Flix SE
München
Bekanntmachung über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und Aufforderung zur Zuteilung der neuen Aktien gemäß § 214 AktG
Die ordentliche Hauptversammlung der Flix SE (die „Gesellschaft“) vom 14. Mai 2024 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 123.574,00 nach den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft („SE-Verordnung“) in Verbindung mit denen des Aktiengesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Art. 5 SE-Verordnung i.V.m. §§ 207 ff. AktG) um EUR 139.885.768,00 auf nunmehr EUR 140.009.342,00 durch Umwandlung eines Betrages von EUR 139.885.768,00 aus der Kapitalrücklage im Sinne des § 266 Abs. 3 A. II. HGB zu erhöhen. Der Beschluss wurde am 17. Mai 2024 in das Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen.
Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erfolgt durch Ausgabe von 139.885.768 neuen, auf den Namen lautende Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00. Die neuen Aktien stehen den Aktionären aufgrund ihres Bestandes an alten Aktien im Verhältnis 1 : 1.132 zu, so dass auf je eine (1) bestehende Stückaktie 1.132 neue Stückaktien entfallen. Die neuen Aktien sind vom 1. Januar 2024 an gewinnbezugsberechtigt.
Wir fordern unsere Aktionäre auf, sich die neuen Aktien zuteilen zu lassen.
Aktien, die nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Aufforderung zugeteilt worden sind, werden nach dreimaliger Androhung für Rechnung der Beteiligten verkauft.
München, im Mai 2024
Flix SE
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger vom 23. Mai 2024
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