Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...
Montag, 25. Juli 2022
Bekanntmachung zu den geplanten verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der cash.life AG
Sonntag, 24. Juli 2022
Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der KTM AG: LG Ried im Innkreis bestellt gemeinsamen Vertreter
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Überprüfungsverfahren zu dem Squeeze-out der Minderheitsaktionäre des Motorradherstellers KTM AG hat das Landesgericht Ried im Innkreis mit Beschluss vom 18. Juli 2022 Herrn RA Mag. Peter Vogl, MBA, Ried im Innkreis, zum gemeinsamen Vertreter bestellt. Dieser kann bis zum 31. August 2022 zu den Überprüfungsanträgen und zu der Antragserwiderung der PIERER Mobility AG Stellung nehmen.
Zur Auszahlung der Barabfindung müssen sich betroffene (ehemalige) KTM-Aktionäre an die Haslinger / Nagele Rechtsanwälte GmbH wenden (Roseneggerstr. 58, A-4020 Linz, Tel. +43 732 78 43 31 - 0).
LG Ried im Innkreis, FN 107673 v, 16 Fr 964/22i u.a.Neugebauer u.a. ./. PIERER Mobility AG
13 Überprüfungsanträge mit 19 Antragstellern
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Oberhammer Rechtsanwälte GmbH, A-4600 Wels
Samstag, 23. Juli 2022
SdK zu ADLER Real Estate: Aktionäre müssen aktiv werden
Mitteilung der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Neben den
russischen Wertpapieren beschäftigte uns auch das Geschehen bei den
Gesellschaften der Adler-Gruppe. Zuletzt vor allem die ADLER Real Estate. Die
Perle der Adler-Gruppe wurde in den letzten Monaten vom Mehrheitsaktionär Adler
Group S.A. um ihre Liquidität gebracht. Zunächst wurde ein Darlehen in Höhe von
265 Mio. kurz vor dem Jahreswechsel an die Adler Group S.A. ausgereicht. Der
dazugehörige Darlehensvertrag wurde jedoch erst Ende März 2022 unterzeichnet!
Ende Juni wurde dann der Kauf von 1.400 Berliner Wohnungen vermeldet.
Bruttobewertung der Wohnungen: 326 Mio. Euro, also rund 233.000 Euro je
Wohnung. Ein wohl ambitionierter Preis. Wieso gerade die Tochter- der
Muttergesellschaft die Wohnungen abgekauft hat, erschließt sich uns nicht.
Schließlich sollen die ADLER Real Estate Aktionäre am 31. August 2022 auf der
Hauptversammlung der Gesellschaft dem Verkauf nahezu aller Wohnungen im Bestand
der ADLER Real Estate AG zustimmen. Dies erweckt den Eindruck, dass der Kauf
vor allem den Interessen des Mehrheitsaktionärs diente, um kurzfristig weitere
Liquidität zu erhalten, und kein externer Dritten gefunden werden konnte, der
bereit war, einen vergleichbaren Preis zu zahlen. Zusammen mit den nicht
aufgearbeiteten Vorwürfen aus dem Bericht der KPMG zur Sonderuntersuchung bei
der Adler-Gruppe macht dies alles einen sehr schlechten Eindruck.
Unternehmensführung zum Vergessen. Dem wollen wir entgegentreten, und im
Hinblick auf den angekündigten Ausschluss der freien Aktionäre der ADLER Real
Estate eine Sonderprüfung einleiten, um so sicherzustellen, dass den freien
Aktionären eine faire Abfindung bezahlt wird, inkl. dem Gegenwert eventuell
vorhandener Schadenersatzansprüche gegen (ehemalige) Organmitglieder und
externe Dritte. Dabei sind wir auf die Mithilfe der Aktionäre der ADLER Real
Estate angewiesen. Wie Sie uns helfen können, erfahren Sie hier.
Freitag, 22. Juli 2022
Anstehende Spruchverfahren und Maßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- ADLER Real Estate AG: nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out angekündigt (zuvor Beherrschungsvertrag geplant)
- ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung, erfolgreiches Umtauschangebot von Adtran, nunmehr Beherrschungsvertrag geplant
- AGROB Immobilien AG: BuG mit der RFR InvestCo 1 GmbH, Hauptversammlung am 30. August 2022
- alstria office REIT-AG: Übernahmeangebot
- Aves One AG: Delisting, Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt, ggf. Squeeze-out
- Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, übernahmerechtlicher Squeeze-out der Stammaktien beantragt, Verhandlung vor dem LG Frankfurt am Main am 27. Oktober 2022
- cash.life AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out (Verschmelzung auf die ectus 80. AG, eine 100%ige Tochter der Policen Direkt GmbH), Hauptversammlung am 29. August 2022
- Deutsche EuroShop AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Hercules BidCo GmbH
- Deutsche Industrie Grundbesitz AG (zuvor:
Deutsche Industrie REIT-AG): Delisting (zum 25. Januar 2022),
grenzüberschreitende Verschmelzung auf die CTP N.V., Hauptversammlung am
9. Juni 2022
- GATEWAY REAL ESTATE AG: Squeeze-out, Übertragungsverlangen von Herrn Norbert Ketterer, auf der ordentlichen Hauptversammlung am 30. August 2022 noch nicht auf der Tagesordnung
- Geratherm Medical AG: erfolgreiches Delisting-Übernahmeangebot
- GxP German Properties AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zu EUR 6,02 (Verschmelzung auf die Paccard eight GmbH), Hauptversammlung am 8. Juni 2022
- Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft: laufendes Erwerbsangebot
- HELLA GmbH & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot
- HolidayCheck Group AG: erfolgreiches Delisting-Erwerbsangebot
- HORNBACH Baumarkt AG: erfolgreiches Delisting-Erwerbsangebot, Squeeze-out?
- KUKA AG: Squeeze-out zu EUR 80,77 je Aktie, Hauptversammlung am 17. Mai 2022, Eintragung durch Anfechtungsklagen verzögert
- MyHammer Holding AG: Verschmelzung auf die (nicht börsennotierte) Instapro II AG, Hauptversammlung am 23. Juni 2022, Gegenantrag der VzfK
- Schaltbau Holding AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Eintragung im Handelsregister am 13. Juli 2022 und Bekanntmachung am 14. Juli 2022 (Fristende am 14. Oktober 2022)
- SinnerSchrader Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung (und damit Wirksamkeit) am 31. Mai 2022 bei der übernehmenden Accenture Digital Holdings Aktiengesellschaft (Fristende: 31. August 2022)
- Tele Columbus AG: Squeeze-out?
- TLG IMMOBILIEN AG: Delisting
- Verallia Deutschland AG (vormals: Saint-Gobain Oberland AG): Squeeze-out zu EUR 620,- zugunsten der Verallia Packaging S.A.S., Hauptversammlung am 24. August 2022
- wallstreet:online capital AG (Betreiber von Smartbroker): Squeeze-out, Eintragung am 25. April 2022 und Bekanntmachung am 26. April 2022 (Fristende 26. Juli 2022)
- Wild Bunch AG (früher: SENATOR Entertainment AG): Squeeze-out
- Your Family Entertainment AG: Übernahmeangebot
- zooplus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot und Delisting-Erwerbsangebot, nur noch ca. 3 % freie Aktionäre, Squeeze-out?
Beantragter übernahmerechtlicher Squeeze-out bei den Biotest-Stammaktien: Verhandlung vor dem LG Frankfurt am Main am 27. Oktober 2022
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die Biotest-Hauptaktionärin Grifols S. A., Barcelona, hatte gem. § 39a WpÜG beim Landgericht Frankfurt am Main beantragt,
die Stammaktien der Biotest AG, (ISIN DE0005227201), die ihr noch nicht mittelbar oder unmittelbar gehören, werden gegen Gewährung einer Abfindung in Höhe von EUR 43,00 je Stammaktie auf die Antragstellerin durch Beschluss gem. §§ 39a Abs. 1, S. 1, § 39b Abs. 5 S. 3 WpÜG übertragen.
Dieser sog. übernahmerechtliche Squeeze-out der von den Minderheitsaktionären gehaltenen Biotest-Stammaktien (von dem die Vorzugsaktien laut Antrag nicht betroffen sind) soll am 27. Oktober 2022 vor der 5. Kammer für Handelssachen des LG Frankfurt am Main erörtert werden. Die am Verfahren beteiligten Biotest-Minderheitsaktionäre können bis zum 11. August 2022 Stellung nehmen.
LG Frankfurt am Main, Az. 3-05 O 19/22
Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin Grifols S.A.:
Rechtsanwälte Osborn Clarke, 200359 Hamburg
Mittwoch, 20. Juli 2022
Öffentliches Übernahmeangebot und Delisting-Angebot für Aktien der Geratherm Medical AG erfolgreich
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Schaltbau Holding AG eingetragen - außenstehende Aktionäre können zwischen Ausgleich und Abfindung wählen
Deutsche EuroShop: Übernahmeangebot erfolgreich – einvernehmliches Ausscheiden des Vorstandsteams Wilhelm Wellner und Olaf Borkers
Hamburg, 19. Juli 2022 – Das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot der Hercules BidCo GmbH (eine Gesellschaft des Bieterkonsortiums von Oaktree Capital Management, L.P. und der CURA Vermögensverwaltung), das Aufsichtsrat und Vorstand der Deutsche EuroShop als fair, angemessen und attraktiv unterstützt haben, war erfolgreich. Am 8. Juli 2022 hat die Hercules BidCo GmbH bekanntgegeben, dass die vorab definierte Mindestannahmeschwelle überschritten wurde und auch alle weiteren Angebotsbedingungen eingetreten sind.
Der wegen Krankheit vorübergehend aus dem Vorstand ausgeschiedene Wilhelm Wellner und der derzeitige Alleinvorstand Olaf Borkers haben sich beide entschieden, der Gesellschaft nicht mehr langfristig für eine Fortsetzung der Zusammenarbeit zur Verfügung zu stehen.
Der Aufsichtsrat der Deutsche EuroShop hat sich daher in der jetzigen Situation der Neuausrichtung der Gesellschaft und zur zeitnahen Herstellung einer langfristigen Managementkontinuität heute mit Herrn Wellner im besten gegenseitigen Einvernehmen auf einen Aufhebungsvertrag geeinigt und seine Wiederbestellung zum 1. Oktober 2022 widerrufen. Reiner Strecker, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Deutsche EuroShop, erklärt: „Wir bedauern es sehr, dass die Zusammenarbeit mit Wilhelm Wellner im Vorstand endet. Er hat mit seinem Einsatz und seiner Erfahrung entscheidend das Wachstum der Deutsche EuroShop vorangetrieben und das Unternehmen gut durch die Corona-Krise manövriert. Dafür danke ich ihm herzlich im Namen des gesamten Aufsichtsrats. Wir wünschen Herrn Wellner eine rasche und vollständige Genesung und alles erdenklich Gute.“
Der Aufsichtsrat kommt dem Wunsch von Olaf Borkers nach, seinen Vorstandsvertrag nicht zu verlängern. Die Berufung von Herrn Borkers endet demnach vertragsgemäß zum 30. September 2022. Es wurde vereinbart, dass Herr Borkers der Gesellschaft im Anschluss für eine bestimmte Zeit zur Übergabe seiner Amtsgeschäfte beratend zur Verfügung stehen wird. „Der Aufsichtsrat bedankt sich herzlich bei Olaf Borkers für die lange und sehr gute Zusammenarbeit. Herr Borkers hat die Deutsche EuroShop in 17 Jahren als Vorstand entscheidend und erfolgreich mitgeprägt. Wir wünschen auch ihm alles Gute für seinen weiteren Weg“, würdigt Reiner Strecker die Verdienste und Leistungen des langjährigen Vorstands.
Ergänzend teilt Herr Strecker mit: „Der Aufsichtsrat hat die Nachfolge-Suche aufgenommen und ist zuversichtlich, in Kürze hierzu Neues berichten zu können.“
Deutsche EuroShop – Die Shoppingcenter-AG
Die Deutsche EuroShop ist Deutschlands einzige Aktiengesellschaft, die ausschließlich in Shoppingcenter an erstklassigen Standorten investiert. Das SDAX-Unternehmen ist zurzeit an 21 Einkaufscentern in Deutschland, Österreich, Polen, Tschechien und Ungarn beteiligt. Zum Portfolio gehören u. a. das Main-Taunus-Zentrum bei Frankfurt, die Altmarkt-Galerie in Dresden und die Galeria Baltycka in Danzig.
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der AXA Konzern AG ohne Erhöhung abgeschlossen
In dem seit 2007 laufenden Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsgesellschafter (Squeeze-out) bei der AXA Konzern AG hatte das Landgericht Köln mit Beschluss vom 12. Juli 2019 die Barabfindung auf EUR 177,58 je Stamm- und Vorzugsaktie angehoben, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/08/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_9.html. Die dagegen von mehreren Antragstellern eingelegten Beschwerden hat das OLG Düsseldorf nunmehr mit Beschluss vom 20. Juni 2022 zurückgewiesen und auf die Anschlussbeschwerde der Antragsgegnerin die Spruchanträge zurückgewiesen.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Juni 2022, Az. I-26 W 3/20 (AktE)
LG Köln, Beschluss vom 12. Juli 2019, Az. 82 O 135/07
Obert u.a. ./. AXA (société anonyme à directoire et conseil de surveillance)
98 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Rainer Klocke, 50668 Köln
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, AXA (société anonyme à directoire et conseil de surveillance): Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf
Dienstag, 19. Juli 2022
Jahrbuch der Unternehmensbewertung 2022
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Das Jahr 2021 brachte eine kräftige, wenn auch nur kurzfristige Erholung von der durch Covid-19 ausgelösten wirtschaftlichen Krise und somit eine vorübergehende Stabilität für Unternehmen. Dadurch ist es vielen Unternehmen gelungen, bestehende Unsicherheiten durch die Anpassung von Geschäftsmodellen und die Anwendung der in Krisenzeiten gesammelten Erkenntnisse zu reduzieren.
Im Zuge dieser kurzen Entspannung sind auch wieder mehr „klassische“ Diskussionen rund um die Unternehmensbewertung in den Vordergrund gerückt: Themen wie Risiko, Kapitalkosten, Wachstum in der ewigen Rente und Einbeziehung der Insolvenz in die Bewertungsmodelle. Das Jahrbuch bietet Ihnen einen umfassenden Rückblick auf die prägendsten Entwicklungen der Unternehmensbewertung des Jahres 2021.
Aus dem Inhalt:
- Wechselkurse und Unternehmensbewertung: Anmerkungen zum IDW S1
- Zusammenhang von Marktrisikoprämie und Zinsniveau
- Kursgewinnbesteuerung im Nachsteuer-Kalkül der Unternehmensbewertung
- Geschäftsmodelllogiken und Analyseansätze für das Asset „Daten“
Ihre Vorteile:
Kompakter Überblick über die aktuellen Brennpunkt-Themen der Unternehmensbewertung
Umfassender Einblick in die Diskussionen zwischen theoretischer Forschung und Bewertungspraxis
Verlässliche Recherchequelle zur zuverlässigen und rechtssicheren Ermittlung von Unternehmenswerten
Das Jahrbuch der Unternehmensbewertung richtet sich an Unternehmensbewerter/Bewertungsprofessionals, auf Bewertungs- und Analysefragen spezialisierte Fachmitarbeiter großer und mittelgroßer Unternehmen, Corporate Finance-Berater, Venture Capital- und Private Equity-Gesellschaften, Finanzverantwortliche in Unternehmen, M&A-Berater, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater.
Montag, 18. Juli 2022
cash.life AG: Konkretisierung des Übertragungsverlangens der ectus 80. AG vom 17. März 2022 und Festlegung Barabfindung für verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out auf EUR 1,80 je Stückaktie
ectus 80. AG konkretisiert Übertragungsverlangen vom 17. März 2022 und legt Barabfindung für den beabsichtigten verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out der Minderheitsaktionäre der cash.life AG auf EUR 1,80 je auf den Inhaber lautende Stückaktie fest.
Berlin, 18. Juli 2022: Die ectus 80. AG mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 238617 B, hat dem Vorstand der cash.life AG heute mitgeteilt, dass sie die angemessene Barabfindung für die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der cash.life AG („Minderheitsaktionäre“) auf die ectus 80. AG als Hauptaktionärin auf EUR 1,80 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der cash.life AG festgelegt hat. Die Höhe der Barabfindung wurde von der Hauptaktionärin aufgrund einer durchgeführten Unternehmensbewertung festgelegt. Die Angemessenheit der Barabfindung wird derzeit durch den gerichtlich bestellten, sachverständigen Prüfer, Dr. Frederik Ruthardt, Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Stuttgart, überprüft.
Die Hauptaktionärin ectus 80. AG bestätigt und konkretisiert damit ihr der cash.life AG am 17. März 2022 übermitteltes Verlangen nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG.
Der Verschmelzungsvertrag zwischen der cash.life AG und der ectus 80. AG wurde am 29. Juni 2022 in notariell beurkundeter Form abgeschlossen. Der für die Übertragung erforderliche Hauptversammlungsbeschluss soll in der für den 29. August 2022 geplanten ordentlichen Hauptversammlung der cash.life AG gefasst werden. Die ectus 80. AG, deren einzige Aktionärin die Policen Direkt GmbH ist, hält über 90% der Aktien an der cash.life AG und ist damit Hauptaktionärin im Sinne des § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG.
Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out, d.h. der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die ectus 80. AG, hängt von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der cash.life AG und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister der cash.life AG sowie von der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der ectus 80. AG ab.
Der Vorstand
ADVA Optical Networking SE: Vorläufige Ergebnisentwicklung im zweiten Quartal 2022 unter Vorjahr und Analystenerwartungen
Aus diesem Grund veröffentlicht ADVA Optical Networking SE bereits heute die folgenden vorläufigen Finanzergebnisse des abgelaufenen zweiten Quartals 2022:
- Das vorläufige Proforma EBIT lag bei EUR 6,4 Millionen und reduzierte sich gegenüber Q2 2021 um 55,4 % (Q2 2021: EUR 14,4 Millionen) und lag um 38,4% unterhalb der Analystenerwartungen für Q2 2022 (Analystenerwartung Q2 2022: EUR 10.5 Millionen)
Die unerwartete Profitabilitätsabweichung von den aktuellen Analystenerwartungen und dem Vorjahresquartal ist insbesondere auf eine überraschende Kundenforderung zurückzuführen, eine bereits im zweiten Quartal erfolgte Lieferung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
Aufgrund der erheblichen US-Dollar Aufwertung sowie weiterhin höherer Beschaffungskosten als ursprünglich angenommen hat der Vorstand heute entschieden, die Prognose für das Gesamtjahr 2022 anzupassen. Der Vorstand erwartet für das Gesamtjahr 2022 nunmehr Umsatzerlöse zwischen EUR 680 und EUR 730 Millionen (vorher: zwischen EUR 650 und EUR 700 Millionen) sowie eine Proforma EBIT-Marge zwischen 5 % und 9 % (vorher: zwischen 6 % und 10 %).
Die Angaben sind auf Basis vorläufiger und ungeprüfter Konzernzahlen. Die finalen Geschäftszahlen für das erste Halbjahr 2022 werden wie geplant am 28. Juli 2022 veröffentlicht.
Die Gesellschaft hatte kürzlich den Eintritt in Verhandlungen über den Abschluss eines Beherrschungsvertrags oder eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen ADVA Optical und dem Adtran-Übernahmevehikel Acorn HoldCo, Inc. gemeldet.
Die erfolgreiche Übernahme der Gesellschaft durch den US-Konzern Adtran hat auch Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Nebenwerteindex SDax. Die bislang im Index befindliche und zum Umtausch eingereichte Aktiengattung wurde zum 15. Juli 2022 durch die Adtran-Aktien ersetzt, teilte die Deutsche Börse mit. Die Übernahme wurde dabei durch einen Aktiensplit im Index abgebildet. Dabei werden den Angaben zufolge 0,8244 neue Aktien für jede alte Aktie getauscht.
Sonntag, 17. Juli 2022
AGROB Immobilien AG schließt Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit RFR InvestCo 1 GmbH ab
Ismaning, 15. Juli 2022
Vorstand und Aufsichtsrat der AGROB Immobilien AG („AGROB“) haben heute dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags („Vertrag“) mit der RFR InvestCo 1 GmbH („RFR“) zugestimmt. Im Anschluss an die heutige Aufsichtsratssitzung wurde der Vertrag vom Vorstand der AGROB und der Geschäftsführung der RFR unterzeichnet. Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der AGROB.
Der Vertrag sieht eine Abfindung nach § 305 AktG in Höhe von EUR 40,12 je AGROB-Stammaktie und EUR 39,22 je AGROB-Vorzugsaktie vor. Die Ausgleichszahlung nach § 304 AktG beträgt EUR 1,47 je AGROB-Stammaktie (Bruttogewinnanteil je AGROB-Stammaktie) und EUR 1,53 brutto je AGROB-Vorzugsaktie (Bruttogewinnanteil je AGROB-Vorzugsaktie), jeweils abzüglich der von der AGROB darauf zu entrichtenden Körperschaftssteuer (inklusive Solidaritätszuschlag). Auf Basis des derzeitigen Körperschaftssteuersatzes (inklusive Solidaritätszuschlag) ergäbe sich damit eine Ausgleichszahlung von EUR 1,24 je AGROB-Stammaktie sowie EUR 1,29 je AGROB-Vorzugsaktie.
Die Höhe des Abfindungsbetrags und der Ausgleichszahlung wurden auf Grundlage einer gutachterlichen Stellungnahme über die Ermittlung des Unternehmenswerts der AGROB zum 30. August 2022 durch die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft („Mazars“) ermittelt. Mazars war gemeinsam vom Vorstand der AGROB und Geschäftsführung der RFR mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt worden. Die Angemessenheit der vorgeschlagenen Abfindungen und Ausgleichszahlungen wurden von der I-ADVISE AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die vom Landgericht München I zum Vertragsprüfer bestellt worden ist, bestätigt.
Neben dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertag werden auch der gemeinsame Vertragsbericht (einschließlich der gutachterlichen Stellungnahme von Mazars) sowie der Prüfungsbericht des gerichtlich bestellten Prüfers I-ADVISE mit Veröffentlichung der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung auf der Internetseite der AGROB im Bereich Investor Relations zur Verfügung stehen. Die außerordentliche Hauptversammlung wird am 30. August 2022 stattfinden – aufgrund der anhaltenden Pandemielage als virtuelle Hauptversammlung, d.h. ohne physische Präsenz der Aktionäre.
AGROB Immobilien AG
Freitag, 15. Juli 2022
BaFin zu FCR Immobilien AG: Bilanzkontrolle des Konzernabschlusses zum 31.12.2020 und des zugehörigen Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2020
Bekanntmachung der Prüfungsanordnung vom 08.07.2022 gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) (Anlassprüfung) gegenüber der FCR Immobilien AG für den offengelegten Konzernabschluss zum 31.12.2020 und den zugehörigen Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020 (Bekanntmachung nach § 107 Absatz 1 Satz 6 WpHG)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid vom 08.07.2022 eine Prüfung des offengelegten Konzernabschlusses zum 31.12.2020 und des zugehörigen Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2020 der FCR Immobilien AG gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 WpHG angeordnet.
Grund für die Anordnung sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen die Anteile an der Immoware24 GmbH zum 31.12.2020 möglicherweise fehlerhaft zu hoch bewertet hat (IFRS 9 in Verb. mit IFRS 13). Darüber hinaus fehlen möglicherweise wesentliche Angaben in der steuerlichen Überleitungsrechnung (IAS 12) und Angaben in der Restlaufzeitengliederung der Anleihen und Bankdarlehen (IFRS 7) sind möglicherweise fehlerhaft.
Quelle: BaFin
BaFin zu Deutsche Konsum REIT-AG: Bilanzkontrolle des offengelegten Einzelabschlusses nach internationalen Rechnungslegungsstandards zum 30.09.2021 und des zugehörigen Lageberichts
Bekanntmachung der Prüfungsanordnung vom 07.04.2022 gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) (Anlassprüfung) gegenüber der Deutsche Konsum REIT-AG für den offengelegten Einzelabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards zum 30.09.2021 und den zugehörigen Lagebericht (Bekanntmachung nach § 107 Absatz 1 Satz 6 WpHG)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid vom 07.04.2022 eine Prüfung des offengelegten Einzelabschlusses nach internationalen Rechnungslegungsstandards zum 30.09.2021 und des zugehörigen Lageberichts der Deutsche Konsum REIT-AG gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 WpHG angeordnet.
Grund für die Anordnung sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Bilanzierung von Darlehensvereinbarungen mit einer Gesellschafterin und die Bilanzierung von über ein Fintech erworbenen Darlehen entgegen International Financial Reporting Standard (IFRS) 9 möglicherweise nicht vollständig und richtig erfasst und abgebildet worden sind.
Quelle: BaFin
Angebotsunterlage für Aktien der Biofrontera AG zu EUR 1,18 veröffentlicht
Die Deutsche Balaton AG hat den Aktionären der Biofrontera AG ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 1,18 je Biofrontera-Aktie unterbreitet. Die Annahmefrist dauert vom 15. Juli 2022 bis zum 12. August 2022.
Zur Angebotsunterlage auf der Webseite der BaFin:
https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Angebotsunterlage/biofrontera_ag_2022.html
Angebotsunterlage für Aktien der ERWE Immobilien AG zu EUR 2,36 veröffentlicht
Die Elbstein AG hat den Aktionären der ERWE Immobilien AG, Frankfurt am Main, ein Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 2,36 je ERWE-Aktie unterbreitet. Die Annahmefrist dauert vom 14. Juli 2022 bis zum 11. August 2022.
Zur Angebotsunterlage auf der Webseite der BaFin:
https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Angebotsunterlage/erwe_immobilien_ag.html
Anstehende Spruchverfahren und Maßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- ADLER Real Estate AG: nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out angekündigt (zuvor Beherrschungsvertrag geplant)
- ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung, erfolgreiches Umtauschangebot von Adtran, nunmehr Beherrschungsvertrag geplant
- AGROB Immobilien AG: BuG mit der RFR InvestCo 1 S.à r.l., Hauptversammlung am 30. August 2022
- alstria office REIT-AG: Übernahmeangebot
- Aves One AG: Delisting, Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt, ggf. Squeeze-out
- Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, übernahmerechtlicher Squeeze-out der Stammaktien beantragt
- cash.life AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out (Verschmelzung auf die ectus 80. AG, eine 100%ige Tochter der Policen Direkt GmbH), Hauptversammlung am 29. August 2022
- Deutsche EuroShop AG: Übernahmeangebot der Hercules BidCo GmbH
- Deutsche Industrie Grundbesitz AG (zuvor: Deutsche Industrie REIT-AG): Delisting (zum 25. Januar 2022), grenzüberschreitende Verschmelzung auf die CTP N.V., Hauptversammlung am 9. Juni 2022
- GATEWAY REAL ESTATE AG: Squeeze-out, Übertragungsverlangen von Herrn Norbert Ketterer, Hauptversammlung für August 2022 geplant
- Geratherm Medical AG: Delisting-Übernahmeangebot
- GxP German Properties AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zu EUR 6,02 (Verschmelzung auf die Paccard eight GmbH), Hauptversammlung am 8. Juni 2022
- Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft: laufendes Erwerbsangebot
- HELLA GmbH & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot
- HolidayCheck Group AG: erfolgreiches Delisting-Erwerbsangebot
- HORNBACH Baumarkt AG: erfolgreiches Delisting-Erwerbsangebot, Squeeze-out?
- KUKA AG: Squeeze-out zu EUR 80,77 je Aktie, Hauptversammlung am 17. Mai 2022, Eintragung durch Anfechtungsklagen verzögert
- MyHammer Holding AG: Verschmelzung auf die (nicht börsennotierte) Instapro II AG, Hauptversammlung am 23. Juni 2022, Gegenantrag der VzfK
- Schaltbau Holding AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Eintragung im Handelsregister am 13. Juli 2022 und Bekanntmachung am 14. Juli 2022 (Fristende am 14. Oktober 2022)
- SinnerSchrader Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung (und damit Wirksamkeit) am 31. Mai 2022 bei der übernehmenden Accenture Digital Holdings Aktiengesellschaft (Fristende: 31. August 2022)
- Tele Columbus AG: Squeeze-out?
- TLG IMMOBILIEN AG: Delisting
- Verallia Deutschland AG (vormals: Saint-Gobain Oberland AG): Squeeze-out zu EUR 620,06 zugunsten der Verallia Packaging S.A.S., Hauptversammlung am 24. August 2022
- wallstreet:online capital AG (Betreiber von Smartbroker): Squeeze-out, Eintragung am 25. April 2022 und Bekanntmachung am 26. April 2022 (Fristende 26. Juli 2022)
- Wild Bunch AG (früher: SENATOR Entertainment AG): Squeeze-out
- Your Family Entertainment AG: Übernahmeangebot
- zooplus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot und Delisting-Erwerbsangebot, nur noch ca. 3 % freie Aktionäre, Squeeze-out?
Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der KTM AG
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Der auf der ao. Hauptversammlung des Motorradherstellers KTM AG, Mattighofen/Österreich, am 16. Februar 2022 beschlossene Squeeze-out der Minderheitsaktionäre ist am 23. März 2022 im Firmenbuch eingetragen worden. Mehrere ausgeschlossene Minderheitsaktionäre haben beim Landesgericht Ried im Innkreis eine Überprüfung der von der Antragsgegnerin angebotenen Barabfindung beantragt.
Zur Auszahlung der Barabfindung müssen sich betroffene (ehemalige) KTM-Aktionäre an die Haslinger / Nagele Rechtsanwälte GmbH wenden (Roseneggerstr. 58, A-4020 Linz, Tel. +43 732 78 43 31 - 0).
LG Ried im Innkreis, FN 107673 v, 16 Fr 964/22i u.a.Neugebauer u.a. ./. PIERER Mobility AG
13 Überprüfungsanträge mit 19 Antragstellern
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Oberhammer Rechtsanwälte GmbH, A-4600 Wels
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Wir bemühen uns, Zwischenergebnisse, eingelegte Rechtsmittel und die Beendigung sämtlicher Verfahren zeitnah zu publizieren.Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Möbel Walther AG: OLG Brandenburg will Sache in der zweiten Augusthälfte beraten
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das OLG Brandenburg hat auf Anfrage der Antragsgegnerin mitgeteilt, dass es die Sache voraussichtlich in der zweiten Augusthälfte beraten werde.
In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Möbel Walther AG hatte das Landgericht Potsdam die Spruchanträge ehemaliger Aktionäre mit Beschluss vom 16. Mai 2018 zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht Brandenburg, das die dagegen von mehreren Antragstellern eingelegten Beschwerden am 24. Juni 2020 verhandelt hatte, hatte mit Beschluss vom 12. August 2020 von dem gerichtlichen Sachverständigen, Herrn WP Dipl.-Kfm. Andreas Creutzmann, eine ergänzende Stellungnahme angefordert. In der im letzten Jahr vorgelegten Stellungnahme hat der Sachverständige geringfügige Anpassungen vorgenommen, etwa eine Erhöhung der für 2007 geplanten Umsatzerlöse um 2,5 %. Er kommt damit auf einen Wert von EUR 20,81 je Aktie.
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Krieger
77 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte des Antragsgegners, Herrn Kurt Krieger:
FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB, 10719 Berlin (zuvor: Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 70469 Stuttgart)
Donnerstag, 14. Juli 2022
Spruchverfahren zur Fusion der Bewag Holding Aktiengesellschaft beendet: Zuzahlung von EUR 2,30 je Bewag-Aktie im Bundesanzeiger bekannt gemacht
Bekanntmachung gemäß § 14 Nr. 4 SpruchG der Entscheidung im Spruchverfahren zur Festsetzung eines Ausgleichs durch bare Zuzahlung betreffend den Verschmelzungsvertrag zwischen der Bewag Holding Aktiengesellschaft und der Vattenfall Europe Aktiengesellschaft
Die Bewag Holding Aktiengesellschaft, Berlin, wurde nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 6. Februar 2003 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Hauptversammlung der Bewag Holding Aktiengesellschaft vom 31. Januar 2003 und der Hauptversammlung der Vattenfall Europe Aktiengesellschaft, Berlin, vom 6. Februar 2003 auf die Vattenfall Europe Aktiengesellschaft verschmolzen. Die Verschmelzung wurde am 27. August 2003 durch Eintragung im Handelsregister der Vattenfall Europe Aktiengesellschaft wirksam.
Ehemalige Aktionäre der Bewag Holding Aktiengesellschaft leiteten nachfolgend ein Spruchverfahren ein und begehrten die Festsetzung eines Ausgleichs durch bare Zuzahlung.
I. Rechtskräftiger Abschluss des Spruchverfahrens
Dieses Spruchverfahren ist beendet durch rechtskräftigen Beschluss des Landgerichts Berlin vom 28. März 2017 (Az. 102 O 126/03 AktG), nachdem die Beschwerden der Antragsteller und die Anschlussbeschwerde der Antragsgegnerin durch rechtskräftigen Beschluss des Kammergerichts vom 7. Dezember 2021 (Az.: 2 W 9/17 SpruchG) zurückgewiesen wurden.
Den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 28. März 2017, in der Fassung der Rubrumsberichtigung vom 2. Juni 2017, gibt die Vattenfall GmbH als Rechtsnachfolgerin der Vattenfall Europe Aktiengesellschaft gemäß § 14 Nr. 4 SpruchG wie folgt bekannt:
„Landgericht Berlin
Beschluss
Geschäftsnummer: 102 O 126/03 AktG 28.03.2017
In dem aktienrechtlichen Spruchverfahren
1. (...) - 22) (...)gegen
die Vattenfall GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Tuomo Hatakka, Torsten Meyer und Axel Pinkert, Chausseestraße 23, 10115 Berlin,
Antragsgegnerin,
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte FGS Flick Gocke Schaumburg, Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaft mdB Johanna-Kinkel-Straße 2 - 4, 53175 Bonn,
hat die Kammer für Handelssachen 102 des Landgerichts Berlin am 28.03.2017 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Pade, die Handelsrichterin Busch und den Handelsrichter Dubrow beschlossen:
1. Die angemessene bare Zuzahlung pro Stückaktie der ehemaligen Bewag AG wird auf 2,30 EUR festgesetzt.
2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens sowie die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller und des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre zu tragen.
3. Der Geschäftswert für die gerichtlichen Kosten sowie die Kosten des gemeinsamen Vertreters wird auf 7,5 Millionen EUR festgesetzt.“
II. Abwicklungshinweise
Sobald die Einzelheiten bezüglich der zentrale Abwicklungsstelle und zur Abwicklung der sich ergebenden Zahlungsansprüche der (ehemaligen) außenstehenden Aktionäre der Bewag Holding Aktiengesellschaft feststehen, werden diese mit einer weiteren Bekanntmachung veröffentlicht.
Berlin, im Juli 2022
Geschäftsführung
Quelle: Bundesanzeiger vom 13. Juli 2022
Fabian Kempchen treibt Investitionsprogramm von CTP in Deutschland als Regional Development Director North der Deutsche Industrie Grundbesitz voran
Pressemitteilung
Berlin, 28. Juni 2022 – Die CTP Group, der nach Mietfläche größte Bestandshalter, Entwickler und Manager von Logistik- und Industrieimmobilien in Kontinentaleuropa, erweitert das Team der Deutsche Industrie Grundbesitz AG, um ideale Rahmenbedingungen für das geplante Investitionsprogramm in Deutschland zu schaffen. Fabian Kempchen übernimmt die Position des Regional Development Director North. In seiner Funktion zeichnet Kempchen für das Asset- und Property-Management in Norddeutschland verantwortlich. Der 38-Jährige berichtet direkt an Remon Vos, CEO der CTP Group und der Deutsche Industrie Grundbesitz.
Zu den Aufgaben von Fabian Kempchen gehören die Modernisierung und Weiterentwicklung des Bestandsportfolios sowie die Identifizierung neuer Akquisitionsmöglichkeiten. Kempchen verfügt über zehn Jahre Erfahrung in der Immobilienwirtschaft. Der studierte Wirtschaftsjurist kennt das Portfolio der Deutsche Industrie Grundbesitz bereits: Rund drei Jahre lang war er als Teamleiter Asset Management für Elgeti Brothers mit der Betreuung des Portfolios betraut. Weitere berufliche Stationen absolvierte er unter anderem bei JLL und der ACREST Property Group. Dabei sammelte er Erfahrung im Transaction und Asset Management sowie in der Vermietung. Fabian Kempchen hält einen Master of Laws von der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) in Berlin.
Remon Vos sagt: „Für das aktive Management unseres Portfolios setzen wir auf starke regionale Teams. Fabian hat sich bereits als Manager für unsere Objekte in Deutschland bewährt. Deshalb ist es großartig, dass wir ihn für unser wachsendes Team gewinnen konnten. Er bringt die idealen Voraussetzungen mit, um die Modernisierung unseres Bestands in Norddeutschland voranzutreiben und neue Projekte zu initiieren.“
Fabian Kempchen sagt: „CTP hat das Potenzial im Bestand der Deutsche Industrie Grundbesitz erkannt. Durch Modernisierung, Nachverdichtung und Projektentwicklung werden wir die Rahmenbedingungen für unsere Mieter künftig noch einmal deutlich verbessern. Ich freue mich auf die Gelegenheit, das Portfolio gemeinsam mit CTP und dem Team der Deutsche Industrie Grundbesitz weiterzuentwickeln.“
Deutsche Industrie Grundbesitz by CTP
Die Deutsche Industrie Grundbesitz AG ist Eigentümer, Entwickler und Manager von Logistik- und Industrieimmobilien in Deutschland. Das Portfolio des Unternehmens ist strategisch auf infrastrukturell gut angebundene Standorte in ganz Deutschland verteilt.
Die Deutsche Industrie Grundbesitz AG wurde im November 2014 unter dem Namen Jägersteig Beteiligungs GmbH gegründet. Im Oktober 2017 wurde das Unternehmen in Deutsche Industrie Grundbesitz AG umbenannt. Im Dezember 2017 ging das Unternehmen an die Berliner Börse und erhielt Anfang 2018 den REIT-Status (Real Estate Investment Trust) als Industrie REIT-AG.
Im Zuge der Übernahme durch CTP wurde die Börsennotierung des Unternehmens eingestellt und der REIT-Status im Januar 2022 beendet. Seit dem 20. Januar 2022 ist das Unternehmen Teil der CTP und firmiert wieder unter dem Namen Deutsche Industrie Grundbesitz AG.
Weitere Informationen: www.deutsche-industrie-grundbesitz.de
CTP Group
CTP ist der nach Gesamtmietfläche größte Bestandshalter, Entwickler und Manager von Logistik- und Industrieimmobilien in Kontinentaleuropa. Das Portfolio des Unternehmens umfasst zum 31. März 2022 einen Bestand von über 9,3 Mio. Quadratmeter Fläche in zehn Ländern. CTP ist der einzige Entwickler in der Region, dessen gesamtes Portfolio BREEAM-zertifiziert ist und der seit 2021 kohlenstoffneutral operiert. Damit unterstreicht das Unternehmen seine Verpflichtung, nachhaltig zu wirtschaften.
Weitere Informationen: www.ctp.eu
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Anmerkung der Redaktion:
Die Hauptversammlung der Deutschen Industrie Grundbesitz AG am 9. Juni 2022 hat die grenzüberschreitende Verschmelzung auf die CTP N.V. beschlossen. Die Angemessenheit des Umtauschverhältnisses wird in einem Spruchverfahren überprüft werden.
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Schaltbau Holding AG im Handelsregister eingetragen
Amtsgericht München Aktenzeichen: HRB 98668 Bekannt gemacht am: 14.07.2022 02:02 Uhr
13.07.2022
HRB 98668: Schaltbau Holding AG, München, Hollerithstr. 5, 81829 München. Die Gesellschaft hat am 17.12.2021 mit der Voltage BidCo GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 268131) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Hauptversammlung hat mit Beschluss vom 03.02.2022 zugestimmt.
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Anmerkung der Redaktion:
Die Angemessenheit von Ausgleich und Abfindung wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden.