Die SICK MAIHAK GmbH, Waldkirch, hat dem Vorstand der Maihak AG heute das Verlangen nach § 327a AktG übermittelt, dass die Hauptversammlung der Maihak AG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die SICK MAIHAK GmbH, Waldkirch, als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt (sog. Squeeze out). Der SICK MAIHAK GmbH, Waldkirch, gehören unmittelbar mehr als 95 Prozent des Grundkapitals der Maihak AG, sodass sie Hauptaktionär im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG ist.
Die Maihak AG geht davon aus, dass ein entsprechender Squeeze-out-Beschluss bei zeitnaher Bestellung eines sachverständigen Prüfers durch das Landgericht Hamburg auf einer außerordentlichen Hauptversammlung, spätestens jedoch auf der ordentlichen Hauptversammlung 2010 der Maihak AG, gefasst werden wird.
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