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Mittwoch, 20. November 2024
Streit um Übernahme der Postbank geht vor den BGH weiter
Das OLG Köln hatte die Revision nicht zugelassen. Die Deutsche Bank hat aber nunmehr (fristgerecht innerhalb eines Monats ab Zustellung des Urteils) Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Damit muss der BGH erneut über die Übernahme der Postbank entscheiden.
OLG Köln: Übernahme der Postbank – Klagen ehemaliger Postbankaktionäre gegen die Deutsche Bank erfolgreich
Pressemitteilung des OLG Köln
Der 13. Zivilsenat des
Oberlandesgerichts Köln hat am 23. Oktober 2024 eine Entscheidung zur
Postbankübernahme durch die Deutsche Bank AG (Deutsche Bank) verkündet
und dabei den bei ihm anhängigen Klagen ehemaliger Postbankaktionäre
gegen die Deutsche Bank in vollem Umfang stattgegeben.
Die 13
Kläger sind ehemalige Aktionäre der Deutschen Postbank AG (Postbank),
die das freiwillige Übernahmeangebot der Deutschen Bank vom 7. Oktober
2010 in Bezug auf die Aktien zum Preis von 25 € je Aktie angenommen
haben. Sie verlangen die Zahlung des Differenzpreises zwischen diesem
Betrag und dem Betrag, der nach ihrer Auffassung zu einem früheren
Zeitpunkt – als der Kurs der Postbankaktie noch signifikant höher war –
zu zahlen gewesen wäre (hier: 57,25 €). Die Deutsche Bank habe bereits
im Jahr 2008 ein Übernahmeangebot machen müssen, weil sie schon damals
die Kontrolle über die Postbank erlangt habe.
Der Senat ist
dieser Argumentation auf der Grundlage rechtlicher Vorgaben des
Bundesgerichtshofs im Revisionsverfahren zu Inhalt und Reichweite der
Vorschrift des § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetz (WpÜG) gefolgt. Die wesentlichen Chancen und Risiken aus
den ursprünglich zum Preis von 57,25 € gekauften Aktien im Umfang von
29,75 % des Grundkapitals seien der Deutschen Bank bereits auf Grund des
Kaufvertrags vom 12. September 2008 zuzuordnen gewesen. Die Deutsche
Post AG (Post) habe diese Aktien seither „für Rechnung“ der Deutschen
Bank gehalten. Wegen der für diese Aktien getroffenen Festpreisabrede
habe die Deutsche Bank schon vor dem Vollzugsdatum das Risiko von
Kursänderungen getragen. Garantien der Post für den Fall eines die
Postbank betreffenden Insolvenzantrags stünden dem Übergang der
wesentlichen Chancen und Risiken im Hinblick auf vereinbarte
Haftungsgrenzen sowie wegen der gegenüber dem Kursrisiko vergleichsweise
geringen Eintrittswahrscheinlichkeit des Insolvenzrisikos der Postbank
nicht entgegen. Infolge eines für Beschlussfassungen, unter anderem zu
Dividendenausschüttungen der Postbank, vereinbartenZustimmungsvorbehalts
habe die Deutsche Bank zudem bereits auf Grund des Kaufvertrags die
Möglichkeit gehabt, Einfluss auf die Stimmrechtsausübung zu nehmen.
Durch die ihr damit zuzurechnenden Aktien in Höhe von 29,75 % des
Grundkapitals und den bereits vorhandenen Handelsbestand habe sie die
Kontrollschwelle von 30 % im Sinne des
§ 29 Abs. 2 WpÜG erreicht.
Die Deutsche Bank habe auch schon am 12. September 2018 Kenntnis von
der Kontrollerlangung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 WpÜG gehabt. Die mit der
Post für den Fall eines Kontrollerwerbs vorsorglich getroffenen
vertraglichen Regelungen zeigten, dass die Deutsche Bank ungeachtet
ihres eigenen – vom Senat in früheren Entscheidungen geteilten –
Rechtsstandpunkts bei Vertragsabschluss mit der Möglichkeit gerechnet
habe, dass die Vereinbarung von den zuständigen Gerichten als
kontrollbegründend bewertet werden würde.
Der Senat hat die
Revision nicht zugelassen. Die Beklagte kann innerhalb eines Monats ab
Zustellung des Urteils hiergegen Nichtzulassungsbeschwerde beim
Bundesgerichtshof einlegen.
Zum Verfahrensverlauf und zum weiteren Hintergrund:
Der
13. Zivilsenat des OLG Köln hatte im Jahr 2012 die Berufung einer
einzelnen Anlegerin gegen ein ihre Klage abweisendes Urteil des
Landgerichts Köln zurückgewiesen (Az. 13 U 166/11). Der
Bundesgerichtshof hatte diese Entscheidung mit Urteil vom 29. Juli 2014
(Az. II ZR 353/12) aufgehoben und die Sache zur weiteren Sachaufklärung
an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Im Oktober 2017 hatte das
Landgericht Köln die Deutsche Bank in einem weiteren, von ursprünglich
17 Klägern betriebenen und auf die gleichen Vorwürfe gestützten
Verfahren zur Zahlung einer weiteren Gegenleistung verurteilt, weil es
die Voraussetzungen eines früheren Kontrollerwerbs als gegeben ansah.
Dagegen hatte die Deutsche Bank Berufung eingelegt (Az. 13 U 231/17). In
beiden Verfahren hatte der Senat sodann eine umfassende Beweisaufnahme
durchgeführt und mit Urteilen vom 16. Dezember 2020 zu Gunsten der
Deutschen Bank entschieden. Diese Urteile hat der Bundesgerichtshof am
13. Dezember 2022 aufgehoben (Az. II ZR 9/21 und II ZR 14/21) und die
Sachen an das Oberlandesgericht Köln zurückverwiesen.
In der
Berufungsverhandlung am 26. April 2024 hat der Senat seine vorläufige
Einschätzung der Rechtslage mit den Parteien erörtert. Die von den
Parteien im Anschluss aufgenommenen Gespräche haben in zwei Fällen zu
einer außergerichtlichen Einigung geführt, auf deren Grundlage die
jeweilige Klage zurückgenommen worden ist. Das Berufungsverfahren Az. 13
U 166/11 ist auf diese Weise beendet worden. Über die Ansprüche der im
Verfahren Az. 13 U 231/17 verbliebenen Kläger hat der Senat nun
entschieden.
Die Entscheidung wird alsbald in www.nrwe.de im Volltext veröffentlicht.
Urteil des OLG Köln vom 23. Oktober 2024, Az. 13 U 231/17
Anmerkung der Redaktion:
In Sachen Deutsche Postbank AG laufen derzeit zwei Spruchverfahren:
- Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag:
OLG Düsseldorf, Az. I-26 W 5/21 AktE
LG Köln, Az. 82 O 77/12
Meilicke u.a. ./. DB Beteiligungs-Holding GmbH (früher: DB Finanz-Holding GmbH)
- Spruchverfahren zu dem Squeeze-out:
LG Köln, Az. 82 O 2/16
Krystofiak u.a. ./. Deutsche Bank AG
jeweils gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Klocke, Köln
Verfahrensbevollmächtigte der jeweiligen Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 60323 Frankfurt am Main
Dienstag, 19. November 2024
Zentiva AG: Verzicht auf die Bedingung der Mindestannahme im freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebot von Zentiva – Die Annahmefrist bleibt unverändert und endet am 21. November 2024 um 24:00 Uhr (MEZ)
Frankfurt am Main, 19. November 2024 – Zentiva kündigt hiermit an, dass es sein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot (das „Angebot“) zum Erwerb aller ausstehenden Aktien der APONTIS PHARMA AG („APONTIS PHARMA") ändert, indem es auf die Bedingung der Mindestannahme verzichtet.
Im Übrigen, einschließlich der Annahmefrist, bleibt das Angebot der Zentiva AG, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Zentiva Pharma GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, und Teil der Zentiva Gruppe („Zentiva“), unverändert. Die Annahmefrist endet am 21. November 2024 um 24:00 Uhr (MEZ) („Annahmefrist“). Nach Ablauf der Annahmefrist kann das geänderte Angebot nicht mehr angenommen werden.
Sämtliche Verträge, die vor oder gleichzeitig mit der Änderung durch die Annahme des Angebots zustande gekommen sind, werden automatisch an die geänderten Bestimmungen und Bedingungen angepasst. APONTIS PHARMA-Aktionäre, die das Angebot bereits angenommen haben, brauchen keine weiteren Handlungen vorzunehmen, um nach Maßgabe der Bedingungen und Bestimmungen des geänderten Angebots den Angebotspreis zu erhalten. Die Angebotsänderung ist im Internet unter www.zentiva-offer.com auf Deutsch und in einer unverbindlichen englischen Übersetzung verfügbar.
Zentiva und APONTIS PHARMA haben in der Investitionsvereinbarung vereinbart, dass der Vorstand von APONTIS PHARMA unmittelbar nach Vollzug des Angebots, soweit rechtlich zulässig und vorbehaltlich seiner Treuepflichten, die Einbeziehung der APONTIS PHARMA-Aktien in den Freiverkehr beenden wird. Ein gesondertes Delisting-Angebot ist nicht erforderlich.
Bis zum 19. November 2024, 15:00 Uhr (MEZ), beläuft sich die Summe aus (i) APONTIS PHARMA-Aktien, für die die Annahme des Angebots erklärt worden ist, und (ii) APONTIS PHARMA-Aktien, die Zentiva gemäß dem Aktienkaufvertrag (wie unten definiert) erwirbt, auf 4.644.900 APONTIS PHARMA-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 55,76 % des stimmberechtigten Grundkapitals von APONTIS PHARMA.
Der Angebotspreis von 10,00 EUR in bar entspricht einer Prämie von 52,9% auf den Schlusskurs der APONTIS PHARMA-Aktie am 15. Oktober 2024 und einer Prämie von 38,3 % auf den gewichteten Durchschnittskurs der APONTIS PHARMA-Aktie in den drei Monaten bis zum 15. Oktober 2024. Diese Werte liegen deutlich über vergleichbaren Transaktionen in Deutschland in den letzten drei Jahren, deren durchschnittliche Prämie bei 31,4 % lieg.[1]
In ihrer veröffentlichten gemeinsam begründeten Stellungnahme haben Vorstand und Aufsichtsrat von APONTIS PHARMA allen APONTIS PHARMA-Aktionären empfohlen, das Angebot anzunehmen und bestätigt, dass sie alle von ihnen gehaltenen APONTIS PHARMA-Aktien in das Angebot einliefern werden. Alle Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, die APONTIS PHARMA-Aktien besitzen, haben diese bereits angedient.
Die Großaktionärin von APONTIS PHARMA, Paragon, hat einen Aktienkaufvertrag über ihre Beteiligung von ca. 37,5 % des Grundkapitals an APONTIS PHARMA zu einem Kaufpreis von EUR 9,00 je Aktie abgeschlossen („Aktienkaufvertrag“). Dies unterstreicht die Attraktivität des Angebotspreises.
Die übrigen in der Angebotsunterlage enthaltenen Angebotsbedingungen, einschließlich der regulatorischen Freigaben, bleiben von der Änderung des Angebots unberührt. Die fusionskontrollrechtliche Freigabe für die Transaktion wurde am 12. November 2024 bereits erteilt.
Spruchverfahren zum Rechtsformwechsel der KWG Kommunale Wohnen AG (nunmehr: GmbH): LG Berlin II will Sachverständigengutachten einholen
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zum Rechtsformwechsel der KWG Kommunale Wohnen AG in eine GmbH hat das LG Berlin II mitgeteilt, dass keine einvernehmliche Einigung unter Einschluss sämtlicher Verfahrensbeteiligter zustande gekommen sei. Die Kammer sehe sich daher gehalten, für die Feststellung der Höhe einer angemessenen Kompensation ein gerichtliches Sachverständigengutachten einzuholen, da weder eine nachvollziehbare und vollständige NAV-Bewertung noch eine solche nach dem Ertragswertverfahren IDW S 1 vorliege.
LG Berlin II, Az. 102 O 43/17 .SpruchG
Freitag u.a. ./. KWG Kommunale Wohnen GmbH
59 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Loschelder Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, 50668 Köln
SURTECO GROUP SE veröffentlicht Stellungnahme zum Pflichtangebot der BANASINO INVESTMENTS S.à r.l.
Buttenwiesen, 19. November 2024 – Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes eine gemeinsame Stellungnahme zum Pflichtangebot der BANASINO INVESTMENTS S.à r.l. veröffentlicht.
In dieser wird unter anderem erläutert, dass die Mitglieder des SURTECO-Pools, welche insgesamt 56,87 % der Stimmrechte an der SURTECO GROUP SE halten, nicht beabsichtigen, das Pflichtangebot zu einem Preis von EUR 16,96 je SURTEO-Aktie für die im SURTECO-Pool gebundenen SURTECO-Aktien anzunehmen.
Zudem beabsichtigt kein Mitglied des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats das Angebot für die von ihm gehaltenen Aktien anzunehmen.
Des Weiteren sehen Vorstand und Aufsichtsrat keine Grundlage, den Aktionären der SURTECO GROUP SE die Annahme das Angebots zu empfehlen. Diese Aussage wird in der Stellungnahme ausführlich erläutert.
Der vollständige Text der Stellungnahme ist auf der Homepage der Gesellschaft www.surteco.com unter dem Menüpunkt Investor Relations – Übernahmeangebot veröffentlicht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass allein die gemeinsame Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat maßgeblich ist. Die Informationen in dieser Pressemitteilung stellen keine Erläuterung oder Ergänzung zu den Aussagen in der gemeinsamen Stellungnahme dar.
Kirchhoff Consult GmbH: Immobilienaktien im Aufwind: Kursgewinne und optimistischer Ausblick
KIRCHHOFF STIMMUNGSINDIKATOR IMMOBILIEN-AKTIEN | H2-2024
- Grundstimmung von Analysten und Unternehmen steigt deutlich auf 47,7 Punkte (H1-2024: 15,7 Punkte).
- Immobilienaktien haben sich in den letzten Monaten deutlich besser entwickelt als der Gesamtmarkt.
- Analysten sehen die Perspektiven für Wohnimmobilienaktien (65,9 Punkte) deutlich besser als für Gewerbeimmobilienaktien (43,2 Punkte).
- Finanzierungsumfeld, Regulatorik und Inflation größte Herausforderung für das Immobilienjahr 2025.
- ESG-Anforderungen und Regulatorik bleiben langfristig die größten Hürden der Branche.
Hamburg, 19. November 2024 – Die Hamburger Kommunikations- und Strategieberatung für Finanzkommunikation und ESG Kirchhoff Consult hat die elfte Ausgabe des „Kirchhoff Stimmungsindikator Immobilien-Aktien“ veröffentlicht. Die befragten Experten zeigen sich optimistisch, dass die Kurse von Immobilienaktien im Jahr 2025 weiter steigen werden. Der Stimmungsindex erreichte 47,7 Punkte auf einer Skala von -100 bis +100 und liegt damit deutlich über der letzten Erhebung mit 15,7 Punkten.
Jens Hecht, Managing Partner bei Kirchhoff Consult: „Die positive Kursentwicklung der vergangenen Monate zeigt, dass Immobilienaktien bei immer mehr Investoren auf Interesse stoßen. In dieses Bild passen auch die Ergebnisse der aktuellen Ausgabe des Stimmungsindikators Immobilienaktien. Jedoch liegt die Bewertung vieler Immobilien-unternehmen am Kapitalmarkt nach wie vor deutlich unter dem Niveau vor Beginn der Immobilienkrise im Jahr 2022. Auch wenn die Signale für eine anhaltend positive Entwicklung vielversprechend sind, wird noch viel Zeit vergehen, bis Immobilienaktien das Vor-Krisenniveau erneut erreichen.“
Perfomance deutscher Immobilienaktien besser als der Gesamtmarkt
In den letzten sechs Monaten (Stichtag: 31. Oktober 2024) stiegen die Aktienkurse der zehn größten deutschen Immobilienbestandshalter im Schnitt um 19,5 %, und über 12 Monate betrachtet um 27,6 %, was über dem DAX40 liegt (26,6 %). Besonders auffällig ist die starke Performance von Wohnimmobiliengesellschaften mit einem Plus von rund 32 %, während Gewerbeimmobilien um 22,8 % zulegten. Dennoch verdeutlicht der Bewertungsabschlag von durchschnittlich 36,6 % gegenüber dem Substanzwert (NAV) weiterhin das Aufholpotenzial der Branche.
Weiterhin positiver Ausblick bei Wohnimmobilien
Die Grundstimmung bleibt bei Wohnimmobilien-Aktien auf einem hohen Niveau. Sowohl Unternehmensvertreter (45,5 Punkte) als auch Analysten (65,9 Punkte) beurteilen die Lage sehr optimistisch. Mit einem aktuellen Kursanstieg von rund 32 % (Stichtag: 31. Oktober 2024) in den vergangenen zwölf Monaten performten Wohnimmobilienaktien besonders gut. Mehrheitlich gehen Analysten und Unternehmensvertreter von einem Kursanstieg von über 15 % im Jahr 2025 aus. Der anhaltende hohe Bedarf an Wohnraum ist dabei als ein Haupttreiber der positiven Entwicklung zu nennen.
Aufschwung bei Gewerbeimmobilien: Bodenbildung zu beobachten
Die Grundstimmung ist auch bei Gewerbeimmobilien-Aktien deutlich positiv. Die Stimmungsindikator erreicht bei Unternehmensvertretern 20,5 Punkte und bei Analysten 43,2 Punkte. Der Abstand zu Wohnimmobilienaktien bleibt hoch. Dennoch zeigt sich nun auch bei Gewerbeimmobilienaktien eine anhaltend positive Entwicklung. Ausgehend von einem günstigen Bewertungsniveau legten Gewerbeimmobilienwerte im Mittel 22,8 % in den vergangenen zwölf Monaten zu. In 2025 rechnet ein großer Teil der befragten Experten mit einem Kursanstieg von 5 % bis 15 %. Es ist davon auszugehen, dass das günstige Bewertungsniveau und die zu beobachtende Bodenbildung in der Assetklasse Gewerbe zu einer neuen Dynamik der Aktien beitragen können.
Große Hürden: Unsichere Regulatorik und zunehmende ESG-Anforderungen fordern Branche heraus
Der Aktienkurs ist für die Entwicklung der Immobilienwerte ein wesentlicher Faktor. Die befragten Experten schätzen mit deutlicher Mehrheit die Wahrscheinlichkeit eines Rückgangs der Kurse in beiden Assetklassen als gering ein. Der Ausblick ist somit deutlich positiver als noch in vorherigen Erhebungen.
Als die größten aktuellen Herausforderungen werden seitens Analysten und Unternehmensvertretern das Finanzierungsumfeld, die Inflation und die Regulatorik genannt. Jedoch ist davon auszugehen, dass sich die Krise hinsichtlich der Inflation und des Finanzierungsumfelds weiter entschärfen wird. Hingegen stellen starke langfristige Belastungen Unsicherheiten bezüglich der Regulatorik dar sowie zunehmend umfassendere ESG-Anforderungen. Das attraktivste Chancen-Risiko-Profil weisen laut den Branchenexperten Wohnimmobilien sowie Lager-/Logistik- und Industrieimmobilien auf.
Vincent Furnari, Managing Partner bei Kirchhoff Consult: „Die wachsenden ESG-Anforderungen sind für die Immobilienbranche eine große Herausforderung. Unternehmen, die Nachhaltigkeit gezielt in ihre Strategie einbinden, stärken damit ihre Position im Wettbewerb und verschaffen sich Vorteile auf den Kapitalmärkten – beispielsweise durch die Begebung von grünen Anleihen.“
Weitere Informationen
Die Studie finden Sie unter folgendem Link: https://www.kirchhoff.de/fileadmin/static/pdfs/2024_news/20241119-H2_Immostudie_KC.pdf
METHODIK DER ERHEBUNG
Der „Kirchhoff Stimmungsindikator Immobilien-Aktien“ von Kirchhoff Consult ist der Stimmungsindikator für den deutschen Immobilien-Aktienmarkt. Bei den wichtigsten Immobilienanalysten und Investor Relations-Managern von deutschen börsennotierten Immobiliengesellschaften fragt Kirchhoff Consult regelmäßig ab, wie sich der Immobilien-Aktienmarkt nach ihrer Einschätzung in den kommenden drei beziehungsweise zwölf Monaten entwickeln wird. Dabei wird auch separat nach der Kursentwicklung von Gewerbe- und Wohnimmobilien-Aktien gefragt. Für die Beantwortung steht dem Analysten und Investor Relations-Manager eine Skala von +2 (stark steigend, über +15 Prozent) bis -2 (stark fallend, unter -15 Prozent) zur Verfügung. Ein Wert von „0“ bedeutet, dass mit keinen oder nur sehr geringfügigen Veränderungen (+/-5 Prozent) gerechnet wird. Die Auswertung bildet den Durchschnitt aller Einschätzungen ab. Insgesamt nahmen 19 Experten an der Studie teil (12 Analysten; 7 Unternehmensvertreter).
Bekanntmachung zum Squeeze-out bei der sheego AG
Otto (GmbH & Co KG)
Hamburg
Bekanntmachung über die Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
(aktienrechtlicher Squeeze-out) der sheego AG, Frankfurt am Main
Die Hauptversammlung der sheego AG vom 2. Oktober 2024 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Otto (GmbH & Co KG) als Hauptaktionärin, welche mit 99,99 % unmittelbar am Grundkapital der sheego AG beteiligt ist, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 28. Oktober 2024 in das Handelsregister der sheego AG beim Amtsgericht Frankfurt am Main (HRB 131714) eingetragen. Mit dieser Eintragung sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre an der sheego AG auf die Otto (GmbH & Co KG) übergegangen.
Entsprechend dem Übertragungsbeschluss ist den ausgeschiedenen Aktionären der sheego AG seitens der Otto (GmbH & Co KG) gemäß § 327b AktG
eine Barabfindung in Höhe von EUR 368,45 pro Stückaktie
zu zahlen.
Diese ist vom Zeitpunkt der Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 1 HGB der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der sheego AG an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.
Die Angemessenheit der Barabfindung wurde vom gerichtlich bestellten, sachverständigen Prüfer Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, geprüft und bestätigt.
Ausgeschiedene Minderheitsaktionäre werden hiermit aufgefordert, der Hauptaktionärin Otto (GmbH & Co. KG) unter der AdresseGroup Legal Services (FI-RK)
Werner-Otto-Str. 1-7
22179 Hamburg
ihre Eigenschaft als Minderheitsaktionär der sheego AG bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens es aktienrechtlichen Squeeze out nachzuweisen sowie das jeweilige Bankkonto, auf das die Barabfindung (ggf. einschließlich Zinsen) durch die Otto (GmbH & Co KG) gezahlt werden soll (Kontoinhaber, IBAN, BIC, Name der Bank) einschließlich ihrer Kontaktdaten (Name, Adresse, E-Mail), bis spätestens zum 30. April 2025 mitzuteilen.
Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die ausgeschiedenen Aktionäre der sheego AG provisions- und spesenfrei.
Hamburg, im November 2024
vertreten durch Verwaltungsgesellschaft Otto mbH
Quelle: Bundesanzeiger vom 18. November 2024
Bekanntmachung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der DISO Verwaltungs AG (früher: Matica Technologies AG, ehemals: Digital Identification Solutions AG)
Quelle: Bundesanzeiger vom 18. November 2024
SURTECO GROUP SE: Stellungnahme zum Pflichtangebot
Quelle: Bundesanzeiger vom 19. November 2024
Montag, 18. November 2024
Delisting-Erwerbsangebot für Aktien der MedNation AG (früher: Eifelhöhen-Klinik AG)
Bieter:
MedNation AG
mit dem Sitz in Bonn, Graurheindorfer Straße 137, 53117 Bonn, Bundesrepublik Deutschland,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 8060,
ISIN DE0005653604
CHAPTERS Group AG
mit dem Sitz in Hamburg, Falkenried 29, 20251 Hamburg, Bundesrepublik Deutschland,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 182147,
ISIN DE0006618309
Dirk Isenberg
Am Kernersberg 1, 61250 Usingen, Bundesrepublik Deutschland
Mathias Niedermeier
Steinkaul 1, 53424 Remagen, Bundesrepublik Deutschland
Peter Potocnik
Königstraße 12, 47198 Duisburg, Bundesrepublik Deutschland
Zielgesellschaft:
mit dem Sitz in Bonn, Graurheindorfer Straße 137, 53117 Bonn, Bundesrepublik Deutschland,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 8060,
ISIN DE0005653604
Die Mednation AG, die CHAPTERS Group AG, Herr Dirk Isenberg, Herr Mathias Niedermeier und Herr Peter Potocnik haben heute, am 18. November 2024, entschieden, den Aktionären der MedNation AG im Wege eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots gemäß § 39 Abs. 2 und 3 BörsG anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautende und ausgegebene Stückaktien ohne Nennbetrag der Zielgesellschaft mit einem anteiligen rechnerischen Betrag am Grundkapital in Höhe von 2,56 Euro je Aktie – ISIN DE0005653604 – , die nicht unmittelbar von den Bietern gehalten werden, einschließlich sämtlicher zum Zeitpunkt des Vollzugs des Delisting-Erwerbsangebots bestehender Nebenrechte, insbesondere des Dividendenbezugsrechts, zu erwerben. Als Angebotsgegenleistung wird eine Geldzahlung je Aktie geleistet, deren Höhe unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen noch festzulegen ist und in der zu veröffentlichenden Angebotsunterlage angegeben und begründet wird.
Die Bieter bilden eine Bietergemeinschaft im Sinne des § 2 Abs. 4 WpÜG. Jeder Bieter handelt in eigener wirtschaftlicher und rechtlicher Verantwortung und ist für die Einhaltung aller ihn betreffenden kapitalmarktrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Verpflichtungen verantwortlich. Jeder Bieter ist Bieter im Sinne der Bestimmungen des WpÜG. Die Bieter haben am heutigen Tage eine Kooperationsvereinbarung zur Durchführung des Delisting-Erwerbsangebots im Rahmen einer Bietergemeinschaft im Sinne des § 2 Abs. 4 WpÜG geschlossen.
Die MedNation AG wird unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen nach der Veröffentlichung der Angebotsunterlage den Antrag auf Widerruf der Zulassung ihrer Aktien zum Handel im regulierten Markt an der Börse Düsseldorf gemäß § 39 Abs. 2 Satz 1 BörsG stellen, um die frühestmögliche Beendigung der Zulassung der Aktien zum Handel im regulierten Markt zu erreichen. Die MedNation AG wird sodann unverzüglich die Einbeziehung der Aktien in den Handel im Primärmarkt (Freiverkehr) der Börse Düsseldorf veranlassen.
Wichtige Hinweise
Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der MedNation AG dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt werden, die veröffentlicht wird, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung gestattet hat. Allen Aktionären der MedNation AG wird empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen Veröffentlichungen und Mitteilungen, die im Zusammenhang mit dem öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot stehen, unverzüglich nach deren Bekanntmachung sorgfältig zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Das Angebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes und des Börsengesetzes durchgeführt. Dementsprechend wurden und werden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt.
Bonn, den 18. November 2024
MedNation AG CHAPTERS Group AG Dirk Isenberg
Mathias Niedermeier Peter Potocnik
MedNation AG: Downlisting in den Freiverkehr – Entscheidung zur Abgabe eines Delisting-Erwerbsangebots im Rahmen einer Bietergemeinschaft unter Ausnutzung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Der Vorstand der MedNation AG hat heute mit der Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, im Rahmen einer Bietergemeinschaft gemäß § 2 Abs. 4 WpÜG gemeinsam mit den Aktionären CHAPTERS Group AG, Dirk Isenberg, Mathias Niedermeier und Peter Potocnik ein Delisting-Erwerbsangebot gemäß § 39 Abs. 2 BörsG abzugeben. Hierdurch sollen die gesetzlichen Voraussetzungen für den Widerruf der Zulassung der Aktien der MedNation AG zum Handel im regulierten Markt der Börse Düsseldorf geschaffen werden. Die Aktien sollen künftig in den Handel im Primärmarkt (Freiverkehr) an der Börse Düsseldorf einbezogen werden (Downlisting). Durch das Downlisting sollen insbesondere die Kosten und die Komplexität einer Börsennotierung auf ein für die Größe und die wirtschaftlichen Verhältnisse der MedNation AG zuträgliches Maß reduziert werden.
Die an der Bietergemeinschaft beteiligten Aktionäre haben erklärt und sich verpflichtet, über die Durchführung des Downlisting hinaus keine gemeinsamen Interessen im Hinblick auf die MedNation AG zu verfolgen, insbesondere auch keine gemeinsamen strategischen Absichten, etwa in Bezug auf die Geschäftstätigkeit, die Geschäftspolitik oder die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft. Die als Bieter beteiligten Aktionäre streben ausdrücklich keine Kontrollerlangung über die MedNation AG im Sinne des § 29 WpÜG an, und zwar weder gemeinsam noch für sich allein. Sie werden ihr Verhalten in Bezug auf die MedNation AG nicht untereinander durch eine Vereinbarung und auch nicht in sonstiger Weise abstimmen, die zu einer Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG führt. Insbesondere werden die als Bieter beteiligten Aktionäre nicht mit dem Ziel einer dauerhaften und erheblichen Änderung der unternehmerischen Ausrichtung der MedNation AG zusammenwirken.
Die MedNation AG soll als Bieterin im Innenverhältnis der Bieter vorrangig und im aktienrechtlich weitestmöglichen Umfang unter Beachtung der für eigene Aktien vorgesehenen gesetzlichen Erwerbs- und Bestandsgrenzen die im Zuge der Durchführung des Delisting-Erwerbsangebots angedienten Aktien erwerben. Zum Zwecke der Durchführung des Delisting-Erwerbsangebots hat der Vorstand der MedNation AG daher mit der Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, unter Ausnutzung der Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und unter Beachtung der gesetzlichen Erwerbs- und Bestandsgrenzen insgesamt höchstens 209.423 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft als eigene Aktien ausschließlich im Rahmen der Durchführung des Delisting-Erwerbsangebots zu erwerben. Die Gegenleistung wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen festgelegt und in der Angebotsunterlage zum Delisting-Erwerbsangebot angegeben und begründet.
Die MedNation AG hält derzeit 102.576 eigene Aktien, was einem Anteil am Grundkapital in Höhe von (gerundet) 3,29 % entspricht. Infolge eines Erwerbs von insgesamt höchstens 209.423 weiteren eigenen Aktien im Zuge der Durchführung des Delisting-Erwerbsangebots würde die Gesamtzahl der eigenen Aktien einen Anteil von 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen.
Die MedNation AG wird bis zum Ende der in der Angebotsunterlage für das Delisting-Erwerbsangebot festzulegenden Annahmefrist keine eigenen Aktien anderweitig erwerben und keine eigenen Aktien veräußern.
Die MedNation AG beabsichtigt, sämtliche eigenen Aktien nach der Durchführung und Abwicklung des Delisting-Erwerbsangebots nach Maßgabe der Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien zu veräußern. Es besteht für die Gesellschaft kein wirtschaftliches Interesse, dauerhaft eigene Aktien zu halten. Des Weiteren soll durch die Veräußerung der eigenen Aktien die zum Zwecke des Delisting aufgewandte Liquidität der Gesellschaft wieder zugeführt werden.
Project Neptune Bidco GmbH: Annahmefrist für freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot von TA an Aktionäre der Nexus AG beginnt
- Angebotspreis von 70,00 Euro je Aktie bietet Aktionären attraktiven, sofortigen und sicheren Barwert
- Angebotspreis entspricht einer attraktiven Prämie von 44,2 % auf den Schlusskurs der Aktie am 4. November 2024 und einer Prämie von 35,3 % auf den 3M VWAP
- Annahmefrist beginnt heute und endet am 17. Dezember 2024 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main)
- Angebot unterliegt einer Mindestannahmeschwelle von 50 % zuzüglich einer Aktie
- TA beabsichtigt, Nexus nach Abschluss des Übernahmeangebots von der Börse zu nehmen
- Vorstand und Aufsichtsrat von Nexus begrüßen und unterstützen das Angebot und beabsichtigen, vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage, den Aktionären die Annahme des Angebots zu empfehlen
London, 18. November 2024. Nach der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die Project Neptune BidCo GmbH, eine Holdinggesellschaft, die von Investmentfonds kontrolliert wird, die von verbundenen Unternehmen der TA Associates Management, L.P. beraten und verwaltet werden (zusammen „TA“), heute die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für alle Aktien der Nexus AG („Nexus“, ISIN: DE0005220909) veröffentlicht.
Angebot bietet Aktionären attraktiven, sofortigen und sicheren Barwert
Die Aktionäre von Nexus haben ab heute die Möglichkeit, das Übernahmeangebot anzunehmen und ihre Aktien zu einem Preis von 70,00 Euro je Aktie in bar anzudienen. Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von 44,2 % auf den Schlusskurs der Nexus-Aktie am 4. November 2024, dem Tag, bevor TA seine Absicht bekannt gab, ein öffentliches Übernahmeangebot für Nexus zu unterbreiten, und einer Prämie von 35,3 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der letzten drei Monate bis einschließlich 4. November 2024. Dies entspricht einem Eigenkapitalwert von rund 1,21 Milliarden Euro. Damit bietet das Angebot den Aktionären von Nexus die Möglichkeit, einen wesentlichen Teil der erwarteten langfristigen Wertsteigerung sofort zu realisieren.
Das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot folgt auf die zuvor bekannt gegebene Unterzeichnung einer Investorenvereinbarung zwischen Nexus und TA, in der sich beide Parteien auf eine langfristige strategische Partnerschaft geeinigt haben, um das weitere profitable Wachstum von Nexus im internationalen E-Health-Markt außerhalb des Börsenumfelds voranzutreiben. Vorstand und Aufsichtsrat von Nexus begrüßen das Angebot und beabsichtigen, vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage, den Aktionären die Annahme des Angebots zu empfehlen.
Mindestannahmeschwelle von 50 % zuzüglich einer Aktie
Das Angebot unterliegt einer Mindestannahmeschwelle von 50 % zuzüglich einer Aktie sowie den üblichen regulatorischen Abschlussbedingungen, einschließlich kartellrechtlichen und investitionskontrollrechtlichen Freigaben. TA hat sich bereits einen Anteil von rund 26,9 % des Grundkapitals von Nexus durch unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen mit Schlüsselaktionären von Nexus gesichert, darunter Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats von Nexus, LUXEMPART und andere langfristige Aktionäre.
Die Annahmefrist endet am 17. Dezember 2024 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) bzw. 18:00 Uhr (Ortszeit New York). Die Einzelheiten der Annahme des Übernahmeangebots sind in der Angebotsunterlage beschrieben. Nexus-Aktionären wird empfohlen, sich mit ihrer Depotbank in Verbindung zu setzen, um ihre Aktien anzudienen und sich über die von ihrer Depotbank gesetzten Fristen zu informieren, die ein Handeln vor dem formellen Ende der Annahmefrist erforderlich machen können.
TA beabsichtigt, Nexus nach Abwicklung des Übernahmeangebots von der Börse zu nehmen
Vorbehaltlich der Erfüllung der Angebotsbedingungen wird der Abschluss der Transaktion derzeit für das erste Quartal 2025 erwartet. TA beabsichtigt, Nexus nach Abwicklung des Übernahmeangebots von der Börse zu nehmen, um von finanzieller Flexibilität und einer langfristig orientierten privaten Eigentümerstruktur zu profitieren. Der Vorstand der Nexus AG betrachtet die Umsetzung seiner langfristigen Strategie abseits des Börsenumfelds als einen Vorteil und trägt das mögliche Delisting grundsätzlich mit. TA beabsichtigt, für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ab Vollzug des Angebots keinen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag mit der Nexus AG abzuschließen.
Die Angebotsunterlage, eine unverbindliche englische Übersetzung und weitere Informationen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot von TA sind gemäß den Anforderungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes auf der folgenden Website verfügbar: www.neptune-public-offer.com. Exemplare der Angebotsunterlage können auch kostenlos bei der BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, Senckenberganlage 19, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland, per Fax an +49 69 1520 5277 oder per E-Mail an frankfurt.gct.operations@bnpparibas.com angefordert werden. Eine Hotline für Aktionärinnen und Aktionäre für Fragen zum Übernahmeangebot ist montags bis freitags zwischen 9:00 - 17:00 Uhr MEZ unter +49 (0) 69 92014 9707 oder über info@neptune-public-offer.com erreichbar.
Über TA Associates
TA ist ein weltweit führendes Private-Equity-Unternehmen, das sich auf die Steigerung des Wachstums profitabler Unternehmen konzentriert. Seit 1968 hat TA in mehr als 560 Unternehmen in den fünf Zielbranchen Technologie, Gesundheitswesen, Finanzdienstleistungen, Konsumgüter und Unternehmensdienstleistungen investiert. Durch die Nutzung seiner umfassenden Branchenkenntnisse und strategischen Ressourcen arbeitet TA mit Management-Teams auf der ganzen Welt zusammen, um hochwertige Unternehmen dabei zu unterstützen, einen nachhaltigen Wert zu schaffen. TA hat bisher 65 Milliarden US-Dollar an Kapital eingeworben und beschäftigt mehr als 160 Investment-Experten in Büros in Boston, Menlo Park, Austin, London, Mumbai und Hongkong.
Weitere Informationen zu TA Associates finden Sie unter www.ta.com
Über Nexus AG
Die Nexus AG entwickelt und vertreibt Softwarelösungen für den internationalen Gesundheitsmarkt. Mit dem klinischen Informationssystem (Nexus / KIS) und den integrierten diagnostischen Modulen verfügen wir heute über eine einzigartig breite und interoperable Produktpalette, die nahezu alle Funktionsanforderungen von Krankenhäusern, Psychiatrien, Reha- und Diagnostikzentren innerhalb der eigenen Produktfamilien abdecken kann. Die Nexus AG beschäftigt rund 2.030 Mitarbeiter, ist in neun europäischen Ländern mit eigenen Standorten präsent und betreut Kunden in weiteren 71 Ländern, teils über zertifizierte Händler. Durch kontinuierlich wachsende Nachfrage nach Nexus-Produkten konnten wir in den letzten Jahren eine große Kundenbasis aufbauen und regelmäßig steigende Umsätze und Ergebnisse zeigen.
Weitere Informationen zur Nexus AG finden Sie unter www.nexus-ag.de
Sonntag, 17. November 2024
Übernahmeangebot für Covestro-Aktien: Wasserstandsmeldung der ADNOC
München
Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Die ADNOC International Germany Holding AG, Frankfurt am Main, Deutschland (die „Bieterin“) hat am 25. Oktober 2024 die Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage“) für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das „Übernahmeangebot) an die Aktionäre der Covestro AG, Leverkusen, Deutschland (die „Gesellschaft“), zum Erwerb ihrer nennwertlosen Stückaktien der Gesellschaft (ISIN: DE0006062144) (die „Covestro-Aktien“) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 62,00 je Covestro-Aktie veröffentlicht. Die Frist für die Annahme dieses Übernahmeangebots endet am 27. November 2024, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York), soweit sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen des WpÜG verlängert wird.
Quelle: Bundesanzeiger vom 15. November 2024
Hauptversammlung der A-HEAT Allied Heat Exchange Technology AG zum Rechtsformwechsel: Abfindungsangebot bei Widerspruch
Zusammenlegung von Aktien bei der Going Public Media Aktiengesellschaft
München
ISIN DE0007612103
WKN 761 210
Bekanntmachung über eine ordentliche Kapitalherabsetzung
Die ordentliche Hauptversammlung der Going Public Media Aktiengesellschaft (nachfolgend auch die „Gesellschaft") vom 24. Juni 2024 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 900.000,00, eingeteilt in 900.000 auf den Namen lautende Stückaktien, um EUR 600.000,00 auf EUR 300.000,00 herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG). Die Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, dass das nominelle Grundkapital auf EUR 300.000,00 herabgesetzt wird und die Aktien im Verhältnis von 3:1, das heißt durch Zusammenlegung von je drei alten Stückaktien zu einer neuen Stückaktie, zusammengelegt werden. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der vorstehenden Kapitalherabsetzung und der Zusammenlegung von Aktien festzulegen.
Quelle: Bundesanzeiger vom 15.November 2024
Samstag, 16. November 2024
DATAGROUP SE: Grundsatzentscheidung über Maßnahmen bei der DATAGROUP SE
- Abspaltung der Beteiligung an der Almato AG mit separatem Börsenlisting in Prüfung
- Öffentliches Aktienrückkaufangebot der DATAGROUP SE
- Segmentwechsel der DATAGROUP SE in das Segment m:access
Pliezhausen, 16.11.2024. Die DATAGROUP SE (WKN A0JC8S) kündigt eine (verhältniswahrende) Abspaltung ihrer 100 %-Beteiligung an der Almato AG nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes an. Die Almato AG ist im Bereich Digitalisierung von Geschäftsprozessen und Softwareentwicklung tätig.
Vorbehaltlich weiterer Prüfungen ist eine Abspaltung dieser Beteiligung auf eine separate Gesellschaft als neue Holding der Almato AG geplant. Die Aktien dieser Holding sollen anschließend im Freiverkehr gehandelt werden. Sämtliche Aktionäre der DATAGROUP SE werden voraussichtlich für jede ihrer Aktien an der DATAGROUP SE jeweils eine neue Aktie an der neuen Almato Holding erhalten. Mit der Abspaltung wollen Vorstand und Aufsichtsrat den Unterschieden in den Geschäftsmodellen der DATAGROUP und der Almato Rechnung tragen. Während DATAGROUP sich auf IT-Outsourcing mit ihrem modularen CORBOX-Portfolio fokussiert, liegt der Schwerpunkt von Almato auf der Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie Softwareentwicklung für Unternehmen und öffentliche Institutionen. Durch die Trennung der Gesellschaften soll für Almato die Möglichkeit geschaffen werden, ein neues Geschäftsfeld im Bereich semantischer Datenplattformen zu entwickeln und zu etablieren und mit verstärkter Transparenz für diesen Geschäftsbereich gezielt Investoren für den geplanten Wachstumskurs anzusprechen. Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen, diese Maßnahme der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft zur Beschlussfassung vorzuschlagen. Die Gesellschaft wird ihre Aktionäre über den Fortgang des Prozesses laufend informieren.
Vorstand und Aufsichtsrat haben heute ferner auf Basis der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 9. März 2023 beschlossen, im Rahmen eines Aktienrückkaufangebots bis zu 817.359 eigene Aktien (ca. 9,79 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft) zu erwerben. Mit Rücksicht auf dieses Aktienrückkaufangebot und den damit verbundenen möglichen Liquiditätsabfluss an die Aktionäre ist es nach jetzigem Stand nicht geplant, der Hauptversammlung eine Dividendenausschüttung für das am 30. September 2024 abgelaufene Geschäftsjahr 2023/2024 zur Beschlussfassung vorzuschlagen.
Der Erwerb soll im Rahmen eines freiwilligen öffentlichen Aktienrückkaufangebots gegen Zahlung einer Geldleistung von EUR 42,13 je Aktie erfolgen (ohne Erwerbsnebenkosten). Aktionäre können Aktien zum Rückkauf in der Zeit vom 20. November 2024, 00:00 Uhr bis 3. Dezember 2024, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) einreichen. Das Rückkaufangebot kann von der Gesellschaft, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit angepasst, verlängert, ausgesetzt und auch wiederaufgenommen werden.
Die rückgekauften Aktien können für alle gesetzlichen Verwendungsoptionen wie die Einziehung, die Verwendung zur Finanzierung von Unternehmensübernahmen und auch für Mitarbeiteraktienprogramme verwendet werden.
Die weiteren Einzelheiten des öffentlichen Rückkaufangebots sind der Angebotsunterlage zu entnehmen, die voraussichtlich am 20. November 2024, also am Tag des Beginns der Annahmefrist, auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.datagroup.de/investieren/ir-information/ sowie im Bundesanzeiger veröffentlicht werden wird.
Darüber hinaus plant die Gesellschaft einen Segmentwechsel aus dem Segment Scale der Frankfurter Wertpapierbörse in das Segment m:access der Börse München. Die Handelsmöglichkeiten sind in diesen Segmenten vergleichbar. Die Gesellschaft wird das gewohnte Transparenzniveau beibehalten. Der Segmentwechsel erfolgt auch vor dem Hintergrund, dass der Gesetzgeber erwägt, zusätzliche regulatorische Anforderungen für das Segment Scale als KMU-Wachstumsmarkt einzuführen, welche für die anderen qualifizierten Freiverkehrssegmente nicht gelten. Aus Gründen der Flexibilität hatte sich die Gesellschaft bislang bewusst dafür entschieden, nicht in einem höher regulierten Marktsegment zu notieren. Durch den Wechsel in den etablierten m:access behält die Gesellschaft den regulatorischen Status quo bei. Zudem entstehen im m:access geringere Kosten.
Freitag, 15. November 2024
Bekanntmachung zur BayWa AG: Bilanzkontrolle des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023 und des zugehörigen Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2023
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid vom 29. Oktober 2024 eine Prüfung des offengelegten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023 und des zugehörigen Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2023 der BayWa AG, München, gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 WpHG angeordnet.
Grund für die Anordnung sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Darstellung der Finanzlage und der Risiken aus der Finanzierung des Konzerns sowie die Darstellung der Risikomanagementziele und -methoden im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht möglicherweise fehlerhaft sind. Dies schließt ein
Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): MSC erhält alle regulatorischen Freigaben für Beteiligung an der HHLA
Hamburg, 15. November 2024
MSC erhält alle regulatorischen Freigaben für Beteiligung an der HHLA
Seit dem 14. November 2024 sind alle Vollzugsbedingungen für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE (Bieterin), einer Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A. (MSC), erfüllt. Nachdem Anfang Oktober die Europäische Kommission die fusionskontrollrechtliche Freigabe erteilt hatte, ist nun mit der fusionskontrollrechtlichen Freigabe in der Ukraine die letzte noch ausstehende Vollzugsbedingung eingetreten.
Im nächsten Schritt wird die Bieterin gemäß der Angebotsunterlage den Angebotspreis in Höhe von 16,75 Euro je A-Aktie an die HHLA-Aktionäre zahlen, die ihre Aktien im Rahmen des öffentlichen Übernahmeangebots angedient hatten und die seitdem unter der ISIN DE000A37FUD8 firmierten. Die Zahlung erfolgt spätestens innerhalb von sieben Bankarbeitstagen nach Bekanntgabe über die Erfüllung aller Bedingungen durch die Bieterin. Im Gegenzug erwirbt die Bieterin das Eigentum an den angedienten A-Aktien.
Weitere Informationen zur Abwicklung und zur Übertragung der angedienten Aktien sind abrufbar unter www.poh-offer.de.
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- Aareal Bank AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlantic BidCo GmbH zu EUR 33,20 je Aktie, Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung am 25. Oktober 2024 in das Handelsregister der Gesellschaft (Fristende: 27. Januar 2025)
- ALBA SE: Delisting-Erwerbsangebot zu EUR 7,94 je ALBA-Aktie
- Albis Leasing AG: Übernahmeangebot
- alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation)
- APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, Übernahmeangebot
- BASTFASERKONTOR Aktiengesellschaft: Squeeze-out zugunsten der AGIB Real Estate S.A. zu EUR 8.760,- je Aktie, Eintragung am 19. September 2024 (Fristende am 19. Dezember 2024)
- BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der VIB Vermögen AG für eine Abfindung in Höhe von EUR 14,86 je BBI-Aktie, Hauptversammlung am 13. August 2024, Eintragung am 7. Oktober 2024 (Fristende: 7. Januar 2025)
- Beta Systems Software AG: geplante Verschmelzung auf die SPARTA AG
- Consus Real Estate AG: Squeeze-out zugunsten der Adler Group S.A., Eintragung am 30. August 2024 (Fristende am 2. Dezember 2024)
- Covestro AG: Übernahmeangebot von Adnoc zu EUR 62,- je Covestro-Aktie
- Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft, Hauptversammlungen im Dezember 2024 geplant
- DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., Übernahmeangebot
- DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, früher: Digital Identification Solutions AG): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA, Hauptversammlung am 26. Januar 2024, Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung im Handelsregister am 13. November 2024 (Fristende am 13. Februar 2025)
- Encavis AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting geplant
- EQS Group AG: Squeeze-out zugunsten der Pineapple German Bidco GmbH (Thoma Bravo, L.P.) zu EUR 40,- je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 12. September 2024 (Fristende am 12. Dezember 2024)
- Evotec SE: eventuelles Übernahmeangebot durch Halozyme Therapeutics Inc.
- Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt
- Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A.
- home24 SE: Squeeze-out zugunsten der RAS Beteiligungs GmbH (XXXLutz-Konzern) zu EUR 7,46 pro home24-Aktie, Hauptversammlung am 13. Dezember 2024
- Instapro II AG (Die börsennotierte MyHammer Holding AG wurde 2022 verschmolzen, Spruchverfahren läuft noch.): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Instapro I AG (IAC/ InterActiveCorp) für EUR 20,63 je Instapro-II-Aktie, wirksam durch Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 28. August 2024 (Fristende: 28. November 2024)
- infas Holding Aktiengesellschaft: Übernahmeangebot durch Ipsos
- Klassik Radio AG: Downlisting-Erwerbsangebot
- Linus Digital Finance AG: Delisting-Erwerbsangebot
- Lotto24 AG: Squeeze-out zugunsten der ZEAL Network SE zu EUR 479,25 je Stückaktie, Eintragung am 8. Oktober 2024 (Fristende am 8. Januar 2025)
- MEDION AG: Squeeze-out zugunsten der Lenovo Germany Holding GmbH zu EUR 14,28 je MEDION-Aktie, Hauptversammlung am 12. November 2024
- MorphoSys AG: erfolgreiches Übernahmeangebot durch den Novartis-Konzern, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Novartis BidCo Germany AG, Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 15. Oktober 2024
- Nagarro SE: mögliches Übernahmeangebot
- New Work SE (früher: Xing SE): Delisting-Erwerbsangebot der Burda Digital SE
- Nexus AG: Übernahmeangebot durch TA, Investorenvereinbarung
- niiio finance group AG: Delisting
- Philomaxcap AG: Pflichtangebot
- S IMMO AG: Squeeze-out zugunsten der IMMOFINANZ AG, ao. Hauptversammlung am 14. Oktober 2024
- Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft
- SHS Viveon AG: Sidetrade S.A hält inzwischen mehr als 87,85 %, Squeeze-out wahrscheinlich
- Software AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Mosel Bidco SE/Silver Lake, mit Eintragung im Handelsregister am 22. August 2024 wirksam geworden (Fristende am 22. November 2024)
- Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot
- STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting-Erwerbsangebot, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
- SURTECO GROUP SE: Übernahmeangebot
- SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.) angekündigt
- Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen), Delisting-Erwerbsangebot
- USU Software AG: Delisting-Erwerbsangebot, Delisting von der Frankfurter Wertpapierbörse mit Ablauf des 2. Juli 2024
- VARTA AG: StaRUG-Verfahren, Erörterungs- und Abstimmungstermin am 25. November 2024
- Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
- Vitesco Technologies Group AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Schaeffler AG, Verschmelzung auf den Hauptversammlungen am 24. und 25. April 2024 beschlossen, Eintragung und damit Wirksamwerden am 1. Oktober 2024 (Fristende am 2. Dezember 2024)
- WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: Delisting-Angebot
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der DISO Verwaltungs AG (früher: Matica Technologies AG) eingetragen
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der nunmehr wieder als DISO Verwaltungs AG firmierenden Gesellschaft mit der Matica Technologies Group SA als herrschender Gesellschaft ist nach einer Verzögerung durch eine Anfechtungsklage am 13. November 2024 im Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen worden. Die Hauptversammlung der DISO Verwaltungs AG am 26. Januar 2024 hatte diesem Organvertrag zugestimmt. Nach der 2022 erfolgten, kürzlich für nichtig erklärten Sitzverlegung nach Esslingen ist die Gesellschaft nunmehr wieder von Amts wegen in München eingetragen.
Donnerstag, 14. November 2024
Evotec SE: Kommentar zu Medienbericht
Hamburg – Evotec SE (Frankfurter Wertpapierbörse: EVT, SDAX/TecDAX, Prime Standard, ISIN: DE 000 566480 9, WKN 566480; NASDAQ: EVO)
Die Evotec SE ("Gesellschaft") stellt mit Blick auf einen Medienbericht fest, dass sie ohne vorherige Kontaktaufnahme vom börsennotierten US-Biotechnologieunternehmen Halozyme Therapeutics Inc. eine unverbindliche Interessenbekundung bezogen auf ein an die Aktionäre der Gesellschaft gerichtetes Übernahmeangebot mit einem Angebotspreis von EUR 11,00 je Aktie erhalten hat. Die Gesellschaft wird diese Interessenbekundung sorgfältig analysieren, über weitere Schritte entscheiden und den Kapitalmarkt entsprechend den rechtlichen Anforderungen weiter informieren.
Angebotsunterlage für Aktien der Klassik Radio AG veröffentlicht
Zu der Angebotsunterlage der UK Media Invest GmbH vom 11. November 2024 auf der Webseite der BaFin:
https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Angebotsunterlage/klassik.html
Angebotsunterlage für Aktien der Linus Digital Finance AG veröffentlicht
Aus der Angebotsunterlage der Linus Holding GmbH vom 12. November 2024 auf der Webseite der BaFin:
https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Angebotsunterlage/Linus.html
Hengeler Mueller berät MEDION bei Squeeze-out
Hengeler Mueller berät MEDION bei dem Squeeze-out.
Hengeler Mueller-Team für Medion
Gesellschaftsrecht: Dr. Oliver Rieckers, Dr. Bernd Wirbel (beide Partner), Dr. Petra Mennicke (Counsel), Dr. Florian Klose (Associate, alle Düsseldorf).
Dienstag, 12. November 2024
RWE AG: RWE beschließt Aktienrückkauf im Volumen von bis zu 1,5 Mrd. EUR
Der Vorstand der RWE Aktiengesellschaft hat heute ein Aktienrückkaufprogramm mit einem Volumen von bis zu 1,5 Mrd. EUR beschlossen. Der Rückkauf soll noch im laufenden Jahr beginnen und innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen werden, vorbehaltlich einer erneuten Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien durch die Hauptversammlung am 30. April 2025. Es ist beabsichtigt, die zurückgekauften Aktien einzuziehen.
Das Rückkaufprogramm basiert auf der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 4. Mai 2023, die die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 3. Mai 2025 Aktien im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben. Die Gesellschaft beabsichtigt, der Hauptversammlung am 30. April 2025 eine erneute Ermächtigung zum Rückkauf vorzuschlagen. Der Erwerb soll unter Inanspruchnahme der „Safe Harbour“-Ausnahme für Rückkaufprogramme nach Artikel 5 der Marktmissbrauchsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014) abgewickelt werden.