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Donnerstag, 9. Februar 2023

Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage bei der HPI AG

HPI AG
München

Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1; 256 Abs. 7 AktG


Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass Aktionäre Anfechtungsklage, hilfsweise Nichtigkeitsklage, hilfsweise Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit, gegen die in der ordentlichen Hauptversammlung vom 07. Dezember 2022 zu Tagesordnungspunkt 12 c) (Beschlussfassung über die Wahl von Herrn Artur Jedrzejewski zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft), Tagesordnungspunkt 2 (Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzverlusts für das Geschäftsjahr 2019), Tagesordnungspunkt 3 (Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzverlusts für das Geschäftsjahr 2020) sowie Tagesordnungspunkt 4 (Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzverlusts für das Geschäftsjahr 2021) gefassten Beschlüsse erhoben haben.

Zugleich geben wir nach §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1; 256 Abs. 7 AktG bekannt, dass Aktionäre Nichtigkeitsklage gegen den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 sowie den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 erhoben haben.

Die Klage ist vor dem Landgericht München I unter dem Aktenzeichen 5 HK O 263/23 anhängig. 

München, im Februar 2023

HPI AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 7. Februar 2023

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