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Dienstag, 17. Juni 2025

Verschmelzung der Beta Systems Software AG auf die SPARTA AG wirksam

Auf der Hauptversammlung der Beta Systems Software AG am 20. März 2025 wurde der Beschluss zur Verschmelzung auf die SPARTA AG gefasst. Die Hauptversammlung der SPARTA AG hatte bereits am 18. März 2025 der Verschmelzung zugestimmt. Die Verschmelzung wurde nunmehr am 5. Juni 2025 in das Handelsregister der übertragenden Beta Systems Software AG und am 16. Juni 2025 in das Handelsregister der übernehmenden SPARTA AG eingetragen. Mit der letzteren Eintragung wurde die Verschmelzung wirksam.

Aus der Eintragung im Handelsregister der Beta Systems Software AG vom 5. Juni 2025:

"Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.03.2025 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 18.03.2025 bzw. 20.03.2025 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die SPARTA AG mit Sitz in Heidelberg (Amtsgericht Mannheim, HRB 739820) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam."

Aus der Eintragung im Handelsregister der SPARTA AG vom 16. Juni 2025:

"Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.03.2025 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.03.2025 und 20.03.2025 die Aktiengesellschaft „Beta Systems Software Aktiengesellschaft“, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 38874 B) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen."

Die betroffenen Aktionäre können die Überprüfung des Umtauschverhältnisses in einem Spruchverfahren beantragen.

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