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Donnerstag, 7. Dezember 2023

Dubioses Kaufangebot für Aktien der Aareal Bank AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Eine Firma Guaranty Nominee Limited, die bereits durch ein dubioses Kaufangebot für Aktien der Zapf Creation AG aufgefallen ist, hat im Bundesanzeiger vom 6. Dezember 2023 ein weiteres Kaufangebot, diesmal an die Aktionäre der Aareal Bank AG (WKN: 540811, A37FT9) veröffentlicht, bei der ebenfalls ein Squeeze-out ansteht. Geboten werden dabei erstaunliche EUR 43,80 je Aareal-Bank-Aktie, deutlich über dem Übernahmeangebot und den zuletzt gemeldeten Kursen. Nicht ganz nachvollziehbar ist auch die recht hohe Mindestabnahmemenge von 2.500 Aktien für die angesprochenen Kleinaktionäre. Diese können aber laut Veröffentlichung die über eine Telefonnummer erreichbaren "internationalen Verwaltungsdienste" der Firma Guaranty Nominee Limited nutzen (vermutlich um den Interessenten weitere Aktien anzubieten).

Wie bereits zu dem Kaufangebot für Zapf-Creation-Aktien angemerkt, ergab eine Recherche im zuständigen Handelsregister (Companies House), dass eine Guaranty Nominee Limited zwar dort eingetragen ist, seit vielen Jahren aber als "dormant"/schlafend geführt wird. In den eingereichten Jahresabschlüssen sind ein Eigenkapital von übersichtlichen GBP 100,- und keinerlei Umsätze ersichtlich (nicht einmal eine Telefonrechnung). Wer die "internationalen Verwaltungsdienste" der operativ selber nicht tätigen Bieterin betreibt und wie, ist daher nicht nachvollziehbar.

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Hintergrund:

Zum Kaufangebot für Aktien der Zapf Creation AG:  https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/12/dubioses-kaufangebot-fur-aktien-der.html

Eine Firma Deeland hatte vor einiger Zeit für Aktien u.a. der TLG Immobilien AG, der Lotto24 AG und der EASY SOFTWARE AG ähnliche unseriöse Übernahmeangebote veröffentlicht, siehe:

Acme 42 GmbH: Befreiung von einem Übernahmeangebot

Acme 42 GmbH
Düsseldorf

Hinweisbekanntmachung der Veröffentlichung des Bescheids der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 14. November 2023 über die Befreiung gemäß § 37 Abs. 1 Var. 1 von den Verpflichtungen gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 WpÜG in Bezug auf die InVision Aktiengesellschaft, Düsseldorf (ISIN DE0005859698)


Mit Bescheid vom 14. November 2023 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (nachfolgend auch "BaFin") auf entsprechenden Antrag der Acme 42 GmbH mit Sitz in Düsseldorf, Geschäftsanschrift: Leo-Statz-Str. 27 in 40474 Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter Handelsregisternummer HRB 102347, diese für den Fall der Kontrollerlangung im Sinne des § 29 Abs. 2 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ("WpÜG") an der InVision Aktiengesellschaft, Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 44338, von der Verpflichtung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG, die Kontrollerlangung zu veröffentlichen, sowie von den Verpflichtungen nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG, der BaFin eine Angebotsunterlage zu übermitteln, und nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG in Verbindung mit § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG, ein Pflichtangebot zu veröffentlichen, befreit.

Der Tenor und die wesentlichen Gründe des Befreiungsbescheids sind im Internet unter der Adresse

https://www.acme-42.de/

abrufbar.

Düsseldorf, den 7. Dezember 2023

Acme 42 GmbH

Delisting-Angebot für Aktien der InVision AG

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

VERÖFFENTLICHUNG GEMÄSS § 10 ABS. 1 UND ABS. 3 DES WERTPAPIERERWERBS- UND ÜBERNAHMEGESETZES (WPÜG) IN VERBINDUNG MIT § 39 ABS. 2 S. 3 NR. 1 DES BÖRSENGESETZES (BÖRSG)

Bieterin:

Acme 42 GmbH
Leo-Statz-Str. 27
40474 Düsseldorf
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 102347

Zielgesellschaft:


InVision Aktiengesellschaft
Speditionstraße 5
40221 Düsseldorf
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 44338
ISIN: DE0005859698

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Internet wird nach der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erfolgen unter:

https://www.acme-42.de/offer

Die Acme 42 GmbH (die „Bieterin”) mit Sitz in Düsseldorf, Deutschland, hat heute, am 7. Dezember 2023, entschieden, ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot (das „Delisting-Angebot“) gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG in Form eines Barangebots an die Aktionäre der InVision Aktiengesellschaft (die „Gesellschaft”) mit Sitz in Düsseldorf, Deutschland, zum Erwerb sämtlicher nicht bereits von der Bieterin gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE0005859698) (die „InVision-Aktien“) zum gesetzlichen Mindestpreis abzugeben.

Das Angebot wird keine Vollzugsbedingungen enthalten.

Das Delisting-Angebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen erfolgen. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Konditionen des Angebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen.

Die Bieterin ist derzeit mit ca. 57,72 % am Grundkapital der InVision Aktiengesellschaft beteiligt. Die Gesellschaft hat sich gegenüber der Bieterin verpflichtet, vor Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Angebots den Antrag auf Widerruf der Zulassung der InVision-Aktien zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (sog. Delisting) zu stellen.

Wichtige Hinweise:

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Investoren und Inhabern von Wertpapieren der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden.

Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), dem Börsengesetz (BörsG) und bestimmten wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika zu grenzüberschreitenden Erwerbsangeboten mit beschränktem Kreis von Aktionären, die ihren Wohnort, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika haben, durchgeführt. Das Angebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden.  (...)

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „davon ausgehen“ und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. (...)

Düsseldorf, den 7. Dezember 2023

Acme 42 GmbH

InVision AG: InVision Aktiengesellschaft plant Delisting, Abschluss einer Delisting-Vereinbarung

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Düsseldorf, 7. Dezember 2023. Die InVision Aktiengesellschaft (ISIN: DE0005859698) („InVision“ oder „Gesellschaft“) hat heute eine Delisting-Vereinbarung mit ihrer Hauptaktionärin Acme 42 GmbH abgeschlossen, die ca. 57,72 % der Aktien an der Gesellschaft hält. Auf Grundlage dieser Vereinbarung soll von der Gesellschaft nach Veröffentlichung eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots durch die Acme 42 GmbH ein Antrag auf Widerruf der Zulassung der InVision-Aktien zum regulierten Markt gestellt werden (sog. Delisting).

In der Delisting-Vereinbarung hat sich die Acme 42 GmbH verpflichtet, den Aktionären der InVision ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot in Form eines Barangebots zum Erwerb sämtlicher Aktien der InVision, die nicht bereits direkt von Acme 42 GmbH gehalten werden, gegen Zahlung einer Gegenleistung in bar zu unterbreiten. Acme 42 GmbH wird eine Angebotsunterlage erstellen und vor Veröffentlichung innerhalb der gesetzlichen Frist von 4 Wochen nach Angebotsmitteilung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) zur Prüfung und Gestattung einreichen. Die Delisting-Vereinbarung sieht vor, dass die den Inhabern von InVision-Aktien in der Angebotsunterlage angebotene Gegenleistung je InVision-Aktie dem gesetzlichen Mindestpreis gemäß § 39 Abs. 3 Satz 2 Börsengesetz („BörsG“) i.V.m. § 31 Abs. 1 und 7 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz („WpÜG“) i.V.m. § 5 Abs. 3 WpÜG-Angebotsverordnung entsprechen wird, wie er von der BaFin mitgeteilt wurde, vorbehaltlich etwaiger Erhöhungen nach den Vorschriften des WpÜG (einschließlich etwaiger Erhöhungen gemäß § 31 Abs. 2 bis 6 WpÜG).

Vorstand und Aufsichtsrat sind bei Abwägung der Gesamtumstände der Auffassung, dass der Abschluss der Delisting-Vereinbarung und das Delisting im Interesse der Gesellschaft liegt und haben der Delisting-Vereinbarung zugestimmt. Dies beruht insbesondere darauf, dass nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat der Zugang der Gesellschaft zum öffentlichen Kapitalmarkt nicht mehr benötigt wird und das Delisting daher aus strategischer und finanzieller Sicht vorteilhaft ist.

Vor diesem Hintergrund hat sich die Gesellschaft verpflichtet – vorbehaltlich einer genauen Prüfung der Angebotsunterlage und im Rahmen der gesetzlichen Pflichten – das Delisting-Erwerbsangebot zu unterstützen. Vorstand und Aufsichtsrat werden zum Delisting-Erwerbsangebot der Acme 42 GmbH eine begründete Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG abgeben.

Über den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien wird die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse entscheiden. Nach Wirksamwerden des Widerrufs der Börsenzulassung werden die Aktien der InVision nicht mehr an einem inländischen regulierten Markt oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden.

Dubioses Kaufangebot für Aktien der Zapf Creation AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Eine Firma Guaranty Nominee Limited hat im Bundesanzeiger vom 1. Dezember 2023 ein Kaufangebot an die Aktionäre der Zapf Creation AG (WKN: A2TSMZ) veröffentlicht, bei der ein verschmelzungsrechtlicher Sqeeuze-out ansteht. Geboten werden dabei erstaunliche EUR 41,50 je Zapf-Creation-Aktie, deutlich über den zuletzt gemeldeten Kursen. Nicht ganz nachvollziehbar ist die recht hohe Mindestabnahmemenge von 2.500 Aktien für die angesprochenen Kleinaktionäre. Diese können aber laut Veröffentlichung die über eine Telefonnummer erreichbaren "internationalen Verwaltungsdienste" der Firma Guaranty Nominee Limited nutzen (vermutlich um den Interessenten weitere Aktien anzubieten). Merkwürdig ist auch die Forderung, dass die anzudienenden Aktien vor dem 10. Oktober 2023 erworben worden sein mussten. Hinsichtlich einer möglichen Nachbesserung kommt es auf den Tag der Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses an, nicht auf den Tag der Ankündigung.

Unabhängig von diesen Merkwürdigkeiten ergibt eine Recherche im zuständigen Handelsregister (Companies House), dass eine Guaranty Nominee Limited zwar dort eingetragen ist, seit vielen Jahren aber als "dormant"/schlafend geführt wird. In den eingereichten Jahresabschluss sind ein Eigenkapital von übersichtlichen GBP 100,- und keinerlei Umsätze ersichtlich (nicht einmal eine Telefonrechnung). Wer die "internationalen Verwaltungsdienste" der operativ selber nicht tätigen Bieterin betreibt und wie, ist daher nicht nachvollziehbar.

Mittwoch, 6. Dezember 2023

ams-OSRAM AG: ams OSRAM gibt vorläufige Ergebnisse der Ausübungsperiode der Bezugsrechtsemission mit 99,0% Inanspruchnahme der Bezugsrechte bekannt

Ad hoc Mitteilung gemäß Art. 53 KR der SIX Swiss Exchange

Premstätten, Österreich und München, Deutschland (6. Dezember 2023) – ams OSRAM (SIX: AMS) gibt hiermit bekannt, dass am 6. Dezember 2023, 17:00 Uhr MEZ, 99,0% der Bezugsrechte für die im Rahmen der aktuellen Bezugsrechtsemission angebotenen 716.777.622 Aktien wirksam ausgeübt wurden.

ams OSRAM hat am 20. November 2023 die Bedingungen der ordentlichen Kapitalerhöhung in Form einer Bezugsrechtsemission (die "Bezugsrechtsemission") veröffentlicht. Diese besteht aus einem Angebot von insgesamt 724.154.662 neuen, auf den Inhaber lautenden, nennwertlosen Stammaktien mit vollem Dividendenrecht ab 1. Januar 2023 zu einem Bezugspreis von CHF 1,07 pro Aktie (die "Angebotenen Aktien"). Die ordentliche Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht wurde auf der außerordentlichen Hauptversammlung von ams OSRAM am 20. Oktober 2023 beschlossen. Die Bezugsfrist für das Bezugsrechtsangebot endet heute, am 6. Dezember 2023.

Neue Aktien, die nicht von bestehenden Aktionären oder Bezugsrechtsinhabern gezeichnet wurden, werden zunächst institutionellen Investoren im Rahmen von Privatplatzierungen (die "internationale Privatplatzierung") angeboten, wobei der Platzierungspreis den Bezugspreis von CHF 1,07 pro angebotener Aktie nicht unterschreiten wird.

Alle angebotenen Aktien, die nicht im Rahmen der Bezugsrechtsemission gezeichnet oder im Rahmen der internationalen Privatplatzierung platziert wurden, werden von den einzelnen Syndikatsbanken entsprechend ihrer jeweiligen Quote übernommen. Die endgültige Anzahl der angebotenen Aktien, die auf diese Weise am Markt oder bei den Syndikatsbanken platziert werden, wird am oder um den 7. Dezember 2023 herum bekannt gegeben.

Die Kotierung und Zulassung zum Handel der Angebotenen Aktien an der SIX Swiss Exchange wird voraussichtlich am oder um den 8. Dezember 2023 herum erfolgen. Die Lieferung der angebotenen Aktien gegen Zahlung des Bezugs- bzw. des Platzierungspreises werden für den 11. Dezember 2023 erwartet.

Nach Vollzug der Bezugsrechtsemission wird ams OSRAM ein Bruttoemissionserlös von rund CHF 775 Mio. (ca. EUR 802 Mio.) zufließen. ams OSRAM beabsichtigt, die Erlöse der Bezugsrechtsemission zusammen mit den Erlösen aus der aufgestockten und erfolgreich bepreisten Emission von vorrangigen unbesicherten Anleihen sowie der Infrastruktur-Asset-Transaktionen zur vollständigen Rückzahlung der ausstehenden USD 450.000.000 7% Senior Notes mit Fälligkeit 2025 und der EUR 850.000.000 6% Senior Notes mit Fälligkeit 2025, zur Rückzahlung von ausstehenden Beträgen aus bestimmten Bankkrediten, zur Finanzierung allgemeiner Unternehmenszwecke und zur Zahlung der damit verbundenen Gebühren und Aufwendungen zu verwenden.

Nach Vollzug der Bezugsrechtsemission wird der Nominalwert des ausgegebenen Grundkapitals von ams OSRAM EUR 998.443.942 betragen, aufgeteilt in 998.443.942 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien.

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der AGO AG Energie + Anlagen: Verhandlung am 13. Juni 2024

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem bereits 2019 eingetragenen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren AGO AG Energie + Anlagen, Kulmbach, hat LG Nürnberg-Fürth nunmehr einen Anhörungstermin auf Donnerstag, den 13. Juni 2024, 10:00 Uhr, bestimmt. Zu diesem Termin soll der sachverständige Prüfer RLT zu Erläuterung des schriftlichen Gutachtens geladen werden.
 
LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 2321/19
Langhorst, K. u.a. ./. AGO AG Energie + Anlagen, bisher: HCS Holding AG

59 Antragsteller 
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt, 80639 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: 
Krammer Jahn Rechtsanwälte PartG mbh, 95444 Bayreuth 

Dienstag, 5. Dezember 2023

PIERER Mobility AG: Strategieschärfung und Guidance Anpassung

Ad hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR)
Ad hoc-Mitteilung gemäß Art. 53 KR


Wels, 5. Dezember 2023

- Fokussierung auf die Kernmarken KTM, GASGAS, Husqvarna sowie MVAgusta

- Abgabe der Marken Raymon, FELT sowie des Non-E-Fahrradbereiches

- Teilverlagerungen von Produktion und F&E-Aktivitäten zu CFMOTO (China) und Bajaj Auto (Indien)

- Anpassung der Guidance 2023 und Ausblick 2024


Fokussierung auf die Kernmarken KTM, GASGAS, Husqvarna sowie MVAgusta

Der Vorstand hat den strategischen Beschluss gefasst, den Fokus noch stärker auf das Kerngeschäft Powered-Two-Wheelers (Motorräder und E-Bicycles) zu legen und sich auf die Premiummarken KTM, GASGAS und Husqvarna sowie MVAgusta zu konzentrieren.

Aufgrund dieser Entscheidung wurde der Verkauf der Marken Raymon und FELT sowie die Abgabe des Non-E-Fahrradbereiches vom Vorstand eingeleitet. Der Verkauf der Marke R Raymon wurde zwischenzeitig unterzeichnet. Ein Closing wird bis zum Jahresende 2023 erfolgen. Die 2017 gegründete Fahrradmarke R Raymon soll künftig in neuer, unabhängiger Konstellation von Susanne und Felix Puello weitergeführt werden. Weiters wurde der Verkaufsprozess der Fahrradmarke FELT an ein Konsortium rund um Florian Burguet ebenfalls eingeleitet, welcher in der ersten Jahreshälfte 2024 abgeschlossen werden soll. Florian Burguet wird als Vorstand der PIERER Mobility AG mit Ende Dezember ausscheiden.

Die elektrobetriebenen Fahrräder (E-Bicycles) der Marken Husqvarna und GASGAS werden forciert und ausgebaut, um damit auch die Aktivitäten im Bereich der Elektromobilität weiter zu stärken. Ab dem Geschäftsjahr 2024 wird die Segmentberichterstattung neu strukturiert. Es wird künftig in den Segmenten „Motorcycles“ sowie „E-Mobility“ berichtet. Das neue Segment „E-Mobility“ umfasst künftig neben dem E-Bicycle sämtliche elektrobetriebene Powered-Two-Wheelers wie E-Motorräder, E-Minis sowie Stand-up Scooters.

Die entsprechenden Beschlüsse werden in der kommenden Sitzung dem Aufsichtsrat vorgelegt.

Teilverlagerungen von Produktion und F&E-Aktivitäten zu CFMOTO (China) und Bajaj Auto (Indien)

Die nachteiligen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Europa haben den Vorstand veranlasst, Teile der Produktion für einzelne Modelle der Mittelklasse und bestimmte F&E-Aktivitäten zum strategischen Partner Bajaj Auto, Indien, sowie zu CFMOTO, China, zu verlagern. Dadurch sollen unter anderem Kostenvorteile in diesen Regionen genutzt sowie Entwicklungs- und Industrialisierungsprozesse beschleunigt werden.

Mit dieser Entscheidung ist ein Personalabbau im Jahr 2024 von bis zu 300 Mitarbeiter an den österreichischen Standorten verbunden.

Anpassung der Guidance für das Geschäftsjahr 2023

Im Motoradbereich sind die Kosten für die Lagerbestände der Händler trotz guter Nachfrage durch deutlich erhöhte Zinsen stark angestiegen. Die PIERER Mobility stärkt ihre Händlerstruktur durch verlängerte Zahlungsziele und höhere Rabatte.

Auf Grund der ausreichend vorhandenen Liquiditätsreserven unterstützt die PIERER Mobility AG neben ihren Händlern auch die Lieferanten, um die durch das gestiegene Zinsniveau deutlich erhöhten finanziellen Belastungen zu dämpfen und deren Liquiditätssituation zu verbessern.

Diese geplante Maßnahme führt zu einer deutlichen Verkürzung der Bilanzsumme und damit zu einer höheren Eigenkapitalquote des Konzerns. Die damit einhergehende negative Auswirkung auf den Cashflow des Unternehmens für das Geschäftsjahr 2023 wird bewusst in Kauf genommen.

Bei einem nach wie vor auf Guidance Niveau liegenden Motorradgeschäft kommt es in 2023 insbesondere durch die eingeleitete Neuausrichtung des Fahrradbereiches zu einer deutlichen Belastung des Gesamtergebnisses.

Aus den genannten Gründen wird die Guidance für das Geschäftsjahr 2023 angepasst. Der Vorstand rechnet mit einem Umsatzwachstum für das Geschäftsjahr 2023 von 7 % bis 9 % bei einer EBIT-Marge zwischen 5 % bis 7 %.

Ausblick für das Geschäftsjahr 2024

Wir erwarten für das Geschäftsjahr 2024 ein global schwieriges wirtschaftliches Umfeld. Für die PIERER Mobility-Gruppe wird das Jahr 2024 ein Konsolidierungsjahr, welches zur Stärkung des Kerngeschäfts genutzt wird.

Um die Rentabilität der Gruppe zu sichern, wird das Management Kostenreduktionsmaßnahmen im Geschäftsjahr 2024 im zweistelligen Millionenbereich durchführen.

Der Vorstand erwartet einen nahezu gleichbleibenden Umsatz und eine EBIT-Marge von 5 % – 7 %.

Über die PIERER Mobility Gruppe:

Die PIERER Mobility AG ist die Dachgesellschaft für Europas führenden Hersteller motorisierter Zweiräder und produziert eine vollständige Premium-Markenpalette von KTM, GASGAS und Husqvarna Motorcycles. Mit ihrer Innovationskraft ist PIERER Mobility durch ihre Motorradmarken ein wegweisender Technologieführer für zweirädrige E-Mobilität. Das Premium-Markenangebot bietet weiters Hochleistungskomponenten der Marke WP sowie spezielle KTM X-BOW Hochleistungssportwagen.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der onoff AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem am 23. August 2023 eingetragenen Squeeze-out bei der onoff AG zugunsten der SpiraTec AG zu EUR 2,25 je Aktie hat das LG Hannover die eingegangenen Spruchanträge nach Ablauf der Antragsfrist mit Beschluss vom 24. November 2023 zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 23 O 323/23 verbunden. Ein gemeinsamer Vertreter wurde noch nicht bestellt.

LG Hannover, Az. 23 O 323/23
Jaeckel u.a. ./. SpiraTec AG
22 Antragsteller

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Dürkopp Adler AG: OLG Düsseldorf setzt Beschwerdebegründungsfrist

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Dürkopp Adler AG, ein führender Hersteller von Industrienähmaschinen, hatte das LG Dortmund mit Beschluss vom 22. März 2023 die Spruchanträge zurückgewiesen.

Mehrere Antragsteller haben gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. Das OLG Düsseldorf hat den Beschwerdeführern mit Verfügung vom 4. Dezember 2023 zur (ergänzenden) Begründung der Beschwerden eine Frist bis zum 12. April 2024 gesetzt. Danach können die Antragsgegnerin und der gemeinsame Vertreter Stellung nehmen.

OLG Düsseldorf, Az. I-26 W 13/23
LG Dortmund, Beschluss vom 22. März 2023, Az. 20 O 27/18 AktE
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Dürkopp Adler GmbH (rechtsformwechselnd umgewandelt aus der Dürkopp Adler AG)
113 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter:  RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Noerr LLP, 80333 München (RA Dr. Philipp Göz)
Auftragsgutachterin: BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main
Prüferin: ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Studio Babelsberg AG: Verfahrensverbindung durch das LG Potsdam

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L-HSG 

Das LG Potsdam hat nach Ablauf der Antragsfrist die eingegangenen Spruchanträge mit Beschluss vom 4. Dezember 2023 verbunden. Das Verfahren mit dem Aktenzeichen 51 O 63/23 führt.

Das Landgericht Potsdam hatte bereits zuvor mit Beschluss vom 13. September 2023 Herrn Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier zum gemeinsamen Vertreter bestellt.

LG Potsdam, Az. 51 O 63/23
Arendts, F. ./. Kino BidCo GmbH
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegener:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz Hootz Hirsch PartmbB, 70173 Stuttgart

Telefónica, S.A.: Annahmefrist für Telefónica Deutschland-Aktionäre beginnt

Pressemitteilung

• Telefónica startet öffentliches Teilerwerbsangebot für Telefónica Deutschland nach entsprechender Ankündigung vom 7. November 2023

• Bestes und endgültiges Bar-Erwerbsangebot von EUR 2,35 pro Aktie bietet Aktionären eine attraktive, sichere und schnelle Möglichkeit, eine erhebliche Prämie in Höhe von 37,6 % auf den Schlusskurs der Aktie vom 6. November 2023 zu realisieren

• Aktionäre von Telefónica Deutschland können ihre Aktien bis zum 17. Januar 2024, 24:00 Uhr (MEZ) andienen

• Erwerbsangebot unterliegt keiner Mindestannahmeschwelle, keine strukturellen Maßnahmen erforderlich

• Abwicklung – einschließlich Zahlung des Angebotspreises – wird voraussichtlich bereits kurz nach Ablauf der Annahmefrist stattfinden, da keine regulatorische Genehmigung erforderlich

• Angebotsunterlage und weitere Informationen zum Andienen der Aktien unter https://www.td-offer.com verfügbar


Madrid, 5. Dezember 2023. Telefónica, S.A. („Telefónica“) hat heute über die Telefónica Local Services GmbH (die „Bieterin“), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Telefónica, die Angebotsunterlage für ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot in Form eines Teilangebots an die Aktionäre der Telefónica Deutschland Holding AG („Telefónica Deutschland“) zum Erwerb von bis zu rund 18,52 % der Aktien von Telefónica Deutschland, die nicht bereits (direkt oder indirekt) von Telefónica gehalten werden, veröffentlicht (das „Angebot“). Die Annahmefrist beginnt heute und endet am 17. Januar 2024, 24:00 Uhr (MEZ), sofern sie nicht verlängert wird.

Äußerst attraktive Prämie für Telefónica Deutschland-Aktionäre

Mit dem besten und endgültigen Angebotspreis in Höhe von 2,35 EUR pro Aktie bietet Telefónica allen bestehenden Minderheitsaktionären eine attraktive, sichere und schnelle Möglichkeit, sich zu einer erheblichen Prämie Liquidität zu sichern. Das Angebot erfolgt zu einem Zeitpunkt, zu dem sich Telefónica Deutschland darauf konzentriert, weiterhin nachhaltiges Wachstum und Effizienzsteigerungen zu erzielen. Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von 37,6 % auf den Schlusskurs der Aktie vom 6. November 2023 (dem Tag vor der öffentlichen Bekanntgabe der Absicht, das Angebot abzugeben) und einer Prämie in Höhe von 36,3 % auf den vorangegangenen volumengewichteten 3-Monats-Durchschnittskurs.

Da das Angebot keiner Mindestannahmeschwelle unterliegt und für den Vollzug der Transaktion keine regulatorische Genehmigung erforderlich ist, wird Telefónica das Angebot bereits kurz nach Ablauf der Annahmefrist abwickeln können. Die Zahlung des Angebotspreises wird somit weit vor der Dividendenzahlung in Höhe von 0,18 EUR pro Aktie für das Geschäftsjahr 2023 erfolgen, die voraussichtlich im Mai 2024 ausgezahlt wird. Für das Geschäftsjahr 2024 und die Folgejahre beabsichtigt Telefónica auf eine Überprüfung der Dividendenpolitik der Telefónica Deutschland zugunsten einer konservativeren Finanzpolitik hinzuwirken, die besser zur aktuellen Strategie von Telefónica Deutschland passt.

Telefónica Deutschland bleibt führender Komplettanbieter für Telekommunikationsdienste mit Sitz in München

Das Angebot zahlt auf die Strategie von Telefónica ein, sich auf seine Kernregionen (Spanien, Brasilien, Deutschland und Großbritannien) zu konzentrieren. Es ist ein klares Bekenntnis zum deutschen Markt, einem der attraktivsten und stabilsten Telekommunikationsmärkte in Europa, und unterstreicht das Vertrauen in das langfristige Potenzial von Telefónica Deutschland. Telefónica Deutschland wird auch in Zukunft ein eigenständig geführtes Telekommunikationsunternehmen mit Sitz in München unter dem Dach der Telefónica Gruppe bleiben. Telefónica hat volles Vertrauen in die Geschäftsführung von Telefónica Deutschland und beabsichtigt, weiterhin eng mit ihr zusammenzuarbeiten. Es sind keine Änderungen in Bezug auf die Mitarbeiter von Telefónica Deutschland, ihre Beschäftigungsbedingungen oder ihre Arbeitnehmervertretung beabsichtigt.

Keine strukturellen Maßnahmen erforderlich, um strategische Ziele zu erreichen

Als börsennotierter Mehrheitseigentümer von Telefónica Deutschland – der unmittelbar oder mittelbar (einschließlich der Instrumente, die zum Erwerb von ca. 1,32 % des Aktienkapitals von Telefónica Deutschland berechtigen) insgesamt rund 81,48 % der Aktien hält – muss Telefónica keine strukturellen Maßnahmen zur Finanzierung der Transaktion oder zur Umsetzung strategischer Ziele durchführen. Deshalb hat Telefónica auch keine Absicht, einen Beherrschungsvertrag und/oder einen Gewinnabführungsvertrag abzuschließen.

Das Angebot erfolgt gemäß der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 5. Dezember 2023 genehmigten Angebotsunterlage. Die Angebotsunterlage und weitere Informationen zu dem Angebot sind unter https://www.td-offer.com verfügbar.

Bank of America und J.P. Morgan begleiten das Angebot als Finanzberater, Gleiss Lutz, Uría Menéndez und Davis Polk & Wardwell LLP als Rechtsberater von Telefónica.

Verpfändungen von Aktien der Schaeffler AG, der Continental AG und der Vitesco Technologies Group AG

Nach mehreren, heute veröffentlichten Directors' Dealings-Meldungen hat die jeweils in engen Beziehungen zu Herrn Georg F. W. Schaeffler stehende IHO Verwaltungs GmbH Aktien der nachfolgenden Gesellschaften zur Absicherung von Krediten (offenbar im Rahmen der Übernahme der Vitesco Technologies Group AG) verpfändet:

  • Schaeffler AG: IHO Verwaltungs GmbH, Verpfändung von 333.000.001 Stammaktien der Schaeffler AG im Rahmen eines Kreditgeschäfts 

  • Continental AG: IHO Verwaltungs GmbH, Verpfändung von 48.742.194 Aktien der Continental AG im Rahmen eines Kreditgeschäfts 

  • Vitesco Technologies Group AG: IHO Verwaltungs GmbH, Verpfändung von 9.748.439 Aktien der Vitesco Technologies Group Aktiengesellschaft im Rahmen eines Kreditgeschäfts

Telefónica Deutschland Holding AG: Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot an die Aktionäre der Telefónica Deutschland Holding AG

Corporate News

München, 5. Dezember 2023

Die Telefónica Local Services GmbH („Bieterin“), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Telefónica, S.A. mit Sitz in Madrid/Spanien, hat heute den Aktionären der Telefónica Deutschland Holding AG ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot in Form eines Teilangebots zum Erwerb von Aktien (ISIN DE000A1J5RX9) gegen Zahlung einer Gegenleistung in Höhe von EUR 2,35 je Aktie unterbreitet („Erwerbsangebot“). Die heute veröffentlichte Angebotsunterlage für das Erwerbsangebot ist auf der Internetseite der Bieterin unter https://www.td-offer.com abrufbar.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG werden die Angebotsunterlage umfassend prüfen und nach erfolgter Bewertung gemäß den gesetzlichen Regelungen eine begründete Stellungnahme zu dem Erwerbsangebot veröffentlichen.

Traumhaus AG: Traumhaus AG, Heinrich Hildmann Baugesellschaft und Fertigteilewerk wurde Eigenverwaltung genehmigt

Corporate News

Am 30.11.2023 haben die Traumhaus AG, sowie die Konzerntöchter Heinrich Hildmann Baugesellschaft mbH und die TH Fertigteilewerk GmbH einen Antrag auf Durchführung eines Sanierungsverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht Wiesbaden hat diesen Antrag umgehend geprüft und noch am 1.12.2023 die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Als vorläufiger Sachwalter wurde in den genannten Gesellschaften Dr. Stephan Laubereau der Pluta Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH, Frankfurt bestellt.

Otfried Sinner, CEO der Traumhaus AG: „Das Amtsgericht Wiesbaden hat die vorgelegten Eigenverwaltungsplanungen als vollständig und schlüssig bewertet. Damit können die Traumhaus AG und ihre Konzerntöchter ihre Projekte und Geschäfte unter Aufsicht des vorläufigen Sachwalters fortführen. In den kommenden Wochen wird sich der vorläufige Sachwalter ein eigenes Bild über die Eigenverwaltungsplanungen machen und dem Amtsgericht Bericht erstatten. Unter dem Vorbehalt der abschließenden Beurteilung durch den vorläufigen Sachwalter kann im Anschluss das eigentliche Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung eröffnet werden. Zentraler Bestandteil ist die Erstellung eines Sanierungsplans, der Maßnahmen zur Wiederherstellung der finanziellen Stabilität und zur Restrukturierung der Traumhaus-Gruppe beinhaltet. Dieser Plan muss von den Gläubigern akzeptiert werden. Hierbei wird die Traumhaus Gruppe von der Kanzlei MSL Dr. Silcher, Stuttgart betreut.

Wir erhoffen uns neben der Akzeptanz aller Stakeholder, mit diesen Maßnahmen aktiv die Sanierung und den Erhalt des Unternehmens und seiner Arbeitsplätze zu erwirken. Der Vorstand wird von dem erfahrenen CRO Helmuth Rauscher und seinem Team der acta Management AG unterstützt. Wir sind bemüht, in enger Absprache mit den beteiligten Gremien und Behörden im Rahmen des gesetzlich Möglichen der Öffentlichkeit gegenüber transparent zu sein.

Traumhaus ist durch die schnelle Entscheidung des Amtsgerichts Wiesbaden vom vergangenen Freitag in der Lage  Projekte fortzuführen.“

Über Traumhaus AG

Die Traumhaus AG, gegründet 1993 mit Sitz in Wiesbaden, ist ein erfahrener Anbieter für innovative Siedlungskonzepte und Pionier für iSerielles Bauen in Massivbauweise. Das Unternehmen deckt die gesamte Wertschöpfungskette ab: von Grundstückskauf (ab 3.500 qm) und Projektentwicklung über Bau, Fertigteil- und Modulproduktion und Vermarktung bis zur anschließenden Betreuung der Immobilien. Das Leitmotiv lautet: „Wir haben die Lösung für bezahlbares Wohnen!“ Wesentlicher Erfolgsfaktor dafür ist die ausgefeilte Standardisierung aller Prozessschritte. Seit August 2018 ist das Unternehmen an der Münchener Börse im Marktsegment m:access notiert sowie im Freiverkehr der Frankfurter Börse und im Xetra Handel.

Technology Center Holding GmbH meldet Kontrollerlangung über die MARNA Beteiligungen AG (früher: Marenave Schiffahrts AG)

Veröffentlichung der Kontrollerlangung über die MARNA Beteiligungen AG gem. §§ 35 Abs. 1 i.V.m. 10 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:

Technology Center Holding GmbH
Rüsdorfer Straße 8, 25746 Heide,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Pinneberg unter HRB 15352 PI

Zielgesellschaft:
MARNA Beteiligungen AG
Ziegelhäuser Landstraße 3, 69120 Heidelberg,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 733526

Aktien der MARNA Beteiligungen AG:
International Securities Identification Number (ISIN) DE000A0H1GY2

Angaben der Bieterin:

Am 4. Dezember 2023 hat die Technology Center Holding GmbH („Bieterin“) durch den käuflichen Erwerb von 452.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie die Kontrolle gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die MARNA Beteiligungen AG mit Sitz in Heidelberg („Zielgesellschaft“) erlangt.

Die Bieterin hält aktuell unmittelbar 452.000 Stimmrechte von insgesamt 1.500.500 Stimmrechten der MARNA Beteiligungen AG. Dies entspricht rund 30,01 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der Zielgesellschaft. Das Grundkapital der Zielgesellschaft von EUR 1.500.500 ist in insgesamt 1.500.500 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt.

Über den oben genannten Stimmrechtsanteil hinaus hält die Bieterin keine weiteren gemäß
§ 30 WpÜG zuzurechnenden Stimmrechte an der Zielgesellschaft.

Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Erfüllung ihrer Verpflichtung gegenüber allen Aktionären der Zielgesellschaft gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot zum Erwerb sämtlicher Aktien der Zielgesellschaft zum gesetzlichen Mindestpreis abgeben. Das Pflichtangebot wird zu den in der Angebotsunterlage festzulegenden Bestimmungen durchgeführt werden, wobei sich die Bieterin vorbehält, in der Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Diese Angebotsunterlage wird von der Bieterin gemäß §§ 35 Abs. 2 Satz 2, 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG im Internet unter der Adresse www.technologycenter-holding.de veröffentlicht. Zudem wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Wichtige Informationen:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft. Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung) durchgeführt.

Heide, im Dezember 2023

Technology Center Holding GmbH

Montag, 4. Dezember 2023

TE Connectivity publiziert provisorisches Endergebnis des öffentlichen Kaufangebots für alle Aktien der Schaffner Holding - Beteiligungsquote von 98.7 Prozent

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Schaffhausen/Luterbach, Schweiz - 1. Dezember 2023 - TE Connectivity Ltd. (NYSE: TEL) hat heute nach Ablauf der Nachfrist des öffentlichen Kaufangebots für alle sich im Publikum befindenden Aktien der Schaffner Holding (SIX: SAHN) das provisorische Endergebnis veröffentlicht. Basierend auf den vorläufigen Zahlen wurden bis zum Ende der Nachfrist 622'521 Schaffner-Aktien in das Angebot angedient, was 98.7% der dem Angebot unterliegenden Schaffner-Aktien entspricht. Unter Berücksichtigung der angedienten Schaffner-Aktien und der Schaffner-Aktien, die von Personen gehalten werden, die in gemeinsamer Absprache mit der Anbieterin handeln, beläuft sich die Beteiligung von TE Connectivity auf insgesamt 627'648 Schaffner-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von 98.7% des ausgegebenen Aktienkapitals und der Stimmrechte der Schaffner Holding.

Die provisorische Meldung des Endergebnisses ist unter diesem Link abrufbar. Die definitive Meldung des Endergebnisses wird am 6. Dezember 2023 unter demselben Link veröffentlicht.

Nach dem Vollzug des Angebots, der am 14. Dezember 2023 erfolgen soll (vorbehaltlich der Erfüllung bestimmter Angebotsbedingungen), und in Übereinstimmung mit den im Angebotsprospekt vom 28. September 2023 dargelegten Bedingungen beabsichtigt TE Connectivity, ein Squeeze-out-Verfahren einzuleiten und die Schaffner-Aktien von der SIX Swiss Exchange zu dekotieren.

Der Zeitplan für den Vollzug des Angebots sieht wie folgt aus:
6. Dezember 2023 Meldung des definitiven Endergebnisses des Angebot
7. Dezember 2023 Ausserordentliche Generalversammlung der Schaffner Holding
14. Dezember 2023 Vollzug des Angebots (vorbehaltlich der Erfüllung bestimmter Angebotsbedingungen)

STERN IMMOBILIEN AG: Delisting und sämtliche weitere Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung mit großer Mehrheit beschlossen

Corporate News

Grünwald, 04. Dezember 2023 – Die ordentliche Hauptversammlung der STERN IMMOBILIEN AG für das Geschäftsjahr 2022 hat sämtliche Tagesordnungspunkte mit großen Mehrheiten von 84,53 % bis 98,43 % der anwesenden Stimmen beschlossen. Damit wurde auch das von der Verwaltung vorgeschlagene Delisting der STERN IMMOBILIEN AG verabschiedet. Ein entsprechender Antrag zur vollständigen Notierungseinstellung wird bei der Börse München kurzfristig gestellt. Der Zeitpunkt der Notierungseinstellung hängt von der Börse München ab.

Die Abstimmungsergebnisse sind im Investor Relations-Bereich unter www.stern-immobilien.com verfügbar.

Über die STERN IMMOBILIEN AG:

Die STERN IMMOBILIEN AG hält Immobilien an nationalen und internationalen Top-Standorten und entwickelt deren Werte. Der Schwerpunkt der aktuellen Aktivitäten liegt dabei besonders im Raum München. Im Fokus der Geschäftstätigkeit stehen die Optimierung von substanzstarken Wohnobjekten, Geschäftshäusern sowie Grundstücken. Durch langjährige Immobilienexpertise, intelligente Wertschöpfungskonzepte und hervorragenden Marktzugang werden dabei überdurchschnittliche, risikoadjustierte Renditen erzielt. Die Gesellschaft mit Sitz in München ist im Mittelstandssegment m:access der Börse München gelistet.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.stern-immobilien.com.

Samson Rock hält mehr als 10 % an der Adtran Networks SE (früher: ADVA Optical Networking SE)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Nach einer heute veröffentlichten Simmrechtsmitteilung hält Samson Rock Capital LLP über die Samson Rock Event Driven Master Fund Limited per 28. November 2023 nunmehr 10,02 % an der Adtran Networks SE (davon 9,8 % direkt und 0,22 % über Instrumente). Samson Rock kann damit einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out blockieren, für den mehr als 90 % erforderlich sind.

Zwischen der früher als ADVA Optical Networking SE firmierenden Gesellschaft und der Adtran Holdings, Inc., als herrschendem Unternehmen besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Diesbezüglich läuft beim LG Meiningen ein Spruchverfahren unter dem Aktenzeichen HK O 3/23, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/06/spruchverfahren-zum-beherrschungs-und.html

Thoma Bravo: Annahmefrist des öffentlichen Übernahmeangebots von Thoma Bravo beginnt: EQS-Aktionäre können ihre Aktien ab heute andienen

Corporate News

- Angebotsunterlage wurde heute veröffentlicht

- Annahmefrist beginnt heute und endet am 12. Januar 2024; es wird keine weitere Annahmefrist geben

- Sehr attraktives Barangebot in Höhe von 40,00 Euro je EQS-Aktie; entspricht einer Prämie von 53% auf den Schlusskurs vom 15. November 2023 sowie einer Prämie von 61% auf den volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie der vergangenen drei Monate

- Thoma Bravo hat sich bereits einen Anteil von ca. 69% des Grundkapitals von EQS gesichert

- Vorstand und Aufsichtsrat von EQS unterstützen das Angebot vollumfänglich


MÜNCHEN, Deutschland – 4. Dezember 2023 – Pineapple German Bidco GmbH, eine Holdinggesellschaft, die von Fonds kontrolliert wird, die von Thoma Bravo, L.P. verwaltet und/oder beraten werden, (zusammen „Thoma Bravo“) hat heute die Angebotsunterlage für ihr öffentliches Übernahmeangebot (das „Angebot“) an die Aktionäre der EQS Group AG („EQS“) veröffentlicht.

Ab heute können EQS-Aktionäre ihre Aktien für eine attraktive Barleistung in Höhe von 40,00 Euro je EQS-Aktie andienen. Das Angebot entspricht einer Prämie von 53% gegenüber dem XETRA-Schlusskurs von EQS am 15. November 2023, dem letzten Handelstag vor der Ankündigung, ein Angebot abzugeben, und einer Prämie von 61% gegenüber dem volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der EQS-Aktie (XETRA) der vergangenen drei Monate vor (und einschließlich) dem 15. November 2023.

EQS-Aktionäre, die das Angebot annehmen möchten, sollten sich an ihre depotführende Bank oder ein anderes Wertpapierdienstleistungsunternehmen wenden, bei dem sie ihre EQS-Aktien halten. Die Annahmefrist endet am 12. Januar 2024 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) bzw. 18:00 Uhr (Ortszeit New York). Eine weitere Annahmefrist wird es nicht geben.

Das Angebot unterliegt marktüblichen Bedingungen, einschließlich behördlicher Genehmigungen, beinhaltet aber keine Mindestannahmeschwelle. Die Transaktion wird voraussichtlich Ende Januar 2024 oder Anfang Februar 2024 vollzogen.

Zum aktuellen Zeitpunkt hält Thoma Bravo bereits ca. 9% der EQS-Aktien. Zusammen mit den Aktien, die Teil der unwiderruflichen Andienungsvereinbarungen und der teilweisen Rückbeteiligung des CEO und Gründers Achim Weick sind, hat sich Thoma Bravo einen Anteil von ca. 69% des Grundkapitals von EQS gesichert.

EQS und Thoma Bravo haben vereinbart, dass der Vorstand von EQS unmittelbar nach Vollzug des Angebots die Beendigung der Einbeziehung der EQS-Aktien in den Handel im Freiverkehr veranlassen wird. Eine solche Beendigung könnte zur Verringerung der Liquidität und zu größeren Kursschwankungen der EQS-Aktien führen. Ein gesondertes Delisting-Angebot ist hierzu nicht erforderlich.

Der Vorstand und Aufsichtsrat von EQS begrüßen und unterstützen das Angebot und beabsichtigen, allen EQS-Aktionären die Annahme des Angebots zu empfehlen. Neben der Verpflichtung zur Andienung und teilweisen Rückbeteiligung von Achim Weick haben auch die übrigen Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats zugesagt, dass sie ihre EQS-Aktien im Rahmen des Angebots andienen werden.

Das Angebot erfolgt zu den Regelungen und Bedingungen, die in der Angebotsunterlage dargelegt sind. Die Angebotsunterlage (in deutscher und englischer Sprache) und andere Informationen im Zusammenhang mit dem Angebot sind auf der folgenden Website verfügbar: http://www.cloud-solutions-offer.com.

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Über Thoma Bravo

Thoma Bravo ist einer der größten Softwareinvestoren der Welt mit einem verwalteten Vermögen von mehr als 133 Milliarden US-Dollar (Stand: 30. September 2023). Mit Private-Equity-, Growth-Equity- und Kreditstrategien investiert das Unternehmen in wachstumsorientierte, innovative Unternehmen, die in den Bereichen Software und Technologie tätig sind. Thoma Bravo nutzt seine fundierte Branchenkenntnis und bewährten strategischen und operativen Fähigkeiten, um gemeinsam mit seinen Portfoliounternehmen praxisbewährte Best-Practice-Methoden im operativen Geschäft zu implementieren und Wachstumsinitiativen voranzutreiben. In den vergangenen 20 Jahren hat das Unternehmen mehr als 455 Unternehmen mit einem Unternehmenswert von über 255 Milliarden US-Dollar erworben oder in sie investiert – darunter Investitionen mit und ohne beherrschenden Einfluss. Das Unternehmen hat Niederlassungen in Chicago, London, Miami, New York und San Francisco. Weitere Informationen finden Sie unter www.thomabravo.com.

Freitag, 1. Dezember 2023

Scherzer & Co. AG: NAV-Meldung

01.12.2023

Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG zum 30.11.2023

Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG beträgt unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft per 30.11.2023 2,97 Euro je Aktie. Auf Basis eines Kursniveaus von 2,26 Euro notiert die Scherzer & Co. AG damit etwa 23,91% unter dem Inventarwert vom 30.11.2023. Es wird darauf hingewiesen, dass der hier ermittelte Wert nicht auf geprüften Abschlusszahlen basiert. Nachbesserungsrechte und eventuell anfallende Steuern werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt.

Zum Portfolio:

Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 30. November 2023 sind (geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse):

Allerthal-Werke AG,
Rocket Internet SE,
Lotto24 AG,
Weleda AG PS,
Data Modul AG,
K+S AG,
Horus AG,
RM Rheiner Management AG,
ZEAL Network SE,
1&1 AG.

1&1 AG: Am 08. Dezember 2023 startet das eigene 5G-Netz. Dort, wo noch keine Abdeckung durch das eigene Netz vorhanden ist, steht von Beginn an das um 5G erweiterte National Roaming mit Telefónica zur Verfügung. Die Scherzer & Co. AG hat ihre Beteiligung aufgestockt.

K+S AG: Die Zahlen nach 9 Monaten blieben erwartungsgemäß unter dem Rekordjahr 2022. Der Nachfrageanstieg im 3. Quartal löste eine Preiserholung im wichtigen Überseemarkt Brasilien aus. Unsere Beteiligung bestätigte den Ausblick für das Gesamtjahr 2023.

Allerthal-Werke AG: Das wirtschaftliche Eigenkapital je Aktie hat sich zum 30. September (ungeprüft) auf 26,08 Euro erhöht (31.12.2022: 25,82 Euro). Unter Berücksichtigung der im Juli 2023 ausgeschütteten Dividende von 0,50 Euro je Aktie entspricht dies gegenüber dem Jahresultimo einer Steigerung um knapp 3%.

HelloFresh SE: Der Kochboxenversender musste die Prognose für das bereinigte EBITDA 2023 senken. Gründe dafür seien geringere Neukundenakquisitionen im wichtigen US-Markt sowie Probleme an zwei US-Produktionsstandorten.

Scherzer & Co. AG: Der jährliche Kapitalmarkttag fand am 21. November 2023 in Köln u.a. mit Unternehmenspräsentationen der 1&1 AG und der Allerthal-Werke AG statt.

Der Vorstand

Donnerstag, 30. November 2023

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Bremer Straßenbahn Aktiengesellschaft: Gericht schlägt vergleichsweise Anhebung der Barabfindung auf EUR 170,- vor

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem am 3. November 2017 eingetragenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Bremer Straßenbahn AG hat das LG Bremen den Beteiligten eine vergleichsweise Erhöhung der Barabfindung um EUR 35,- auf  EUR 170,- vorgeschlagen. Die Beteiligten können diesen Vergleichsvorschlag durch Einreichung eines Schriftsatzes bis zum 29. Dezember 2023 annehmen.

LG Bremen, Az. 12 O 214/17
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Bremer Verkehrs- und Beteiligungsgesellschaft mbH

53 Antragstellergemeinsamer Vertreter: RA Dr. Johannes Geiß, Hamburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Bremer Verkehrs- und Beteiligungsgesellschaft mbH: Rechtsanwälte Ahlers & Vogel, 28203 Bremen

Accentro Real Estate AG: Schwierige Rahmenbedingungen belasten weiterhin die Geschäftsentwicklung

Corporate News

Berlin, 30. November 2023 – Die Entwicklung des deutschen Wohnimmobilienmarkts ist unverändert stark durch das schwierige wirtschaftliche Umfeld beeinträchtigt. Ein wichtiger Indikator ist das Transaktionsvolumen, das im Zeitraum Januar bis September 2023 auf das niedrigste Niveau seit 2010 gefallen ist.

Die schwierigen Rahmenbedingungen haben die Geschäftsentwicklung von ACCENTRO in den ersten neun Monaten 2023 erheblich beeinflusst. Der Konzernumsatz sank im Berichtszeitraum auf 56,6 Mio. EUR (Vergleichsperiode: 144,6 Mio. EUR). Dies ist vor allem auf den deutlichen Umsatzrückgang auf 42,6 Mio. EUR (Vergleichsperiode: 130,7 Mio. EUR) im Segment „Handel und Privatisierung“ als Folge des seit dem zweiten Halbjahr 2022 stark rückläufigen Beurkundungsvolumens und der Preisentwicklung am Markt zurückzuführen. Durch den Portfolioausbau im letzten Jahr und Mietsteigerungen entwickelte sich hingegen der Umsatz aus Vermietung erneut positiv und stieg um rund 7,9% auf 13,7 Mio. EUR (Vergleichsperiode: 12,7 Mio. EUR).

Das Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) betrug in den ersten neun Monaten -28,0 Mio. EUR (Vergleichsperiode: 9,6 Mio. EUR). Der deutliche Rückgang ist zum einen auf Wertberichtigungen auf Forderungen von 14,6 Mio. EUR zurückzuführen. Zum anderen wirkte sich die Entwicklung im Segment „Handel und Privatisierung“ maßgeblich auf das Ergebnis aus. Positiv entwickelte sich wiederum das Ergebnis in der Vermietung und stieg auf 5,7 Mio. EUR (Vergleichsperiode: 0,1 Mio. EUR).

Das Konzerngesamtergebnis ging auf -48,2 Mio. EUR (Vergleichsperiode: -7,1 Mio. EUR) zurück. Hier wirkte sich auch der durch die Refinanzierung der beiden Anleihen gestiegene Zinsaufwand aus. Das Ergebnis je Aktie belief sich auf -1,49 EUR (Vergleichsperiode: -0,22 EUR). Die Eigenkapitalquote betrug per 30. September 2023 26,4% (per 31. Dezember 2022: 28,2%).

Aufgrund des nach wie vor unvorhersehbaren Geschäftsumfeldes mit einer immer noch angespannten Marktlage und einer schwachen Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt, ist es dem Vorstand weiterhin nicht möglich, einen fundierten und zuverlässigen Prognoserahmen für das laufende Geschäftsjahr anzugeben. Für das Geschäftsjahr 2023 muss jedoch unverändert mit einer signifikanten Verringerung des Konzernumsatzes und des Konzern-EBIT im Vergleich zur ursprünglichen Prognose (Umsatz: 100 bis 120 Mio. EUR; EBIT: 0 bis 2 Mio. EUR) gerechnet werden.

Eine Verbesserung der Marktsituation bedarf vor allem stabilerer Rahmenbedingungen. Sollte die Inflation weiter zurückgehen, dürften die Zinsen nach Ansicht von Experten in den kommenden Monaten zumindest stagnieren. Zudem werden bei Wohnimmobilien in nächster Zeit keine weiteren starken Preisrückgänge erwartet. Ein dadurch stabileres Finanzierungsumfeld und Preisniveau sind wichtige Voraussetzungen dafür, dass die Planungssicherheit bei den Investoren wieder steigt und infolgedessen zu einer Belebung am deutschen Wohnungsmarkt führen kann.

Jörg Neuß, CEO von ACCENTRO kommentiert: „Auch wenn das Marktumfeld zunächst anspruchsvoll bleiben dürfte, blicken wir dennoch mit mehr Zuversicht in die Zukunft. Die Fundamentaldaten zeigen, dass der deutsche Wohnungsmarkt intakt ist. Ein Markt mit einem stetig steigenden Bedarf an Wohnraum und einem auf lange Zeit viel zu knappen Angebot, der ein großes und langfristiges Wachstumspotenzial bietet und in dem unser Unternehmen mit seiner langjährigen und führenden Expertise in der Wohnungsprivatisierung sowie seinem attraktiven Immobilienbestand bestens aufgestellt ist.“

Über die ACCENTRO Real Estate AG

Die ACCENTRO Real Estate AG ist Wohninvestor und Marktführer in der Wohnungsprivatisierung in Deutschland. Das Immobilienportfolio umfasste per 30.09.2023 5.731 Einheiten mit einer Fläche von etwa 334.000 Quadratmetern. Der Buchwert des gesamten Portfolios betrug rund 590 Mio. EUR. Zu den regionalen Schwerpunkten zählen neben Berlin bedeutende mitteldeutsche Städte und Ballungsräume sowie die Metropolregion Rhein-Ruhr. Die Geschäftstätigkeit von ACCENTRO umfasst drei Kernbereiche. Dazu zählen der mieternahe Vertrieb von Wohnungen an private Eigennutzer und Kapitalanleger sowie der Verkauf von Immobilienportfolios an institutionelle Investoren, die Bewirtschaftung eines eigenen Immobilienbestands sowie Dienstleistungen für Dritte. Die Aktien der ACCENTRO Real Estate AG sind im Prime-Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert (WKN: A0KFKB, ISIN: DE000A0KFKB3). www.accentro.de

Traumhaus AG: Traumhaus AG beantragt Eigenverwaltungsverfahren

Corporate News

Der Vorstand der Traumhaus AG hat nach umfassender Prüfung aller bestehenden Optionen entschieden, einen Antrag auf Einleitung eines Eigenverwaltungsverfahren zu stellen.

Das vorläufige Eigenverwaltungsverfahren soll sich dabei auf die Traumhaus AG, die Heinrich Hildmann Gesellschaft für energieeffizientes Bauen mbH und die Traumhaus Fertigteilwerk beziehen.

Nachdem Gespräche über einen Überbrückungskredit oder andere liquiditätsstützende Maßnahmen zur Sicherung der Finanzierung des Konzerns gescheitert sind, droht die Zahlungsunfähigkeit.

Neben Gesprächen mit strategischen Investoren strebt der Vorstand Vereinbarungen mit den wesentlichen finanzierenden Banken, die Neubewertung verschiedener laufender Geschäfte sowie verschiedene operative Sanierungsmaßnahmen an.

Otfried Sinner, Vorstandsvorsitzender der Traumhaus AG: „Dies ist die schwerste Entscheidung, die ich in meiner Laufbahn als Unternehmer je treffen musste. Nach intensiven Beratungen zwischen Vorstand und Aufsichtsrat unter Beiziehung von Experten der Kanzlei MSL Dr. Silcher bin ich jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass auf dem Wege der Sanierung im Eigenverwaltungsverfahren ein Fortbestand unseres über 30 Jahre alten Unternehmens am ehesten gesichert werden kann. Wer mich kennt, weiß, dass wir versuchen werden, faire Lösungen auch für unsere Bestandsaktionäre zu finden. Die aktuelle Entwicklung trifft mich besonders hart, da wir mit unseren Produkten genau den Zeitgeist für bezahlbaren, seriell erstellten Wohnraum treffen.“

Trotz der durch das serielle und standardisierte Bauen im Verhältnis sehr günstigen und risikoarmen Bauweise, reiht sich damit auch die Traumhaus AG in die lange Reihe von Immobiliengesellschaften ein, die zu dieser Maßnahme gezwungen wurden. Ursächlich ist die mit dem Ukraine-Krieg eingesetzte Kaufrückhaltung von Immobilienerwerbern, die mit explodierenden Zinsen, den vielen politischen Fehlgriffen, angefangen mit Wegfall des erfolgreichen KFW-Programms über Heizungsgesetz, den Diskussionen über zukünftige Grunderwerbsteuersenkungen und schließlich das aktuelle Haushaltsdebakel ihren Höhepunkt gefunden hat.

Über Traumhaus AG

Die Traumhaus AG, gegründet 1993 mit Sitz in Wiesbaden, ist ein erfahrener Anbieter für innovative Siedlungskonzepte und Pionier für iSerielles Bauen in Massivbauweise. Das Unternehmen deckt die gesamte Wertschöpfungskette ab: von Grundstückskauf (ab 3.500 qm) und Projektentwicklung über Bau, Fertigteil- und Modulproduktion und Vermarktung bis zur anschließenden Betreuung der Immobilien. Das Leitmotiv lautet: „Wir haben die Lösung für bezahlbares Wohnen!“ Wesentlicher Erfolgsfaktor dafür ist die ausgefeilte Standardisierung aller Prozessschritte. Seit August 2018 ist das Unternehmen an der Münchener Börse im Marktsegment m:access notiert sowie im Freiverkehr der Frankfurter Börse und im Xetra Handel.

HAEMATO AG: Kündigung Einbeziehung Freiverkehr

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Berlin, 30. November 2023: Der Vorstand der HAEMATO AG („Gesellschaft“; ISIN: DE000A289VV1/ Freiverkehr / Basic Board) hat heute, am 30. November 2023, mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in den Freiverkehr (Basic Board) an der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 30 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse zu kündigen (sog. Delisting). Der Vorstand der Gesellschaft wird daher heute, am 30. November 2023, ein entsprechendes Kündigungsschreiben an die Deutsche Börse AG senden.

Mit Ablauf der Kündigungsfrist, die drei Monate beträgt und somit spätestens Ende Februar 2024 endet, wird der Handel von Aktien der Gesellschaft im Freiverkehr (Basic Board) an der Frankfurter Wertpapierbörse eingestellt. Bis zum Ablauf der Dreimonatsfrist haben die Aktionäre der Gesellschaft weiterhin die Möglichkeit, ihre Aktien im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse zu handeln. Die Aktien der Gesellschaft werden nach Beendigung der Einbeziehung in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse nicht mehr auf Veranlassung der Gesellschaft an einer anderen Börse gehandelt werden.

Über die HAEMATO:

Die HAEMATO AG wurde 1993 gegründet und ist ein pharmazeutisches Unternehmen mit Fokus auf den Handel von hochpreisigen Specialty Pharma Arzneimitteln (mit den Therapieschwerpunkten Onkologie, HIV, Rheumatologie und anderen chronischen Krankheiten) sowie der Entwicklung und dem Vertrieb von Medizinprodukten und Eigenmarken insbesondere im Bereich „Lifestyle & Aesthetics“. Weitere Informationen finden Sie unter https://haemato.de.