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Montag, 29. Januar 2024

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der VTG Aktiengesellschaft: LG Hamburg hebt Abfindung auf EUR 102,37 an (+ 16,18 %)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei dem Waggonvermieter VTG Aktiengesellschaft hat das LG Hamburg mit nunmehr zugestellten Beschluss vom 21. Dezember 2023 die Barabfindung von EUR 88,11 auf EUR 102,37 angehoben. Dies entspricht einer Erhöhung um ca. 16,18 %. Der Nachbesserungsbetrag (EUR 14,26) ist mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.

Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung können die Antragsgegnerin und die Antragsteller noch innerhalb von einem Monat ab Zustellung Beschwerde einlegen.

LG Hamburg, Beschluss vom 21. Dezember 2023, Az. 403 HKO 68/21
Rolle, T. u.a. ./. Warwick Holding GmbH
70 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Steffen Kraus, CausaConcilio Koch & Partner mbB Rechtsanwälte, 24114 Kiel
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Warwick Holding GmbH:
Rechtsanwälte Sullivan & Cromwell LLP, 60311 Frankfurt am Main

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