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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Freitag, 9. Mai 2025

MFE-MEDIAFOREUROPE N.V.: Mindestpreis im freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot von MFE an die Aktionäre von ProSieben

PRESSEMITTEILUNG 

Am 26. März hat MFE-MEDIAFOREUROPE N.V. ("MFE") ihre Absicht bekanntgegeben, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zur Erhöhung ihrer Beteiligung an dem wesentlichen Unterhaltungsanbieter im deutschsprachigen Raum, der ProSiebenSat.1 Media SE ("ProSieben"), zu unterbreiten. In dieser Bekanntmachung hat MFE mitgeteilt, dass MFE erwarte, den ProSieben-Aktionären, die ihre Aktien andienen, eine Gegenleistung in Höhe des volumengewichteten Dreimonatsdurchschnittskurses der ProSieben-Aktie (wie von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) berechnet) anzubieten, was dem gesetzlichen Mindestpreis entspricht. 

Die BaFin hat MFE heute mitgeteilt, dass der volumengewichteten Dreimonatsdurchschnittskurs der ProSieben-Aktie bis einschließlich zum Stichtag (25. März 2025) EUR 5,74 beträgt, was dem gesetzlichen Mindestpreis entspricht. 

Auf dieser Grundlage beabsichtigt MFE, den Aktionären von ProSieben für jede ProSieben-Aktie, die im Rahmen des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (sobald es unterbreitet wird) angedient wird, eine gemischte Gegenleistung anzubieten, die aus EUR 4,47 in bar und 0,4 neu auszugebenden MFE A-Aktien besteht. 

Der Dreimonatsdurchschnittskurs (Schlusskurs) der MFE A-Aktie an der Mailänder Börse Euronext bis einschließlich zum Stichtag (25. März 2025) beträgt 3,18 EUR. Auf der Grundlage dieses Durchschnittswerts beträgt der Wert der beabsichtigten Aktienkomponente daher EUR 1,27 (EUR 3,18 EUR multipliziert mit 0,4 MFE A-Aktien). 

Angebotsunterlage und weitere Informationen 

Das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot wird auf der Grundlage einer von der BaFin zu genehmigenden Angebotsunterlage erfolgen. 

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage erfolgt nach Erhalt der Gestattung oder stillschweigende Gestattung durch die BaFin; zu diesem Zeitpunkt beginnt die erste Annahmefrist des Übernahmeangebots. 

Die Angebotsunterlage (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung), das Befreiungsdokument gemäß Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe f und Absatz 5 Buchstabe e der EU-Verordnung Nr. 2017/1129 über die Prospektpflicht (in Bezug auf das Angebot und die Zulassung zum Handel der neu auszugebenden MFE A-Aktien) und weitere Informationen zum Übernahmeangebot werden auf der folgenden Website veröffentlicht: https://www.mfemediaforeurope.com/en/governance/freiwilliges-offentlichesubernahmeangebot-an-die-aktionare-der-prosiebensat-1-media-se/ 

Amsterdam - Cologno Monzese, 2. April 2025

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, Übernahmeangebot, Squeeze-out angekündigt
  • alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Hauptversammlung am 11. Februar 2025, Eintragung wegen Anfechtungsklage gegen Squeeze-out-Beschluss verzögert
  • APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG
  • Beta Systems Software AG: Verschmelzung auf die SPARTA AG, Hauptversammlungen am 18. März (SPARTA) bzw. 20. März 2025 (Beta Systems)
  • Biotest AG: Delisting-Erwerbsangebot für Stamm- und Vorzugsaktien

  • CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot von CVC, Delisting-Angebot der Caesar BidCo GmbH (CVC)
  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, Folgt Squeeze-out?

  • DATAGOUP SE: öffentliches Erwerbsangebot durch KKR
  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Hauptversammlung am 23. Januar 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., erfolgreiches Übernahmeangebot
  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.)

  • GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG, ao. Hauptversammlung am 23. März 2025
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out

  • home24 SE: Squeeze-out zugunsten der RAS Beteiligungs GmbH (XXXLutz-Konzern) zu EUR 7,46 pro home24-Aktie, Eintragung am 4. März 2025 (Fristende: 4. Juni 2025)

  • InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH

  • Metro AG: Delisting-Erwerbsangebot der EP Global Commerce GmbH (Daniel Křetínský) in Höhe von EUR 5,33 je METRO-Aktie

  • New Work SE: Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE für EUR 105,65 je Aktie, Hauptversammlung voraussichtlich am 23. Juni 2025

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out
  • niiio finance group AG: Delisting

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS

  • Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft
  • SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG
  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft angekündigt

  • Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot
  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, außerordentliche Hauptversammlung am 9. April 2025

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.) angekündigt

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen)

  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Abfindung in Höhe von EUR 10,93 bzw. Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,47 brutto/EUR 0,40 netto, Hauptversammlungen am 25. April 2025
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Investmentgesellschaft Main Capital Partners angekündigt
  • Westag AG: Delisting-Erwerbsangebot der Broadview Industries AG
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Donnerstag, 8. Mai 2025

Mehr als fünf Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs

Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beiträge in Englisch, siehe: http://shareholders-germany.blogspot.com/) haben kürzlich die Schwelle von fünf Millionen Seitenaufrufe geknackt, was bei einem doch recht speziellen Thema erfreulich ist. Hinzu kommen Aufrufe der SpruchZ-Beiträge auf anderen Webseiten, wie etwa auf der LinkedIn-Gruppe "SpruchZ: Unternehmensbewertung & Spruchverfahren":
https://www.linkedin.com/groups/12704177/.

Caesar BidCo GmbH: Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: CompuGroup Medical SE & Co. KGaA; Bieter: Caesar BidCo GmbH

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB VON ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG)

Bieterin:
Caesar BidCo GmbH
c/o Willkie Farr & Gallagher LLP
An der Welle 4
60322 Frankfurt am Main Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 135553

Zielgesellschaft:

CompuGroup Medical SE & Co. KGaA
Maria Trost 21
56070 Koblenz
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter HRB 27430
ISIN: DE000A288904 (WKN: A28890)

Die Caesar BidCo GmbH ("Bieterin"), eine Holdinggesellschaft, die mittelbar von Fonds gehalten wird, welche von verbundenen Unternehmen von CVC Capital Partners plc beraten und verwaltet werden, hat heute beschlossen, den Aktionären der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA ("CGM") im Wege eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots ("Delisting-Angebot") anzubieten, sämtliche noch nicht unmittelbar von der Bieterin gehaltene auf den Namen lautende Stückaktien der CGM ("CGM-Aktien") zu erwerben. Die Bieterin beabsichtigt, eine Gegenleistung in bar in Höhe von EUR 22,00 je CGM-Aktie anzubieten. Das Delisting-Angebot wird keine Vollzugsbedingungen enthalten.

Die Bieterin hat mit der CGM am heutigen Tage eine Delisting-Vereinbarung abgeschlossen und unter üblichen Vorbehalten vereinbart, dass CGM noch vor Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Angebots den Widerruf der Zulassung der CGM-Aktien zum Handel im regulierten Markt mit zusätzlichen Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse beantragt sowie alle angemessenen Schritte und Maßnahmen unternimmt, um die Einbeziehung der CGM-Aktien in den Freiverkehr an den Wertpapierbörsen in Berlin (einschließlich des Teilbereichs Berlin Second Regulated Market), Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart sowie über Tradegate Exchange zu beenden.

Die Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere Informationen zum Delisting-Angebot werden im Internet unter www.practice-public-offer.com veröffentlicht und verfügbar sein.

Wichtige Hinweise:

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von CGM-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen des Delisting-Angebots sowie weitere das Delisting-Angebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gestattet hat. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen des Delisting-Angebots von den hier dargestellten Eckpunkten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Anlegern und Inhabern von CGM-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Delisting-Angebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, sobald sie veröffentlicht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Die Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Angaben zum Delisting-Angebot wird nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht neben weiteren Informationen im Internet unter www.practice-public-offer.com veröffentlicht.

Das Delisting-Angebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Börsengesetzes (BörsG), des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika ("Vereinigte Staaten") über grenzüberschreitende Delisting- und Übernahmeangebote durchgeführt. Das Delisting-Angebot wird nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend wurden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Genehmigungen oder Zulassungen für das Delisting-Angebot eingereicht, veranlasst oder erteilt. Anleger und Inhaber von CGM-Aktien können sich nicht darauf berufen, durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) geschützt zu sein. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen und gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Befreiungen wird kein Delisting-Angebot, weder direkt noch indirekt, in denjenigen Rechtsordnungen unterbreitet, in denen dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde. Diese Mitteilung darf weder ganz noch teilweise in einer Rechtsordnung veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in der das Delisting-Angebot nach dem jeweils geltenden nationalen Recht untersagt wäre.

Die Bieterin und/oder mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG und/oder deren Tochterunternehmen im Sinne des § 2 Abs. 6 WpÜG können während der Laufzeit des Delisting-Angebots CGM-Aktien in anderer Weise als gemäß dem Delisting-Angebot über die Börse oder außerbörslich erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen, sofern dies außerhalb der Vereinigten Staaten und im Einklang mit den anwendbaren deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere diejenigen des BörsG und des WpÜG, erfolgt und mit der Maßgabe, dass der Angebotspreis für das Delisting-Angebot dergestalt erhöht wird, dass dieser einer etwaig außerhalb des Delisting-Angebots gezahlten höheren Gegenleistung entspricht.

Das mit dieser Mitteilung bekanntgegebene Delisting-Angebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft, die zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen sowie in den Freiverkehr an den Wertpapierbörsen in Berlin (einschließlich des Teilbereichs Berlin Second Regulated Market), Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart sowie über Tradegate Exchange in den Handel einbezogen sind und unterliegt den Veröffentlichungspflichten und -vorschriften und der Veröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik Deutschland für börsennotierte Unternehmen gelten und sich in bestimmten wesentlichen Aspekten von denen in den Vereinigten Staaten und anderen Rechtsordnungen unterscheiden. Diese Mitteilung wurde nach deutscher Art und Praxis verfasst, um den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland zu entsprechen. Die an anderer Stelle, u. a. in der Angebotsunterlage, enthaltenen, sich auf die Bieterin und die CGM beziehenden Finanzkennzahlen werden in Übereinstimmung mit den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften und nicht in Übereinstimmung mit den in den Vereinigten Staaten allgemein anerkannten Bilanzierungsgrundsätzen erstellt; sie sind daher möglicherweise nicht mit Finanzkennzahlen vergleichbar, die sich auf US-amerikanische Unternehmen oder Unternehmen aus anderen Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland beziehen. Das Delisting-Angebot wird in den Vereinigten Staaten auf der Grundlage der so genannten grenzüberschreitenden Tier 2 Ausnahme von bestimmten Vorschriften des U.S. Securities Exchange Act von 1934 in seiner jeweils gültigen Fassung (der "Exchange Act") unterbreitet. Diese Ausnahme ermöglicht es dem Bieter, bestimmte materielle und verfahrensrechtliche Vorschriften des Exchange Act für Delisting- oder Übernahmeangebote dadurch zu erfüllen, dass er das Recht oder die Praxis seiner Heimatrechtsordnung befolgt, und befreit den Bieter von der Einhaltung bestimmter anderer Vorschriften des Exchange Act. Aktionäre aus den Vereinigten Staaten werden darauf hingewiesen, dass die CGM nicht an einer US-amerikanischen Wertpapierbörse gelistet ist, nicht den regelmäßigen Anforderungen des US-Börsengesetzes unterliegt und auch keine Berichte bei der US-Börsenaufsichtsbehörde einreicht bzw. einreichen muss.

CGM-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in den Vereinigten Staaten, sollten beachten, dass sich das Delisting-Angebot auf Wertpapiere einer Gesellschaft bezieht, die ein ausländischer privater Emittent (foreign private issuer) im Sinne des Securities Exchange Act der Vereinigten Staaten von 1934 in seiner aktuellen Fassung (der “Exchange Act”) ist und deren Aktien nicht gemäß Section 12 des Exchange Act registriert sind. Das Delisting-Angebot erfolgt in den Vereinigten Staaten auf Grundlage der sogenannten grenzüberschreitenden Tier-2-Ausnahme von bestimmten Anforderungen des Exchange Act und unterliegt grundsätzlich den Offenlegungs- und sonstigen Vorschriften und Verfahren in der Bundesrepublik Deutschland, die sich von den Vorschriften und Verfahren in den Vereinigten Staaten unterscheiden. Soweit das Delisting-Angebot den US-Wertpapiergesetzen unterliegt, finden diese Gesetze ausschließlich auf CGM-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten Anwendung, und es stehen keiner anderen Person Ansprüche aus diesen Gesetzen zu.

Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des geplanten Delisting-Angebots mit der Bieterin geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Für Aktionäre aus den Vereinigten Staaten (oder aus anderen Rechtsordnungen als Deutschland) kann es schwierig sein, Rechte und Ansprüche, die sich im Zusammenhang mit dem Delisting-Angebot ergeben, nach den Vorschriften des US-Wertpapiergesetzes (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) durchzusetzen, da die Bieterin und die CGM sich außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) befinden, und ihre jeweiligen Führungskräfte und Organmitglieder ihren Wohnsitz außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) haben. Es könnte unmöglich sein, ein Nicht-US-Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Organmitglieder vor einem Nicht-US-Gericht aufgrund von Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu verklagen. Es ist möglicherweise auch unmöglich, ein Nicht-US-Unternehmen oder seine Tochterunternehmen zu zwingen, sich dem Urteil eines US-amerikanischen Gerichts zu unterwerfen.

Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine Tatsachenbehauptungen und werden durch die Worte "beabsichtigen", "werden" und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. (...)

Frankfurt am Main, 8. Mai 2025

Caesar BidCo GmbH

CompuGroup Medical SE & Co. KGaA: CompuGroup Medical und CVC planen Delisting – öffentliches Delisting-Erwerbsangebot durch CVC angekündigt

Corporate News

- CVC plant vereinbarungsgemäß öffentliches Delisting-Erwerbsangebot in Höhe von 22,00 Euro in bar pro Aktie abzugeben

- Geschäftsführende Direktoren, Aufsichtsrat und Verwaltungsrat von CompuGroup Medical begrüßen das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot

- CGM-Aktionäre erhalten durch das Angebot die Möglichkeit, Aktien vor der Einstellung der Börsennotierung liquiditätsunabhängig zu veräußern

- Rückzug von der Börse ermöglicht stärkeren Fokus auf die Umsetzung der langfristigen Innovations- und Wachstumsstrategie von CompuGroup Medical

- Nach Vollzug des öffentlichen Erwerbsangebots am 2. Mai 2025 hält CVC 24,27 % des Grundkapitals und der Stimmrechte von CompuGroup Medical

Koblenz – Die CompuGroup Medical SE & Co. KGaA („CGM“ oder „CompuGroup Medical“), ein weltweit führender Anbieter von E-Health-Lösungen, und CVC Capital Partners (CVC) starten den Prozess für das vereinbarte Delisting der CGM. Beide Parteien sind überzeugt, dass sich die langfristige Investitions- und Wachstumsstrategie von CGM nach Rückzug von der Börse effektiver umsetzen lässt. Gemeinsam wollen CompuGroup Medical und CVC Innovationen im Gesundheitswesen vorantreiben, von denen Patientinnen und Patienten sowie Gesundheitsdienstleister weltweit profitieren. Das erklärte gemeinsame Ziel ist, medizinischen Fachkräften mit modernsten Software-Produkten und einem exzellenten Kundensupport zuverlässige Unterstützung zu bieten.

Prof. (apl.) Dr. med. Daniel Gotthardt, Chief Executive Officer von CompuGroup Medical, sagte: „Mit der strategischen Partnerschaft stärken wir die Position von CompuGroup Medical als eines der führenden E-Health-Unternehmen. Gemeinsam mit CVC können wir gezielt in langfristiges Wachstum und Innovationen investieren. Ein erfolgreiches Delisting wird für CompuGroup Medical eine langfristige strategische Perspektive unabhängig von den kurzfristigen Erwartungen des Kapitalmarkts ermöglichen. Für uns stehen innovative Lösungen für unsere Kundinnen und Kunden im Fokus: Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Apotheker, Gesundheitsprofis, Versicherungen und Pharmaunternehmen, zum Wohle der Patienten.“

Dr. Daniel Pindur, Managing Partner bei CVC, erklärte: „Die dynamischen Veränderungen im Gesundheitswesen erfordern strategische und vor allem langfristige Investitionen. Nach dem Delisting können wir uns gemeinsam mit der Gründerfamilie Gotthardt voll auf Investitionen und die Weiterentwicklung der Produkte fokussieren.“ Can Toygar, Partner bei CVC, ergänzte: „Für die Aktionäre von CGM bietet das öffentliche Delisting-Angebot die Gelegenheit, ihre Anteile jetzt zu einem attraktiven Preis zu veräußern - nach dem Delisting wird das deutlich schwieriger.“

Der Rückzug vom regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse setzt ein vorheriges öffentliches Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der CompuGroup Medical voraus. Die Caesar BidCo GmbH, eine Holdinggesellschaft im Besitz von Investmentfonds, die von CVC beraten und verwaltet werden, wird gemäß der heute mit CGM abgeschlossenen Vereinbarung ein solches Angebot mit einem Barangebotspreis in Höhe von 22,00 Euro je CGM-Aktie abgeben, vorbehaltlich der Ermittlung des gesetzlichen Mindestpreises. Diese Gegenleistung entspricht dem Angebotspreis des vorangegangenen öffentlichen Übernahmeangebots, das im Dezember 2024 veröffentlicht und am 2. Mai 2025 vollzogen worden ist.

Das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot bietet den Aktionären von CompuGroup Medical die Möglichkeit, ihre Aktien vor der Einstellung der Börsennotierung liquiditätsunabhängig zu einem Preis von 22,00 Euro je Aktie zu veräußern. Für Aktionäre, die investiert bleiben, besteht nach einem erfolgreichen Delisting-Prozess das Risiko, ihre Aktien nicht mehr im bisher gewohnten Umfang handeln zu können. Die gesetzlichen Regelungen zur Finanzberichterstattung sehen zudem einen deutlich geringeren Umfang an offenzulegenden Informationen vor.

Die Geschäftsführenden Direktoren, der Aufsichtsrat und der Verwaltungsrat von CompuGroup Medical begrüßen das Angebot. Vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage beabsichtigen CompuGroup Medical Management SE und der Aufsichtsrat, den Aktionären die Annahme des Angebots zu empfehlen. Sie werden nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bieterin eine begründete Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG vorlegen.

Die Aktionäre um die Gründerfamilie Gotthardt, die etwa 50,12 % aller Aktien und Stimmrechte von CGM kontrollieren, und CVC, die über die Bieterin etwa 24,27 % des Grundkapitals und der Stimmrechte von CGM halten, bilden eine starke Partnerschaft. Im Zuge des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots werden die Aktionäre um die Gründerfamilie Gotthardt keine ihrer gehaltenen Aktien veräußern.

Bereits am 9. Dezember 2024 haben CGM und CVC ihre strategische Partnerschaft und Pläne für ein anschließendes Delisting von CGM angekündigt. CVC hat in diesem Zusammenhang ein öffentliches Übernahmeangebot an alle CGM-Aktionäre veröffentlicht. Am 17. April wurde der Erhalt der finalen regulatorischen Freigabe für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot durch die Bieterin bekanntgegeben. Die strategische Partnerschaft zwischen CVC und CGM ist mit Vollzug des Angebots am 2. Mai offiziell in Kraft getreten. Allen Aktionären von CompuGroup Medical, die ihre Aktien im Rahmen des Übernahmeangebots angedient hatten, wurde der Angebotspreis von 22,00 Euro je Aktie ausgezahlt.

Das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot wird voraussichtlich noch im Mai 2025 veröffentlicht werden und die Annahmefrist wird voraussichtlich ebenfalls noch im Mai 2025 beginnen. Der Abschluss des Delistings wird voraussichtlich noch im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2025 erwartet, jedenfalls aber vor der für den 1. August 2025 angesetzten ordentlichen Hauptversammlung der CGM. Gemäß den Vorgaben des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) werden die Angebotsunterlage und weitere Informationen zum öffentlichen Übernahmeangebot von CVC nach Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf der folgenden Website abrufbar sein: www.practice-public-offer.com. Es wird keine weitere Annahmefrist geben. Das Delisting-Erwerbsangebot wird keinen Vollzugsbedingungen unterliegen.

Über CompuGroup Medical SE & Co. KGaA


CompuGroup Medical ist eines der führenden E-Health Unternehmen weltweit und erwirtschaftete im Jahr 2024 einen Jahresumsatz von 1,15 Mrd. Euro. Die Softwareprodukte des Unternehmens zur Unterstützung aller ärztlichen und organisatorischen Tätigkeiten in Arztpraxen, Apotheken, Laboren, Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen, die Informationsdienstleistungen für alle Beteiligten im Gesundheitswesen und die webbasierten persönlichen Gesundheitsakten dienen einem sichereren und effizienteren Gesundheitswesen. Grundlage der CompuGroup Medical-Leistungen ist die einzigartige Kundenbasis, darunter Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, weitere Gesundheitsprofis in ambulanten und stationären Einrichtungen sowie Versicherungs- und Pharma-Unternehmen. CompuGroup Medical unterhält eigene Standorte in 19 Ländern und vertreibt Produkte in 60 Ländern weltweit. Mehr als 8.700 hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für nachhaltige Lösungen bei ständig wachsenden Anforderungen im Gesundheitswesen.

Über CVC Capital Partners

CVC verfügt als führender weltweit tätiger Private-Markets-Manager über ein Netzwerk von 30 Standorten im EMEA-Raum, Nord- und Südamerika sowie Asien mit einem verwalteten Vermögen von derzeit rund 200 Mrd. Euro. CVC verfügt über sieben komplementäre Strategien in den Bereichen Private Equity, Secondaries, Credit und Infrastructure, für die das Unternehmen Kapitalzusagen von weltweit führenden Pensionsfonds und institutionellen Investoren in Höhe von rund 260 Mrd. Euro erhalten hat. Die im Rahmen der CVC-Private-Equity-Strategie verwalteten oder beratenen Fonds sind weltweit in rund 140 Unternehmen investiert, die einen Gesamtumsatz von über 168 Mrd. Euro erzielen und mehr als 600.000 Mitarbeitende beschäftigen. Im deutschsprachigen Raum ist CVC seit über 30 Jahren eine feste Größe und betreibt erfolgreiche Partnerschaften mit gründer- und familiengeführten Unternehmen, darunter Douglas, Europas führender Omnichannel-Anbieter für Premium-Beauty, sowie bis vor Kurzem DKV Mobility, ein führender Dienstleister für internationale Mobilität, und Messer Industries, ein global führender Spezialist für Industriegase.

Wichtige Hinweise:

Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA (die "CGM-Aktien") dar. Die endgültigen Bedingungen des Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere das Delisting-Erwerbsangebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gestattet hat. Caesar BidCo GmbH (die "Bieterin") behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen des Delisting-Erwerbsangebots von den hier dargestellten Eckpunkten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Anlegern und Inhabern von CGM-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Delisting-Erwerbsangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, sobald sie veröffentlicht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Die Angebotsunterlage für das Delisting-Erwerbsangebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Angaben zum Delisting-Erwerbsangebot wird nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht neben weiteren Informationen im Internet unter www.practice-public-offer.com veröffentlicht.



Das Delisting-Erwerbsangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), des Börsengesetzes (BörsG) und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika ("Vereinigte Staaten") über grenzüberschreitende Delisting-Erwerbsangebote durchgeführt. (...)

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Actris AG abgeschlossen: Es bleibt bei der erstinstanzlichen Erhöhung der Barabfindung (+ 22,7 %)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Actris AG (Umfirmierung der ehemaligen Henninger Bräu AG und Konzentration auf das Immobiliengeschäft) hatte das LG Mannheim im Jahr 2022 die angemessene Abfindung auf EUR 5,08 festgesetzt (+ 22,7 % im Vergleich zur angebotenen Barabfindung in Höhe von von lediglich EUR 4,14): https://spruchverfahren.blogspot.com/2022/11/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_56.html

Die von mehreren Antragstellern gegen diese erstinstanzliche Entscheidung eingelegten Beschwerden hat das OLG Karlsruhe nunmehr mit Beschluss vom 8. Mai 2025 zurückgewiesen. Es bleibt damit bei der erstinstanzlich ausgeurteilten Erhöhung der Barabfindung.

Das OLG hält den durchschnittlichen (deutlich höheren) Börsenkurs für nicht maßgeblich. Unter Heranziehung der Kriterien des § 5 Abs. 4 WpÜG-AngebotsVO sei nämlich von einer Marktenge auszugehen (S. 22). In dem 3-Monats-Zeitraum vor Ankündigung des Squeeze-outs (Referenzzeitraum) sei nur an 10 von 62 Handelstagen tatsächlich gehandelt worden. Dabei seien Kurssprünge festzustellen. Aus den Geldkursen lasse sich der Verkehrswert der Aktie nicht abzuleiten. Der durchschnittliche volumengewichtete Geldkurs (EUR 7,21) bzw. der volumen- und zeitgewichtete Geldkurs (EUR 7,24) weiche nicht unerheblich von dem durchschnittlichen umsatzgewichteten Börsenkurs im Referenzzeitraum (EUR 8,20) ab.

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8. Mai 2025, Az. 12 W 21/23
LG Mannheim, Beschluss vom 13. Oktober 2022, Az. 23 AktE 25/10
Vogel u.a. ./. ACTRIS Beteiligungs GmbH & Co. KG
82 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Wolfgang Fleck, 68165 Mannheim
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, ACTRIS Beteiligungs GmbH & Co. KG: Rechtsanwälte Prof. Dr. Rittershaus & Koll., Mannheim

Delisting-Erwerbsangebot für Stamm- und Vorzugsaktien der Biotest AG

Die zum Grifols-Konzern gehörende Grifols Biotest Holdings GmbH hat den Aktionären der Biotest AG wie angekündigt und in einer Delisting-Vereinbarung festgehalten ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot gegen Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von EUR 43,00 je Stammaktie der Biotest AG und EUR 30,00 je Vorzugsaktie unterbreitet. Die Annahmefrist begann am 6. Mai 2025 und wird am 6. Juni 2025 enden.

Zu der Angebotsunterlage der Grifols Biotest Holdings GmbH vom 7. Mai 2025 auf der Webseite der BaFin: https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Angebotsunterlage/Biotest_2025.html

Nach der Ad-hoc-Mitteilung vom 31. März 2025 hält Grifols bereits 97,14 % der Stammaktien und 46,22 % der Vorzugsaktien der Biotest AG. 

OTRS AG: Squeeze-Out Verlangen übermittelt

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN, VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN EINER GERICHTSBARKEIT, IN DER EINE SOLCHE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG RECHTSWIDRIG WÄRE.

Oberursel (Taunus), 8. Mai 2025:

Die OTRS AG ("Gesellschaft") (ISIN DE00A0S9R37, WKN A0S9R3) gibt bekannt, dass die Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, der Gesellschaft mitgeteilt hat, dass sie 99,2 % am Grundkapital der Gesellschaft hält. Vor diesem Hintergrund hat die Optimus BidCo AG heute dem Vorstand der Gesellschaft ein Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt, wonach die Hauptversammlung der Gesellschaft über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Optimus Bidco AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen soll (sog. aktienrechtlicher Squeeze-Out). Die Optimus BidCo AG wird die Höhe der angemessenen Barabfindung dem Vorstand der Gesellschaft nach Abschluss der erforderlichen Bewertungen gesondert mitteilen.

Die Gesellschaft wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über den Termin der Hauptversammlung, in der ein entsprechender Übertragungsbeschluss gefasst werden soll, informieren. Der Squeeze-Out wird erst nach Zustimmung der Hauptversammlung der Gesellschaft und Eintragung in das Handelsregister wirksam.

Spruchverfahren zum Beherrschungsvertrag mit der HolidayCheck Group AG nunmehr vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungsvertrag der Burda Digital SE mit der HolidayCheck Group AG, München, als beherrschter Gesellschaft hatte das LG München I mit Beschluss vom 28. Februar 2025 die Anträge auf Festsetzung einer höheren Barabfindung und eines höheren Ausgleichs zurückgewiesen.

Mehrere Antragsteller hatten gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden einlegen. Da es sich um ein Spruchverfahren nach der neuen Rechtslage handelt (Abschaffung des Abhilfeverfahrens, d.h. keine Abhilfeentscheidung durch das Landgericht) geht es unmittelbar vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht als Beschwerdegericht weiter.

Das Bayerischen Obersten Landesgericht hat mit Verfügung vom 7. Mai 2025 folgenden Zeitplan vorgelegt: Die Beschwerden können (ergänzend) bis zum 2. Juli 2025 begründet werden. Darauf kann die Beschwerdegegnerin, die Burda Digital SE, bis zum 2. Oktober 2025 erwidern. Sodann kann der gemeinsame Vertreter bis zum 2. Januar 2026 Stellung nehmen.

BayObLG, Az. 101 W 33/25 e
LG München I, Beschluss vom 28. Februar 2025, Az. 5 HK O 8475/23
Weber, M. u.a. ./. Burda Digital SE
47 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Burda Digital SE:
Rechtsanwälte Gibson, Dunn & Crutcher LLP, München

SNP Schneider-Neureither & Partner SE: SNP startet nach zwei Rekordjahren mit dem besten Q1 der Firmengeschichte ins Jahr 2025

Corporate News

- Auftragseingang stieg um 25 % auf 75,4 Mio. € (Q1 2024: 60,5 Mio. €)

- Konzernumsatz legte deutlich um 23 % auf 66,5 Mio. € zu (Q1 2024: 54,0 Mio. €)

- Starker Anstieg des EBIT um 97 % auf 7,9 Mio. € (Q1 2024: 4,0 Mio. €), EBIT-Marge kletterte auf 11,9 % (Q1 2024: 7,4 %)

- Ausblick 2025 bestätigt: Umsatzwachstum auf 270 bis 280 Mio. € und Steigerung des EBIT auf 30 bis 34 Mio. € erwartet

Heidelberg, 8. Mai 2025 – Die SNP Schneider-Neureither & Partner SE, ein weltweit führender Anbieter von Software für digitale Transformation, automatisierte Datenmigration und Datenmanagement im SAP-Umfeld, ist mit dynamischen Unternehmenswachstum ins Jahr 2025 gestartet. Erneut trieben höhere Umsätze im Partnergeschäft sowie gesteigerte Softwareverkäufe die Entwicklung von SNP. Der Umsatz legte um 23 % auf 66,5 Mio. € zu und das EBIT verbesserte sich überproportional um 97 % auf 7,9 Mio. €. Die EBIT-Marge verbesserte sich entsprechend um 4,5 Prozentpunkte auf 11,9 %. Der Auftragseingang wuchs insbesondere durch das starke Geschäft in Nordamerika um 25 % auf 75,4 Mio. €.

Jens Amail, CEO von SNP, kommentiert: „Es ist uns erneut gelungen, nach einem wachstumsstarken Vorjahr erfolgreich in ein neues Jahr zu starten – mit Rekordwerten bei allen maßgeblichen finanziellen Kennzahlen. Dank des anhaltenden Vertrauens unserer Kunden und Partner und des Fokus unseres SNP-Teams auf deren Erfolg konnten wir unseren Wachstumskurs weiter fortsetzen. Parallel zahlen sich unsere strategischen Initiativen erkennbar aus – der Fokus auf Innovation basierend auf unserer neuen Softwareplattform Kyano, der Eintritt in neue Märkte wie beispielsweise Frankreich sowie eine Vielzahl an Maßnahmen zur Steigerung der Profitabilität. Der erfolgreiche Jahresauftakt und das anhaltend starke Marktmomentum geben uns den Rückenwind für weiteres Wachstum im Jahr 2025 und darüber hinaus.“

Das Servicegeschäft verzeichnete ein Plus beim Auftragseingang von 20 % auf 52,2 Mio.€ und ein Umsatzplus von 17 % auf 43,7 Mio. €. Das Softwaregeschäft wuchs überproportional mit einem Anstieg des Auftragseingangs um 35 % auf 23,1 Mio. € bei einem um 36 % gestiegenen Umsatz auf 22,9 Mio. €. Der Anteil der Softwareumsätze stieg somit weiter auf 34 % (Q1 2024: 31 %).

Andreas Röderer, CFO von SNP, kommentiert: „Die finanzielle Basis von SNP ist so gut wie noch nie in der Unternehmensgeschichte. Insbesondere die hervorragende Entwicklung des operativen Cashflows gibt uns den notwendigen Spielraum für die Weiterentwicklung des Unternehmens aus einer Position der Stärke. Die hohe Nachfrage nach S/4HANA- und RISE with SAP Projekten und den SNP-Softwarelösungen wird unser Geschäft auch zukünftig weiter tragen.“

Ausgewählte aktuelle Highlights:

IBM und SNP arbeiten gemeinsam an der Einführung der IBM Transformation Suite for SAP Applications: Erweiterung der erfolgreichen Entwicklungspartnerschaft zwischen IBM und SNP – neue IBM Transformation Suite for SAP Applications ermöglicht schnelle und sichere Bereitstellung von RISE with SAP auf IBM Power Virtual Server. SNP-Plattform Kyano vollständig in die Suite integriert, um die Migration von Workloads in die Cloud zu optimieren.

Übernahme durch Carlyle abgeschlossen: SNP schloss eine strategische Partnerschaft mit der globalen Investmentgesellschaft Carlyle ab, die das langfristige Wachstum von SNP unterstützt. Im Rahmen dessen übernahm Carlyle eine qualifizierte Mehrheit.

Transformation World 2025 am 25. & 26. Juni 2025 in Heidelberg, Germany: Werden Sie Teil unseres zweitägigen Events und erhalten Sie Einblicke aus der Praxis von IT-Profis, um zu erfahren, wie Sie Ihre Datenlandschaft zukunftssicher gestalten. Treffen Sie Experten von ABB, BMW, PepsiCo, TE Connectivity oder TotalEnergies und erweitern Sie Ihr Netzwerk in einer großartigen Atmosphäre. Wir freuen uns auf Sie! Die Anmeldung ist kostenlos.

Ausblick 2025

SNP geht für das Geschäftsjahr 2025 weiterhin von einer positiven Geschäftsentwicklung bei unverändert positiver Branchenentwicklung und einer starken Marktposition aus. Darauf basierend erwartet das Unternehmen ein Umsatzwachstum auf 270 Mio. € bis 280 Mio. € (Umsatz 2024: 254,8 Mio. €). Gleichzeitig soll das operative Ergebnis (EBIT) in einer Spanne zwischen 30 Mio. € und 34 Mio. € (EBIT 2024: 28,6 Mio. €) liegen. Unverändert wird für den Auftragseingang eine Book-to-Bill-Ratio (Auftragseingang/Umsatzerlöse) größer als eins erwartet.

Der ausführlichere Zwischenmitteilung zum ersten Quartal 2025 kann auf unserer Website unter https://investor-relations.snpgroup.com/de/publikationen/ abgerufen werden.

Investoren- und Analysten-Call

Der Investoren- und Analysten-Call findet am 8. Mai 2025 um 14 Uhr MEZ statt. Interessierte Investoren und Analysten können sich über folgenden Link registrieren: https://www.appairtime.com/event/18296221-2ba0-40b6-b620-95de6ee0378c.

Eine Aufzeichnung der Telefonkonferenz wird wie üblich einen Tag später auf der Website von SNP unter https://investor-relations.snpgroup.com/de/publikationen/ zur Verfügung gestellt.

Über SNP

SNP (Ticker: SHF.DE) ist mit seiner weltweit führenden Technologieplattform Kyano ein zuverlässiger Partner für Unternehmen, die bei Transformationsvorhaben und für mehr Geschäftsagilität auf wegweisende datengestützte Funktionalitäten setzen. Kyano integriert alle technischen Möglichkeiten und Partnerfunktionalitäten für eine softwarebasierte ganzheitliche Datenmigration und das Datenmanagement. In Kombination mit dem BLUEFIELD-Ansatz setzt Kyano einen weltweiten Industriestandard für die schnelle und sichere Reorganisation und Modernisierung von SAP-zentrierten IT-Landschaften bei gleichzeitiger Nutzung datengesteuerter Innovationen.

Weltweit vertrauen über 3.000 Kunden aller Branchen und Größen auf SNP, unter ihnen 20 der DAX 40 und mehr als 100 der Fortune 500 Unternehmen. Die SNP-Gruppe beschäftigt weltweit rund 1.600 Mitarbeitende an 35 Standorten in 20 Ländern. Das Unternehmen mit Stammsitz in Heidelberg erzielte im Geschäftsjahr 2024 einen Umsatz von 254,8 Mio. EUR.

Weitere Informationen unter www.snpgroup.com

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Anmerkung der Redaktion: 

Kürzlich ist eine Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der SNP mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft angekündigt worden.

Union Investment nimmt Corporate Governance im DAX und MDAX unter die Lupe

Mitteilung der Union Invest

- Unternehmen sollen Ranking nicht als Kritik, sondern als Ansporn verstehen

- Union Investment will nachhaltige Transformation aktiv begleiten

- Notenschnitt von 2,8 im DAX und 3,6 im MDAX

- Verbesserungsbedarf bei Ämterhäufung, Unabhängigkeit und Diversität


Frankfurt am Main, 8. Mai 2025 – Gute Unternehmensführung (Corporate Governance) ist entscheidend für nachhaltigen Unternehmenserfolg. Deshalb hat Union Investment mit dem Stimmrechtsberater IVOX Glass Lewis ein Corporate-Governance-Ranking entwickelt, das jetzt zum siebten Mal für den DAX und zum fünften Mal für den MDAX vorliegt. „Das Ranking möchte für die Wichtigkeit des Themas sensibilisieren und Defizite offenlegen“, sagt Carola Schroeder, die das Portfoliomanagement von Union Investment leitet. „Die Unternehmen sollen das Ranking nicht als Kritik, sondern als Ansporn verstehen. Dann wird der Kapitalmarkt zum Motor für gute Unternehmensführung, wovon Unternehmen und Aktionäre gleichermaßen profitieren“, erläutert Schroeder. Sie plädiert dafür, das Thema Corporate Governance nicht isoliert zu betrachten, sondern in einem breiteren ESG-Kontext zu sehen: „Nachhaltigkeit ist fundamental geworden. Wir wollen als Treuhänder die Transformation der Unternehmen zu mehr Nachhaltigkeit aktiv begleiten.“

Der Notenschnitt liegt im DAX bei 2,8 (Vorjahr: 2,7) und im MDAX bei 3,6 (Vorjahr: 3,3) und hat sich damit im Vergleich zur letzten Erhebung des Rankings verschlechtert. „Wir haben das Ranking überarbeitet und die Latte bei den Anforderungen höher gelegt“, ordnet Vanda Rothacker, Senior ESG-Strategin mit Schwerpunkt Corporate Governance bei Union Investment, die Ergebnisse ein. „Wir konzentrieren uns auf Kriterien, bei denen wir noch Verbesserungspotenzial sehen. Bei Aufsichtsratszusammensetzung, Vorstandsvergütung und dem Frauenanteil im Topmanagement schauen wir noch genauer hin“, sagt Rothacker. „Dauerbrenner im Blick auf Governance-Defizite bleiben leider die Themen Unabhängigkeit und Ämterhäufung.“

Spitzenreiter im DAX mit Note 2 ist Infineon, Schlusslichter sind die Porsche AG mit Note 5+ sowie die Porsche Automobil Holding SE mit Note 5. Im MDAX führt TAG Immobilien das Feld mit Note 2- an, während hier gleich acht Unternehmen die für eine ausreichende Leistung nötige Mindestpunktzahl von 50 Punkten nicht erreichen: Bechtle, Rational, United Internet, Auto1 Group, Hypoport, Nemetschek, CTS Eventim und Traton. Mit Blick auf die großen Notenunterschiede im MDAX bemängelt Rothacker: „Wenn man im Ranking weiter nach unten schaut, wird es düster. Hier haben die Unternehmen noch sehr viele Hausaufgaben zu machen.“

Das Ranking basiert auf 80 bewerteten Fragen zu sieben Themenfeldern, die für Union Investment bei der Bewertung der Corporate Governance von Unternehmen relevant sind: 1. Kapital, 2. Vorstand, 3. Aufsichtsrat, 4. Vorstandsvergütung, 5. Aufsichtsratsvergütung, 6. Abschlussprüfung und 7. Transparenz und Aktionärsrechte.

Die erhobenen Datenpunkte werden auf einer Bewertungsskala von 0 bis 3 gewichtet. Maximal können 100 Punkte erreicht werden. Die Gesamtpunktzahl wird in ein Schulnotensystem übersetzt: Für eine ausreichende Leistung (Note 4) müssen mindestens 50 Punkte erreicht werden. Das Ranking ist im Sinne bestmöglicher Objektivität und Vergleichbarkeit rein quantitativ angelegt und beruht auf breiter Datengrundlage. Bewertungsbasis bei allen Unternehmen sind die öffentlich verfügbaren Daten per Januar 2025.

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Zusatzmaterial zur Meldung:

Datei: Studie Corporate Governance 2025

New Work SE: Burda Digital SE übermittelt konkretisiertes Squeeze-out-Verlangen und legt Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der New Work SE auf EUR 105,65 fest

Corporate News

Hamburg, 8. Mai 2025

Die Burda Digital SE hat dem Vorstand der New Work SE („Gesellschaft“) am 7. Mai 2025 ein konkretisiertes Verlangen gerichtet auf die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Burda Digital SE als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG (aktienrechtlicher Squeeze-out) übermittelt.

In diesem Zusammenhang hat die Burda Digital SE dem Vorstand der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie circa 97,07 % des Grundkapitals der Gesellschaft hält und die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf sie auf EUR 105,65 je auf den Namen lautender Stückaktie der Gesellschaft festgelegt hat. Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer hat am 7. Mai 2025 die Angemessenheit der von der Burda Digital SE festgelegten Barabfindung bestätigt.

Die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Burda Digital SE als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer Barabfindung von EUR 105,65 je auf den Namen lautender Stückaktie der Gesellschaft soll in der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft beschlossen werden, die voraussichtlich am 23. Juni 2025 stattfinden wird.

Der aktienrechtliche Squeeze-out wird erst mit der Eintragung des zustimmenden Beschlusses der Hauptversammlung der Gesellschaft im Handelsregister wirksam. 

Mittwoch, 7. Mai 2025

Verve Group SE gibt Uplisting in Geregelten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse bekannt und veröffentlicht Börsenzulassungsprospekt

Die Übersetzung wird nur zur besseren Orientierung bereitgestellt. Im Falle von Abweichungen ist die englische Version maßgeblich.

Pressemitteilung, Stockholm, 7. Mai 2025

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN ODER AN DIE VEREINIGTEN STAATEN (EINSCHLIESSLICH DES DISTRICT OF COLUMBIA), AUSTRALIEN, WEISSRUSSLAND, KANADA, HONGKONG, JAPAN, NEUSEELAND, RUSSLAND, SCHWEIZ, SINGAPUR, SÜDAFRIKA, SÜDKOREA ODER JEDE ANDERE JURISDIKTION, IN DER EINE SOLCHE FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG DIESER PRESSEMITTEILUNG NICHT DEN GELTENDEN GESETZEN UND VERORDNUNGEN ENTSPRECHEN ODER EINE REGISTRIERUNG ODER ANDERE MASSNAHMEN ERFORDERN WÜRDE. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN INFORMATIONEN AM ENDE DER PRESSEMITTEILUNG.

- Uplisting in den General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse wird nach heute erfolgter Veröffentlichung des Börsenzulassungsprospekts voraussichtlich in den nächsten Tagen erfolgen – neuer Ticker für die Frankfurter Wertpapierbörse wird "VRV" sein

- Die Gesellschaft erwartet, dass der Wechsel in den geregelten Markt den Zugang zu potenziellen Investoren erweitert, die Liquidität der Aktie erhöht und möglicherweise auch zur Aufnahme in Small- und Mid-Cap-Indizes führt

- Die Zulassung zum Geregelten Markt bietet auch den rechtlichen Rahmen für Kapitalmarktinstrumente wie beispielsweise Aktienrückkäufe und bekräftigt das Comittment von Verve zu Transparenz

- Von Gesellschaft erstellter Börsenzulassungsprospekt, inklusive Unternehmensprofil, Risikofaktoren sowie aktualisierten Informationen zur Kapitalisierung und Nettoverschuldung, wurde von der schwedischen Finanzaufsichtsbehörde gebilligt und auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht


Die Verve Group SE (ISIN: SE0018538068) (die ''Gesellschaft'' oder "Verve") hat am 07. Mai 2025 bei der Deutschen Börse AG, dem Betreiber der Frankfurter Wertpapierbörse, einen Antrag auf Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im EU-geregelten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse gestellt. Die Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel erfolgt durch einen Listing-Transfer vom Scale-Segment der Frankfurter Wertpapierbörse (der ''Listing-Transfer'') in den Geregelten Markt. Die Gesellschaft hat im Zusammenhang mit dem Listing-Transfer einen Börsenzulassungsprospekt erstellt, der heute von der Schwedischen Finanzaufsichtsbehörde (Sw. Finansinspektionen, die "SFSA"), der mit Blick auf den Sitz der Gesellschaft in Schweden zuständigen nationalen Behörde, gebilligt wurde. Der Prospekt wurde auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht (der "Prospekt") und durch die Notifizierung der Prospektbilligung an die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auch für Deutschland grenzübergreifend zugelassen. Der Prospekt enthält auf der Grundlage der aufsichtsrechtlichen Anforderungen relevante Informationen wie die Beschreibung der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft, Risikofaktoren sowie aktualisierte Finanzinformationen in Bezug auf Kapitalisierung und Nettoverschuldung zum 31. März 2025. Der erste Handelstag im EU-geregelten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 12. Mai 2025 beginnen.

"Wir freuen uns, unser Uplisting in Frankfurt anzukündigen, was einen wichtigen Schritt für uns auf unserem Weg als börsennotierte Gesellschaft darstellt und zusätzliche Chancen für die Gesellschaft und ihre Aktionäre eröffnet. Mit diesem Schritt wollen wir Investoren ansprechen, die nicht in nicht-regulierte Märkte investieren können, das Handelsvolumen der Aktien erhöhen und die Möglichkeit der Aufnahme in Indizes und ETFs eröffnen. Die Kombination aus der Notierung in Euro – wodurch Währungsrisiken reduziert werden – und der regulatorischen Aufsicht durch eine Notierung im geregelten Markt in Frankfurt bietet eine ideale Plattform, um unsere Investorenbasis zu stärken, die Beziehungen zu institutionellen Anlegern zu vertiefen und unser internationales Profil weiter zu schärfen.", kommentiert Remco Westermann, CEO der Verve Group SE.

Hintergrund und Beweggründe


Der Wechsel in den EU-geregelten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse ist ein wichtiger Meilenstein in der weiteren Entwicklung der Gesellschaft mit dem Ziel, ihre Sichtbarkeit, Glaubwürdigkeit und Liquidität der Aktien zu erhöhen. Er steht im Einklang mit den strategischen Zielen der Gesellschaft und unterstreicht die Verpflichtung der Gesellschaft zu hohen regulatorischen Standards. Es wird erwartet, dass der Listing-Transfer sowohl der Gesellschaft als auch ihren Aktionären zugutekommt, indem er eine breitere Investorenbasis anzieht, den Zugang zu den Kapitalmärkten verbessert und die Teilnahme an Aktienrückkaufprogrammen im Geregelten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse ermöglicht. Außerdem erhöht der Schritt die Attraktivität der Aktie für Investoren und spiegelt die Reife der Gesellschaft aus Sicht des Kapitalmarktes besser wider.

Darüber hinaus schafft das Uplisting die Grundlage für eine mögliche Aufnahme in renommierte Indizes wie den SDAX - eine wichtiger Index für Small- und Mid-Cap-Investoren und Basis für zahlreiche ETF-Produkte in Deutschland, Europa und den USA.

Weitere Informationen über die Verve Group und ihre Tochtergesellschaften finden Sie unter https://verve.com/.

Der Wertpapierprospekt

Die Gesellschaft hat im Zusammenhang mit dem Listing-Transfer einen Prospekt erstellt, der heute von der SFSA gebilligt und auf der Website der Gesellschaft (https://investors.verve.com/) veröffentlicht wurde. Die Gesellschaft hat bei der SFSA beantragt, dass diese die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über die Prospektbilligung unterrichtet.

Der Prospekt wurde als vereinfachter Prospekt im Sinne von Artikel 14 der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist, und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG in ihrer geänderten Fassung (die "Prospektverordnung") erstellt. Die SFSA als zuständige schwedische Behörde hat den Prospekt gemäß Artikel 20 der Prospektverordnung gebilligt. Die SFSA billigt einen Prospekt nur, wenn er den Anforderungen der Prospektverordnung hinsichtlich Vollständigkeit, Verständlichkeit und Kohärenz erfüllt. Die Billigung ist nicht als Empfehlung der Gesellschaft oder der im Prospekt beschriebenen Wertpapiere zu verstehen. Die SFSA übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der im Prospekt enthaltenen Tatsachenangaben. Jedem Anleger wird empfohlen, selbst zu beurteilen, ob eine Anlage in die Aktien angemessen ist.

Zeitplan für den Listung-Transfer:

Letzter Handelstag im Segment Scale der Frankfurter Wertpapierbörse      09. Mai 2025
Erster Handelstag im EU-geregelten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse    12. Mai 2025
(...)

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der IKB Deutschen Industriebank AG: Sachverständiger hält Börsenkurs für nicht alleine aussagekräftig

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der IKB Deutsche Industriebank AG hatte das LG Düsseldorf im letzten Jahr den bisherigen sachverständigen Prüfer WP Michael Wahlscheidt (früher Baker Tilly, jetzt eigene Praxis) auf dessen Bitte hin entbunden und mit Beschluss vom 29. Mai 2024 Herrn Dr. Gerrit Lütkeschümer, c/o FALK & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mit einer ergänzenden Stellungnahme beauftragt. Der Sachverständige sollte zunächst prüfen, ob der Börsenkurs im Dreimonatszeitraum vor der Bekanntmachung des Squeeze-out-Verlangens am 8. September 2016 und im Dreimonatszeitraum vor der Bekanntmachung des Erwerbsangebots am 8. August 2016 aussagekräftig war. 

Der Sachverständige kommt in seiner nunmehr vorgelegten "Gutachterlichen Stellungnahme" vom 21. März 2025 zu dem Fazit, dass die Aussagekraft des Börsenkurses "deutlich zu zweifelhaft bzw. eingeschränkt ist, um den Börsenkurs als alleinige Schätzgrundlage für den "wahren" Wert heranzuziehen". Davon zu unterscheiden seit die Eignung des Börsenkurses als Wertuntergrenze.

Die traditionsreiche IKB Deutsche Industriebank AG war als Folge der Krise am US-amerikanischen Subprime-Markt in eine existenzbedrohende Schieflage geraten und wurde 2008 an den  US-amerikanischen Finanzinvestor Lone Star verkauft. Nachdem die Geschäfte wieder etwas besser liefen, erfolgte ein Delisting und dann der Squeeze-out.

LG Düsseldorf, Az. 33 O 9/17 (AktE)
AAM-Atlantic Asset Management Inc. u.a. ./. LSF6 Europe Financial Holdings, L.P.
126 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Folker Künzel, 40589 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Meyer Brown LLP, 60327 Frankfurt am Main

Dienstag, 6. Mai 2025

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der PETROTEC AG nunmehr vor dem OLG Düsseldorf

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der PETROTEC AG, Borken, im Rahmen einer Verschmelzung dieser Gesellschaft auf die REG Germany AG hatte das LG Dortmund mit Beschluss vom 11. September 2024 die Spruchanträge zurückgewiesen.

Mehrere Antragsteller haben gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. Das OLG Düsseldorf als zuständiges Beschwerdegericht hat eine Frist zur (ergänzenden) Beschwerdebegründung bis zum 1. August 2025 gesetzt. Danach erhalten die Antragsgegnerin und der gemeinsame Vertreter Gelegenheit zur Beschwerderwiderung bzw. Stellungnahme.

OLG Düsseldorf, Az. I-26 W 7/25 (AktE)
LG Dortmund, Beschluss vom 11. September 2024, Az. 20 O 7/17 (AktE)
Svinova u.a. ./. REG Germany AG
51 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Carsten Heise, c/o von Woedtke & Partner, 40212 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Advant Beiten, 60325 Frankfurt am Main

Montag, 5. Mai 2025

flatexDEGIRO AG: flatexDEGIRO schließt Aktienrückkaufprogramm in Höhe von EUR 50 Millionen ab

Corporate News

- Insgesamt 3.136.243 Aktien zurückgekauft (rund 2,8 Prozent des Grundkapitals)

- Durchschnittlicher Kaufpreis von rund 15,94 Euro je Aktie


Die flatexDEGIRO AG ("Gesellschaft") hat ihr Aktienrückkaufprogramm am 2. Mai 2025 erfolgreich abgeschlossen. Begonnen hatte der Aktienrückkauf am 1. Oktober 2024. Im Rahmen des Programms hat flatexDEGIRO insgesamt 3.136.243 eigene Aktien (ISIN DE000FTG1111) im Wert von rund EUR 50 Millionen zu einem Durchschnittspreis von rund 15,94 Euro je Aktie zurückgekauft. Dies entspricht rund 2,8 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft.

Der Aktienrückkauf ergänzt die für das Geschäftsjahr 2023 erfolgte Dividendenausschüttung von EUR 4,4 Millionen. Die Summe aus Dividende und Aktienrückkauf (EUR 54,4 Millionen) entspricht damit rund 76 Prozent des Jahresüberschusses 2023 der Gesellschaft (EUR 71,9 Millionen).

Dr. Benon Janos, CFO der flatexDEGIRO AG, sagt: "Wir freuen uns, dass wir unser erstes Aktienrückkaufprogramm in dieser Größenordnung erfolgreich abgeschlossen haben. Es war uns wichtig, unsere Aktionäre an unserem Erfolg teilhaben zu lassen und gleichzeitig eine sehr solide Kapitalbasis zu erhalten. Nach einem Rekordjahr 2024 haben wir einen klaren Wachstumsplan vorgelegt, um das Konzernergebnis in den nächsten drei Jahren um rund 80 Prozent zu steigern und damit unsere Fähigkeit, signifikanten Shareholder Value zu schaffen, weiter auszubauen."

Detaillierte Informationen zum Aktienrückkaufprogramm finden Sie auf der Investor Relations Website von flatexDEGIRO.

Save the Date - Symposium Kapitalmarktrecht 2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 30. Oktober 2025 findet das Symposium Kapitalmarktrecht in seiner nunmehr 8. Auflage statt. Alle Interessierten sind eingeladen, sich mit renommierten Aktienrechtlern und Finanzmarktexperten im Hilton Frankfurt City Centre in Frankfurt am Main auszutauschen. Auch in diesem Jahr ist eine hybride Veranstaltung geplant, an der Sie wahlweise in Präsenz oder auch online teilnehmen können.

Wir freuen uns darauf, Sie im Oktober zu begrüßen.

Seien Sie gespannt auf aktuelle Themen und versierte Referenten. Weitere Details folgen in Kürze.

Informationen zu den vorangegangenen Veranstaltungen finden Sie zudem auf unserer Webseite

www.symposium-kapitalmarktrecht.de

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Arno Balzer
Geschäftsführer

MOBOTIX AG: Rücktritt Aufsichtsrat

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Langmeil, den 5. Mai 2025 - Der Aufsichtsrat ist erwartungsgemäß mit Ablauf der am 2. Mai 2025 stattgefundenen Hauptversammlung geschlossen zurückgetreten. Der Vorstand wird nun mit dem neuen Mehrheitsaktionär CERTINA den gerichtlichen Bestellungsprozess hinsichtlich der Nachfolge kurzfristig anstoßen.

Freitag, 2. Mai 2025

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, Übernahmeangebot, Squeeze-out angekündigt
  • alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Hauptversammlung am 11. Februar 2025, Eintragung wegen Anfechtungsklage gegen Squeeze-out-Beschluss verzögert
  • APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG
  • Beta Systems Software AG: Verschmelzung auf die SPARTA AG, Hauptversammlungen am 18. März (SPARTA) bzw. 20. März 2025 (Beta Systems)
  • Biotest AG: Delisting-Erwerbsangebot

  • CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot von CVC, Delisting-Angebot angekündigt
  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, Folgt Squeeze-out?

  • DATAGOUP SE: öffentliches Erwerbsangebot durch KKR
  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Hauptversammlung am 23. Januar 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., erfolgreiches Übernahmeangebot
  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.)

  • GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG, ao. Hauptversammlung am 23. März 2025
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out

  • home24 SE: Squeeze-out zugunsten der RAS Beteiligungs GmbH (XXXLutz-Konzern) zu EUR 7,46 pro home24-Aktie, Eintragung am 4. März 2025 (Fristende: 4. Juni 2025)

  • InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH

  • Metro AG: Delisting-Erwerbsangebot der EP Global Commerce GmbH (Daniel Křetínský) in Höhe von EUR 5,33 je METRO-Aktie

  • New Work SE: Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out
  • niiio finance group AG: Delisting

  • OTRS AG: Mehrheitsübernahme durch EasyVista, Delisting-Übernahmeangebot angekündigt, Squeeze-out

  • Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft
  • SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG
  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft angekündigt

  • Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot
  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, außerordentliche Hauptversammlung am 9. April 2025

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.) angekündigt

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen)

  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Abfindung in Höhe von EUR 10,93 bzw. Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,47 brutto/EUR 0,40 netto, Hauptversammlungen am 25. April 2025
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Investmentgesellschaft Main Capital Partners angekündigt
  • Westag AG: Delisting-Erwerbsangebot der Broadview Industries AG
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Verschmelzung der Vitesco Technologies Group AG auf die Schaeffler AG: LG Nürnberg-Fürth bestellt zweiten gemeinsamen Vertreter

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu Verschmelzung der Vitesco Technologies Group AG auf die Schaeffler AG handelt sich allerdings um eines der ersten Verfahren, bei denen nach der neuen Rechtslage sowohl Aktionäre der übertragenden Gesellschaft (Vitresco) wie auch der übernehmenden Gesellschaft (Schaeffler) eine Überprüfung des Umtauschverhältnisses beantragen konnten und auch beantragt haben. 
 
Von Antragstellern wurde daher vorgetragen, dass insoweit sich gegenseitig ausschließende Antragsziele verfolgt würden (Verbesserung zugunsten von Vitesco bzw. zugunsten von Schaeffler). Der gemeinsame Vertreter müsse daher frühzeitg entscheiden, welchen Antrag bzw. welche Antragspostion er unterstütze. Er könne sich dann aber nicht glaubhaft für die Postion der nicht-antragstellenden Aktionäre im anderen Antragsverfahren einsetzen. Insoweit scheine es erforderlich, einen zweiten gemeinsamen Vertreter zu bestellen und festzulegen, für welche Antrasgtellerseite konkret der jeweilige gemeinsame Vertreter tätig werden solle. 
 
Das LG Nürnberg-Fürth hat daher mit Beschluss vom 30. April 2025 Herrn Rechtsanwalt Dr. Lauber zum gemeinsamen Vertreter bestellt. Dieser soll die Interessen der Antragsberechtigten der Antragsgegnerin Schaeffler AG wahren. Der zuvor bestellte gemeinsame Vertreter, Herrn Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann, vertritt dagegen die Interessen der ehemaligen Vitesco-Aktionäre.
 
LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 5696/24
Hansainvest Hanseatische Investment GmbH u.a. ./. Schaeffler AG
31 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin (für ehemalige Vitesco-Aktionäre)
 RA Dr. Georg Lauber, 53639 Königswinter(für frühere Schaeffler-Aktionäre)
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Sullivan & Cromwell LLP, 60311 Frankfurt am Main

Donnerstag, 1. Mai 2025

advides AG: Delisting angekündigt

30.04.2025 / 16:00 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014


Die Börse Berlin hat die Einbeziehung der im Wege des Erstlistings in den Freiverkehr der Börse Berlin einbezogenen Aktien der advides AG (ISIN DE0009145425) zum 31. Dezember 2025 gekündigt. Hintergrund ist, dass der technische Dienstleister Xontro, auf dessen Handelssystem die Aktien notiert sind, seinen Betrieb Anfang 2026 einstellt. Einen Ersatz für das bisherige Handelssystem wird die Börse Berlin nicht zur Verfügung stellen. Vorstand und Aufsichtsrat bereiten eine Entscheidung vor, ob ein erneutes Listing an einer anderen Börse angestrebt wird.

Uwe Bläsing
Vorstand

Mittwoch, 30. April 2025

InVision AG: Acme 42 GmbH übermittelt Squeeze-out-Verlangen

P R E S S E I N F O R M A T I O N

Düsseldorf, 30. April 2025 – Die Acme 42 GmbH („Acme”) hat dem Vorstand der InVision Aktiengesellschaft („InVision” oder „Gesellschaft”) heute, am 30. April 2025 mitgeteilt, dass sie unmittelbar 95,71% der InVision-Aktien hält. Acme hat weiterhin in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionärin der Gesellschaft ein Verlangen zur Beschlussfassung der Hauptversammlung der InVision über die Übertragung der Aktien der verbleibenden Minderheitsaktionäre auf die Acme gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG gestellt (aktienrechtlicher Squeeze-out).

Acme hat angekündigt, InVision die Höhe der Barabfindung mit einem weiteren Schreiben, dem sogenannten konkretisierten Verlangen, mitzuteilen, sobald die Barabfindung festgelegt und von einem gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer überprüft worden ist.

voxeljet AG: voxeljet AG kündigt finanzielle Neuaufstellung mit StaRUG-Verfahren an, nachdem die Hauptversammlung die Zustimmung zur Veräußerung des Unternehmens an Anzu abgelehnt hat

Corporate News

30. April 2025

In der heutigen Hauptversammlung fand der Antrag auf Zustimmung zur Veräußerung des Unternehmens der voxeljet AG (die „Gesellschaft“) an mit Anzu Partners LLC („Anzu“) verbundene Unternehmen nicht die erforderliche Mehrheit. Infolgedessen wird die Ende letzten Jahres angekündigte Transaktion nicht umgesetzt.

Nach der Hauptversammlung hat die mit Anzu verbundene Hauptgläubigerin der Gesellschaft zugesagt, im Rahmen eines Restrukturierungsvorhabens nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz („StaRUG“) Finanzierungsbeiträge zu leisten. Anschließend haben Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft entschieden, kurzfristig beim Amtsgericht München ein Restrukturierungsvorhaben nach dem StaRUG anzuzeigen.

Die angestrebte Restrukturierung verfolgt das Ziel, die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft wiederherzustellen. Durch eine gezielte Neuausrichtung der Kapitalstruktur soll die kurzfristige Liquiditätslage verbessert, die Fremdkapitalbelastung reduziert und die Eigenkapitalbasis gestärkt werden.

Nach dem Restrukturierungskonzept soll eine Anpassung der von der Hauptgläubigerin gewährten Schuldscheindarlehen erfolgen. Dies umfasst einen Forderungserlass in Höhe von insgesamt EUR 3.500.000, wobei EUR 500.000 im Jahr 2025 und jeweils EUR 1.500.0000 in den Jahren 2026 und 2027 erlassen werden. Ferner werden die jährlichen Zinsen ab Juli 2026 auf 3% p.a. reduziert. Im Zeitraum zwischen August 2025 und Juni 2026 sind keine Zinszahlungen geschuldet. Die Laufzeit der Darlehen wird bis mindestens 2030 verlängert.

Das Restrukturierungskonzept sieht außerdem eine vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals der voxeljet AG auf null vor. Die Umsetzung führt zum kompensationslosen Ausscheiden der derzeitigen Aktionäre der voxeljet AG.

Im Anschluss erfolgt eine Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre. Die neuen Aktien werden von der Hauptgläubigerin als Investor gezeichnet, die im Rahmen der Kapitalerhöhung neue Eigenmittel in Höhe von EUR 2.500.000 einbringt.

Die geplanten Maßnahmen auf der Fremd- und Eigenkapitalseite sind darauf ausgelegt, das Unternehmen langfristig wettbewerbsfähig und wirtschaftlich tragfähig aufzustellen.

Da nicht überwiegend wahrscheinlich ist, dass die im Restrukturierungsvorhaben jeweils vorgesehenen Kapitalmaßnahmen die erforderliche Zustimmung der Hauptversammlung (mindestens 75% des anwesenden Grundkapitals) erreichen werden, soll das Restrukturierungsvorhaben unter Anwendung des StaRUG umgesetzt werden.

Die Gesellschaft wird zusammen mit ihren Beratern auf dieser Grundlage kurzfristig die weitere Dokumentation vorbereiten. Die Umsetzung der Vereinbarung über das Restrukturierungskonzept wird noch unter dem Vorbehalt üblicher Vollzugsbedingungen stehen.

Die Aufstellung, Testierung und Veröffentlichung eines Jahres- und Konzernabschlusses der voxeljet AG werden erst wieder möglich sein, wenn die Umsetzung des Restrukturierungskonzepts gesichert ist. Daher wird sich die Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses 2024 verzögern und kann frühestens in der zweiten Augusthälfte 2025 erfolgen.

Scherzer & Co. AG: Net Asset Value zum 30.04.2025

Net Asset Value

Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG zum 30.04.2025


Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG beträgt unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft per 30.04.2025 3,07 Euro je Aktie. Auf Basis eines Kursniveaus von 2,08 Euro notiert die Scherzer & Co. AG damit etwa 32,25% unter dem Inventarwert vom 30.04.2025. Es wird darauf hingewiesen, dass der hier ermittelte Wert nicht auf geprüften Abschlusszahlen basiert. Nachbesserungsrechte und eventuell anfallende Steuern werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt.

Zum Portfolio:

Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 30. April 2025 sind (geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse):

Weleda AG PS,
1&1 AG,
Rocket Internet SE,
Allerthal-Werke AG,
K+S AG,
Horus AG,
RM Rheiner Management AG,
AG für Erstellung billiger Wohnhäuser in Winterthur,
Data Modul AG,
Centrotec SE.

Weleda AG: Weleda berichtete über ein sehr erfolgreiches Geschäftsjahr 2024, in dem das Jahresergebnis fast verdoppelt wurde (entspricht aktuell einem KGV von 7). Der Hauptversammlung 2025 wird eine kräftige Erhöhung der Dividende von 70 auf 190 Schweizer Franken je Partizipationsschein vorgeschlagen.

1&1 AG: Die Muttergesellschaft United Internet hat ihren Anteil an 1&1 von 78,3% auf 80,8% aufgestockt.

K+S AG: Der Kaliproduzent hat vor dem Hintergrund der positiven Kalipreisentwicklung die EBITDA- und Cashflow-Prognose 2025 angehoben.

Siltronic AG: Der Hersteller von Siliziumwafern berichtete über ein solides 1. Quartal 2025 mit Umsatzerlösen über der Markterwartung. Allerdings ist der kurzfristige Ausblick getrübt und es wird mit einer vergleichsweise schwächeren Geschäftsentwicklung im 2. und 3. Quartal 2025 gerechnet.

HelloFresh SE: Im Rahmen der Q1-Zahlen berichtete HelloFresh im Segment Fertiggerichte (RTE) über eine verlangsamte Wachstumsdynamik. Das Segment Kochboxen hingegen wies eine gesteigerte Profitabilität aus, ein Ergebnis des konzernweiten Effizienzprogramms. Florian Schuhbauer, Mitgründer des neuen Ankeraktionärs Active Ownership Capital, soll von der Hauptversammlung am 06. Juni 2025 in den Aufsichtsrat der HelloFresh SE gewählt werden.

Württembergische Lebensversicherung AG: Der Lebensversicherer des W&W-Konzerns zahlt für das abgelaufene Geschäftsjahr eine Dividende in Höhe von 1,65 EUR je Aktie (Vorjahr: 0,83 EUR je Aktie). Die Scherzer & Co. AG ist mit mehr als 1% an der Württembergische Lebensversicherung AG beteiligt.

Bank Austria Creditanstalt AG: Das Handelsgericht Wien hat im bereits 18 Jahre laufenden Spruchverfahren die Barabfindung erstinstanzlich um 24,60 EUR auf 154 EUR angehoben. Dies würde bei einer rechtskräftigen Entscheidung für die Scherzer & Co. AG eine Nachzahlung von ca. 1,8 Mio. EUR zzgl. Zinsen bedeuten.

Rocket Internet SE: Ebenso wie die Scherzer & Co. AG hat die RM Rheiner Management AG das Auskunftserzwingungsverfahren zur Hauptversammlung 2024 vor dem Landgericht Berlin in erster Instanz gewonnen. Danach wird Rocket Internet verpflichtet, eine Fülle von Fragen u.a. zur Bewertung und zur Beteiligungshöhe der wichtigsten Investments der Gesellschaft zu beantworten.

Die aktuelle Unternehmenspräsentation steht auf unserer Homepage www.scherzer-ag.de zum Download bereit.

Der Vorstand

Noratis AG: Gerichtliche Bestellung der neuen Aufsichtsratsmitglieder erfolgt

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Eschborn, 30. April 2025 – Die Noratis AG (Aktie: ISIN: DE000A2E4MK4 / WKN: A2E4MK) (“Noratis“) gibt bekannt, dass das Amtsgericht Frankfurt am Main auf Antrag der Gesellschaft gemäß § 104 Abs. 1 AktG Herrn Daniel Mair, Geschäftsführer der Accuracy GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Herrn Daniel Löhken, Rechtsanwalt, und Herrn Ullrich Sierau, Oberbürgermeister der Stadt Dortmund a.D. und Geschäftsführer Ambiscara Inspiration Transformationskontor, zu neuen Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft bestellt hat. Die Bestellung endet mit Ablauf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung. Die bestellten Mitglieder beabsichtigen, sich auf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung zur Wahl zu stellen und das Mandat fortzuführen.

Die gerichtliche Bestellung der neuen Aufsichtsratsmitglieder erfolgte, nachdem die bisherigen drei Mitglieder des Aufsichtsrats der Noratis ihr jeweiliges Mandat mit Wirkung zum 3. April 2025 nach dem Einstieg des neuen Großaktionärs ImmoWerk Holding GmbH vorzeitig niedergelegt hatten.