Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Delisting, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten
Empfohlener Beitrag
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden ak...
Mittwoch, 16. Dezember 2009
Übertragungsbeschluss vom 16. Juni 2009 in das Handelsregister eingetragen
15.12.2009 - Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat heute den Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Jerini AG vom 16. Juni 2009 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Shire Deutschland Investments GmbH gegen Gewährung einer Barabfindung in das Handelsregister eingetragen. Damit sind die Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Shire Deutschland Investments GmbH übergegangen. Die Notierung der Aktien der Jerini AG wird in Kürze eingestellt.
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