer unverbindlichen englischen Übersetzung veröffentlicht. Kopien davon werden bei der DATAGROUP SE unter der Anschrift DATAGROUP SE, Wilhelm-Schickard-Straße 7, 72124 Pliezhausen, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten. Die Zusendung kann telefonisch unter +49 711- 4900 500 oder per E-Mail an anke.banaschewski@datagroup.de unter Angabe der vollständigen Anschrift des Anfragenden angefordert werden.
In der Investorenvereinbarung haben DATAGROUP SE und Dante Beteiligungen SE vereinbart, dass die Einbeziehung der DATAGROUP-Aktien in den Freiverkehr nach der Abwicklung des Erwerbsangebots, soweit rechtlich zulässig, beendet werden soll (sog. Delisting). Vorstand und Aufsichtsrat weisen in der Stellungnahme ausdrücklich darauf hin, dass ein separates Delisting-Angebot hierfür nicht erforderlich ist. Den DATAGROUP-Aktionären wird über das am 9. Mai 2025 veröffentlichte Angebot die Möglichkeit gegeben, ihre DATAGROUP-Aktien vor einem Delisting an die Dante Beteiligungen SE zu veräußern.
Über DATAGROUP
DATAGROUP ist eines der führenden deutschen IT-Service-Unternehmen. Rund 3.700 Mitarbeiter*innen an Standorten in ganz Deutschland konzipieren, implementieren und betreiben IT-Infrastrukturen und Business-Applikationen. Mit ihrem Produkt CORBOX ist DATAGROUP ein Full-Service-Provider und betreut für mittelständische und große Unternehmen sowie öffentliche Auftraggeber deren IT-Arbeitsplätze weltweit. DATAGROUP wächst organisch und durch Zukäufe. Die Akquisitionsstrategie zeichnet sich vor allem durch eine optimale Eingliederung der neuen Unternehmen aus. Durch ihre „buy and turn around“- bzw. „buy and build“-Strategie nimmt DATAGROUP aktiv am Konsolidierungsprozess teil.
www.datagroup.de
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, Übernahmeangebot, Squeeze-out angekündigt
- alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Hauptversammlung am 11. Februar 2025, Eintragung wegen Anfechtungsklage gegen Squeeze-out-Beschluss verzögert, nunmehr Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025
- APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG
- Beta Systems Software AG: Verschmelzung auf die SPARTA AG, Hauptversammlungen am 18. März (SPARTA) bzw. 20. März 2025 (Beta Systems)
- Biotest AG: Delisting-Erwerbsangebot für Stamm- und Vorzugsaktien
- CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot von CVC, Delisting-Angebot der Caesar BidCo GmbH (CVC)
- Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, Folgt Squeeze-out?
- DATAGOUP SE: öffentliches Erwerbsangebot durch KKR
- Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Hauptversammlung am 23. Januar 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
- DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., erfolgreiches Übernahmeangebot
- Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.)
- GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG, Eintragung des Beschlusses am 13. Mai 2025 (Fristende: 13. August 2025)
- Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
- home24 SE: Squeeze-out zugunsten der RAS Beteiligungs GmbH (XXXLutz-Konzern) zu EUR 7,46 pro home24-Aktie, Eintragung am 4. März 2025 (Fristende: 4. Juni 2025)
- InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH
- Metro AG: Delisting-Erwerbsangebot der EP Global Commerce GmbH (Daniel Křetínský) in Höhe von EUR 5,33 je METRO-Aktie
- New Work SE: Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE für EUR 105,65 je Aktie, Hauptversammlung am 23. Juni 2025
- Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out
- niiio finance group AG: Delisting
- OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS
- Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB), Hauptversammlung voraussichtlich im 4. Quartal 2025
- Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft
- SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG
- SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025
- Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot
- STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, außerordentliche Hauptversammlung am 9. April 2025
- SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.), Hauptversammlung am 16. Mai 2025
- Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen)
- Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Abfindung in Höhe von EUR 10,93 bzw. Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,47 brutto/EUR 0,40 netto, Hauptversammlungen am 25. April 2025
- VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Investmentgesellschaft Main Capital Partners angekündigt
- Westag AG: Delisting-Erwerbsangebot der Broadview Industries AG
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Donnerstag, 22. Mai 2025
PIERER Mobility AG: Pierer und Bajaj schließen Call-Optionsvereinbarung ab, die einen künftigen Kontrollwechsel ermöglicht
Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Wels, 22. Mai 2025
Die Pierer Bajaj AG ist die Mehrheitsaktionärin der PIERER Mobility AG. Pierer Industrie AG ist zu 50,1% an der Pierer Bajaj AG beteiligt. Die übrigen 49,9% werden von der Bajaj Auto International Holdings B.V. („Bajaj BV“) gehalten.
Die Pierer Industrie AG hat heute mit der Bajaj BV eine Call-Optionsvereinbarung abgeschlossen, welche es der Bajaj BV ermöglicht, bis Ende Mai 2026 die Anteile der Pierer Industrie AG an der Pierer Bajaj AG und somit indirekt die Kontrolle über die PIERER Mobility AG zu erwerben. Ein derartiger Kontrollwechsel erfordert regulatorische Freigaben. Erst nach Vorliegen sämtlicher regulatorischer Freigaben können Aktien unter dieser Call-Option an die Bajaj BV übertragen werden.
Bis zum Erhalt dieser Freigaben bleibt die derzeitige Kontrollsituation jedenfalls unverändert aufrecht.
Rechtlicher Hinweis
DIESE MITTEILUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER PIERER MOBILITY AG DAR. SIE IST WEDER ZUR DIREKTEN NOCH ZUR INDIREKTEN VERTEILUNG, ÜBERTRAGUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, WEDER GANZ NOCH TEILWEISE, IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER IN EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER DIE VERTEILUNG DIESER BEKANNTMACHUNG RECHTSWIDRIG WÄRE, BESTIMMT.
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der vOffice SE: Videoverhandlung am 8. Oktober 2025
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der vOffice SE zugunsten der RA-MICRO Holding GmbH & Co KG hat das LG Flensburg Haupttermin bestimmt auf Mittwoch, den 8. Oktober 2025. Dieser soll als Videoverhandlung durchgeführt werden. Zu diesem Termin soll der Sachverständige, Herr WP/StB Timmo Wagner von der Stolze - Dr. Diers - Beermann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft, zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens geladen werden.
LG Flensburg, Az. 6 HKO 4/2412 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte klkb, 25746 Heide
SMT Scharf AG: Hauptversammlung beschließt Dividende von EUR 0,21 je Aktie
- Longjiao Wang im Anschluss zum neuen Vorstandsvorsitzenden (CEO) der SMT Scharf AG ernannt
- Fünfköpfiger Aufsichtsrat mit Wahl von Herrn Dr. Lei Zhang, Herrn Prof. Wei Luan und Herrn Prof. Dr. Ferdinand Bernhard Mager komplettiert
- Vorstand und Aufsichtsrat mit großer Mehrheit für Geschäftsjahr 2024 entlastet
Hamm, 22. Mai 2025 – Die SMT Scharf AG (WKN A3DRAE; ISIN DE000A3DRAE2), ein weltweit führender Anbieter für kundenindividuelle Transportlösungen und Logistiksysteme für den Untertagebergbau, hat am vergangenen Dienstag ihre ordentliche Hauptversammlung 2025 in Hamm erfolgreich durchgeführt. Das vertretene Grundkapital lag bei 61,02 %. Die Hauptversammlung stimmte sämtlichen Beschlussvorlagen mit großer Mehrheit zu und erteilte den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats Entlastung für das abgelaufene Geschäftsjahr. Für das Geschäftsjahr 2024 beschloss die Hauptversammlung eine Dividende von EUR 0,21 je dividendenberechtigter Stückaktie. Ebenso wurde gemäß Beschluss der Hauptversammlung die von Vorstand und Aufsichtsrat verabschiedete Dividendenpolitik in der Satzung verankert. Demnach wird angestrebt, den Bilanzgewinn in Höhe von mindestens 20 % des Konzernjahresergebnisses nach Abzug der nicht-beherrschenden Anteile als Dividende an die Aktionäre auszuschütten.
Im Nachgang der Hauptversammlung wurde ein Wechsel an der Spitze des Vorstands bekanntgegeben. Der Hauptaktionär der SMT Scharf AG, die Yankuang Energy Group Company Limited, hat dem bisherigen Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft, Herrn Jun Liu, eine neue Aufgabe in der Unternehmensgruppe angeboten. Herr Liu hat diese Aufgabe mit sofortiger Wirkung übernommen und zugleich sein Amt als Vorstandsmitglied der Gesellschaft niedergelegt. Als Nachfolger hat der Aufsichtsrat Herrn Longjiao Wang mit sofortiger Wirkung zum weiteren Mitglied des Vorstands bestellt und zum neuen Vorstandsvorsitzenden der SMT Scharf AG ernannt. Herr Wang verfügt über ausgewiesene Managementerfahrung aus seiner langjährigen Tätigkeit in Führungspositionen in der Bergbauindustrie. Zuletzt war er bei Yancoal Australia und der Yankuang Energy Group tätig. Herr Wang hält einen Bachelor- und Masterabschluss in Bergbauingenieurwesen der Shandong University of Science and Technology. Gemeinsam mit Herrn Reinhard Reinartz (COO) und Herrn Volker Weiss (CFO) bildet Herr Wang somit nun das Vorstandsteam der SMT Scharf AG.
Li Zhang, Vorsitzender des Aufsichtsrats, kommentiert: „Der gesamte Aufsichtsrat dankt Herrn Liu sehr herzlich für seine wertvollen Impulse und sein Engagement für die SMT Scharf AG. Für seinen weiteren beruflichen Weg wünschen wir ihm viel Erfolg und alles Gute. Gleichzeitig freuen wir uns sehr, dass wir mit Herrn Longjiao Wang einen erfahrenen Manager mit Bergbauexpertise als Nachfolger gewinnen konnten. Wir freuen uns auf einen konstruktiven Austausch und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.“
Longjiao Wang sagt zu seiner Berufung in den Vorstand: „Die SMT Scharf Gruppe ist in wichtigen internationalen Bergbaumärkten aussichtsreich positioniert. Ich freue mich auf die neue Aufgabe und werde in meiner Rolle als Vorstandsvorsitzender meine langjährige Management- und Bergbauexpertise gezielt einbringen, um das Unternehmen erfolgreich weiterzuentwickeln.“
Auf der Hauptversammlung standen derweil die Wahlen zum Aufsichtsrat auf der Tagesordnung, der vor der Hauptversammlung mit drei Mitgliedern besetzt war. In Anbetracht der Tatsache, dass der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Univ.-Prof. Dr. Louis Velthuis, sein Amt zum Ablauf der Hauptversammlung niedergelegt hat, und der darüber hinaus bestehenden zwei Vakanzen im Aufsichtsrat, wurden Herr Dr. Lei Zhang, Herr Prof. Wei Luan und Herr Prof. Dr. Ferdinand Bernhard Mager von der Versammlung als neue Aufsichtsratsmitglieder gewählt. Sie bilden nun zusammen mit den bereits im Amt befindlichen Herren Li Zhang, Vorsitzender des Aufsichtsrats, und Qiang Yu den fünfköpfigen Aufsichtsrat.
Der Vorstand berichtete auf der Versammlung über die Geschäftsentwicklung der SMT Scharf AG im Jahr 2024, um im Anschluss einen Überblick über die Entwicklung im ersten Quartal 2025 sowie die Erwartungen an das Gesamtjahr 2025 zu geben. Trotz herausfordernder Rahmenbedingungen im Markt für Bergbauausrüstung konnte SMT Scharf die im Oktober deutlich angehobene Umsatz- und Ergebnisprognose für 2024 erreichen. Ausschlaggebend dafür war insbesondere die Vollkonsolidierung des chinesischen Joint-Venture-Unternehmens Shandong Xinsha Monorail Co., Ltd. ab November 2024, die neben dem deutlichen Wachstum im Segment Tunnellogistik wesentlich zur Umsatz- und Ergebnissteigerung beitrug. So konnte der strategisch angestrebte Ausbau des Geschäfts außerhalb des Kohlebergbaus sichtbar vorangetrieben werden.
Weiter wurde die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Niederlassung Köln, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 bestellt.
Die detaillierten Abstimmungsergebnisse zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten werden auf der Webseite unter www.smtscharf.com im Investor-Relations-Bereich zur Verfügung gestellt.
Mittwoch, 21. Mai 2025
innoscripta SE setzt endgültigen Preis für den Börsengang auf EUR 120,00 je Aktie fest
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
München, 21. Mai 2025 innoscripta SE (die „Gesellschaft“, und zusammen mit ihren konsolidierten Tochtergesellschaften „innoscripta“), ein führender Anbieter von Software-as-a-Service („SaaS“) im Bereich für Steueranreize für Forschung & Entwicklung („F&E“) und F&E-Projektmanagement in Deutschland, hat den endgültigen Angebotspreis für ihren Börsengang (das „Angebot“) auf EUR 120,00 je Aktie festgelegt.
Insgesamt wurden im Rahmen des Angebots ca. 1,82 Millionen bestehende Aktien aus dem Bestand des Gründers und CEO Michael Hohenester und Co-CEO und CFO Alexander Meyer (zusammen die „Abgebenden Aktionäre“) platziert, bestehend aus ca. 1,58 Millionen bestehenden Basisaktien sowie ca. 0,24 Millionen bestehenden Aktien, die von den Abgebenden Aktionären im Zusammenhang mit der Mehrzuteilungsoption zur Verfügung gestellt wurden.
Das Gesamtplatzierungsvolumen beläuft sich auf ca. EUR 218 Millionen unter der Annahme einer vollständigen Ausübung der Greenshoe-Option. Auf Basis des endgültigen Angebotspreises wird sich die Marktkapitalisierung der Gesellschaft auf EUR 1,2 Milliarden belaufen. Der Streubesitz der Gesellschaft wird bei vollständiger Ausübung der Greenshoe-Option ca. 18,2% betragen.
Der Handel der Aktien der Gesellschaft im Scale-Segment des Open Markets (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 23. Mai 2025 unter dem Handelssymbol „1INN“ und der ISIN DE000A40QVM8 aufgenommen.
Berenberg fungierte als Sole Global Coordinator und Joint Bookrunner im Zusammenhang mit dem Angebot neben Hauck Aufhäuser und M.M.Warburg & CO, die als Joint Bookrunner fungierten.
Über innoscripta
innoscripta ist ein führender Anbieter einer Software-as-a-Service-Lösung für die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung („F&E“) und das F&E-Projektmanagement in Deutschland, die alle relevanten Arbeitsabläufe digitalisiert und eine rechtskonforme Dokumentation für die steuerliche Förderung von F&E sicherstellt. Die innoscripta-Plattform bietet Lösungen, die Kunden bei der Identifizierung, Validierung und Verwaltung von F&E-Projekten unterstützen und eine zuverlässige und konforme Dokumentation für F&E-Steuergutschriften sicherstellen. Das Unternehmen bedient derzeit einen festen Kundenstamm von mehr als 1.700 Kunden, die in über zwanzig Branchen tätig sind. innoscripta ist eine von den Gründern geführte Erfolgsgeschichte mit einem starken Finanzprofil. Das Managementteam verfolgt eine Wachstumsstrategie, die sich auf den bewährten Erfolg in Deutschland konzentriert und durch Internationalisierung und Produkterweiterung zusätzliche Chancen bietet.
Dienstag, 20. Mai 2025
RM Rheiner Management AG: Feststellung Jahresabschluss 2024, Verlängerung Vorstandsverträge, NAV und Nachbesserungsvolumen
Darüber hinaus beschloss der Aufsichtsrat, die am 31.12.2025 endenden Amtszeiten der Vorstände Dr. Georg Issels und Hans Peter Neuroth bis zum Ablauf des 31.12.2027 zu verlängern.
Der Inventarwert je Aktie (NAV) der RM Rheiner Management AG beträgt per 20.05.2025 etwa 42,80 EUR (31.12.2024: 39,60 EUR). Bei dessen Berechnung bleiben sämtliche Nachbesserungsrechte außer Ansatz.
Das Gesamtvolumen der von der RM Rheiner Management AG gehaltenen Nachbesserungsrechte („Nachbesserungsvolumen“) beträgt aktuell ca. 10,4 Mio. EUR.
Das Nachbesserungsvolumen berechnet die RM Rheiner Management AG aus dem Produkt der Anzahl der Aktien einer Gesellschaft, für welche die RM Rheiner Management AG Nachbesserungsrechte hält, und dem festgesetzten Abfindungspreis im Rahmen einer aktienrechtlichen Strukturmaßnahme (z.B. Squeeze-out, Abschluss eines Beherrschungsvertrages) für diese Aktien, den die RM Rheiner Management AG in der Regel bereits vereinnahmt hat. Die Höhe des festgesetzten Abfindungspreises ist Basis für eine eventuelle Nachbesserung und wird regelmäßig im Rahmen eines Spruchverfahrens auf ihre Angemessenheit überprüft und ggf. erhöht. Im Falle eines erfolgreichen Spruchverfahrens fließt der RM Rheiner Management AG auf das Nachbesserungsvolumen der betroffenen Aktien ein Prozentsatz des Nachbesserungsvolumens zu, welcher der prozentualen Erhöhung des Abfindungspreises pro Aktie im Spruchverfahren entspricht. Bei erfolgreichem Abschluss werden zusätzlich auf die Nachbesserung Zinsen fällig, die aktuell fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank liegen.
Die sieben größten im Nachbesserungsvolumen enthaltenen Positionen sind derzeit:
Audi AG 2,3 Mio. EUR
Hypovereinsbank AG 2,2 Mio. EUR
Lotto24 0,8 Mio. EUR
Kölnische Rück AG 0,8 Mio. EUR
MAN SE 0,7 Mio. EUR
Bank Austria Creditanstalt AG 0,6 Mio. EUR
Linde AG 0,4 Mio. EUR
Zum jetzigen Zeitpunkt können keine verlässlichen Aussagen darüber gemacht werden, ob und wann es gegebenenfalls zu Nachbesserungen aus diesen und anderen laufenden Spruchverfahren kommen wird. Die Gesellschaft wird auch in Zukunft in ihrer Halbjahres- und Jahresberichterstattung regelmäßig die wichtigsten Positionen ihres Nachbesserungsrechteportfolios veröffentlichen.
Köln, 20. Mai 2025
Der Vorstand
GoingPublic Media AG: Beteiligung an der Smart Investor Media GmbH; Veräußerung der Anteile an der China Investment Media GmbH
München, 20. Mai 2025 – Im Zuge der Veräußerung des 90 %igen Anteils an der Smart Investor Media GmbH aus München durch die Smartbroker Holding AG, Berlin, beteiligt sich GoingPublic Media mit rund 38% an der Gesellschaft. Erwerber der weiteren rund 52% ist Ralf Flierl, Gründer, Geschäftsführer und Chefredakteur des gleichnamigen Finanzmagazins. Zusammen mit dem schon bisher von ihm gehaltenen 10%-Anteil ist er nun mit rund 62% Mehrheitsgesellschafter. Die Transaktion, die am 15. Mai beurkundet wurde, soll noch im Mai 2025 vollzogen werden. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.
Die GoingPublic Media AG war bereits von der Gründung 2003 bis 2019 an Smart Investor Media beteiligt und hatte ihren 90 %igen Anteil im August 2019 an die damalige wallstreet:online AG und heutige Smartbroker Holding AG verkauft. Die neuerliche Beteiligung erfolgt im Zuge einer Fokussierung seitens Smartbroker Holding und einer geplanten Neupositionierung des heutigen Smart Investor (Magazin, Newsletter, YouTube Kanal). Während der Name „Smart Investor“ und die zugehörigen Internet-Domains (www.smartinvestor.de u.a.) künftig für die Smartbroker Holding als strategisches Asset weiter im Konzern bleiben, wird Smart Investor sich bis Herbst 2025 neu aufstellen und unter anderem einen Namenswechsel vollziehen für Firma und Produkte. Für GoingPublic Media ist das neuerliche Engagement im Wesentlichen eine Finanzbeteiligung, man sieht sich aber auch als Begleiter des geschäftsführenden Gesellschafters Ralf Flierl bei der Neuaufstellung des Unternehmens. Die Smart Investor Media GmbH erzielte 2024 bei einem Umsatz in Höhe von rund 500 TEUR ein ausgeglichenes Ergebnis.
Daneben hat GoingPublic Media die 70% Beteiligung an der China Investment Media GmbH veräußert. Die Transaktion, die am 16. Mai beurkundet wurde, soll noch im Mai 2025 vollzogen werden. Erwerber ist die Rieger Beteiligungs- und Beratungs GmbH, eine Gesellschaft des GoingPublic Media-Vorstands und China Investment Media-Geschäftsführers Markus Rieger. Der Kaufpreis entspricht dem Wert der bilanzierten Finanzbeteiligung aufseiten GoingPublic Media, für GoingPublic Media ergibt sich aus der Transaktion kein Wertberichtigungsbedarf. Die China Investment Media GmbH erwirtschaftete im Jahr 2024 einen Umsatz in Höhe von 23 TEUR, der Jahresfehlbetrag lag bei 11 TEUR.
Strategischer Neubeginn bei HanseYachts AG: Familienunternehmer Andreas Müller soll Mehrheit übernehmen – Anpassung der Produktionskapazitäten aufgrund globaler Marktunsicherheiten
Greifswald, 18. Mai 2025 – Die HanseYachts AG beabsichtigt mit neuen Eigentümern angesichts aktueller globaler Herausforderungen die Weichen für eine stabile und zukunftsorientierte Entwicklung des Unternehmens zu stellen. Sie führt auch Gespräche über eine Anpassung der Produktionskapazitäten aufgrund globaler Marktunsicherheiten.
Montag, 19. Mai 2025
Wolford AG: Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung
Der Vorstand der Wolford AG hat heute die Bezugsfrist der von der ordentlichen Hauptversammlung der Wolford AG am 17.12.2024 beschlossenen, ordentlichen Kapitalerhöhung des Grundkapitals von EUR 46.337.596,80 um bis zu EUR 40.970.174,40 auf bis zu EUR 87.307.771,20 durch Ausgabe von bis zu 8.535.453 neuen Aktien mit 22. Mai 2025 bis 5. Juni 2025 festgelegt.
Wie bereits von der außerordentlichen Hauptversammlung beschlossen, beträgt der Bezugspreis je neuer Aktie EUR 4,80. Das Bezugsverhältnis beträgt 9:8 (9 Bezugsrechte berechtigen zum Bezug von 8 neuen Stammaktie). Die Bezugsaufforderung wird am 20. Mai 2025 im EVI veröffentlicht.
Die Veröffentlichung des Informationsdokuments für das Angebot der neuen Aktien in Österreich erfolgt ab heute auf der Website der Wolford AG (https://company.wolford.com/wp-content/uploads/german/2025/05/Wolford-Annex-IX-Information-Document.pdf) und steht am Sitz der Gesellschaft (Wolfordstraße 1, 6900 Bregenz) während üblicher Geschäftszeiten kostenlos zur Verfügung.
Disclaimer: Ein öffentliches Angebot von neuen Aktien der Wolford AG wird ausschließlich in der Republik Österreich auf Grundlage eines und gemäß Prospekt-Verordnung veröffentlichten Informationsdokuments erfolgen. Die neuen Aktien wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act registriert. Die Wolford AG beabsichtigt keinen Teil des Angebots in den USA zu registrieren. Es wird kein öffentliches Angebot von neuen Aktien in den USA oder in anderen Ländern ausgenommen der Republik Österreich stattfinden.
SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Voraussichtliche Höhe von Abfindung und Ausgleich im Rahmen des geplanten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
Heidelberg, 19. Mai 2025 – Der Aufsichtsrat der SNP Schneider-Neureither & Partner SE (ISIN DE0007203705 / WKN 720370, die „Gesellschaft“ oder „SNP“) hat heute beschlossen, dem Abschluss eines verhandelten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen ihrer Hauptaktionärin, der Succession German Bidco GmbH, einer von The Carlyle Group kontrollierten Holdinggesellschaft, und der Gesellschaft zuzustimmen, der eine Abfindung nach § 305 AktG in Höhe von EUR 61,00 je SNP-Aktie vorsieht. Des Weiteren sieht der Unternehmensvertrag einen jährlichen Ausgleich nach § 304 AktG in Höhe von brutto EUR 3,95 abzüglich der von der SNP darauf zu entrichtenden Körperschaftssteuer (inklusive Solidaritätszuschlag) vor. Auf Basis des derzeitigen Körperschaftssteuersatzes (inklusive Solidaritätszuschlag) ergäbe sich damit ein Ausgleich von EUR 3,65 p.a. je SNP-Aktie.
Die vorgeschlagene Höhe der Abfindung und des jährlichen Ausgleichs wurde von der Succession German Bidco GmbH und der Gesellschaft auf Grundlage der Ergebnisse einer gutachtlichen Stellungnahme der ValueTrust Financial Advisors Deutschland GmbH („Value Trust“), festgelegt. Value Trust war als Parteigutachter gemeinsam vom Vorstand der Gesellschaft und der Geschäftsführung der Succession German Bidco GmbH beauftragt worden, eine angemessene Abfindung bzw. einen angemessenen Ausgleich im Rahmen des beabsichtigten Abschlusses eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zu ermitteln. Die Angemessenheit der Abfindung und des jährlichen Ausgleichs war ferner Gegenstand der Prüfung durch den auf gemeinsamen Antrag des Vorstands der Gesellschaft und der Geschäftsführung der Succession German Bidco GmbH gerichtlich ausgewählten und bestellten Vertragsprüfer, A&M GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft („A&M“). A&M hat die Angemessenheit von Abfindung und Ausgleich bestätigt.
Vorstand und Aufsichtsrat werden nunmehr in die Einladung zu der für den 30. Juni 2025 geplanten ordentlichen virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft einen Beschlussvorschlag über die Zustimmung zu dem Entwurf des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags aufnehmen.
Samstag, 17. Mai 2025
Squeeze-out bei der SYNLAB AG: Hauptaktionärin Ephios Bidco GmbH reduziert Barabfindung auf EUR 12,44 je SYNLAB-Aktie
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Auf der Hauptversammlung der SYNLAB AG am 16. Mai 2025 in München wurde unter TOP 6 der angekündigte Squeeze-out zugunsten der Hauptaktionärin, des Transaktionsvehikels Ephios Bidco GmbH, beschlossen. Die Ephios Bidco GmbH gehört mittelbar dem Private-Equity-Investor Cinven, siehe die Bekanntmachung der Mehrheitsbeteiligung: https://spruchverfahren.blogspot.com/2024/12/bekanntmachung-einer.html
Als Barabfindung für den Squeeze-out wurden von der Hauptaktionärin zunächst EUR 13,11 je SYNLAB-Aktie festgelegt. Es wurden in der Einladung - abhängig vom Basiszinssatz zum Tag der Hauptversammlung (als Stichtag für die Bewertung) - aber noch alternative Beträge genannt. Aufgrund der Erhöhung des Basiszinssatzes (nach der Svensson-Methode) von 2,75 % auf 3,0 % vor persönlichen Steuern will die Hauptaktionärin nur noch EUR 12,44 zahlen. Dem entsprechend wurde die Beschlussvorlage angepasst.
Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden.
Freitag, 16. Mai 2025
HELLA GmbH & Co. KGaA: Hauptversammlung 2025: Dividendenzahlung in Höhe von 0,95 Euro je Aktie beschlossen
Corporate News
- Ausschüttungssumme von 106 Millionen Euro entspricht wie bisher auch rund 30 Prozent des Jahresergebnisses
Die Aktionärinnen und Aktionäre der HELLA GmbH & Co. KGaA („FORVIA HELLA“) haben auf der heutigen ordentlichen Hauptversammlung 2025 der Zahlung einer Dividende in Höhe von 0,95 Euro je Aktie mit einer Mehrheit von 99,99 Prozent zugestimmt. Auch alle weiteren Tagesordnungspunkte haben sie mit einer großen Mehrheit angenommen. Die Hauptversammlung 2025 ist in diesem Jahr in rein virtueller Form durchgeführt worden; zum Zeitpunkt der Abstimmung haben 89,76 Prozent des Grundkapitals an der Hauptversammlung teilgenommen.
Der Dividendenvorschlag sieht eine Ausschüttungssumme von insgesamt 106 Millionen Euro vor. Demnach setzt FORVIA HELLA die etablierte Dividendenpolitik der vergangenen Jahre fort, wonach rund 30 Prozent des Jahresergebnisses an die Aktionärinnen und Aktionäre des Unternehmens ausgezahlt werden. Im Geschäftsjahr 2024 hatte FORVIA HELLA ein Jahresergebnis in Höhe von 371 Millionen Euro erzielt. Dies enthält insbesondere auch den Buchgewinn in Höhe von 119 Millionen Euro aus der Veräußerung des 50 Prozent-Anteils am ehemaligen Gemeinschaftsunternehmen Behr-Hella Thermocontrol (BHTC), die im April 2024 erfolgreich abgeschlossen worden ist.
„2024 war ein anspruchsvolles, nicht zuletzt aber auch ein erfolgreiches Geschäftsjahr für uns. Zum einen haben wir in einem schwierigen Marktumfeld sehr solide Ergebnisse erzielt und damit erneut unsere Resilienz und Anpassungsfähigkeit unter Beweist gestellt. Erstmals in unserer Unternehmensgeschichte haben wir mit unserem Umsatz die Marke von acht Milliarden Euro übertroffen“, betonte Bernard Schäferbarthold, Vorsitzender der Geschäftsführung von FORVIA HELLA in seiner Rede vor der Hauptversammlung. „Zum anderen haben wir viele wichtige Veränderungen angestoßen, mit denen wir unsere Wettbewerbsfähigkeit nach vorne heraus weiter stärken und unsere führende Marktposition festigen. Wir adressieren die Trends von morgen, wir haben die richtigen Technologien und die finanzielle Stärke, um die Transformation der Mobilität erfolgreich zu gestalten.“
Eine Übersicht der Abstimmungsergebnisse sowie die Rede und Präsentation des Vorsitzenden der Geschäftsführung werden auf der Webseite der Gesellschaft (im Bereich „Investor Relations“, Rubrik: Hauptversammlung 2025) veröffentlicht.
Übernahmeangebot für Aktien der H&R GmbH & Co. KGaA
Bieterin:
H&R Holding GmbH
Am Sandtorkai 64
20457 Hamburg
Bundesrepublik Deutschland
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HR B 104450
Zielgesellschaft:
H&R GmbH & Co. KGaA
Neuenkirchener Straße 8
48499 Salzbergen
Bundesrepublik Deutschland
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HR B 210689
WKN: A2E4T7 / ISIN: DE000A2E4T77
Das Erwerbsangebot wird nicht auf die Erlangung von Kontrolle über die H&R KGaA ausgerichtet sein. Die Bieterin und der beherrschende Gesellschafter der Bieterin, Herr Nils Hansen, üben bereits heute Kontrolle i.S.v. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft aus, weil ihnen mehr als 30 % der Stimmrechte an der H&R KGaA zugerechnet werden.
Des Weiteren hat die Bieterin heute eine Einbringungsvereinbarung mit der Wilhelm Scholten Beteiligungen GmbH, der Ölfabrik Wilhelm Scholten GmbH und der SRS Schmierstoff Vertrieb GmbH abgeschlossen, die jeweils von Herrn Wilhelm Scholten kontrolliert werden und derzeit zusammen 6,06 % der Aktien an der H&R KGaA halten. Unter der Einbringungsvereinbarung hat die Bieterin einen Anspruch auf Einbringung der von den genannten Gesellschaften gehaltenen H&R-Aktien in ihre Tochtergesellschaft H&R Beteiligung GmbH. Die Einbringungsvereinbarung steht unter der aufschiebenden Bedingung des Vollzugs des Erwerbsangebots.
Das Erwerbsangebot wird einer Mindestannahmeschwelle von 85 % der ausstehenden H&R-Aktien unterliegen (einschließlich (i) 61,45 % der H&R-Aktien, die bereits von Herrn Nils Hansen gehalten bzw. ihm zugerechnet werden und (ii) 6,06 % der H&R-Aktien, die Herrn Wilhelm Scholten zugerechnet werden). Im Übrigen wird das Erwerbsangebot voraussichtlich keinen Bedingungen unterliegen.
Das beabsichtigte Erwerbsangebot würde voraussichtlich im dritten Quartal 2025 abgewickelt werden. Eine von der ordentlichen Hauptversammlung der H&R KGaA am 27. Mai 2025 zu beschließende Dividende für das Geschäftsjahr 2024 wird den Aktionären der Gesellschaft vor einer Abwicklung des Erwerbsangebots ausgeschüttet und verbleibt den Aktionären auch dann, wenn diese ihre H&R-Aktien in das Erwerbsangebot einlegen werden. Die beabsichtigte Gegenleistung in Höhe von EUR 5,00 verändert sich durch die Ausschüttung der Dividende nicht.
Die Angebotsunterlage (auf Deutsch und als eine unverbindliche englischsprachige Übersetzung), welche die detaillierten Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots enthält, sowie weitere damit im Zusammenhang stehende Informationen werden nach der Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) von der Bieterin auf ihrer Internetseite unter chem-offer.com veröffentlicht. Zusätzlich wird eine Hinweisbekanntmachung über die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger erfolgen.
Das Erwerbsangebot erfolgt zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen und Bedingungen, wobei sich die Bieterin vorbehält, in der Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der H&R GmbH & Co. KGaA. Die endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Erwerbsangebots sowie weitere das Erwerbsangebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die BaFin in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der H&R GmbH & Co. KGaA wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Erwerbsangebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Das Erwerbsangebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der US-Wertpapiergesetze veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Erwerbsangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
Die Bieterin behält sich vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen H&R-Aktien außerhalb des Angebots börslich oder außerbörslich direkt oder indirekt zu erwerben, wobei derartige Erwerbe oder Vereinbarungen zum Erwerb von H&R-Aktien im Einklang mit dem anwendbaren Recht durchgeführt werden. Soweit solche Erwerbe erfolgen sollten, wird dies im Internet in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht.
Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine Tatsachenbehauptungen und werden durch die Worte "beabsichtigen", "werden" und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Diese Aussagen geben die Absichten, Annahmen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder. Solche zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für deren zukünftige Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und in der Regel außerhalb der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Dokumenten oder Mitteilungen oder in der noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen nach Veröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage ändern werden.
Hamburg, den 16. Mai 2025
H&R Holding GmbH