von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE
In dem 
Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der 
früher im DAX notierten Linde Aktiengesellschaft hatte das Landgericht 
München I kürzlich die Spruchanträge zurückgewiesen. Mehrere 
Antragsteller haben gegen diese 
erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. Das Landgericht hat mit Verfügung vom 3. Januar 2024 eine Frist zur (weiteren) Begründung der Beschwerden bis zum 23. Februar 2024 gesetzt. Über 
die Beschwerden wird das nunmehr für zweitinstanzliche Entscheidungen 
in Spruchverfahren zuständige Bayerische Oberste Landesgericht 
entscheiden.
235 Antragsteller
Antragsgegnerin: Linde GmbH (zuvor: Linde Aktiengesellschaft, früher: Linde Intermediate Holding AG)
Gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann, Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Sullivan & Cromwell LLP, Frankfurt am Main
(RA Dr. York Schnorbus)
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