Beim Termin Ende Dezember 2022 wurden die Szenarien A und B des Sachverständigen diskutiert. Daraus ergibt sich, dass sich die durch das Gremium vorzunehmende Bestimmung einer angemessenen Barabfindung an den gutachterlich ermittelten Werten von 32,24 EUR bzw. 34,58 EUR (STOXX EUROPE 600) je Aktie und 37,09 EUR bzw. 39,73 EUR (EURO STOXX) je Aktie unter Berücksichtigung der Plausibilisierungbandbreiten orientieren wird. Die Parteien des Verfahrens sollen sich bis zum 15. März dazu äußern, ob ein Vergleich möglich ist.
Quelle: IVA-News Nr. 2 / Februar 2023
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