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Dienstag, 28. Mai 2024

Übernahmerechtlicher Squeeze-out der Biotest-Stammaktien: OLG Frankfurt am Main weist Beschwerden zurück - Rechtsbeschwerde zugelassen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Der von dem spanischen Healthcare- und Pharmaunternehmen Grifols S.A. im März 2022 beantragte übernahmerechtliche Squeeze-out (§ 39a WpÜG) der Biotest-Stammaktien war vom Landgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 27. Oktober 2022 gebilligt worden. Die gegen diesen erstinstanzlichen Beschluss eingelegte Beschwerden hat das OLG Frankfurt am Main nunmehr mit Beschluss vom 27. Mai 2024 zurückgewiesen. 

Das Verfahren ist aber noch nicht rechtskräftig, da das OLG die Rechtsbeschwerde zugelassen hat. Das OLG begründet die Zulassung nicht nur mit der grundsätzlichen Bedeutung, sondern auch mit der Fortbildung des Rechts. Mehrere entscheidungserhebliche Fragen seien höchstrichterlich noch nicht beantwortet.

Mit dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens werden die Biotest-Stammaktien (ISIN DE0005227201), die Grifols noch nicht mittelbar oder unmittelbar gehören, gegen Gewährung einer Abfindung in Höhe von EUR 43,00 je Stammaktie auf die Antragstellerin übertragen. Nach Angabe des Landgerichts sind hiervon 566.294 Biotest-Stammaktien betroffen (nicht jedoch die Vorzugsaktien mit der ISIN DE0005227235, die weiterhin im Eigentum der entsprechenden Minderheitsaktionäre bleiben). 

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 27. Mai 2024, Az. 20 WPüG 1/23
Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 27. Oktober 2022, Az. 3-05 O 19/​22

2 Kommentare:

CJ hat gesagt…

Ich mag diesen Blog sehr und möchte mich über die Arbeit bedanken. Mich würde bei dem Auszug aus der Meldung mal folgendes Interessieren.
Was bedeutet: "Das Verfahren ist aber noch nicht rechtskräftig, da das OLG die Rechtsbeschwerde zugelassen hat. Das OLG begründet die Zulassung nicht nur mit der grundsätzlichen Bedeutung, sondern auch mit der Fortbildung des Rechts. Mehrere entscheidungserhebliche Fragen seien höchstrichterlich noch nicht beantwortet."

Gibt es hier Ideen wie lange es noch bis zur Rechtsprechung dauert?

Es wäre für Kleinanleger ja interessant ob sie frühzeitig verkaufen und auf bessere Renditen bei anderen Unternehmen hoffen.

Bewegt man sich hier in mehreren Jahren und das Kapital ist bei Biotest gebunden (solange man nicht Verkauft) oder man verkauft jetzt und lässt sich etwas Rendite entgehen.

RA Martin Arendts hat gesagt…

Uns liegen bislang keine Informationen dazu vor, ob von (noch) am Verfahren beteiligten Minderheitsaktionären Rechtsbeschwerde eingelegt worden ist. Das Verfahren zum übernahmerechtlichen Squeeze-out betrifft nur die Stammaktien. Diese notieren derzeit relativ knapp unter der angebotenen Barabfindung in Höhe von EUR 43,-.