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Dienstag, 24. Oktober 2023

PREOS Global Office Real Estate & Technology AG unterstützt als Mehrheitsaktionärin die geplante Neufokussierung der GORE German Office Real Estate AG

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

- PREOS-Beteiligung GORE plant mit Erwerb der First Move! AG im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung den Einstieg in die automatisierte Park- und Parkhaustechnologie

- Außerordentliche Hauptversammlung der GORE soll über Neufokussierung, Sachkapitalerhöhung und Umfirmierung in „Eco Motion AG“ entscheiden

- Pläne der GORE zur Beteiligung an der BrickMark Group AG sind beendet

Frankfurt am Main, 24. Oktober 2023 – Die PREOS Global Office Real Estate & Technology AG („PREOS“, ISIN DE000A2LQ850) unterstützt die geplante Fokussierung ihrer 84,5%igen Beteiligung GORE German Office Real Estate AG auf den Bereich der automatisierten Park- und Parkhaustechnologie. Entsprechend plant PREOS, den Vorschlägen des GORE-Vorstands auf der angekündigten außerordentlichen Hauptversammlung zuzustimmen.

Der Vorstand der GORE hat heute entschieden, einer noch einzuberufenden außerordentlichen Hauptversammlung der GORE die Beschlussfassung über den Erwerb von 100 % der Aktien an der Schweizer First Move! AG („First Move“) im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre vorzuschlagen („Transaktion“). Damit einher geht die heute ebenfalls getroffene Entscheidung des Vorstands der GORE, die Pläne einer strategischen Beteiligung an der BrickMark Group AG nicht weiterzuverfolgen.

First Move verfügt über eine patentierte Park- und Parkhaustechnologie, die eine Erhöhung der Flächenproduktivität der Parkhausfläche um über 100% gegenüber einem herkömmlichen Parkhaus erreicht. Durch die – auch für die Nachrüstung geeignete Lösung – werden der Schadstoffausstoß und der Flächenbedarf deutlich reduziert und die Kapazitäten zur Aufladung von Elektrofahrzeugen zudem deutlich erhöht. Der PREOS-Vorstand sieht das Potenzial, dass GORE sich mit der geplanten Neufokussierung bereits kurzfristig zu einem führenden Akteur in dem stark wachsenden Markt für „automatisiertes Parken“ entwickelt. Mit der Neufokussierung ihres Geschäftsmodells einhergehen soll auch die Umfirmierung der GORE in „Eco Motion AG“. Zum Aktionariat der First Move zählt über ein Beteiligungsvehikel auch der mittelbare Mehrheitsaktionär von PREOS und GORE, Thomas Olek

Die angestrebte Sachkapitalerhöhung von GORE soll auf der von der ordentlichen Hauptversammlung der GORE am 20. Oktober 2023 beschlossenen Kapitalherabsetzung auf EUR 3.752.500,00 aufsetzen und gegen Gewährung von 19.000.000 neuen GORE-Aktien zu einem Ausgabepreis von EUR 6,00 je GORE-Aktie an die Aktionäre der First Move erfolgen. Das Austauschverhältnis soll 190.000:1 betragen, d.h. für je eine Aktie der First Move sollen deren Aktionäre 190.000 neue GORE-Aktien erhalten. Dem Austauschverhältnis zugrunde liegt eine gutachterlich ermittelte Bewertung der First Move in Höhe von rd. EUR 129,7 Mio., wobei sich mit den Aktionären der First Move auf einen darunter liegenden Bewertungsansatz für die Transaktion von EUR 114 Mio. verständigt werden konnte. Die Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung der GORE soll voraussichtlich im Laufe des heutigen Tages veröffentlicht werden.

Die Hauptversammlung der GORE vom 20. Oktober 2023 hat der vorgeschlagenen Kapitalherabsetzung mit einer Mehrheit von über 97 Prozent zugestimmt. Gleichwohl wurden mehrere Widersprüche u.a. auch gegen diese Beschlussfassung der Hauptversammlung erklärt. Der Erfolg der beabsichtigten Transaktion wird daher auch davon abhängen, ob die Kapitalherabsetzung in absehbarer Zeit durchgeführt werden kann.

An den Plänen zum Verkauf des noch bestehenden Immobilienportfolios der GORE hält der Vorstand von GORE fest. Angesichts der schwierigen Lage auf den Immobilienmärkten kann sich dieser Prozess noch über eine längere Zeit hinziehen, so dass die sechs bisher noch nicht veräußerten Bestandsimmobilien ggf. längerfristig im mittelbaren Besitz der GORE verbleiben und somit analog zum bisherigen Geschäftsmodell weiterentwickelt werden.

Montag, 23. Oktober 2023

Silver Lake erwirbt die verbliebenen 5 % der Anteile von der Software AG-Stiftung und besitzt nun mehr als 93 % der Software AG

Corporate News

NICHT ZUR FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG (GANZ ODER TEILWEISE) IN, NACH ODER VON EINER JURISDIKTION, IN DER EINE SOLCHE FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG EINE VERLETZUNG DER EINSCHLÄGIGEN GESETZE DIESER JURISDIKTION DARSTELLEN WÜRDE.

23. Oktober 2023 – Silver Lake, ein global führendes Technologie-Investmentunternehmen, hat heute gemeinsam mit der Mosel Bidco SE, einer Holdinggesellschaft, die von Fonds kontrolliert wird, die von Silver Lake verwaltet oder beraten werden („Silver Lake“), bekanntgegeben die verbliebenen 5 % der von der Software AG-Stiftung gehaltenen Aktien an der Software AG erworben zu haben und besitzt nun mehr als 93 % der Aktien der Software AG.

Über Silver Lake

Silver Lake ist ein globales Technologie-Investmentunternehmen mit einem verwalteten Vermögen von insgesamt rund 101 Milliarden US-Dollar und einem Team von Fachleuten in Nordamerika, Europa und Asien. Die Portfoliounternehmen von Silver Lake erwirtschaften zusammen einen Jahresumsatz von ca. 265 Milliarden US-Dollar und beschäftigen weltweit rund 533.000 Mitarbeiter.

Über Software Aktiengesellschaft

Software AG vereinfacht die vernetzte Welt. Seit ihrer Gründung in 1969 hilft sie die Erlebnisse zu liefern, die Mitarbeiter, Partner und Kunden heutzutage erwarten. Ihre Technologien schaffen die digitale Infrastruktur die Applikationen, Geräte, Daten und Clouds integrieren; vereinfachte Prozesse fördern; und „Dinge“ wie Sensoren, Geräte und Maschinen vernetzt. Sie hilft mehr als 10.000 Unternehmen ein wirklich vernetztes Unternehmen zu werden und smartere Entscheidungen schneller zu treffen. Das Unternehmen beschäftigt rund 5.000 Mitarbeiter in mehr als 70 Ländern und erzielt einen Jahresumsatz von über 950 Millionen Euro.

Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE: MSC Mediterranean Shipping Company veröffentlicht freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft – Annahmefrist beginnt heute

Corporate News

Hamburg, 23. Oktober 2023. Die Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A. („MSC“), hat heute nach Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin") die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für die Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft („HHLA", ISIN: DE000A0S8488) veröffentlicht. Mit dem Angebot beabsichtigt MSC, alle im Streubesitz befindlichen HHLA A-Aktien zu erwerben. Rein formal enthält die Angebotsunterlage auch ein Angebot für die ausschließlich von der Freien und Hansestadt Hamburg gehaltenen S-Aktien, die bestimmtes Immobilieneigentum der HHLA (insbesondere die Hamburger Speicherstadt) umfassen. Die Stadt Hamburg wird diese Aktien jedoch aufgrund einer Nichtandienungsvereinbarung nicht veräußern. Die S-Aktien sind somit nicht Teil der geplanten strategischen Partnerschaft.

Dieses Angebot folgt auf das zuvor bekannt gegebene verbindliche Memorandum of Understanding zwischen der Stadt Hamburg und MSC, in dem die Parteien vereinbarten, die HHLA nach erfolgreichem Abschluss der Transaktion als Joint Venture zu führen. Im Rahmen dieses Joint Ventures werden die Stadt Hamburg mindestens 50,1 % und MSC bis zu 49,9 % an der HHLA halten.

Alle Inhaber von HHLA A-Aktien können das Angebot ab heute annehmen und ihre A-Aktien zu einem Preis von EUR 16,75 je Aktie veräußern. Dieser Angebotspreis entspricht einem Aufschlag von 45,15 % bzw. EUR 5,21 gegenüber dem letzten unbeeinflussten Schlusskurs am 12. September 2023, d.h. dem Tag vor der Veröffentlichung der Entscheidung, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zu unterbreiten, und einer Prämie von 49,02 % gegenüber dem letzten volumengewichteten Drei-Monats-Durchschnittskurs bis einschließlich 12. September 2023.

Das Angebot ist nicht an eine Mindestannahmequote gebunden.

Sowohl die Stadt Hamburg als auch MSC wollen die strategische Entwicklung der HHLA und des gesamten Hamburger Hafens vorantreiben und damit dessen Bedeutung für die globale Logistikbranche stärken. Zu diesem Zweck wird MSC die Wachstumsstrategie der HHLA unterstützen, indem sie ihre einzigartige Expertise in das Joint Venture einbringt. Dazu gehören die Nutzung des globalen Netzwerks innovativer Häfen von MSC, die weitere Internationalisierung und Digitalisierung sowie die Erschließung weiterer Handelspotenziale in Hamburg und ganz Deutschland. Als eine wichtige Säule der Partnerschaft plant MSC, den Umschlag an den HHLA-Terminals bereits ab 2025 deutlich zu steigern und ab 2031 ein Mindestvolumen von 1 Million TEU zu erreichen.

Darüber hinaus einigten sich die Stadt Hamburg und MSC auf die Entwicklung eines kurz- und mittelfristigen Geschäftsplanes, eines Budgets und eines langfristigen Investitionsplans in Abstimmung mit der HHLA. Bei der gemeinsamen Erarbeitung des Investitionsplans werden beide Parteien prüfen, welche Investitionen in den Ausbau des Hamburger Hafens, sowie in logistische Infrastruktur und Digitalisierung erforderlich sind, um seine langfristige Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. Darüber hinaus wird MSC nach Abschluss der Transaktion eine neue Deutschlandzentrale in Hamburg errichten und damit insgesamt künftig 500 bis 700 Menschen am Standort beschäftigen.

Die derzeitige Arbeitnehmervertretung bei der HHLA bleibt von der geplanten Transaktion unberührt. Der Aufsichtsrat der HHLA wird weiterhin zur Hälfte aus Arbeitnehmervertretern bestehen, die Vertreter der Anteilseigner werden je zur Hälfte von der Stadt Hamburg und von MSC vorgeschlagen. Ein von der Stadt Hamburg vorgeschlagenes Mitglied soll den Vorsitz des Aufsichtsrates übernehmen und bei Stimmengleichheit den Ausschlag geben.

Die Stadt Hamburg und MSC beabsichtigen außerdem, eine Zusammenschlussvereinbarung ("Business Combination Agreement“) mit der HHLA abzuschließen. Diese wird Regelungen zum Schutz von wettbewerbssensiblen Informationen und zur Wahrung von Arbeitnehmerrechten einschließlich der Mitbestimmung enthalten.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Angebotsunterlage hat MSC bereits 4,69 % der ausstehenden HHLA A-Aktien über die Börse erworben. Einschließlich der A- und S-Aktien, die sich im Besitz der Stadt Hamburg befinden, kontrollieren die Joint-Venture-Partner somit mehr als 75 % des HHLA-Grundkapitals.

Alle Inhaber von HHLA A-Aktien werden von ihrer Depotbank oder einem anderen depotführenden Wertpapierdienstleister schriftlich benachrichtigt. Um das Angebot anzunehmen, müssen die Aktionäre eine schriftliche Erklärung bei ihrer Depotbank oder ihrem Wertpapierdienstleister abgeben. Die Annahmefrist endet am 20. November 2023, Mitternacht, 24.00 Uhr (MEZ) in Frankfurt und 06.00 Uhr EDT in New York. Aktionäre, die das Angebot während dieser Annahmefrist nicht angenommen haben, können es noch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses des Angebots durch die Bieterin annehmen. Inhaber von HHLA A-Aktien, die ihre Aktien veräußern wollen, müssen dies gemäß den in der Angebotsunterlage beschriebenen Verfahren tun. Aktionäre sollten etwaige Fragen zum Angebot mit ihren Depotbanken klären und sich über etwaige von ihren Banken gesetzte Fristen informieren, die ein Handeln vor dem oben genannten Datum erfordern.

Der Vollzug der Transaktion steht unter dem Vorbehalt bestimmter behördlicher Genehmigungen, die in der Angebotsunterlage dargelegt sind, sowie der Zustimmung der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg. Vorbehaltlich der Erfüllung dieser Bedingungen wird der Vollzug der Transaktion voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 erfolgen.

Die vollständige Angebotsunterlage, eine unverbindliche englische Übersetzung und ergänzende Informationen sind auf einer speziellen Transaktions-Website verfügbar: https://poh-offer.de. Sie können die Angebotsunterlage auch in physischer Form bei der Commerzbank Aktiengesellschaft, Mainzer Landstraße 153, 60327 Frankfurt, Deutschland (Bestellung per E-Mail an POH-Offer@commerzbank.com unter Angabe einer vollständigen Lieferadresse) anfordern.

Über die Mediterranean Shipping Company

MSC Mediterranean Shipping Company (MSC) ist ein weltweit führendes Transport- und Logistikunternehmen, das sich in Privatbesitz befindet und 1970 von Gianluigi Aponte gegründet wurde. Als eine der weltweit führenden Containerschifffahrtslinien verfügt MSC über 675 Büros in 155 Ländern weltweit. Das Unternehmen hat sich von einem Ein-Schiff-Betrieb zu einem weltweit angesehenen Unternehmen mit einer Flotte von 760 Schiffen entwickelt, das Kunden aller Branchen und Größen pünktlich mit Waren und Dienstleistungen versorgt. Zu den Aktivitäten von MSC gehören jetzt auch Landtransporte, Logistik und ein wachsendes Portfolio von Hafen-Terminal-Investitionen. MSC läuft 520 Häfen mit 300 Liniendiensten an und befördert jährlich rund 22,5 Millionen TEU (Twenty-foot Equivalent Units). Die MSC-Gruppe, einschließlich ihres Passagiergeschäfts, beschäftigt weltweit 180.000 Mitarbeiter.

Für weitere Informationen besuchen Sie: www.msc.com

Interessenverband Kapitalmarkt KMU beleuchtet Auswirkungen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes auf kleine und mittlere Unternehmen

Pressemitteilung

Frankfurt am Main, 23. Oktober 2023

Der Interessenverband kapitalmarktorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen e.V. (Kapitalmarkt KMU) veranstaltet am 9. November 2023 im Frankfurter Airport Club eine hochkarätig besetzte Veranstaltung mit Vortrag und Podiumsdiskussion zum Zukunftsfinanzierungsgesetz und dessen Auswirkungen speziell für den kapitalmarktorientierten Mittelstand.

Im September hat der Bundestag erstmals den Entwurf für das Zukunftsfinanzierungsgesetz beraten. Es soll mehr privates Kapital mobilisieren und den Finanzplatz Deutschlands attraktiver machen. Aber wie können bessere Rahmenbedingungen für KMU und ein leichterer Zugang zum Kapitalmarkt genau aussehen?

Dieses Thema steht im Mittelpunkt der Veranstaltung des Interessenverbandes kapitalmarktorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen. Ein Vortrag von Dr. Katharina Henzler und Dr. Kaspar Krolop zu dem Thema: „Das Zukunftsfinanzierungsgesetz – Erleichterungen für den kapitalmarktorientierten Mittelstand“ beleuchtet die Einzelheiten des Gesetzesentwurfs. Beide Referenten sind als Oberregierungsräte im Bundesministerium der Finanzen im Referat für Grundsätze der nationalen und europäischen Finanzmarktregulierung tätig und waren an der Entstehung des Gesetzes beteiligt.

In einer anschließenden Podiumsdiskussion werden die Erleichterungen, die sich aus dem Gesetz ergeben und die Vorteile, die sich der kapitalmarktorientierte Mittelstand vom Zukunftsfinanzierungsgesetz erhofft, mit hochrangigen Vertretern von KMU, Dienstleistern und Finanzinstituten diskutiert. Moderiert von Dr. Marc Feiler (Börse München) werden an dem KMU-Talk neben den oben genannten Referenten unter anderem Dr. Norbert Kuhn vom Deutschen Aktieninstitut e.V., Holger Clemens Hinz von der Quirin Privatbank AG, Benjamin Noisser von Robus Capital Management GmbH, Matthias Schrade (DEFAMA Deutsche Fachmarkt AG) sowie Julian Kappus (Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA) teilnehmen.

Informationen zur Teilnahme an der für die allgemeine Öffentlichkeit zugänglichen Veranstaltung finden Sie auf www.kapitalmarkt-kmu.de

Die Veranstaltung in Kürze:

KMU-Talk: Das Zukunftsfinanzierungsgesetz
Verbesserung der Rahmenbedingungen für börsennotierte KMU

Frankfurt am Main, 9. November 2023
Airport Club, Frankfurt Airport Center, Hugo-Eckener-Ring, 60549 Frankfurt am Main
14:00 Uhr bis 17:15 Uhr

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Sport1 Medien AG geht vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht weiter

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Sport1 Medien AG (früher: Constantin Medien AG) hatte das LG München I die Spruchanträge mit Beschluss vom 15. Juni 2023 zurückgewiesen.

Den von mehreren Antragstellern dagegen eingelegten Beschwerden hat das Landgericht mit Beschluss vom 19. Oktober 2023 nicht abgeholfen. Das Verfahren geht damit vor dem (nunmehr hierfür zuständige) Bayerische Oberste Landesgericht weiter.

Die Antragsgegnerin Highlight Communications AG hat kürzlich angekündigt, verschiedene strategische Möglichkeiten wie Kooperationen, M&A-Optionen sowie weitere vergleichbare Massnahmen (die nette Umschreibung für einen Verkauf) zur erfolgreichen Weiterentwicklung der Sport1-Medien-Gruppe zu prüfen: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/06/highlight-communications-ag-prufung.html

LG München I, Beschluss vom 15. Juni 2023, Az. 5 HK O 2103/22
Rolle, T. u.a. ./. Highlight Communications AG
69 Antragsteller

gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Andreas Wirth, 80469 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz Hootz Hirsch, 70173 Stuttgart

Ephios Luxembourg S.à r.l.: Cinven gibt öffentliches Erwerbsangebot an SYNLAB-Aktionäre ab

Corporate News

- Cinven bietet SYNLAB-Aktionären einen attraktiven Angebotspreis von 10,00 EUR je SYNLAB-Aktie in bar, der einem Aufschlag von circa 42 % auf den unbeeinflussten XETRA-Schlusskurs der SYNLAB-Aktie vom 10. März 2023 entspricht

- Die Annahmefrist beginnt heute und endet am 20. November 2023; keine weitere Annahmefrist vorgesehen

- Cinven hat sich bereits durch direkt gehaltene Aktien, unwiderrufliche Andienungsverpflichtungen und Rückbeteiligungsvereinbarungen rund 79 % des Grundkapitals und rund 80 % der Stimmrechte der SYNLAB AG gesichert

- Das Erwerbsangebot unterliegt marktüblichen Bedingungen, insbesondere regulatorischen Freigaben

Ephios Luxembourg S.à r.l. („Ephios“), eine Gesellschaft, die durch von Cinven verwaltete und/oder beratene Fonds kontrolliert wird, hat nach der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) heute die Angebotsunterlage für ihr öffentliches Erwerbsangebot (das „Angebot“) an die Aktionäre der SYNLAB AG („SYNLAB”) veröffentlicht.

Ab heute und bis zum 20. November 2023 können SYNLAB-Aktionäre ihre Aktien gegen einen attraktiven Angebotspreis von 10,00 EUR je SYNLAB-Aktie in bar andienen. Der Angebotspreis entspricht einem Aufschlag von circa 42 % auf den XETRA-Schlusskurs der SYNLAB-Aktie am 10. März 2023, dem letzten Handelstag vor der Ad-hoc-Meldung von SYNLAB über eine unverbindliche Interessenbekundung durch Cinven. Der Aufschlag auf den XETRA-Schlusskurs am 28. September 2023, dem letzten Handelstag vor Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots, entspricht circa 23 %.

SYNLAB-Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, müssen sich an ihre depotführende Bank beziehungsweise ihr sonstiges Wertpapierdienstleistungsunternehmen wenden, bei der ihre SYNLAB-Aktien verwahrt werden. Die Annahmefrist endet am 20. November 2023 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) bzw. 18:00 Uhr (Ortszeit New York). Eine weitere Annahmefrist wird es nicht geben.

Das Angebot unterliegt marktüblichen Bedingungen, insbesondere regulatorischen Freigaben. Es enthält keine Mindestannahmeschwelle. Die Finanzierung des Angebots ist gesichert und ist nicht von der Durchführung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags oder anderer Maßnahmen zwecks Zugriffs auf die Vermögenswerte oder den Cashflow von SYNLAB abhängig. Cinven beabsichtigt nicht, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit SYNLAB anzustreben oder abzuschließen.

Cinven besitzt bereits rund 43 % der Aktien an SYNLAB. Zusammen mit den Aktien, auf die sich die unwiderruflichen Andienungsverpflichtungen und Rückbeteiligungsvereinbarungen beziehen, hat sich Cinven etwa 79 % des Grundkapitals und etwa 80 % aller Stimmrechte an SYNLAB gesichert.

Das Angebot erfolgt zu den in der Angebotsunterlage dargelegten Bestimmungen und Bedingungen. Die Angebotsunterlage ist auf Deutsch sowie als unverbindliche englische Übersetzung zusammen mit weiteren Informationen hinsichtlich des Angebots auf folgender Website verfügbar: https://www.ephios-offer.com/

Kopien der deutschen Angebotsunterlage und unverbindliche englische Übersetzungen können kostenlos bei der BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, Senckenberganlage 19, 60325 Frankfurt am Main, angefordert werden (Anforderung unter Angabe der vollständigen Postanschrift per Fax an +49 69 1520-5277 oder per E-Mail an Frankfurt.GCT.Operations@bnpparibas.com).

Freitag, 20. Oktober 2023

Fernheizwerk Neukölln AG: Exklusive Verhandlungen über den Verkauf der Mehrheitsaktionärin der Fernheizwerk Neukölln AG an das Land Berlin

Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 Veröffentlichung einer Insiderinformation
übermittelt an die Medien am 20.10.2023, 17:45 Uhr

Die Fernheizwerk Neukölln AG ("Gesellschaft") wurde heute von ihrem Mutterunternehmen, der Vattenfall Wärme Berlin AG, darüber informiert, dass dessen Mutterunternehmen, die Vattenfall GmbH, in einer heute geschlossenen Absichtserklärung vereinbart hat, mit dem Land Berlin exklusive Verhandlungen über den möglichen Verkauf der von der Vattenfall GmbH gehaltenen Aktien an der Vattenfall Wärme Berlin AG zu führen. Eine Entscheidung seitens der Vattenfall GmbH über den Verkauf wird noch in diesem Jahr erwartet. Die Vattenfall Wärme Berlin AG hält 80,8 Prozent der Aktien an der Gesellschaft.

Berlin, den 20.10.2023

FERNHEIZWERK NEUKÖLLN AKTIENGESELLSCHAFT
Die Vorständin
Weigandufer 49 - 12059 Berlin

FRIWO AG: FRIWO muss Jahresprognose für 2023 aufgrund rückläufiger Auftragslage erneut anpassen

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Ostbevern, 20. Oktober 2023 - FRIWO - ein internationaler Hersteller von technisch führenden Ladegeräten und E-Antriebslösungen - muss angesichts einer sich weiter verschärfenden Nachfragesituation in Europa in den Segmenten E-Mobility, Industrial und Tools seine Jahresprognose für 2023 erneut nach unten anpassen. Einzig der Bereich Medical entwickelt sich solide. Nachdem die operative Entwicklung auch im dritten Quartal deutlich unter Vorjahresniveau lag und sich die Auftragslage nicht wie erwartet belebt hat, rechnet der Vorstand nunmehr mit einem Gesamtjahresumsatz von rund 110 Mio. Euro. Dies steht unter der Prämisse, dass es im 4. Quartal von Kundenseite nicht zu weiteren Stornierungen bzw. Verschiebungen von bestehenden Aufträgen kommt, so wie dies im bisherigen Verlauf des Jahres 2023 geschehen ist. Zuvor lagen die Erwartungen hier bei 120 - 130 Mio. Euro. Die fehlenden Umsätze werden sich auch auf das Ergebnis spürbar negativ auswirken. So wird statt des bislang prognostizierten ausgeglichenen EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) nun mit einem EBIT-Verlust im mittleren einstelligen Millionen-Euro-Bereich gerechnet. Hierin enthalten sind substanzielle Anlaufkosten für das Indien-Joint-Venture und negative Währungseffekte. Angesichts der schwachen operativen Entwicklung behält sich der Vorstand Maßnahmen zur Verbesserung der Kosteneffizienz vor. Hieraus resultierende Belastungen sind in der genannten Prognose nicht enthalten.

FRIWO sieht weiterhin einen grundsätzlich positiven Trend zu Antriebslösungen der Elektromobilität und eine Rückkehr zu nachhaltig profitablem Wachstum ab 2024. Grundlage hierfür sind eine Belebung der Geschäftstätigkeit in Europa, steigende Beiträge aus dem Nordamerikageschäft und substanzielle Lizenzeinnahmen aus dem unverändert dynamisch wachsenden E-Mobility-Geschäft in Indien. Das gemeinsam mit der indischen UNO MINDA betriebene Joint-Venture (FRIWO hält 49,9 %) produziert bereits seit Juni 2023 erfolgreich in der neuen Produktionsstätte in der Nähe Neu-Delhis und beliefert indische Zwei- und Dreiradhersteller wie geplant mit Lösungen im Bereich E-Drive. Die Zukunftsaussichten sind angesichts von Auftragseingängen und Absichtserklärungen im mittleren dreistelligen Millionen-Euro-Bereich von regionalen und japanischen Kunden sehr vielversprechend. Für die nächsten Quartale wird mit weiteren Vertragsabschlüssen, erstmals auch aus den Nachbarländern Indiens, gerechnet. 

Den Bericht über die ersten neun Monate des Geschäftsjahres 2023 veröffentlicht FRIWO wie geplant am 9. November 2023.

DSW-HV-Report 2023: Mehr als ein Drittel der virtuellen Hauptversammlungen mit Problemen

Düsseldorf, 18. Oktober 2023 – In immerhin 35 Prozent der virtuellen Hauptversammlungen im Jahr 2023 fühlten sich Aktionäre und Aktionärsvertreter in Deutschland alles andere als angemessen informiert und gehört. Insbesondere mit Blick auf das Frage- und Auskunftsrecht beklagten sie deutliche Nachteile im Vergleich zu Präsenz-Hauptversammlungen. Bei fast einem Drittel der virtuellen Hauptversammlungen traten (teils eklatante) technisch bedingte Störungen auf. Dies deckt sich mit Erfahrungen im europäischen Ausland.

Insgesamt hielten nach wie vor deutlich mehr Unternehmen ihre Hauptversammlung auch 2023 im Präsenzformat ab. Lediglich die DAX-Unternehmen waren mehrheitlich virtuell unterwegs (28:10), während die Gesellschaften im MDAX (24:25) und SDAX (26:40) weiter mehrheitlich auf den persönlichen Austausch vor Ort setzten. Insgesamt wurde im virtuellen Format die Verlagerung von Fragen in das Vorfeld der Hauptversammlung nur sporadisch, in den drei Auswahlindizes von acht Gesellschaften genutzt. Dies wurde von den Aktionären nicht begrüßt, ebenso wie die Einreichung von Stellungnahmen im Vorfeld während der Saison ein ebenfalls kaum genutztes Instrument blieb.

Die virtuelle Hauptversammlung hat zudem nicht zu einer Steigerung der Präsenzen geführt. Im Langfristvergleich zeigt sich mit Blick auf den DAX seit dem Beginn der COVID-19-Pandemie ein rückläufiges Bild der Präsenzen.

Dies sind Kernergebnisse des „HV-Report 2023“, für den die DSW ihre eigenen Vertreter und Aktionäre in Deutschland sowie Aktionärsvereinigungen in Europa auf den Hauptversammlungen 2023 befragt hat.

„Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, auch im virtuellen Format die Aktionärsrechte uneingeschränkt zu wahren. Nach der ersten HV-Saison unter der neuen Gesetzgebung ist aus Sicht der Anleger klar, dass dieses wichtige Ziel in der Umsetzung nicht erreicht worden ist. Bei der Erstellung unseres Reports haben wir größtmöglichen Wert auf Neutralität der Daten und Auswertung gelegt. Die Ergebnisse sind kein Meinungsbild der DSW, sondern eine sachliche Grundlage für weitere Diskussionen und Verbesserungen in der Zukunft“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW.

Technik mit erheblichen Herausforderungen

Im Rahmen von Präsenzhauptversammlungen ist der sogenannte Wortmeldetisch gemeinhin bereits vor Beginn der Veranstaltung geöffnet, sodass sich Aktionäre frühzeitig zu Wort melden können. Bei 85 Prozent der virtuellen Hauptversammlungen 2023 wurde der Wortmeldetisch erst mit tatsächlichem Veranstaltungsbeginn freigeschaltet, in 9 Prozent der Fälle sogar erst später. Die Mehrzahl der Unternehmen sahen einen Techniktest mit den Aktionären vor, die in der virtuellen Hauptversammlung einen Redebeitrag leisten wollten. Dieser wurde in den allermeisten Fällen erst mit oder nach Veranstaltungsbeginn durchgeführt (70 Prozent). In der weit überwiegenden Zahl der Hauptversammlungen (75 Prozent) dauerte dieser Test 1-5 Minuten, bei rund 19 Prozent immerhin 6-10 Minuten und bei 5 Prozent sogar mehr als 10 Minuten. Da unter anderem unterschiedliche Portale für den Techniktest und die eigentliche Veranstaltung genutzt wurden, konnten bei immerhin 21 Prozent aller Techniktests die Aktionäre für die Dauer des Tests der Hauptversammlung nicht mehr folgen.

Bei 27 Prozent der virtuellen Hauptversammlungen zeigten sich beim Techniktest und/oder der Übertragung des Redebeitrags (teils massive) Probleme. Insgesamt hat die DSW in der Hauptversammlungssaison 2023 bei 32 Prozent der virtuellen Hauptversammlungen technisch bedingte Störungen bei der Übertragung protokolliert – bei Unternehmen aller Größen. Es dominierten die Bild- und/oder Tonstörungen, wobei fast 30 Prozent aller Störungen nicht nur zu kurzfristigen Unterbrechungen führten, sondern die Hauptversammlung teilweise um Stunden in die Länge zogen.

Die digitale Hauptversammlung der Covestro AG hatte beispielsweise eine Dauer von 9 Stunden und 31 Minuten. Eine zunächst für fünf Minuten angesetzte Pause für den Techniktest dauerte aufgrund einer technischen Störung deutlich länger als eine Stunde. Insgesamt summierten sich die Unterbrechungen auf rund drei Stunden.

Im Ausland lieber hybrid

Die Mehrheit der Hauptversammlungen in Luxemburg, Österreich, Schweden und Slowenien fanden in Präsenz statt. In Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien und Portugal dominierte das hybride Format. Während die Rechte der Aktionäre auf virtuellen Hauptversammlungen in Finnland, Luxemburg, Portugal, Slowenien und Schweden nach Einschätzung der dortigen Aktionärsvertreter als gleichwertig zu Präsenzveranstaltungen bewertet werden, sehen die Aktionärsvereinigungen in Österreich, Dänemark, Frankreich, Lettland und Großbritannien die Aktionärsrechte im virtuellen Format als eingeschränkt an. Im Zentrum der Kritik stehen dabei das Frage- und Rederecht im Vergleich zum Präsenzformat. Technische Probleme wurden vor allem in Österreich, Frankreich und Portugal dokumentiert.

Eine deutliche Mehrheit der europäischen Aktionärsvereinigungen sowie Anleger präferiert die hybride Hauptversammlung. Die Vereinigungen aus Luxemburg und Österreich ziehen die Präsenzveranstaltung vor. Die virtuelle Hauptversammlung wird hingegen von keiner der befragten Aktionärsvereinigungen präferiert.

„Der konstruktive Austausch der Aktionäre mit der Verwaltung aber auch der Dialog untereinander sind die wichtigen Elemente einer Hauptversammlung. Die hybride Hauptversammlung eröffnet Aktionären diese Möglichkeit und erweitert den Zugang für diejenigen Aktionäre, die das virtuelle Format bevorzugen. Sie bleibt daher das richtige und wichtige Format, da sie den Eigentümern des Unternehmens die Wahlfreiheit lässt, sich für ihr präferiertes Format zu entscheiden“, konstatiert Christiane Hölz, Geschäftsführerin der DSW und verantwortlich für die Untersuchung. „Wir sind nicht grundsätzlich gegen die virtuelle Hauptversammlung – in klar begründeten Ausnahmesituationen. Eine technisch einwandfreie Umsetzung ist allerdings eine zwingende Grundvoraussetzung“, so Hölz weiter. 

Kontakt:

DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.)
Erik Bethkenhagen (Pressesprecher)
Tel.: 0211 / 6697-61
e-mail: erik.bethkenhagen@dsw-info.de

Atlantic BidCo GmbH: Atlantic BidCo startet Delisting-Angebot für Aareal Bank - Aktionäre können ab heute ihre Aktien andienen

Corporate News

NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

- Der Angebotspreis für die Aktien der Aareal Bank AG im Rahmen des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots ist auf EUR 33,20 je Aktie in bar festgelegt

- Aktionäre können ihre Aktien bis zum 21. November 2023 um Mitternacht (MEZ) andienen

- Nach dem Delisting werden die Aktionäre der Aareal Bank keinen Zugang mehr zu einem regulierten Markt für Aareal Bank-Aktien haben

Frankfurt, 19. Oktober 2023 - Die Atlantic BidCo GmbH ("Atlantic BidCo" oder die "Bieterin") hat heute ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot (das "Delisting-Angebot") für alle noch ausstehenden Aktien der Aareal Bank AG ("Aareal Bank") veröffentlicht. Der Angebotspreis wurde auf EUR 33,20 je Aareal Bank-Aktie in bar festgelegt. Die Annahmefrist für das Delisting-Angebot hat heute begonnen und endet am 21. November 2023 um Mitternacht (MEZ). Während dieser Zeit können die Aktionäre der Aareal Bank das Delisting-Angebot annehmen und ihre Aktien zum Verkauf einreichen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Veröffentlichung der Angebotsunterlage heute gestattet.

Mit dem Delisting haben die Aktionäre der Aareal Bank keinen Zugang mehr zu einem regulierten Markt für Aareal Bank-Aktien. Der Antrag für ein Delisting sowie das Delisting selbst kann zu Kursverlusten sowie zu einer eingeschränkten Liquidität und Kursverfügbarkeit der Aareal Bank-Aktie führen.

Die Atlantic BidCo und die Aareal Bank haben eine Delisting-Vereinbarung geschlossen, in der sich die Aareal Bank unter üblichen Vorbehalten verpflichtet hat, durch Beantragung des Widerrufs der Zulassung der Aareal Bank-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse vor Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Angebots ein Delisting der Aareal Bank zu unterstützen. Das Delisting-Angebot ist nicht von Vollzugsbedingungen abhängig, und das Delisting der Aareal Bank vom regulierten Markt erfolgt unabhängig von der Annahmequote des Delisting-Angebots.

Die Atlantic BidCo ist eine nicht kontrollierte Gesellschaft, an der jeweils von Advent International, L.P. ("Advent") und Centerbridge Partners, L.P. ("Centerbridge") beratene, verwaltete oder kontrollierte Fonds sowie CPP Investment Board Europe S.à r.l, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Canada Pension Plan Investment Board ("CPP Investments") und andere Minderheitsaktionäre mittelbar beteiligt sind. Nach Vollzug des öffentlichen Übernahmeangebots im Juni dieses Jahres hält die Atlantic BidCo derzeit rund 90 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte der Aareal Bank.

Das Delisting unterstützt nach Ansicht der Bieterin die strategischen Ambitionen der Aareal Bank, unabhängig vom Kapitalmarkt ihre Position als führender internationaler Anbieter von Immobilien- und anderen immobilienbasierten Finanzierungen sowie von Software, digitalen Lösungen und Zahlungsverkehrsdienstleistungen insbesondere für die Immobilienwirtschaft und damit vebundene Branchen zu stärken.

Die Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot ist unter der folgenden Website verfügbar: www.atlantic-offer.com.

Bieterin und "Familien-Aktionäre" halten nunmehr 87,32 % der OHB-Aktien - weitere Annahmefrist von zwei Wochen

In dem Übernahmeangebot für Aktien der OHB SE hat die Bieterin Orchid Lux HoldCo S.à r.l.heute eine WpÜG-Mitteilung zum Meldestichtag 17. Oktober 2023 veröffentlicht:

"Zum Meldestichtag betrug die Gesamtzahl der OHB-Aktien für die das Angebot angenommen wurde zuzüglich der von der Bieterin und von mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG unmittelbar gehaltenen OHB-Aktien 15.252.834 OHB-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von etwa 87,32% des am Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der am Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der OHB."

Aktionäre der OHB, die das Übernahmeangebot bisher noch nicht angenommen haben, können das Übernahmeangebot gemäß § 16 Abs. 2 S. 1 WpÜG noch innerhalb von zwei Wochen nach der heute erfolgten Bekanntmachung annehmen. Die Zahl der OHB-Aktien, für die das Angebot nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist angenommen wurde, wird bekannt gegeben, sobald diese feststeht, voraussichtlich am 8. November 2023.

Quelle: Bundesanzeiger vom 20. Oktober 2023

Donnerstag, 19. Oktober 2023

Bekanntmachung des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs bei der Kabel Deutschland Holding AG

Vodafone Vierte Verwaltungs AG
Düsseldorf

Bekanntmachung über die Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
der Kabel Deutschland Holding AG
Unterföhring


WKN KD8888, ISIN DE000KD88880

Die Hauptversammlung der Kabel Deutschland Holding AG hat am 8. September 2023 auf Verlangen der Vodafone Vierte Verwaltungs AG gemäß § 62 Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG im Rahmen eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs die Übertragung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der Kabel Deutschland Holding AG („Minderheitsaktionäre“) auf die Vodafone Vierte Verwaltungs AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer von der Vodafone Vierte Verwaltungs AG zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 93,00 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Kabel Deutschland Holding AG beschlossen („Übertragungsbeschluss“). Die Kabel Deutschland Holding AG als übertragender Rechtsträger und die Vodafone Vierte Verwaltungs AG als übernehmender Rechtsträger hatten zuvor am 24. Juli 2023 einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, mit dem die Kabel Deutschland Holding AG ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung nach §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG auf die Vodafone Vierte Verwaltungs AG überträgt.

Der Übertragungsbeschluss wurde am 11.10.2023 in das Handelsregister der Kabel Deutschland Holding AG beim Amtsgericht München unter HRB 184452 eingetragen. Mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Vodafone Vierte Verwaltungs AG beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRB 70886 am 16.10.2023 sind der Übertragungsbeschluss und die Verschmelzung wirksam geworden. Damit sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Kabel Deutschland Holding AG auf die Vodafone Vierte Verwaltungs AG übergegangen.

Mit dem Wirksamwerden des Übertragungsbeschlusses entsteht für die Minderheitsaktionäre ein Anspruch auf Zahlung der festgelegten Barabfindung. Gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327e Abs. 3 Satz 2 AktG verbriefen die Aktien ab diesem Zeitpunkt nur noch den Anspruch der Minderheitsaktionäre auf Barabfindung.

Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Kabel Deutschland Holding AG eine von der Vodafone Vierte Verwaltungs AG zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 93,00 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Kabel Deutschland Holding AG. Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister am Sitz der Kabel Deutschland Holding AG an - frühestens jedoch ab Wirksamkeit des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung durch Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Vodafone Vierte Verwaltungs AG - mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.

Die banktechnische Abwicklung des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre sowie die Auszahlung der Barabfindung werden von der

BNP Paribas S.A., Niederlassung Deutschland, Frankfurt am Main,

vorgenommen.

Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Kabel Deutschland Holding AG brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung der Barabfindung an die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der Kabel Deutschland Holding AG aus dem Wertpapierdepot des jeweiligen Aktionärs über seine Depotbank. Die wertpapiertechnische Umsetzung des Übertragungsbeschlusses ist für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Kabel Deutschland Holding AG provisions- und kostenfrei.

Die Preisfeststellung der Aktien der Kabel Deutschland Holding AG im Freiverkehr der Börse Hamburg wurde zwischenzeitlich eingestellt.

Für den Fall, dass in einem etwaigen gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt werden sollte, wird diese höhere Barabfindung allen gemäß § 62 Abs. 5 UmwG in Verbindung mit i.V.m. §§ 327a ff. AktG ausgeschlossenen Minderheitsaktionären der Kabel Deutschland Holding AG gewährt werden.

Düsseldorf, den 16. Oktober 2023

Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 19. Oktober 2023

______________

Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der den Kabel-Deutschland-Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • Aareal Bank AG: Delisting-Erwerbsangebot zu EUR 33,20

  • ADLER Real Estate AG: Squeeze-out zu EUR 8,76 je Aktie zugunsten der Adler Group S.A., Hauptversammlung am 28. April 2023, Eintragung am 18. Oktober 2023 (nach Verzögerungen durch Anfechtungsklagen)
  • Aves One AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, HV wohl im November 2023
  • Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, übernahmerechtlicher Squeeze-out der Stammaktien beantragt, erstinstanzlich vom LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 27. Oktober 2022 gebilligt, nach Beschwerden bevorstehende abschließende Entscheidung durch das OLG Frankfurt am Main (Az. 20 WPüG 1/23)

  • DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, früher: Digital Identification Solutions AG): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA

  • Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt, HV soll über Vorbereitung beschließen

  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): Übernahmeangebot zu EUR 16,75
  • Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA: Verschmelzung auf die FinLab AG (Umtauschverhältnis: Für 12 Heliad-Aktien 5 FinLab-Aktien), Eintragung am 12. Oktober 2023 und Umfirmierung der verschmolzenen Gesellschaft in Heliad AG

  • Kabel Deutschland Holding AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Vodafone Vierte Verwaltungs AG, Eintragung am 11. Oktober 2023 in das Handelsregister der Kabel Deutschland Holding AG und am 16. Oktober 2023 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft (Fristende: 16. Januar 2024)

  • MISTRAL Media AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 22. September 2023

  • OHB SE: Übernahmeangebot zu EUR 44,-, geplantes Delisting
  • onoff AG: Squeeze-out zugunsten der SpiraTec AG zu EUR 2,25 je Aktie, Eintragung am 23. August 2023
  • Petro Welt Technologies AG: Squeeze-out zu EUR 2,20 je Aktie, Eintragung am 4. August 2023
  • POLIS Immobilien AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 30. August 2023
  • SLM Solutions AG (jetzt: Nikon SLM Solutions AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung am 1. September 2023 (Fristablauf am 1. Dezember 2023)

  • Software AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Mosel Bidco SE/Silver Lake, bevorstehender Squeeze-out?

  • Studio Babelsberg AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Kino BidCo GmbH (TPG Real Estate Partners/Cinespace Studios) als herrschender Gesellschaft, Eintragung des Beschlusses zunächst durch Anfechtungsklagen verzögert, Eintragung am 24. August 2023 (Fristablauf am 24. November 2023)

  • SYNLAB AG: Übernahmeangebot zu EUR 10,-
  • va-Q-tec AG: Zusammenschlussvereinbarung und erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting-Erwerbsangebot, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Hauptversammlung am 29. August 2023
  • Vitesco Technologies Group AG: Übernahmeangebot der Schaeffler AG, Verschmelzung geplant
  • vOffice SE: Squeeze-out, Hauptversammlung am 31. August 2023, Eintragung am 23. Oktober 2023
  • Zapf Creation AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der MGAE Deutschland Holding AG

(Angaben ohne Gewähr) 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

fashionette AG veröffentlicht die pro-forma Prognose für das neu entstehende Unternehmen The Platform Group AG

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 

Düsseldorf, 19. Oktober 2023. Der Vorstand der fashionette AG (ISIN DE000A2QEFA1, „fashionette“) veröffentlicht die pro-forma Prognose des Geschäftsjahres 2023 für das neu entstehende Unternehmen The Platform Group AG.

Am 06. September 2023 wurde auf der außerordentlichen Hauptversammlung beschlossen, The Platform Group GmbH & Co. KG („TPG“) mittels einer Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts in die fashionette AG einzubringen sowie die fashionette und TPG zusammenzuführen. Zudem hat die Hauptversammlung der Umbenennung der fashionette AG in The Platform Group AG zugestimmt. Die Einbringung der TPG in die fashionette ist zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung noch nicht im Handelsregister eingetragen.

Für die künftig zusammengeführte Gesellschaft The Platform Group AG prognostiziert der Vorstand der fashionette AG im Geschäftsjahr 2023 einen kombinierten pro-forma GMV (Gross Merchandise Volume) von EUR 700 Mio., einen pro-forma Umsatz in Höhe von EUR 440 Mio. sowie ein pro-forma bereinigtes EBITDA in Höhe von EUR 20 Mio. Gegenüber dem Geschäftsjahr 2022 entspricht die Prognose einem zu erwartenden Wachstum des pro-forma GMV von 14 % sowie des pro-forma Umsatzes von 32 %. Das erwartete pro-forma bereinigte EBITDA von EUR 20 Mio. liegt 92 % über dem Vergleichswert des Geschäftsjahres 2022. In den Wachstumsraten sind sowohl das organische als auch das anorganische Wachstum berücksichtigt.

Die pro-forma Prognose beinhaltet dabei die Erwartungen für fashionette und TPG für jeweils 12 Monate des Geschäftsjahres 2023. Die Zahlen wurden so ermittelt, als wenn die Einbringung der TPG in die fashionette bereits zum 1. Januar 2023 erfolgt wäre, bzw. in Bezug auf die Vorjahresvergleichszahlen, als wenn die Einbringung bereits zum 1. Januar 2022 erfolgt wäre.

Mittelfristig erwartet der Vorstand der fashionette AG, einen GMV von EUR 1 Mrd. sowie eine bereinigte EBITDA-Marge zwischen 7 % und 10 % erreichen zu können. Zudem ist mittelfristig ein Verschuldungsgrad zwischen 1,5 und 2,3 angestrebt. Der Verschuldungsgrad wird dabei definiert als das bereinigte EBITDA im Verhältnis zur Netto-Finanzverschuldung (ohne Leasingverbindlichkeiten).

Zudem hat fashionette die konsolidierten, geprüften Zahlen der neu entstehenden The Platform Group AG für die Jahre 2021, 2022 sowie für das erste Halbjahr 2023 veröffentlicht. Diese stehen im Bereich Investor Relations https://corporate.fashionette.com/de/ zum Download bereit.

Adler Group S.A.: Squeeze-Out bei ADLER Real Estate AG erfolgreich

Corporate News

- Beschluss zur Übertragung der Aktien ins Handelsregister eingetragen

- Minderheitsaktionäre der ADLER Real Estate AG erhalten EUR 8,76 je Aktie

- Delisting der ADLER Real Estate AG erwartet


Luxemburg/Berlin, 19. Oktober 2023 – Das zuständige Amtsgericht in Berlin hat den Beschluss über die Übertragung der Aktien der verbliebenen Minderheitsaktionäre der ADLER Real Estate AG auf die Adler Group S.A. („Adler Group“) als Hauptaktionärin in das Handelsregister eingetragen. Damit ist der entsprechende Beschluss der Hauptversammlung der ADLER Real Estate AG vom 28. April 2023 wirksam geworden. Die Eintragung wurde möglich, nachdem das zuständige Kammergericht in Berlin in einem Freigabeverfahren festgestellt hatte, dass die anhängigen Anfechtungsklagen der Eintragung nicht entgegenstehen.

Den Minderheitsaktionären steht für die Übertragung ihrer Anteile eine angemessene Barabfindung zu, die auf EUR 8,76 je Aktie der ADLER Real Estate AG festgesetzt und von der Hauptversammlung beschlossen wurde. Die Auszahlung der Barabfindung gegen Ausbuchung der Aktien erfolgt zeitnah. Dafür hat die Quirin Privatbank AG, Berlin, die Gewährleistung übernommen.

Die Adler Group erwartet, dass der Widerruf der Zulassung der Aktien der ADLER Real Estate AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zeitnah erfolgt. Damit erfolgt ein weiterer Schritt der im Frühjahr 2022 angekündigten Vereinfachung der Konzernstruktur der Adler Group.

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Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der angebotenen Abfindung wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Mittwoch, 18. Oktober 2023

Adler Group S.A. leitet Bestellung von Abschlussprüfer ein

Corporate News

- Verwaltungsrat beruft Hauptversammlung für den 27. November ein

- AVEGA soll zum Prüfer des Konzernabschlusses für die Jahre 2022 und 2023 gewählt werden

- Insgesamt vier Prüfungsgesellschaften in die Prüfung der Adler Group involviert


Luxemburg, 16. Oktober 2023 – Die Adler Group S.A. („Adler Group“) hat ihre Suche nach einem Abschlussprüfer für die Geschäftsjahre 2022 und 2023 erfolgreich beendet und umgehend die Bestellung des Abschlussprüfers durch die Hauptversammlung eingeleitet. Der Verwaltungsrat der Adler Group hat heute die Erklärung der Annahme einer entsprechenden Beauftragung der AVEGA Revision S.à.r.l. („AVEGA“) erhalten und die Einberufung einer Hauptversammlung für die Bestellung des Abschlussprüfers voraussichtlich am 27. November 2023 auf den Weg gebracht. Die Einladung zur Hauptversammlung wird voraussichtlich am 27. Oktober veröffentlicht.

Vorbehaltlich der Bestellung durch die Hauptversammlung wird AVEGA für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses der Adler Group für die Geschäftsjahre 2022 und 2023 verantwortlich sein. Die Prüfung der konzernrelevanten Teilbereiche („component audit“) werden drei weitere Wirtschaftsprüfungsgesellschaften übernehmen: Rödl & Partner ist bereits für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2022 der ADLER Real Estate AG gerichtlich bestellt worden. Die Morison Köln AG wurde mit der Teilbereichsprüfung des Teilkonzerns der Consus Real Estate AG beauftragt. Die DOMUS Steuerberatungs-AG · Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird die individuellen Abschlüsse der deutschen Objektgesellschaften der Adler Group prüfen.

„Wir im Verwaltungsrat der Adler Group sind außerordentlich froh, dass wir nach einer Suche von rund 15 Monaten und mehr als hundert Gesprächen endlich eine Lösung zur Prüfung unserer Jahres- und Konzernabschlüsse präsentieren können. Wir danken den beteiligten Gesellschaften, dass sie sich dieser Aufgabe und diesem komplexen Mandat stellen“, sagt Prof. Dr. A. Stefan Kirsten, Vorsitzender des Verwaltungsrats der Adler Group. „Damit haben wir erst einmal das im Februar 2022 begonnene Programm zur Aufarbeitung der Vorwürfe eines Leerverkäufers bewältigt. Ich bin zuversichtlich, dass wir nun unsere ‚neue Normalität‘ trotz aller Herausforderungen aus dem politischen und wirtschaftlichen Umfeld leben können“, so Kirsten weiter.

Adler Group S.A.: Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erklärt sich zur Prüfung des Einzel- und Konzernjahresabschlusses der Adler Group S.A. für das Geschäftsjahr 2022 bereit

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Luxemburg, 16. Oktober 2023 – Die Adler Group S.A. („Adler Group”) teilt mit, dass die AVEGA Revision S.à r.l. sich heute bereit erklärt hat, eine Bestellung zum Abschlussprüfer für den Einzel- und Konzernjahresabschluss der Adler Group für das Geschäftsjahr 2022 sowie 2023 anzunehmen.

Die Bestellung von AVEGA Revision S.à r.l. soll auf der Hauptversammlung der Adler Group am 27. November 2023 beschlossen werden. Zu dieser Hauptversammlung wird fristgerecht eingeladen.

Elliott verlangt Sonderprüfung bei der Deutschen Wohnen SE

Nach einem heutigen Bloomberg-Bericht hat Elliott Investment Management, ein Fonds des aktivistischen Investors Paul E. Singer, beim Landgericht Berlin eine Sonderprüfung bezüglich eines Milliardenkredits beantragt, den die Deutsche Wohnen SE ihrem Hauptaktionär Vonovia SE gewährt hat. 

Der Aufsichtsrat hätte dem Kreditrahmen von bis zu zwei Milliarden Euro im Januar 2022 kein grünes Licht geben dürfen, da er nicht im besten Interesse der Aktionäre der Deutsche Wohnen sei, behauptet Elliott. Vonovia habe das Geld bei der Rückzahlung einiger Überbrückungskredite geholfen, die der Wohnungskonzern aufgenommen hatte, um die Übernahme der Deutsche Wohnen im Jahre 2021 zu stemmen. Daher sei das Darlehen eine unerlaubte Finanzhilfe gewesen, so Elliott.

Auf der Hauptversammlung im Juni hatte die Deutsche Wohnen erklärt, dass Vonovia bereits über eine ausreichende Finanzierung für die Übernahme verfügte und keine zusätzliche Hilfe benötigte. Das Management der Deutschen Wohnen gab an, Vonovia habe nur 1,45 Milliarden Euro des maximal vereinbarten Kreditrahmens tatsächlich in Anspruch genommen.

Der Kredit wurde von drei Aufsichtsratsmitgliedern der Deutsche Wohnen genehmigt. Drei weitere enthielten sich der Stimme, da sie der Geschäftsführung von Vonovia angehörten. Elliott behauptet in seiner Darstellung jedoch, dass zwei der drei Aufsichtsratsmitglieder, die zugestimmt haben - Simone Schumacher und Peter Hohlbein - ebenfalls mit Vonovia verbunden seien. So fungierte Schumacher zum Zeitpunkt der Abstimmung als Mitglied des Aufsichtsrats der Vonovia Finance B.V., wie aus ihrem LinkedIn-Profil und einer Mitteilung der Deutsche Wohnen hervorgeht. Hohlbein gehörte zu jenen Aufsichtsräten des schwedischen Vermieters Victoria Park, die Vonovia nach der Übernahme von Victoria im Jahr 2019 gewählt hat. Hohlbein verließ den Aufsichtsrat laut Deutsche Wohnen im Jahr 2020 wieder.

Paul E. Singer/Elliott hält nunmehr 14,51 % an der HELLA GmbH & Co. KGaA

Nach einer heutigen Stimmrechtsmitteilung hält Paul E. Singer/Elliott nunmehr 14,51 % an der HELLA GmbH & Co. KGaA, davon 9,92 % in Aktien und den Rest über "Instrumente".

Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Vattenfall Europe AG: Sachverständiger legt 3. Ergänzungsgutachten vor

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem 2008 eingetragenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Vattenfall Europe AG kam der gerichtlich bestellte Sachverständige WP Dr. Jörn Schulte, IVC Independent Valuation & Consulting Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, in seinem 2017 vorgelegten Gutachten auf einen Wert von EUR 60,55 je Vattenfall-Europe-Aktie, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2017/08/spruchverfahren-zu-dem-squeeze-out-bei.html

Laut dem Übertragungsbeschluss sollten die Minderheitsaktionäre eine Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 42,77 erhalten. Die Antragsgegnerin hatte sich in Prozessvergleichen verpflichtet, zusätzlich zu der Barabfindung eine Zuzahlung von EUR 14,23 je auf den Inhaber lautende Stückaktie zu leisten, insgesamt somit EUR 57,00.

Nach Anhörung des Sachverständige Dr. Schulte und Übersendung des von ihm vorgelegten "2. Ergänzungsgutachten" sah das Gericht noch weiten Klärungsbedarf. In seinem nunmehr vorgelegten, 54 Seiten plus Anlagen umfassenden 3. Ergänzungsgutachten geht der Sachverständige auf die Fragen des Gerichts und die Kritikpunkte der Antragsgegnerin ein.

Für die Beteiligten besteht Gelegenheit zu Stellungnahme innerhalb von einem Monat. Eine Entscheidung in der I. Instanz dürfte daher wohl erst im nächsten Jahr ergehen. 

LG Berlin, Az. 102 O 86/08 AktG
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Vattenfall Aktiebolag

146 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Christoph Regierer, c/o Mazars Rechtsanwälte, 10557 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Sammler Usinger, 10623 Berlin

Uniper SE: Uniper SE beschließt Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung zwecks Kapitalherabsetzung nach dem EnSiG und schließt Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag mit dem Bund

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Düsseldorf, 18. Oktober 2023. Vorstand und Aufsichtsrat der Uniper SE („Gesellschaft“; ISIN DE000UNSE018 / DE000UNSE1N3) haben heute entschieden, am 8. Dezember 2023 eine außerordentliche (virtuelle) Hauptversammlung der Gesellschaft einzuberufen und der Hauptversammlung vorzuschlagen, eine Herabsetzung des Grundkapitals von derzeit EUR 14.160.161.306,70 um EUR 13.743.685.974,70 auf künftig EUR 416.475.332,00 in mehreren Schritten zu beschließen. Die Kapitalherabsetzung dient zusammen mit einem etwaigen Jahresüberschuss 2023 sowie – soweit notwendig – der vollen oder teilweisen Auflösung der bestehenden Kapitalrücklagen der Beseitigung des handelsrechtlichen Bilanzverlustes der Gesellschaft aus dem Geschäftsjahr 2022 und damit der Wiederherstellung der bilanztechnischen Ausschüttungsfähigkeit.

Die Kapitalherabsetzung soll nach den Vorschriften des Gesetzes zur Sicherung der Energieversorgung („EnSiG“) erfolgen. Die Kapitalherabsetzung würde insbesondere durch (1) Herabsetzung der Grundkapitalziffer der Gesellschaft erfolgen, sodass sich der anteilige Betrag am Grundkapital je Stückaktie von EUR 1,70 um EUR 0,70 auf EUR 1,00 reduziert, sowie (2) durch Zusammenlegung von je zwanzig Stückaktien der Gesellschaft zu einer Stückaktie („EnSiG-Kapitalherabsetzung“).

In diesem Zusammenhang hat der Vorstand der Gesellschaft heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft mit dem Bund, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen, in Ergänzung zum Rahmenvertrag über Stabilisierungsmaßnahmen nach dem EnSiG vom 19. Dezember 2022 („Rahmenvertrag“) eine Vereinbarung betreffend die Durchführung der EnSiG-Kapitalherabsetzung abgeschlossen („Ergänzungsvereinbarung“).

Die Gesellschaft ist aufgrund dieser Ergänzungsvereinbarung verpflichtet, der Hauptversammlung die oben beschriebene EnSiG-Kapitalherabsetzung zum Zwecke der Einstellung des Herabsetzungsbetrags in die Kapitalrücklage nach § 29 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EnSiG i.V.m. § 7 Abs. 6 WStBG vorzuschlagen. Die Gesellschaft ist verpflichtet, diese Kapitalrücklage (zusammen mit einem etwaigen Jahresüberschuss 2023 und – soweit notwendig – Entnahmen aus bestehenden Kapitalrücklagen) zur Beseitigung des vorgetragenen Bilanzverlustes aus dem Geschäftsjahr 2022 zu nutzen. Hierdurch würde die bilanztechnische Ausschüttungsfähigkeit der Gesellschaft wieder hergestellt.

Mit der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission zu den Stabilisierungsmaßnahmen vom 20. Dezember 2022 ging die Zusage des Bundes einher, dass der Bund seine Beteiligung an der Gesellschaft bis Ende des Jahres 2028 unter Einhaltung bestimmter weiterer Bedingungen auf höchstens 25 % plus eine Aktie verringert und auf diese Weise die gewährte Stabilisierungsmaßnahme entsprechend im Sinne des § 29 Abs. 1a Satz 8 EnSiG zurückführt („Exit-Zusage“). Die Wiederherstellung der bilanztechnischen Ausschüttungsfähigkeit dient der Vorbereitung und Erleichterung der Erfüllung der Exit-Zusage. Die angestrebte EnSiG-Kapitalherabsetzung präjudiziert in keiner Weise Zeitpunkt und Form der Erfüllung der Exit-Zusage.

Die Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 8. Dezember 2023 einschließlich der vollständigen Tagesordnung und den entsprechenden Beschlussvorschlägen der Verwaltung wird voraussichtlich am 30. Oktober 2023 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht.

MATICA TECHNOLOGIES GROUP SA: Beabsichtigter Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Matica Technologies Group SA, Zug, Schweiz und der DISO Verwaltungs AG, Esslingen am Neckar

Pressemitteilung

Nur zur Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Nicht zur Veröffentlichung, Versendung, Verteilung, oder Verbreitung in, innerhalb oder aus Ländern bestimmt, in denen dies rechtswidrig wäre.

Zug (Schweiz), Esslingen am Neckar, 18. Oktober 2023

Die Matica Technologies Group SA mit Sitz in Zug (Schweiz) und die DISO Verwaltungs AG (ISIN DE000A0JELZ5 / WKN: A0JELZ) mit Sitz in Esslingen am Neckar (Deutschland) beabsichtigen, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zu schließen, bei dem die DISO Verwaltungs AG das beherrschte Unternehmen ist, welches einen etwaigen Gewinn an die Matica Technologies Group SA abzuführen hat. Den außenstehenden Aktionären soll dabei ein Angebot auf Erwerb ihrer Aktien gegen Zahlung einer Barabfindung gemacht werden. Die Hauptversammlung der DISO Verwaltungs AG soll hierzu voraussichtlich gegen Ende dieses Jahres oder zu Beginn des nächsten Jahres entscheiden. Eine Einberufung der Hauptversammlung wird noch erfolgen.

Der Entwurf des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit den dort enthaltenen Regelungen zur Barabfindung und zum Ausgleich der außenstehenden Aktionäre wird durch einen gerichtlich bestellten Vertragsprüfer geprüft. Eine Entscheidung über die Höhe und die weiteren Bedingungen der nach §§ 304 und 305 AktG anzubietenden Abfindung und Ausgleichsleistung ist noch nicht gefallen.

WICHTIGER HINWEIS: Die vorstehende Mitteilung ist eine freiwillige Mitteilung der DISO Verwaltungs AG. Diese hatte die frühere Einbeziehung ihrer Aktien in den damaligen Entry Standard der Deutsche Börse AG bereits im Jahre 2016 gekündigt. Seitdem besteht keine von der Gesellschaft beantragte oder genehmigte Zulassung ihrer Aktien zum Handel an einem geregelten Markt. Insbesondere die Einbeziehung der Aktien in den Handel im Freiverkehr der Börse Hamburg erfolgte (und erfolgt weiterhin) gegen den Willen der Gesellschaft. Art 17 der Marktmissbrauchsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch) ist damit ebenso wenig wie andere Zulassungsfolgepflichten auf die DISO Verwaltungs AG anzuwenden. Weitere Informationen der Öffentlichkeit werden weiterhin ausschließlich freiwillig erfolgen und sind nicht als Billigung oder Genehmigung eines öffentlichen Handels zu verstehen. 

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Anmerkung der Redaktion:

Bei der DISO Verwaltungs AG handelt es sich um die ehemalige Matica Technologies AG (früher: Digital Identification Solutions AG), einem führenden Anbieter hochentwickelter und sicherer Identifikationslösungen. 

Die Angemessenheit von Abfindung und Ausgleich wird voraussichtlich in einem Spruchverfahren überprüft werden.

Neue Endspiel-Studie der Solventis zu Abfindungswerten

Mitteilung der Solventis AG  

Mainz, im Oktober 2023 

Während die einschlägigen Indizes seit Veröffentlichung unserer letztjährigen Endspiel-Studie teilweise im zweistelligen Prozentbereich zulegten, boten unsere Endspiel-Favoriten mit + 1,8 % nur Magerkost. Unsere Favoriten litten unter der Flucht in liquide Werte in Verbindung mit einer höheren Marktkapitalisierung. Zudem belasteten Rückflüsse aus Fonds, die auf Strukturmaßnahmen spezialisiert sind, die Kurse. 

Bei zwei unserer Favoriten sind Endspiele eingetreten: Bei Kabel Deutschland wurde der Squeeze-Out (SO) am 16.10.2023 ins Handelsregister (HR) eingetragen. Der SO-Preis entsprach mit 93,00 € dem Dreimonatsdurchschnittskurs und lag damit deutlich unter den Erwartungen. Bei HolidayCheck wurde der Beherrschungsvertrag am 29.06.2023 ins HR eingetragen. Burda dürfte letztlich einen SO anstreben. 

Unter „Endspielen“ verstehen wir Situationen, in denen Strukturmaßnahmen wie Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge oder Squeeze-Outs anstehen könnten, angekündigt sind oder bereits laufen. Strukturmaßnahmen folgen häufig auf Übernahmeangebote. Endspiele haben oft ein günstigeres Chance-Risiko-Profil als Aktien von Unternehmen ohne (potenzielle) Strukturmaßnahme. 

Im Rahmen der abgeschlossenen Spruchverfahren beliefen sich die durchschnittlichen Aufbesserungen seit der letzten Endspiel-Studie auf 19,7 % (Vj. 13,5 %) inklusive Zinsen. Darin enthalten sind die Fälle ohne Aufbesserung („Nuller“). Ohne Nuller kommen wir auf ein Plus von 32,9 % (Vj. 21,0 %) inklusive Zinsen. In 60% (Vj. 64%) der Spruchverfahren wurde eine Aufbesserung erreicht. 

Die Anforderungen an unser Endspiel-Universum: Einen durchschnittlichen täglichen Börsenumsatz >20.000 € und eine Freefloat Marktkapitalisierung >50 Mio. €. Es verbleibt ein finales Endspiel-Universum von 137 (Vj. 144) Unternehmen, die nach verschiedenen Kriterien wie Veränderungen in der Aktionärsstruktur, kritischen Schwellen bei Stimmrechts- und Grundkapitalanteilen aufbereitet und übersichtlich zusammengefasst sind. 

Für die 18. Ausgabe der Endspiel-Studie haben wir wieder ein interessantes Portfolio zusammengestellt. Zu jedem Favoriten gibt es eine Kurzanalyse inklusive Modell. Ein Endspiel-Favorit sollte unter fundamentalen Gesichtspunkten Kurspotenzial aufweisen und zusätzlich die Chance auf ein Endspiel bieten. 

Die einzigartige Endspiel-Studie können Sie zum Preis von 1.250 € zzgl. USt. erwerben. 

Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf oder senden Sie uns das beiliegende Bestellformular. Sie erhalten die Studie dann umgehend per Post.

Solventis AG
Am Rosengarten 4
55131 Mainz

Tel.: 06131 - 4860 - 500
Fax: 06131 - 4860 - 519
E-Mail: sekretariat@solventis.de
Internet: https://www.solventis.de