Die Hauptversammlung der SYNLAB AG am 16. Mai 2025 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin, die Ephios Bidco GmbH, gegen eine Barabfindung in Höhe von 12,44 Euro je Aktie beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 27. Juni 2025 in das Handelsregister eingetragen. Damit sind die Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin übergegangen.
Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
2 Kommentare:
Wieso kann trotz Eintragung weiterhin die Synlab Aktie zum Beipsiel bei Lang und Schwarz weiter handeln? Ich dachte, dass sei nach der Eintragung nicht mehr möglich. Wo ist gerade mein Denkfehler?
In der Regel wird der Handel nach Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses umgehend eingestellt. Aktien, die gehandelt werden könnten, gibt es nach der Eintragung (mit automatischem Eigentumsübergang auf die Hauptaktionärin) nicht mehr. Gehandelt wurden allenfalls Abfindungsansprüche.
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