Empfohlener Beitrag

Mehr als fünf Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs

Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Montag, 23. Juni 2025

Hauptversammlung der Vivanco Gruppe AG zum Formwechsel in eine GmbH

Auf der Hauptversammlung der Vivanco Gruppe AG am 31. Juli 2025 soll der Formwechsel der Vivanco Gruppe AG in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Beschluss beschlossen werden. Jedem Aktionär, der in der Hauptversammlung gegen den Formwechselbeschluss Widerspruch zum Protokoll des Notars erklärt, wird eine Barabfindung pro GmbH-Geschäftsanteil in Höhe von 0,22 Euro angeboten. Die Barabfindung wird gemäß §§ 15 Abs. 2, 30 Abs. 1, 208 UmwG nach Ablauf des Tages, an dem die Eintragung des Formwechsel im Handelsregister bekannt gemacht worden ist, mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB verzinst. Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung kann in einem Spruchverfahren überprüft werden.

Keine Kommentare: