Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat im Rahmen des Freigabeverfahrens den Weg für den Vollzug des Squeeze-out-Beschlusses der Hauptversammlung der ricardo.de AG aus dem Jahr 2008 freigemacht.
Gegen die Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ricardo.de AG auf die Tradus Limited, London, Vereinigtes Königreich, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von 14,10 EUR gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 27. Mai 2008 hatten mehrere Aktionäre Nichtigkeitsfeststellungs- bzw. Anfechtungsklage vor dem Landgericht Hamburg erhoben. Diese Klagen wurden mit Urteil vom 19. Dezember 2008 abgewiesen und sind zurzeit vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg als Berufungsinstanz anhängig.
Die ricardo.de AG stellte zur beschleunigten Umsetzung der Beschlussfassung einen Freigabeantrag, dem das Landgericht Hamburg mit Beschluss vom 19. Juni 2009 stattgab. Gegen diesen Beschluss wurde ein Beschwerdeverfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg angestrengt. Das Oberlandesgericht wies mit Beschluss vom 12. November 2009, welcher der Gesellschaft am 26. November 2009 zuging, die Beschwerden gegen den Freigabebeschluss zurück.
Die ricardo.de AG wird nunmehr die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister beantragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister wird die Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft enden.
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