Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR
07.10.2016 15:10
Die Ilbau Liegenschaftsverwaltung AG, Hoppegarten ("Ilbau"), eine 100%ige Tochtergesellschaft der STRABAG SE, hat dem Vorstand der STRABAG AG, Köln, heute mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, zur Vereinfachung der Konzernstruktur eine Verschmelzung der STRABAG AG (als übertragende Rechtsträgerin) auf die Ilbau (als übernehmende Rechtsträgerin) durchzuführen. In diesem Zusammenhang soll ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der STRABAG AG nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 des Umwandlungsgesetzes (UmwG) i.V.m. §§ 327a ff. des Aktiengesetzes (AktG) erfolgen. Ilbau ist mit ca. 93,63 % am Grundkapital der STRABAG AG beteiligt und beabsichtigt daher, mit der STRABAG AG Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag aufzunehmen.
Zugleich hat Ilbau gemäß § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG das Verlangen gestellt, dass innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags die Hauptversammlung der STRABAG AG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der STRABAG AG auf die Ilbau als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt. Der Termin der außerordentlichen Hauptversammlung, in der über diese Vereinfachung der Konzernstruktur Beschluss gefasst werden soll, wird von der Gesellschaft rechtzeitig bekannt gegeben.
Kontakt: STRABAG AG, Konzernkommunikation, Frau Birgit Kümmel,
Siegburger Str.241, 50679 Köln,
Tel.: 0221/824-2480, Fax: 0221/824-2385, E-Mail: presse@strabag.com
07.10.2016 15:10
Die Ilbau Liegenschaftsverwaltung AG, Hoppegarten ("Ilbau"), eine 100%ige Tochtergesellschaft der STRABAG SE, hat dem Vorstand der STRABAG AG, Köln, heute mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, zur Vereinfachung der Konzernstruktur eine Verschmelzung der STRABAG AG (als übertragende Rechtsträgerin) auf die Ilbau (als übernehmende Rechtsträgerin) durchzuführen. In diesem Zusammenhang soll ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der STRABAG AG nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 des Umwandlungsgesetzes (UmwG) i.V.m. §§ 327a ff. des Aktiengesetzes (AktG) erfolgen. Ilbau ist mit ca. 93,63 % am Grundkapital der STRABAG AG beteiligt und beabsichtigt daher, mit der STRABAG AG Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag aufzunehmen.
Zugleich hat Ilbau gemäß § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG das Verlangen gestellt, dass innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags die Hauptversammlung der STRABAG AG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der STRABAG AG auf die Ilbau als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt. Der Termin der außerordentlichen Hauptversammlung, in der über diese Vereinfachung der Konzernstruktur Beschluss gefasst werden soll, wird von der Gesellschaft rechtzeitig bekannt gegeben.
Kontakt: STRABAG AG, Konzernkommunikation, Frau Birgit Kümmel,
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Tel.: 0221/824-2480, Fax: 0221/824-2385, E-Mail: presse@strabag.com