Corporate News vom 26. März 2020
Die i:FAO Aktiengesellschaft ("i:FAO") hat von ihrem Mehrheitsaktionär Amadeus Corporate Business AG ("Amadeus") die Mitteilung über die Beendigung der Verhandlungen über den Abschluss eines Verschmelzungsvertrags im Zusammenhang mit einem Ausschluss der Minderheitsaktionäre von i:FAO erhalten. Die Entscheidung von Amadeus, die Verhandlungen zu beenden, ist auf die beispiellose Eskalation der weltweiten Verbreitung des COVID-19-Virus zurückzuführen.
Wie in der Pressemitteilung von i:FAO am 3. Februar 2020 veröffentlicht, hatte Amadeus ursprünglich vorgeschlagen, Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag aufzunehmen, um i:FAO (als übertragender Rechtsträger) auf Amadeus (als übernehmender Rechtsträger) zu verschmelzen. In diesem Zusammenhang hatte Amadeus der i:FAO zudem das förmliche Verlangen übermittelt, das Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG einzuleiten.
Amadeus hat heute das ursprüngliche förmliche Verlangen vom 3. Februar 2020 zurückgenommen und damit die Vorbereitungen des Squeeze-out mit sofortiger Wirkung eingestellt. Dementsprechend wird die Hauptversammlung 2020 nicht über einen Squeeze-out beschließen. Angesichts der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit COVID-19 wurde ein genaues Datum für die Jahreshauptversammlung 2020 noch nicht von i:FAO bestimmt.
Wie in der Pressemitteilung von i:FAO am 3. Februar 2020 veröffentlicht, hatte Amadeus ursprünglich vorgeschlagen, Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag aufzunehmen, um i:FAO (als übertragender Rechtsträger) auf Amadeus (als übernehmender Rechtsträger) zu verschmelzen. In diesem Zusammenhang hatte Amadeus der i:FAO zudem das förmliche Verlangen übermittelt, das Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG einzuleiten.
Amadeus hat heute das ursprüngliche förmliche Verlangen vom 3. Februar 2020 zurückgenommen und damit die Vorbereitungen des Squeeze-out mit sofortiger Wirkung eingestellt. Dementsprechend wird die Hauptversammlung 2020 nicht über einen Squeeze-out beschließen. Angesichts der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit COVID-19 wurde ein genaues Datum für die Jahreshauptversammlung 2020 noch nicht von i:FAO bestimmt.