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Samstag, 12. Dezember 2009
Jerini AG: Squeeze-out-Beschluss wird eingetragen
Die Aktien der Minderheitsaktionäre der Jerini AG können auf die Shire Deutschland Investments GmbH übertragen werden. Das Kammergericht Berlin habe mit Beschluss vom 10. Dezember 2009 entschieden, dass die Klage gegen den entsprechenden Beschluss der Hauptversammlung unbegründet sei, teilte die Jerini AG am Freitag mit. Die Entscheidung des Kammergerichts sei unanfechtbar. Man werde nunmehr den Übertragungsbeschluss zur Eintragung in das Handelsregister anmelden, so die Jerini AG weiter.
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