Die SKion GmbH hat die ALTANA AG darüber informiert, dass Sie zum heutigen Datum 129.342.421 Aktien und damit 95,04 Prozent der Aktien von ALTANA hält. Gleichzeitig verlangt SKion gemäß § 327a Abs. 1 Aktiengesetz die Einberufung einer Hauptversammlung der Gesellschaft. Diese Hauptversammlung soll über die Übertragung der Aktien der verbleibenden Aktionäre auf die SKion GmbH gegen die Gewährung einer angemessenen Abfindung (Squeeze out) beschließen.
Bereits am 9. November 2009 hatte SKion ein neues, verbessertes Angebot für die Aktionäre der ALTANA AG abgegeben. Demnach bot SKion den Aktionären an, ihre Aktien bis zum Ablauf der am 14. Dezember 2009 endenden Annahmefrist zu einem Preis von 14,- EUR je Aktie zu erwerben. Aufgrund dieses Kaufangebots sowie durch weitere Erwerbe hat die SKion GmbH ihre Beteiligung auf die jetzige Beteiligungshöhe weiter aufgestockt. Alleinige Gesellschafterin der SKion GmbH ist Frau Susanne Klatten. Sie ist auch stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der ALTANA AG.
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Mittwoch, 3. Februar 2010
Dienstag, 2. Februar 2010
Winkler+Dünnebier AG: Körber AG legt Barabfindung für Minderheitsaktionäre auf 15,55 EUR je Aktie fest
Die Körber AG hat die Barabfindung für die Minderheitsaktionäre der Winkler+Dünnebier AG auf 15,55 EUR je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Winkler+Dünnebier AG festgelegt. Das hat die Körber AG der Winkler+Dünnebier AG am 1. Februar 2010 in einem konkretisierten Übertragungsverlangen mitgeteilt.
Die Körber AG hält 96,495% des Grundkapitals der Winkler+Dünnebier AG und ist damit Hauptaktionärin der Gesellschaft. Die Körber AG hatte am 16. November 2009 das Verlangen an die Winkler+Dünnebier AG gerichtet, die Hauptversammlung der Gesellschaft über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Winkler+Dünnebier AG auf die Körber AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung nach §§ 327a ff. AktG beschließen zu lassen.
Die Körber AG hält 96,495% des Grundkapitals der Winkler+Dünnebier AG und ist damit Hauptaktionärin der Gesellschaft. Die Körber AG hatte am 16. November 2009 das Verlangen an die Winkler+Dünnebier AG gerichtet, die Hauptversammlung der Gesellschaft über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Winkler+Dünnebier AG auf die Körber AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung nach §§ 327a ff. AktG beschließen zu lassen.
Dienstag, 12. Januar 2010
Squeeze-Out-II Basket Zertifikat
In dem von Sal. Oppenheim aufgelegten Zertfikat sind zum Jahresende 2009 folgende zehn Aktien enthalten:
Altana AG
Anzag
DAB BANK AG
D+S Europe AG
Dyckerhoff Vz
Dt. Postbank AG
Generali AG
Klöckner Werke
PUMA AG
Volkswagen Vz
Altana AG
Anzag
DAB BANK AG
D+S Europe AG
Dyckerhoff Vz
Dt. Postbank AG
Generali AG
Klöckner Werke
PUMA AG
Volkswagen Vz
Allerthal-Werke AG: Jahresabschluss 2009 - vorläufiges Ergebnis
Jahresabschluss 2009 Vorläufiges Ergebnis
Im Zuge der Aufstellung des Jahresabschlusses der Allerthal - Werke AG für das Geschäftsjahr 2009 zeichnet sich ein vorläufiger Jahresüberschuss von rd. 700 TEUR ab. Das erwirtschaftete Jahresergebnis 2009 wurde in Höhe von 134 TEUR durch den Abschluss des Spruchverfahrens im Zusammenhang mit dem Unternehmensvertrag bei der DUEWAG AG positiv beeinflusst.
Die Feststellung des Jahresabschlusses 2009 wird - nach Durchführung der Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer - in der voraussichtlich Mitte März 2010 stattfindenden Bilanzsitzung des Aufsichtsrates erfolgen.
Andienungsvolumen:
Das Andienungsvolumen - d.h. das gesamte Volumen von bereits erhaltenen Abfindungen, deren Höhe derzeit gerichtlich auf Angemessenheit überprüft wird - hat sich im Geschäftsjahr 2009 trotz des Abgangs im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Spruchverfahren bei der DUEWAG AG per Saldo um insgesamt rd. 4 Mio. Euro auf 40 Mio. Euro erhöht.
Köln, den 11. Januar 2010
Der Vorstand
Im Zuge der Aufstellung des Jahresabschlusses der Allerthal - Werke AG für das Geschäftsjahr 2009 zeichnet sich ein vorläufiger Jahresüberschuss von rd. 700 TEUR ab. Das erwirtschaftete Jahresergebnis 2009 wurde in Höhe von 134 TEUR durch den Abschluss des Spruchverfahrens im Zusammenhang mit dem Unternehmensvertrag bei der DUEWAG AG positiv beeinflusst.
Die Feststellung des Jahresabschlusses 2009 wird - nach Durchführung der Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer - in der voraussichtlich Mitte März 2010 stattfindenden Bilanzsitzung des Aufsichtsrates erfolgen.
Andienungsvolumen:
Das Andienungsvolumen - d.h. das gesamte Volumen von bereits erhaltenen Abfindungen, deren Höhe derzeit gerichtlich auf Angemessenheit überprüft wird - hat sich im Geschäftsjahr 2009 trotz des Abgangs im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Spruchverfahren bei der DUEWAG AG per Saldo um insgesamt rd. 4 Mio. Euro auf 40 Mio. Euro erhöht.
Köln, den 11. Januar 2010
Der Vorstand
Mittwoch, 16. Dezember 2009
Dom-Brauerei AG: Abfindungsangebot bei Squeeze-out
Die Vertriebsgesellschaft deutscher Brauereien mbH, Karlsruhe ('VdB') hat von der Dom-Brauerei AG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangt, die über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Dom-Brauerei AG auf die VdB gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (Squeeze out) beschließen soll. Die zu zahlende angemessene Barabfindung hat die VdB auf EUR 1,20 je übertragener Stückaktie an der Dom-Brauerei AG festgelegt.
Köln, 16. Dezember 2009
Dom-Brauerei Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Köln, 16. Dezember 2009
Dom-Brauerei Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Maihak AG: Einleitung Squeeze-out-Verfahren
Die SICK MAIHAK GmbH, Waldkirch, hat dem Vorstand der Maihak AG heute das Verlangen nach § 327a AktG übermittelt, dass die Hauptversammlung der Maihak AG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die SICK MAIHAK GmbH, Waldkirch, als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt (sog. Squeeze out). Der SICK MAIHAK GmbH, Waldkirch, gehören unmittelbar mehr als 95 Prozent des Grundkapitals der Maihak AG, sodass sie Hauptaktionär im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG ist.
Die Maihak AG geht davon aus, dass ein entsprechender Squeeze-out-Beschluss bei zeitnaher Bestellung eines sachverständigen Prüfers durch das Landgericht Hamburg auf einer außerordentlichen Hauptversammlung, spätestens jedoch auf der ordentlichen Hauptversammlung 2010 der Maihak AG, gefasst werden wird.
Die Maihak AG geht davon aus, dass ein entsprechender Squeeze-out-Beschluss bei zeitnaher Bestellung eines sachverständigen Prüfers durch das Landgericht Hamburg auf einer außerordentlichen Hauptversammlung, spätestens jedoch auf der ordentlichen Hauptversammlung 2010 der Maihak AG, gefasst werden wird.
Übertragungsbeschluss vom 16. Juni 2009 in das Handelsregister eingetragen
15.12.2009 - Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat heute den Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Jerini AG vom 16. Juni 2009 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Shire Deutschland Investments GmbH gegen Gewährung einer Barabfindung in das Handelsregister eingetragen. Damit sind die Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Shire Deutschland Investments GmbH übergegangen. Die Notierung der Aktien der Jerini AG wird in Kürze eingestellt.
Samstag, 12. Dezember 2009
Jerini AG: Squeeze-out-Beschluss wird eingetragen
Die Aktien der Minderheitsaktionäre der Jerini AG können auf die Shire Deutschland Investments GmbH übertragen werden. Das Kammergericht Berlin habe mit Beschluss vom 10. Dezember 2009 entschieden, dass die Klage gegen den entsprechenden Beschluss der Hauptversammlung unbegründet sei, teilte die Jerini AG am Freitag mit. Die Entscheidung des Kammergerichts sei unanfechtbar. Man werde nunmehr den Übertragungsbeschluss zur Eintragung in das Handelsregister anmelden, so die Jerini AG weiter.
ricardo.de Aktiengesellschaft: Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-Out) vollzogen
Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Der Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 27. Mai 2008 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ricardo.de AG auf die Tradus Limited, London, Vereinigtes Königreich, gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 14,10 je Aktie gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz wurde heute in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Damit ist der Squeeze-out wirksam geworden, und sämtliche Aktien der Minderheitsaktionäre sind kraft Gesetzes auf die Tradus, London, Vereinigtes Königreich übergegangen. Die Börsennotierung der Aktien der ricardo.de Aktiengesellschaft wird in Kürze eingestellt.
Der Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 27. Mai 2008 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ricardo.de AG auf die Tradus Limited, London, Vereinigtes Königreich, gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 14,10 je Aktie gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz wurde heute in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Damit ist der Squeeze-out wirksam geworden, und sämtliche Aktien der Minderheitsaktionäre sind kraft Gesetzes auf die Tradus, London, Vereinigtes Königreich übergegangen. Die Börsennotierung der Aktien der ricardo.de Aktiengesellschaft wird in Kürze eingestellt.
Dienstag, 1. Dezember 2009
TIG Themis Industries Group: Fusion mit der Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA geplant
Die Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA und die TIG Themis Industries Group GmbH & Co. KGaA wollen fusionieren. Eine entsprechende Vereinbarung wurde heute unterzeichnet und von den Aufsichtsräten beider Gesellschaften gebilligt.
Im ersten Schritt wird die Heliad im Rahmen einer Kapitalerhöhung den Aktionären der TIG Aktien der Heliad im Verhältnis 1:1 zum Umtausch anbieten. Die Kapitalerhöhung wird dabei in zwei Schritten erfolgen: Zunächst wird unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals das Grundkapital der Heliad um bis 4.000.000 Stück von 7.000.000 auf bis zu 11.000.000 Aktien gegen Sacheinlage von Aktien der TIG erhöht. Diese Kapitalerhöhung wird im Wege eines Private Placements institutionellen Einzelaktionären der TIG angeboten, die rund 80% des Grundkapitals der TIG repräsentieren. Diese Kapitalerhöhung soll noch im Dezember 2009 zum Handelsregister angemeldet und eingetragen werden.
In einem zweiten Schritt soll dann allen weiteren Aktionären der TIG ein freiwilliges öffentliches Tauschangebot zur Übernahme ihrer Aktien an der TIG gegen Gewährung von Aktien der Heliad unterbreitet werden. Das Umtauschverhältnis wird auch hier 1:1 betragen, sodass alle Aktionäre der TIG gleich behandelt werden. Dazu soll das Grundkapital der Heliad noch einmal auf dann bis zu 12.332.031 Aktien erhöht werden. Dieser zweite Schritt soll voraussichtlich Mitte Januar 2010 mit einer zweiwöchigen Annahmefrist durchgeführt werden. Die Sachkapitalerhöhungen der Heliad erfolgen jeweils unter Ausschluss des Bezugsrechts.
Für die ordentlichen Hauptversammlungen beider Gesellschaften in 2010 ist dann ein Beschluss über die Verschmelzung der TIG auf die Heliad geplant.
Im ersten Schritt wird die Heliad im Rahmen einer Kapitalerhöhung den Aktionären der TIG Aktien der Heliad im Verhältnis 1:1 zum Umtausch anbieten. Die Kapitalerhöhung wird dabei in zwei Schritten erfolgen: Zunächst wird unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals das Grundkapital der Heliad um bis 4.000.000 Stück von 7.000.000 auf bis zu 11.000.000 Aktien gegen Sacheinlage von Aktien der TIG erhöht. Diese Kapitalerhöhung wird im Wege eines Private Placements institutionellen Einzelaktionären der TIG angeboten, die rund 80% des Grundkapitals der TIG repräsentieren. Diese Kapitalerhöhung soll noch im Dezember 2009 zum Handelsregister angemeldet und eingetragen werden.
In einem zweiten Schritt soll dann allen weiteren Aktionären der TIG ein freiwilliges öffentliches Tauschangebot zur Übernahme ihrer Aktien an der TIG gegen Gewährung von Aktien der Heliad unterbreitet werden. Das Umtauschverhältnis wird auch hier 1:1 betragen, sodass alle Aktionäre der TIG gleich behandelt werden. Dazu soll das Grundkapital der Heliad noch einmal auf dann bis zu 12.332.031 Aktien erhöht werden. Dieser zweite Schritt soll voraussichtlich Mitte Januar 2010 mit einer zweiwöchigen Annahmefrist durchgeführt werden. Die Sachkapitalerhöhungen der Heliad erfolgen jeweils unter Ausschluss des Bezugsrechts.
Für die ordentlichen Hauptversammlungen beider Gesellschaften in 2010 ist dann ein Beschluss über die Verschmelzung der TIG auf die Heliad geplant.
Montag, 30. November 2009
TA Triumph-Adler AG: Squeeze-out-Verlangen der Kyocera Mita Corporation
Dem Vorstand der TA Triumph-Adler AG wurde durch die Kyocera Mita Corporation mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Kyocera Mita Corporation an der TA Triumph-Adler AG die Schwelle von 95% überschritten hat und per 23. November 2009 95,43% (dies entspricht 52.850.017 von insgesamt 55.381.257 Stimmrechten) beträgt. Gleichzeitig hat die Kyocera Mita Corporation dem Vorstand der TA Triumph-Adler AG das Verlangen auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung übermittelt, in der zum einen über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Kyocera Mita Corporation als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (sog. "Squeeze-out") sowie zum anderen über eine Reduzierung der Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrats von derzeit neun auf künftig sechs Mitglieder Beschluss gefasst werden soll.
Der Vorstand der TA Triumph-Adler AG wird das Einberufungsverlangen pflichtgemäß prüfen und dann die erforderlichen Schritte einleiten.
Der Vorstand der TA Triumph-Adler AG wird das Einberufungsverlangen pflichtgemäß prüfen und dann die erforderlichen Schritte einleiten.
Freitag, 27. November 2009
Lindner Holding KGaA: Squeeze-out Verfahren, Urteil des Oberlandesgerichts München
Am 25. Februar 2005 hatte die Hauptversammlung der Gesellschaft die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Lindner Holding KGaA auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen. Gegen diesen Beschluss waren von verschiedenen Aktionären Anfechtungsklagen erhoben worden. Zuletzt hatte der Bundesgerichtshof nach mündlicher Verhandlung vom 16. März 2009 auf das von der Gesellschaft eingelegte Rechtsmittel entschieden, dass die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht München zurückverwiesen wird. Das Oberlandesgericht München hat nun mit Entscheidung vom 26. November 2009 die Anfechtungsklagen abgewiesen. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen. Diese Entscheidung des Oberlandesgerichts München wird nach Ablauf der Rechtsmittelfrist rechtskräftig.
Arnstorf, den 26.11.2009
Arnstorf, den 26.11.2009
Ricardo.de AG: OLG Hamburg entscheidet im Squeeze-out-Freigabeverfahren - Stattgebender Beschluss des LG Hamburg wird bestätigt
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat im Rahmen des Freigabeverfahrens den Weg für den Vollzug des Squeeze-out-Beschlusses der Hauptversammlung der ricardo.de AG aus dem Jahr 2008 freigemacht.
Gegen die Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ricardo.de AG auf die Tradus Limited, London, Vereinigtes Königreich, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von 14,10 EUR gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 27. Mai 2008 hatten mehrere Aktionäre Nichtigkeitsfeststellungs- bzw. Anfechtungsklage vor dem Landgericht Hamburg erhoben. Diese Klagen wurden mit Urteil vom 19. Dezember 2008 abgewiesen und sind zurzeit vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg als Berufungsinstanz anhängig.
Die ricardo.de AG stellte zur beschleunigten Umsetzung der Beschlussfassung einen Freigabeantrag, dem das Landgericht Hamburg mit Beschluss vom 19. Juni 2009 stattgab. Gegen diesen Beschluss wurde ein Beschwerdeverfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg angestrengt. Das Oberlandesgericht wies mit Beschluss vom 12. November 2009, welcher der Gesellschaft am 26. November 2009 zuging, die Beschwerden gegen den Freigabebeschluss zurück.
Die ricardo.de AG wird nunmehr die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister beantragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister wird die Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft enden.
Gegen die Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ricardo.de AG auf die Tradus Limited, London, Vereinigtes Königreich, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von 14,10 EUR gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 27. Mai 2008 hatten mehrere Aktionäre Nichtigkeitsfeststellungs- bzw. Anfechtungsklage vor dem Landgericht Hamburg erhoben. Diese Klagen wurden mit Urteil vom 19. Dezember 2008 abgewiesen und sind zurzeit vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg als Berufungsinstanz anhängig.
Die ricardo.de AG stellte zur beschleunigten Umsetzung der Beschlussfassung einen Freigabeantrag, dem das Landgericht Hamburg mit Beschluss vom 19. Juni 2009 stattgab. Gegen diesen Beschluss wurde ein Beschwerdeverfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg angestrengt. Das Oberlandesgericht wies mit Beschluss vom 12. November 2009, welcher der Gesellschaft am 26. November 2009 zuging, die Beschwerden gegen den Freigabebeschluss zurück.
Die ricardo.de AG wird nunmehr die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister beantragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister wird die Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft enden.
Mittwoch, 25. November 2009
ERGO Versicherungsgruppe AG: Einleitung Squeeze-out Verfahren
Die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München hat dem Vorstand der ERGO Versicherungsgruppe Aktiengesellschaft heute das Verlangen gemäß § 327a AktG übermittelt, dass die Hauptversammlung der Gesellschaft die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt (sog. 'Squeeze-out'). Der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München gehören unmittelbar und mittelbar mehr als 95 % des Grundkapital der ERGO Versicherungsgruppe Aktiengesellschaft, so dass sie Hauptaktionärin im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG ist.
Montag, 16. November 2009
Winkler + Dünnebier AG: Einleitung des Squeeze-out-Verfahrens
16.11.2009
Die Körber AG, Hamburg, hat dem Vorstand der Winkler + Dünnebier AG, Neuwied, heute das förmliche Verlangen gemäß § 327a AktG übermittelt, die Hauptversammlung der Gesellschaft die Übertragung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der Winkler + Dünnebier AG (Minderheitsaktionäre) auf die Körber AG (Hauptaktionär) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären nach §§ 327a ff. AktG beschließen zu lassen (sog. Squeeze out) und alle hierfür notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und Schritte einzuleiten. Die Körber AG hält 96,495 % des Grundkapitals der Winkler + Dünnebier AG und ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.
Rückfragehinweis: Silvia Puderbach
Sekretärin des Finanzvorstands
Tel.: +49(0)2631-84287
E-Mail: silvia.puderbach@w-d.de
Die Körber AG, Hamburg, hat dem Vorstand der Winkler + Dünnebier AG, Neuwied, heute das förmliche Verlangen gemäß § 327a AktG übermittelt, die Hauptversammlung der Gesellschaft die Übertragung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der Winkler + Dünnebier AG (Minderheitsaktionäre) auf die Körber AG (Hauptaktionär) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären nach §§ 327a ff. AktG beschließen zu lassen (sog. Squeeze out) und alle hierfür notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und Schritte einzuleiten. Die Körber AG hält 96,495 % des Grundkapitals der Winkler + Dünnebier AG und ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.
Rückfragehinweis: Silvia Puderbach
Sekretärin des Finanzvorstands
Tel.: +49(0)2631-84287
E-Mail: silvia.puderbach@w-d.de
Samstag, 14. November 2009
Jerini AG gibt Ergebnisse für die ersten neun Monate 2009 bekannt
Berlin, 13. November 2009 - Die Jerini AG (FSE:JI4) gab heute ihre
Ergebnisse für die drei Quartale zum 30. September 2009 gemäß den
International Financial Reporting Standards (IFRS) bekannt.
Der Umsatz stieg in den ersten drei Quartalen 6,1 Mio. EUR im
Vergleich zu 3,4 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Die
Umsatzerlöse aus Produktverkäufen von Firazyr® beliefen sich auf 2,7
Mio. EUR in den ersten drei Quartalen 2009 (Vorjahresperiode: 0,1
Mio. EUR). Die Erlöse aus Kooperationsvereinbarungen stiegen von 3,3
Mio. EUR im Vorjahreszeitraum auf 3,4 Mio. EUR. Die Zahlungsmittel
und Zahlungsmitteläquivalente ohne gebundene Zahlungsmittel in Höhe
von 0,3 Mio. EUR beliefen sich zum Stichtag 30. September 2009 auf
3,7 Mio. EUR (30. Juni 2008: 19,1 Mio. EUR).
Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand stieg in den ersten neun
Monaten dieses Jahres auf 20,8 Mio. EUR (Vorjahresperiode 13,6 Mio.
EUR). Die allgemeinen Kosten und Verwaltungsaufwendungen verringerten
sich auf 8,4 Mio. EUR im Vergleich zu 13,6 Mio. EUR in der
Vorjahresperiode. Die Kosten für Marketing und Vertrieb stiegen von
7,4 Mio. EUR in den ersten drei Quartalen 2008 auf 12,2 Mio. EUR in
den ersten drei Quartalen 2009. Der Verlust aus der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit vor Steuern und Finanzierungsaufwand (EBIT) stieg
in den ersten drei Quartalen 2009 auf 35,0 Mio. EUR verglichen mit
31,0 Mio. EUR in der Vorjahresperiode. Der Fehlbetrag aus
fortzuführenden Geschäftsbereichen betrug in den ersten drei
Quartalen dieses Jahres 29,6 Mio. EUR im Vergleich zu 29,8 Mio. EUR
im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Der Fehlbetrag je Aktie aus
fortzuführenden Geschäftsbereichen belief sich in den ersten drei
Quartalen 2009 auf 0,50 EUR (Vorjahreszeitraum: 0,55 EUR).
Der Netto-Cash-Burn der ersten neun Monate 2009 belief sich auf
¤ 22,8 Millionen (30. September 2008: ¤ 41,3 Millionen). Der
Netto-Cash-Burn wird durch die Addition des Mittelabflusses aus
operativer Geschäftstätigkeit (¤ 28,0 Millionen) und der
Investitionstätigkeit (¤ 5,2 Millionen) berechnet. Die Zahlen zur
Berechnung des Netto-Cash-Burn werden in der ungeprüften
Konzern-Kapitalflussrechnung für die ersten neun Monate zum 30.
September 2009 ausgewiesen.
Ausblick
Die Shire Deutschland Investments GmbH hält gegenwärtig über 98
Prozent der ausgegebenen Jerini-Aktien. Mit Eintragung des auf der
Hauptversammlung am 16. Juni 2009 gefassten Squeeze-Out-Beschlusses
in das Handelsregister wird die Shire Deutschland Investments GmbH
100 Prozent der Jerini-Aktien besitzen. Zum Ausgleich werden die
Minderheitsaktionäre eine Barabfindung in Höhe von 7,53 EUR je
Stückaktie von der Shire Deutschland Investments GmbH erhalten. Nach
Abschluss des Squeeze-Out-Verfahrens plant Jerini die Prüfung der
Möglichkeiten seiner Integration in die Shire-Unternehmensgruppe.
Über die Jerini AG
Die Jerini AG ist ein Pharmaunternehmen mit Sitz in Berlin. Am 3.
Juli 2008 haben Jerini und die deutsche mittelbare hundertprozentige
Tochtergesellschaft der Shire plc, die Shire Deutschland Investments
GmbH, im Rahmen einer Zusammenschlussvereinbarung eine strategische
Partnerschaft beschlossen. Jerini ist nun eine Tochtergesellschaft
der Shire plc und damit Teil der Shire-Unternehmensgruppe.
Gegenwärtig hält Shire über 98 Prozent der Jerini-Aktien.
Ergebnisse für die drei Quartale zum 30. September 2009 gemäß den
International Financial Reporting Standards (IFRS) bekannt.
Der Umsatz stieg in den ersten drei Quartalen 6,1 Mio. EUR im
Vergleich zu 3,4 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Die
Umsatzerlöse aus Produktverkäufen von Firazyr® beliefen sich auf 2,7
Mio. EUR in den ersten drei Quartalen 2009 (Vorjahresperiode: 0,1
Mio. EUR). Die Erlöse aus Kooperationsvereinbarungen stiegen von 3,3
Mio. EUR im Vorjahreszeitraum auf 3,4 Mio. EUR. Die Zahlungsmittel
und Zahlungsmitteläquivalente ohne gebundene Zahlungsmittel in Höhe
von 0,3 Mio. EUR beliefen sich zum Stichtag 30. September 2009 auf
3,7 Mio. EUR (30. Juni 2008: 19,1 Mio. EUR).
Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand stieg in den ersten neun
Monaten dieses Jahres auf 20,8 Mio. EUR (Vorjahresperiode 13,6 Mio.
EUR). Die allgemeinen Kosten und Verwaltungsaufwendungen verringerten
sich auf 8,4 Mio. EUR im Vergleich zu 13,6 Mio. EUR in der
Vorjahresperiode. Die Kosten für Marketing und Vertrieb stiegen von
7,4 Mio. EUR in den ersten drei Quartalen 2008 auf 12,2 Mio. EUR in
den ersten drei Quartalen 2009. Der Verlust aus der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit vor Steuern und Finanzierungsaufwand (EBIT) stieg
in den ersten drei Quartalen 2009 auf 35,0 Mio. EUR verglichen mit
31,0 Mio. EUR in der Vorjahresperiode. Der Fehlbetrag aus
fortzuführenden Geschäftsbereichen betrug in den ersten drei
Quartalen dieses Jahres 29,6 Mio. EUR im Vergleich zu 29,8 Mio. EUR
im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Der Fehlbetrag je Aktie aus
fortzuführenden Geschäftsbereichen belief sich in den ersten drei
Quartalen 2009 auf 0,50 EUR (Vorjahreszeitraum: 0,55 EUR).
Der Netto-Cash-Burn der ersten neun Monate 2009 belief sich auf
¤ 22,8 Millionen (30. September 2008: ¤ 41,3 Millionen). Der
Netto-Cash-Burn wird durch die Addition des Mittelabflusses aus
operativer Geschäftstätigkeit (¤ 28,0 Millionen) und der
Investitionstätigkeit (¤ 5,2 Millionen) berechnet. Die Zahlen zur
Berechnung des Netto-Cash-Burn werden in der ungeprüften
Konzern-Kapitalflussrechnung für die ersten neun Monate zum 30.
September 2009 ausgewiesen.
Ausblick
Die Shire Deutschland Investments GmbH hält gegenwärtig über 98
Prozent der ausgegebenen Jerini-Aktien. Mit Eintragung des auf der
Hauptversammlung am 16. Juni 2009 gefassten Squeeze-Out-Beschlusses
in das Handelsregister wird die Shire Deutschland Investments GmbH
100 Prozent der Jerini-Aktien besitzen. Zum Ausgleich werden die
Minderheitsaktionäre eine Barabfindung in Höhe von 7,53 EUR je
Stückaktie von der Shire Deutschland Investments GmbH erhalten. Nach
Abschluss des Squeeze-Out-Verfahrens plant Jerini die Prüfung der
Möglichkeiten seiner Integration in die Shire-Unternehmensgruppe.
Über die Jerini AG
Die Jerini AG ist ein Pharmaunternehmen mit Sitz in Berlin. Am 3.
Juli 2008 haben Jerini und die deutsche mittelbare hundertprozentige
Tochtergesellschaft der Shire plc, die Shire Deutschland Investments
GmbH, im Rahmen einer Zusammenschlussvereinbarung eine strategische
Partnerschaft beschlossen. Jerini ist nun eine Tochtergesellschaft
der Shire plc und damit Teil der Shire-Unternehmensgruppe.
Gegenwärtig hält Shire über 98 Prozent der Jerini-Aktien.
Dienstag, 10. November 2009
AWD Holding AG: Squeeze Out nach Eintragung ins Handelsregister wirksam
Das Handelsregister des Amtsgerichts Hannover hat heute den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 24. Februar 2009 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Swiss Life Beteiligungs GmbH (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 30,00 je auf den Inhaber lautende Stückaktie mit einem rechnerischen anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.
Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der AWD Holding Aktiengesellschaft auf die Swiss Life Beteiligungs GmbH übergegangen.
Die Notierung der Aktien der AWD Holding Aktiengesellschaft wird in Kürze eingestellt.
Hannover, den 9. November 2009
Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der AWD Holding Aktiengesellschaft auf die Swiss Life Beteiligungs GmbH übergegangen.
Die Notierung der Aktien der AWD Holding Aktiengesellschaft wird in Kürze eingestellt.
Hannover, den 9. November 2009
Donnerstag, 29. Oktober 2009
REAL AG: Hauptversammlung beschließt den Squeeze Out
Pressemitteilung der REAL AG vom 29. Oktober 2009
Die gestrige Hauptversammlung der REAL Aktiengesellschaft (ISIN DE 0000A0N4R2) hat am späten Nachmittag über das Verlangen der Hauptaktionärin, der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH mit Sitz in Kelkheim, die Aktien der Minderheitsaktionäre gegen eine Barabfindung von EUR 6,00 je Stückaktie auf die Hauptaktionärin zu übertragen, mit 99,77 % der abgegebenen Stimmen positiv Beschluss gefasst. Der Beschluss wird erst mit Eintragung in das Handelsregister wirksam.
In einer fairen und intensiven Diskussion mit fragenreichen Wortmeldungen eines Kerns der etwa 30 anwesenden Aktionäre haben Vorstand und Aufsichtsrat alle Fragen beantwortet. Die Redner-Kommentare reichten dabei von einem 'großzügigen und fairen' Angebot bis hin zum Wunsch auf 'Nachbesserung'. Im Verlauf der Versammlung hat die Hauptaktionärin mitgeteilt, dass sie sich ernsthaft über eine Erhöhung der angebotenen Barabfindung auf EUR 8,00 pro Aktie im Hinblick auf die Vermeidung von Rechtsverteidigungskosten Gedanken macht. Sie betonte allerdings, dass sie nach wie vor einen Abfindungsbetrag von EUR 6,00 pro Aktie für angemessen hält. Einige wenige Aktionäre haben dennoch Widerspruch zu einzelnen oder allen Tagesordnungspunkten zu Protokoll erklärt.
Am 4. September 2009 hatte die REAL AG mitgeteilt, dass die Hauptaktionärin als Wert der Barabfindung EUR 6,00 je Stückaktie festlegt. Die Höhe dieses Betrages lag deutlich über dem Wert, den die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, für die Hauptaktionärin mit maximal EUR 5,14 je Stückaktie berechnet hatte. Der ermittelte Ertragswert lag nur bei EUR 2,06 je Stückaktie.
Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung von EUR 6,00 je Stückaktie wurde durch den gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer Creutzmann & Co. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Landau, in seinem Prüfungsgutachten bestätigt.
Auch alle anderen 12 Tagesordnungspunkte, insbesondere die Beschlussfassung über eine Dividende von 0,10 EUR je Aktie für das Geschäftsjahr 2008, wurden mit hohen Annahmequoten von mehr als 99,98% gemäß den Vorschlägen der Verwaltung entschieden.
Im Geschäftsjahr 2008 hatte der REAL AG-Konzern einen Umsatz von EUR 2,6 Mio. und einen Jahresüberschuss von EUR 0,2 Mio. zu verzeichnen. Zum 30. Juni 2009 lag der Umsatz bei EUR 1,25 Mio., allerdings verbunden mit einem Konzernjahresfehlbetrag von EUR 0,95 Mio. Dieser - nicht liquiditätswirksame - Verlust ergab sich im Wesentlichen aus außerplanmäßigen Wertberichtigungen auf Grundvermögen mit EUR 0,6 Mio. sowie notwendiger Anpassung der aktiven Steuerlatenzen (EUR 0,3 Mio.) nach Zurücknahme der Plandaten für die kommenden Jahre (vgl. Pressemitteilung REAL AG vom 31. August 2009).
Der REAL AG-Konzern liegt per September 2009 auf dem Plankurs, der in das Unternehmenswertgutachten Eingang gefunden hat. Pro forma konsolidiert ergibt sich per 30. September 2009 bei einem Umsatz von rund EUR 1,87 Mio. ein operatives Ergebnis (EBIT) von EUR - 0,1 Mio. bzw. vor Sonderabschreibung von EUR 0,5 Mio. Die Planzahlen für das Gesamtjahr 2009 zeigen bei einem Umsatz von EUR 2,47 Mio. ein vergleichbares EBIT von EUR -0,2 Mio. bzw. vor Sonderabschreibung von EUR 0,4 Mio.
Der für das Geschäftsjahr 2010 angestrebte positive EBIT-Wert liegt bei EUR 0,85 Mio. auf Basis eines Plan-Umsatzes für 2010 in Höhe von EUR 2,5 Mio. Diese deutliche und ambitionierte Verbesserung in der Ergebnisqualität wurde in den durch das Prüfungsgutachten bestätigten Abfindungsbetrag von EUR 6,00 je Stückaktie bereits 'eingepreist'.
Vorstand und Aufsichtsrat sehen nach dem positiven Verlauf der Hauptversammlung gute Chancen, dass es mit den ausführlich und vollständig erteilten Auskünfte gegenüber den Aktionären und auf Basis des noch über den Werten der professionell und fair erstellten Wertermittlungen der Gutachter liegenden Abfindungsbetrages zu einem vereinfachten weiteren Verlauf des geplanten Delisting kommen kann.
Die REAL AG ist eine in Deutschland tätige und im amtlichen Handel börsennotierte Immobilien-Holding, die selbst oder über ihre Tochtergesellschaften CHEM I Grundstücksgesellschaft Otto-Schmerbach-Straße GmbH, ELTEK Verwaltungsgesellschaft mbH und KONRAD-ADENAUER-UFER B.V. gewerbliche Immobilien in Köln, Dresden und Chemnitz vermietet und für eigene Vermietungszwecke entwickelt.
Kelkheim, den 29. Oktober 2009
Weitere Informationen:
REAL AG
Ralf Weber, Mitglied des Vorstandes
Industriestr. 7
D-65779 Kelkheim
Tel. +49-6195-800204; info@realag-immobilien.de
Sie finden alle Pressemitteilungen der REAL AG auch unter
www.realag-immobilien.de zum Download.
Die gestrige Hauptversammlung der REAL Aktiengesellschaft (ISIN DE 0000A0N4R2) hat am späten Nachmittag über das Verlangen der Hauptaktionärin, der Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH mit Sitz in Kelkheim, die Aktien der Minderheitsaktionäre gegen eine Barabfindung von EUR 6,00 je Stückaktie auf die Hauptaktionärin zu übertragen, mit 99,77 % der abgegebenen Stimmen positiv Beschluss gefasst. Der Beschluss wird erst mit Eintragung in das Handelsregister wirksam.
In einer fairen und intensiven Diskussion mit fragenreichen Wortmeldungen eines Kerns der etwa 30 anwesenden Aktionäre haben Vorstand und Aufsichtsrat alle Fragen beantwortet. Die Redner-Kommentare reichten dabei von einem 'großzügigen und fairen' Angebot bis hin zum Wunsch auf 'Nachbesserung'. Im Verlauf der Versammlung hat die Hauptaktionärin mitgeteilt, dass sie sich ernsthaft über eine Erhöhung der angebotenen Barabfindung auf EUR 8,00 pro Aktie im Hinblick auf die Vermeidung von Rechtsverteidigungskosten Gedanken macht. Sie betonte allerdings, dass sie nach wie vor einen Abfindungsbetrag von EUR 6,00 pro Aktie für angemessen hält. Einige wenige Aktionäre haben dennoch Widerspruch zu einzelnen oder allen Tagesordnungspunkten zu Protokoll erklärt.
Am 4. September 2009 hatte die REAL AG mitgeteilt, dass die Hauptaktionärin als Wert der Barabfindung EUR 6,00 je Stückaktie festlegt. Die Höhe dieses Betrages lag deutlich über dem Wert, den die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, für die Hauptaktionärin mit maximal EUR 5,14 je Stückaktie berechnet hatte. Der ermittelte Ertragswert lag nur bei EUR 2,06 je Stückaktie.
Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung von EUR 6,00 je Stückaktie wurde durch den gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer Creutzmann & Co. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Landau, in seinem Prüfungsgutachten bestätigt.
Auch alle anderen 12 Tagesordnungspunkte, insbesondere die Beschlussfassung über eine Dividende von 0,10 EUR je Aktie für das Geschäftsjahr 2008, wurden mit hohen Annahmequoten von mehr als 99,98% gemäß den Vorschlägen der Verwaltung entschieden.
Im Geschäftsjahr 2008 hatte der REAL AG-Konzern einen Umsatz von EUR 2,6 Mio. und einen Jahresüberschuss von EUR 0,2 Mio. zu verzeichnen. Zum 30. Juni 2009 lag der Umsatz bei EUR 1,25 Mio., allerdings verbunden mit einem Konzernjahresfehlbetrag von EUR 0,95 Mio. Dieser - nicht liquiditätswirksame - Verlust ergab sich im Wesentlichen aus außerplanmäßigen Wertberichtigungen auf Grundvermögen mit EUR 0,6 Mio. sowie notwendiger Anpassung der aktiven Steuerlatenzen (EUR 0,3 Mio.) nach Zurücknahme der Plandaten für die kommenden Jahre (vgl. Pressemitteilung REAL AG vom 31. August 2009).
Der REAL AG-Konzern liegt per September 2009 auf dem Plankurs, der in das Unternehmenswertgutachten Eingang gefunden hat. Pro forma konsolidiert ergibt sich per 30. September 2009 bei einem Umsatz von rund EUR 1,87 Mio. ein operatives Ergebnis (EBIT) von EUR - 0,1 Mio. bzw. vor Sonderabschreibung von EUR 0,5 Mio. Die Planzahlen für das Gesamtjahr 2009 zeigen bei einem Umsatz von EUR 2,47 Mio. ein vergleichbares EBIT von EUR -0,2 Mio. bzw. vor Sonderabschreibung von EUR 0,4 Mio.
Der für das Geschäftsjahr 2010 angestrebte positive EBIT-Wert liegt bei EUR 0,85 Mio. auf Basis eines Plan-Umsatzes für 2010 in Höhe von EUR 2,5 Mio. Diese deutliche und ambitionierte Verbesserung in der Ergebnisqualität wurde in den durch das Prüfungsgutachten bestätigten Abfindungsbetrag von EUR 6,00 je Stückaktie bereits 'eingepreist'.
Vorstand und Aufsichtsrat sehen nach dem positiven Verlauf der Hauptversammlung gute Chancen, dass es mit den ausführlich und vollständig erteilten Auskünfte gegenüber den Aktionären und auf Basis des noch über den Werten der professionell und fair erstellten Wertermittlungen der Gutachter liegenden Abfindungsbetrages zu einem vereinfachten weiteren Verlauf des geplanten Delisting kommen kann.
Die REAL AG ist eine in Deutschland tätige und im amtlichen Handel börsennotierte Immobilien-Holding, die selbst oder über ihre Tochtergesellschaften CHEM I Grundstücksgesellschaft Otto-Schmerbach-Straße GmbH, ELTEK Verwaltungsgesellschaft mbH und KONRAD-ADENAUER-UFER B.V. gewerbliche Immobilien in Köln, Dresden und Chemnitz vermietet und für eigene Vermietungszwecke entwickelt.
Kelkheim, den 29. Oktober 2009
Weitere Informationen:
REAL AG
Ralf Weber, Mitglied des Vorstandes
Industriestr. 7
D-65779 Kelkheim
Tel. +49-6195-800204; info@realag-immobilien.de
Sie finden alle Pressemitteilungen der REAL AG auch unter
www.realag-immobilien.de zum Download.
Samstag, 24. Oktober 2009
Übersicht anstehende Spruchverfahren
ARENDTS ANWÄLTE, Rechtsanwaltskanzlei für Kapitalanlagerecht (www.anlageanwalt.de), ist von Minderheitsaktionäre folgender Gesellschaften um anwaltliche Vertretung bei der gerichtlichen Überprüfung der angebotenen Barabfindung gebeten worden:
- Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt AG
- AWD Holding AG
- Bibliographisches Institut AG
- D+S europe AG
- GeneScan Europe AG
- burgbad AG
- Möbel Walther AG
- LHS Aktiengesellschaft
- OnVista AG
- REAL AG
- Jerini AG
- Lindner Holding KGaA
- Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt AG
- AWD Holding AG
- Bibliographisches Institut AG
- D+S europe AG
- GeneScan Europe AG
- burgbad AG
- Möbel Walther AG
- LHS Aktiengesellschaft
- OnVista AG
- REAL AG
- Jerini AG
- Lindner Holding KGaA
Donnerstag, 22. Oktober 2009
GeneScan Europe AG: Vorstand beschließt die Durchführung des Delistings und Durchführung der Umstellung auf Namensaktien
Freiburg i.Br., 21. Oktober 2009
Der Vorstand der GeneScan Europe AG (ISIN DE000A0Z1LZ7) hat mit Billigung des Aufsichtsrats am heutigen Tag beschlossen, nunmehr den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen (Reguläres Delisting gemäß § 39 Abs. 2 BörsG in Verbindung mit § 61 Börsenordnung). Die Hauptversammlung hatte den Vorstand der GeneScan Europe AG mit Beschluss vom 16. Juli 2009 zur Stellung eines Antrags auf Widerruf der Zulassung der Aktien der GeneScan Europe AG zum regulierten Markt (General Standard) ermächtigt.
Weiter hat der Vorstand beschlossen, gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Juli 2007 die Änderung der Satzung zur Einführung von Namensaktien nunmehr zum Handelsregister anzumelden und die Umstellung auf Namensaktien durchzuführen.
Für weitere Informationen, insbesondere auch zu dem bereits auf der Hauptversammlung vom 16. Juli 2009 unterbreiteten Abfindungsangebot der Eurofins Ventures B.V. für Aktionäre der GeneScan Europe AG sowie zu der Umstellung auf Namensaktien, besuchen Sie bitte unsere Webseite unter http://ir.genescan.com/ oder wenden sich an:
GeneScan Europe AG
Dr. Claudia Riemen
Engesserstr. 4
D-79108 Freiburg i.Br.
Tel.: +49 761 5038 100
Fax: +49 761 5038 111
E-Mail:ir@genescan.com
Der Vorstand der GeneScan Europe AG (ISIN DE000A0Z1LZ7) hat mit Billigung des Aufsichtsrats am heutigen Tag beschlossen, nunmehr den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen (Reguläres Delisting gemäß § 39 Abs. 2 BörsG in Verbindung mit § 61 Börsenordnung). Die Hauptversammlung hatte den Vorstand der GeneScan Europe AG mit Beschluss vom 16. Juli 2009 zur Stellung eines Antrags auf Widerruf der Zulassung der Aktien der GeneScan Europe AG zum regulierten Markt (General Standard) ermächtigt.
Weiter hat der Vorstand beschlossen, gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Juli 2007 die Änderung der Satzung zur Einführung von Namensaktien nunmehr zum Handelsregister anzumelden und die Umstellung auf Namensaktien durchzuführen.
Für weitere Informationen, insbesondere auch zu dem bereits auf der Hauptversammlung vom 16. Juli 2009 unterbreiteten Abfindungsangebot der Eurofins Ventures B.V. für Aktionäre der GeneScan Europe AG sowie zu der Umstellung auf Namensaktien, besuchen Sie bitte unsere Webseite unter http://ir.genescan.com/ oder wenden sich an:
GeneScan Europe AG
Dr. Claudia Riemen
Engesserstr. 4
D-79108 Freiburg i.Br.
Tel.: +49 761 5038 100
Fax: +49 761 5038 111
E-Mail:ir@genescan.com
EPCOS AG: Squeeze-out eingetragen
Das Handelsregister des Amtsgerichts München hat den Beschluss der Hauptversammlung der EPCOS AG vom 20. Mai 2009 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der EPCOS AG auf die Hauptaktionärin TDK Corporation, Tokio, Japan, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG am 22. Oktober 2009 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.
Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind gemäß § 327e Abs. 3 Satz 1 AktG alle Aktien der Minderheitsaktionäre kraft Gesetzes auf die Hauptaktionärin TDK Corporation, Tokio, Japan, übergegangen.
Die Notierung der Aktien der EPCOS AG wird in Kürze eingestellt.
München, den 22. Oktober 2009
EPCOS Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind gemäß § 327e Abs. 3 Satz 1 AktG alle Aktien der Minderheitsaktionäre kraft Gesetzes auf die Hauptaktionärin TDK Corporation, Tokio, Japan, übergegangen.
Die Notierung der Aktien der EPCOS AG wird in Kürze eingestellt.
München, den 22. Oktober 2009
EPCOS Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Zielgesellschaft: ALTANA AG
Bieterin: SKion GmbH Zielgesellschaft: ALTANA Aktiengesellschaft
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Kaufangebots an die Aktionäre der ALTANA Aktiengesellschaft gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieterin: SKion GmbH, Seedammweg 55, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe, Deutschland; eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Homburg v. d. Höhe unter HRB 7569.
Zielgesellschaft: ALTANA Aktiengesellschaft, Abelstraße 43, 46483 Wesel, Deutschland; eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 19496; ISIN: DE0007600801 (WKN: 760080).
Börsenhandelsplätze (Aktien): Im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) und im regulierten Markt der Börsen Berlin und Düsseldorf.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage und weiterer das Angebot betreffender Informationen erfolgt u.a. unter: http://www.skion.de.
SKion GmbH hat am 21. Oktober 2009 entschieden, den Aktionären der ALTANA Aktiengesellschaft, Wesel, im Wege eines freiwilligen öffentlichen Kaufangebots anzubieten, deren auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien der ALTANA Aktiengesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 zu kaufen und zu erwerben. SKion GmbH beabsichtigt, den Aktionären als Gegenleistung einen Betrag von EUR 14,00 pro Stückaktie der ALTANA Aktiengesellschaft zu zahlen.
Die SKion GmbH strebt einen Ausschluss der Minderheitsaktionäre der ALTANA Aktiengesellschaft nach §§ 327a ff. AktG (Squeeze-out) an, sofern ihre Beteiligung an der Gesellschaft nach Durchführung des Kaufangebots 95% des Grundkapitals erreicht. In diesem Zusammenhang soll eine Gleichstellung der das Angebot annehmenden Aktionäre mit den im Rahmen eines späteren Squeeze-out ausscheidenden Aktionären erreicht werden. Deshalb beabsichtigt die SKion GmbH im Falle eines Squeeze-out unter bestimmten, in der Angebotsunterlage zu beschreibenden Voraussetzungen (insbesondere bestimmte Fristen für Squeeze-out-Beschluss und dessen Eintragung), Aktionären der ALTANA Aktiengesellschaft, die ihre Aktien aufgrund einer Annahme des Angebots auf die Bieterin übertragen haben, freiwillig eine Nachbesserung des angebotenen Kaufpreises (Anpassung an die Barabfindung nach § 327b AktG einschließlich eines Dividendenausgleichs) zu zahlen. Dies gilt nicht für Erwerbe durch die SKion GmbH im Rahmen von Börsenhandelsgeschäften.
Das Angebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen ergehen. Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage wird voraussichtlich in der ersten Novemberhälfte 2009 erfolgen. SKion GmbH behält sich eine Änderung der Bestimmungen und Bedingungen des Angebots, soweit rechtlich zulässig, vor. 100% der Anteile der SKion GmbH werden von Frau Susanne Klatten gehalten.
Bad Homburg v. d. Höhe, 21. Oktober 2009
SKion GmbH
Die Geschäftsführung
Es wird auf Folgendes hingewiesen: Die vorliegende Veröffentlichung stellt keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der ALTANA Aktiengesellschaft dar. Das freiwillige öffentliche Kaufangebot der SKion GmbH zum Erwerb von Aktien der ALTANA Aktiengesellschaft erfolgt erst durch die spätere Bekanntmachung der Angebotsunterlage gemäß den Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ('WpÜG') und ausschließlich nach Maßgabe der in der Angebotsunterlage enthaltenen Bestimmungen. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Mitteilung oder weiterer mit dem noch zu veröffentlichenden Kaufangebot in Zusammenhang stehender Unterlagen kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland fallen. In einigen Rechtsordnungen kann die Verbreitung dieser Dokumente durch Rechtsvorschriften beschränkt sein. Daher sind diese Mitteilung sowie andere im Zusammenhang mit dem Kaufangebot stehende Unterlagen nicht zur Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung in andere Rechtsordnungen als die der Bundesrepublik Deutschland bestimmt (und dürfen insbesondere nicht in die USA, Kanada, Australien oder Japan bzw. innerhalb der USA, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, versandt, verteilt oder verbreitet werden), und die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Mitteilung oder weiterer Informationsunterlagen nach anwendbaren Regelungen anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland durch Dritte wird von der Bieterin nicht gestattet. Die Verbreitung, zu der das WpÜG verpflichtet, bleibt hiervon unberührt. Die Bieterin übernimmt keinerlei Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Mitteilung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland vereinbar sind.
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Kaufangebots an die Aktionäre der ALTANA Aktiengesellschaft gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieterin: SKion GmbH, Seedammweg 55, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe, Deutschland; eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Homburg v. d. Höhe unter HRB 7569.
Zielgesellschaft: ALTANA Aktiengesellschaft, Abelstraße 43, 46483 Wesel, Deutschland; eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 19496; ISIN: DE0007600801 (WKN: 760080).
Börsenhandelsplätze (Aktien): Im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) und im regulierten Markt der Börsen Berlin und Düsseldorf.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage und weiterer das Angebot betreffender Informationen erfolgt u.a. unter: http://www.skion.de.
SKion GmbH hat am 21. Oktober 2009 entschieden, den Aktionären der ALTANA Aktiengesellschaft, Wesel, im Wege eines freiwilligen öffentlichen Kaufangebots anzubieten, deren auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien der ALTANA Aktiengesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 zu kaufen und zu erwerben. SKion GmbH beabsichtigt, den Aktionären als Gegenleistung einen Betrag von EUR 14,00 pro Stückaktie der ALTANA Aktiengesellschaft zu zahlen.
Die SKion GmbH strebt einen Ausschluss der Minderheitsaktionäre der ALTANA Aktiengesellschaft nach §§ 327a ff. AktG (Squeeze-out) an, sofern ihre Beteiligung an der Gesellschaft nach Durchführung des Kaufangebots 95% des Grundkapitals erreicht. In diesem Zusammenhang soll eine Gleichstellung der das Angebot annehmenden Aktionäre mit den im Rahmen eines späteren Squeeze-out ausscheidenden Aktionären erreicht werden. Deshalb beabsichtigt die SKion GmbH im Falle eines Squeeze-out unter bestimmten, in der Angebotsunterlage zu beschreibenden Voraussetzungen (insbesondere bestimmte Fristen für Squeeze-out-Beschluss und dessen Eintragung), Aktionären der ALTANA Aktiengesellschaft, die ihre Aktien aufgrund einer Annahme des Angebots auf die Bieterin übertragen haben, freiwillig eine Nachbesserung des angebotenen Kaufpreises (Anpassung an die Barabfindung nach § 327b AktG einschließlich eines Dividendenausgleichs) zu zahlen. Dies gilt nicht für Erwerbe durch die SKion GmbH im Rahmen von Börsenhandelsgeschäften.
Das Angebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen ergehen. Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage wird voraussichtlich in der ersten Novemberhälfte 2009 erfolgen. SKion GmbH behält sich eine Änderung der Bestimmungen und Bedingungen des Angebots, soweit rechtlich zulässig, vor. 100% der Anteile der SKion GmbH werden von Frau Susanne Klatten gehalten.
Bad Homburg v. d. Höhe, 21. Oktober 2009
SKion GmbH
Die Geschäftsführung
Es wird auf Folgendes hingewiesen: Die vorliegende Veröffentlichung stellt keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der ALTANA Aktiengesellschaft dar. Das freiwillige öffentliche Kaufangebot der SKion GmbH zum Erwerb von Aktien der ALTANA Aktiengesellschaft erfolgt erst durch die spätere Bekanntmachung der Angebotsunterlage gemäß den Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ('WpÜG') und ausschließlich nach Maßgabe der in der Angebotsunterlage enthaltenen Bestimmungen. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Mitteilung oder weiterer mit dem noch zu veröffentlichenden Kaufangebot in Zusammenhang stehender Unterlagen kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland fallen. In einigen Rechtsordnungen kann die Verbreitung dieser Dokumente durch Rechtsvorschriften beschränkt sein. Daher sind diese Mitteilung sowie andere im Zusammenhang mit dem Kaufangebot stehende Unterlagen nicht zur Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung in andere Rechtsordnungen als die der Bundesrepublik Deutschland bestimmt (und dürfen insbesondere nicht in die USA, Kanada, Australien oder Japan bzw. innerhalb der USA, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, versandt, verteilt oder verbreitet werden), und die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Mitteilung oder weiterer Informationsunterlagen nach anwendbaren Regelungen anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland durch Dritte wird von der Bieterin nicht gestattet. Die Verbreitung, zu der das WpÜG verpflichtet, bleibt hiervon unberührt. Die Bieterin übernimmt keinerlei Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Mitteilung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland vereinbar sind.
Dienstag, 20. Oktober 2009
COR AG Financial Technologies: Erfolgreiche Verschmelzung mit FJA AG
Mit der heutigen Eintragung der Verschmelzung der COR AG Financial Technologies, Leinfelden-Echterdingen, auf die FJA AG, München, in das Handelsregister der FJA AG in München ist die Verschmelzung der beiden Unternehmen erfolgreich vollzogen worden. Mit der Eintragung ist die COR AG Financial Technologies erloschen und mit allen Rechten und Pflichten auf die FJA AG übergegangen. Die bisherigen Aktionäre der COR als übertragende Gesellschaft sind Aktionäre der FJA AG geworden. Der Umtausch der bisherigen COR-Aktien im bereits festgelegten Umtauschverhältnis 14 : 25 per Stichtag 23. Oktober 2009, nach Börsenschluss, 'Umstellungsvaluta' 26. Oktober 2009, erfolgt Zug um Zug im Wege der Girosammeldepotgutschrift durch den hierfür beauftragten Treuhänder, die Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen. Zugleich hat das Registergericht München am heutigen Tage die auf der Hauptversammlung vom 28. Juli 2009 beschlossene Umfirmierung der FJA AG in COR&FJA AG sowie die Änderung des Unternehmensgegenstandes in das Handelsregister eingetragen. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die auf der Hauptversammlung vom 28. Juli 2009 beschlossene Sitzverlegung nach Leinfelden-Echterdingen in wenigen Wochen eingetragen und damit wirksam werden wird.
Die COR&FJA-Gruppe gehört zu den führenden Software- und Beratungsunternehmen für die europäische Finanzdienstleistungsbranche mit den Schwerpunkten Banken und Versicherungen sowie Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung. Das Leistungsspektrum reicht von Standardsoftware über Consulting-Dienstleistungen bis hin zur Übernahme des IT-Betriebes (Application Service Providing). Die COR&FJA-Gruppe beschäftigt circa 1.000 Mitarbeiter an den Standorten München, Leinfelden-Echterdingen, Stuttgart, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Kiel, und Köln und besitzt Tochtergesellschaften in Österreich, der Schweiz, der Slowakei, Slowenien, den Niederlanden und den USA.
Die COR&FJA-Gruppe gehört zu den führenden Software- und Beratungsunternehmen für die europäische Finanzdienstleistungsbranche mit den Schwerpunkten Banken und Versicherungen sowie Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung. Das Leistungsspektrum reicht von Standardsoftware über Consulting-Dienstleistungen bis hin zur Übernahme des IT-Betriebes (Application Service Providing). Die COR&FJA-Gruppe beschäftigt circa 1.000 Mitarbeiter an den Standorten München, Leinfelden-Echterdingen, Stuttgart, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Kiel, und Köln und besitzt Tochtergesellschaften in Österreich, der Schweiz, der Slowakei, Slowenien, den Niederlanden und den USA.
Montag, 19. Oktober 2009
burgbad AG: Eczacibasi Yapi Gerecleri San. ve Tic. A.S. übermittelt Squeeze-out-Verlangen
Die Eczacibasi Yapi Gerecleri San. ve Tic. A.S., Istanbul, Türkei, hat der burgbad AG mit am 19. Oktober 2009, 11:20 Uhr, eingegangenem Schreiben gem. § 327a Abs. 1 AktG das Verlangen übermittelt, dass die Hauptversammlung der burgbad AG in einer außerordentlichen Hauptversammlung Beschluss über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft (Minderheitsaktionäre) auf die Eczacibasi Yapi Gerecleri San. ve Tic. A.S., gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (sog. Squeeze-out) fassen soll. Die Eczacibasi Yapi Gerecleri San. ve Tic. A.S. hat mitgeteilt, dass sie unmittelbar über eine Beteiligung von 95,01684 Prozent an der burgbad AG verfüge. Damit sei sie Hauptaktionärin i.S.d. § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.
Die burgbad AG wird eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen und den verlangten Beschluss auf deren Tagesordnung setzen.
Die burgbad AG wird eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen und den verlangten Beschluss auf deren Tagesordnung setzen.
Möbel Walther AG: Hauptversammlung soll Squeeze-out bestätigen
Die am 16. November 2009 stattfindende außerordentliche Hauptversammlung der Möbel Walther AG soll die Übertragung der restlichen Aktien ("sog. Squeeze-out") auf den Hauptaktionär Herrn Kurt Krieger bestätigen. Ein entsprechender Beschluss zum Squeeze-out der Minderheitsaktionäre war bereits am 31. August 2007 gefasst worden. Gegen den diesen Beschluss hatten jedoch mehrere Aktionäre Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen erhoben, die laut Anagben der Gesellschaft am 30. September 2009 vom Landgericht Potsdam abgewiesen worden sind.
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