LG München I, Beschluss vom 27. Mai 2024, Az. 5 HK O 723/21
Aus den Gründen:
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...
LG München I, Beschluss vom 27. Mai 2024, Az. 5 HK O 723/21
Aus den Gründen:
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG (ARENDTS ANWÄLTE)
In der nachfolgenden Liste sind Unternehmen, bei denen ein Squeeze-out oder eine Verschmelzung bereits angekündigt worden sind, nicht mehr aufgeführt. So hat sich die Zahl der aufgeführten Gesellschaften seit der zuletzt veröffentlichten Liste deutlich reduziert: Bei der Aareal Bank AG ist ein Squeeze-out bereits beschlossen worden, ebenso bei der Zapf Creation AG. Bei der Tion Renewables AG ist der Gesellschafterausschluss bereits wirksam geworden (Spruchanträge können noch bis zum 15. Juli 2024 gestellt werden). Bei der EQS Group AG kommt nach dem erfolgreichen Übernahmeangebot wie nicht anders zu erwarten ein Squeeze-out. Auch bei der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG kommt nunmehr der Gesellschafterausschluss, ebenso bei der Lotto24 AG und über kurz oder lang voraussichtlich auch bei der Telefónica Deutschland Holding AG. Die Consus Real Estate AG war bis 2022 auf unserer Liste. Mit dem nunmehr folgenden Squeeze-out war angesichts der desolaten Lage der ADLER Group schon fast nicht mehr gerechnet worden. Bei der Vitesco Technologies Group AG muss noch die beschlossene Verschmelzung mit der Schaeffler AG eingetragen werden.Insbesondere bei folgenden deutschen Unternehmen ist über kurz oder lang ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out, als verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bereits ab einer Beteiligung von 90 % möglich), eine Verschmelzung oder eine andere Strukturmaßnahme denkbar:
- Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot
- HanseYachts AG: Delisting-Angebot
- Studio Babelsberg AG: Erwerb Mehrheitsbeteiligung, BuG
- STEICO SE: Mehrheitsbeteiligung der Kingspan Group PLC
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Der von dem spanischen Healthcare- und Pharmaunternehmen Grifols S.A. im März 2022 beantragte übernahmerechtliche Squeeze-out (§ 39a WpÜG) der Biotest-Stammaktien war vom Landgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 27. Oktober 2022 gebilligt worden. Die gegen diesen erstinstanzlichen Beschluss eingelegte Beschwerden hat das OLG Frankfurt am Main nunmehr mit Beschluss vom 27. Mai 2024 zurückgewiesen.
Das Verfahren ist aber noch nicht rechtskräftig, da das OLG die Rechtsbeschwerde zugelassen hat. Das OLG begründet die Zulassung nicht nur mit der grundsätzlichen Bedeutung, sondern auch mit der Fortbildung des Rechts. Mehrere entscheidungserhebliche Fragen seien höchstrichterlich noch nicht beantwortet.
Mit dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens werden die Biotest-Stammaktien (ISIN DE0005227201), die Grifols noch nicht mittelbar oder unmittelbar gehören, gegen Gewährung einer Abfindung in Höhe von EUR 43,00 je Stammaktie auf die Antragstellerin übertragen. Nach Angabe des Landgerichts sind hiervon 566.294 Biotest-Stammaktien betroffen (nicht jedoch die Vorzugsaktien mit der ISIN DE0005227235, die weiterhin im Eigentum der entsprechenden Minderheitsaktionäre bleiben).
OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 27. Mai 2024, Az. 20 WPüG 1/23von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out der Minderheitsaktionäre des führenden Robotikunternehmens KUKA Aktiengesellschaft hat das LG München I Termin zur mündlichen Verhandlung auf Mittwoch, den 5. Juni 2024, 10:30 Uhr, mit möglicher Fortsetzung am 6. und 7. Juni 2024 bestimmt. Bei diesem Termin sollen die Wirtschaftsprüfer Jochen Breithaupt und Sylvia Fischer von der als sachverständige Prüferin tätigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly angehört werden.
Zur Vorbereitung des Termins hat das Gericht mit Verfügung vom 27. Mai 2024 um eine Alternativberechnung mit dem originären Betafaktor gebeten:
"1. Die Beteiligten werden darauf hingewiesen, dass auch unter Berücksichtigung der Einwände der Antragsgegnerin in der Antragserwiderung sehr gute Gründe dafür sprechen, dass der originäre Beta-Faktor aussagekräftig ist und daher maßgeblich sein kann.
2. Die Abfindungsprüfer werden daher gebeten, eine Alternativberechnung durchzuführen mit dem originären Beta-Faktor, der aus dem arithmetischen Mittelwert aus arithmetischen Mittel jeweils gegen den größten nationalen Index wie auch gegen den MSCI World Index für 2 Jahre wöchentlich und 5 Jahre monatlich beruht. Dabei ist der tatsächliche Basiszinssatz von 0,7 % vor Steuern zugrunde zu legen.
Worauf beruht der erhebliche Unterschied bei einer wöchentlichen und einer monatlichen Regression bei einem Beobachtungszeitraum von 5 Jahren und auch im Vergleich zu den 3- und 4-jährigen Betrachtungszeiträumen? Spricht dies gegen die monatliche Betrachtungsweise bei 5 Jahren?"
LG München I, Az. 5 HK O 13305/22 evon Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Der auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Ottakringer Getränke AG, Wien, am 22. Januar 2024 gefaßte Squeeze-out-Beschluss ist nunmehr im Firmenbuch eingetragen worden. Damit ist die Übetragung aller Aktien der Minderheitsaktionäre, d.h. der Aktien, die nicht von der Ottakringer Holding AG, der Ottakringer Privatstiftung, der Wenckheim Privatstiftung, der Menz Beratungs- und Beteiligungs GmbH oder der Ottakringer Getränke AG selbst gehalten werden, auf die Ottakringer Holding AG gemäß § 1 Abs 1 GesAusG wirksam geworden.
Die Ottakringer Getränke AG ist einer der führenden Getränkeanbieter Österreichs und fasst die Aktivitäten verschiedener Tochterunternehmen zusammen. Zu den wichtigsten gehören die Ottakringer Brauerei AG und die Vöslauer Mineralwasser AG. Die Ottakringer Brauerei AG ist einer der letzten unabhängigen Brauereien Österreichs. Deren Biere werden unter den Marken Ottakringer, Goldfassl und Null Komma Josef (alkoholfrei) vertrieben.
Die Angemessenheit der angebotenen Barbfindung wird in einem Überprüfungsverfahren (ähnlich dem Spruchverfahren in Deutschland) überprüft werden.
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Der Vorstand der Scherzer & Co. AG (im Folgenden „Gesellschaft“) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, bis zu 2.500.000 Aktien der Gesellschaft (dies entspricht bis zu ca. 8,35 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung eingetragenen Grundkapitals der Gesellschaft) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Aktienrückkaufangebots zu einem Angebotspreis von EUR 2,25 je Stückaktie zurückzukaufen.
Der Angebotspreis entspricht einem Aufschlag von rund 2,2 % bezogen auf den umsatzgewichteten Mittelwert der Kurse der Stückaktien der Gesellschaft im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Börsenhandelstage vor dem Tag der Entscheidung des Vorstands über das öffentliche Kaufangebot.
Mit dem öffentlichen Aktienrückkaufangebot macht der Vorstand Gebrauch von der durch die Hauptversammlung vom 27. Mai 2021 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien. Nach dem zugrundeliegenden Beschluss dieser Hauptversammlung können die zurückgekauften Aktien zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen und nach Maßgabe der Bestimmungen der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 27. Mai 2021 verwendet werden.
Die Annahmefrist beginnt am 29. Mai 2024, 00:00 Uhr (MESZ) und endet vorbehaltlich einer Verkürzung oder Verlängerung am 26. Juni 2024, 24:00 Uhr (MESZ). Sofern im Rahmen des Angebots mehr als 2.500.000 Aktien zum Rückkauf eingereicht werden, werden die Annahmeerklärungen verhältnismäßig berücksichtigt, d.h. nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquote).
Die weiteren Einzelheiten des öffentlichen Aktienrückkaufangebots und dessen Abwicklung sind der Angebotsunterlage zu entnehmen, die ab dem 28. Mai 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.scherzer-ag.de/aktienrueckkaufangebot-2024.aspx sowie auch im Bundesanzeiger (https://www.bundesanzeiger.de) veröffentlicht werden wird.
Der laufende börsliche Aktienrückkauf, der am 16. Oktober 2023 gestartet und am 12. März 2024 verlängert wurde und bis längstens 30. Dezember 2024 befristet ist, wird ab sofort bis auf weiteres ausgesetzt. Derzeit hält die Gesellschaft 244.392 eigene Aktien.
Köln, 24. Mai 2024
Der Vorstand
In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der VEDES AG hat das LG Nürnberg-Fürth einen Anhörungstermin auf den 12. Dezember 2024, 10:00 Uhr, bestimmt. Zu diesem Termin soll die sachverständige Prüferin zur Erläuterung des Prüfberichts geladen werden.
LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 405/22von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG