von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem
Überprüfungsverfahren zu dem auf der außerordentlichen Hauptversammlung
der conwert Immobilien Invest SE, Wien, am 29. August 2017 beschlossenen
Gesellschafterausschluss zugunsten der Vonovia SE hat das Gremium zur
Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach dem AktG ("Gremium") einen dritten Termin mit den Parteien am 5. Oktober 2022, 10:30 Uhr, im Justizpalast anberaumt. Bei diesem Termin soll das nunmehr vorliegende Ergänzungsgutachten
des vom Gremium bestellten Sachverständigen WP Prof. Rabel erörtet werden.
Der Sachverständige erachtet in seinem Ergänzungsgutachten vom 28. Juli 2022 die in seinem ersten Gutachten gewählten Ansätze "weiterhin als sachgerecht". Er hat darüber hinaus zu den Synergieeffekten Stellung genommen, erachtet die Zuteilung von Synergieeffekten bei der Bewertung jedoch als Rechtsfrage, dessen abschließende Beantwortung nicht ihm obliege. Er hat daher unterschiedliche Wertbeiträge verschiedener Aufteilungsvarianten ermittelt. Dabei kommt er auf Wertbeiträge zwischen EUR 0,62 je Aktie (Szenario A: Verhandlungslösung), EUR 3,05 bzw. EUR 3,28 bei hälftiger Zuteilung (Szenario B, realiserte Synergien bzw. realisierte und nicht realisierte Synergien) sowie EUR 6,09 je Aktie bei proportionaler Zuteilung (gänzliche Zuteilung der realisierten Synergien zu conwert) in Szenario C.
Der in dem Überprüfungsverfahren zunächst vom
Gremium bestellte Sachverständige Prof. Dr. Thomas Keppert verstarb Ende
2020. Das Gremium hatte daher bei seiner Sitzung am 8. Februar 2021
Herrn Prof. Dr. Klaus Rabel, Rabel & Partner GmbH, zum
Sachverständigen bestellt. Prof. Keppert war in seinen letzten
Stellungnahmen ("Keppert II") zu einem Wert je conwert-Aktie in Höhe von
EUR 22,59 gekommen, nachdem er in seinem Gutachten vom 12. März 2020
("Keppert I") zunächst einen Unternehmenswert von EUR 31,61 je Aktie
ermittelt hatte. Herr Prof. Rabel kam in seinem Ende 2021 vorgelegten
Gutachten dagegen auf einen Wert von EUR 18,13 je conwert-Aktie (und
damit deutlich unterhalb der von Prof. Keppert genannten Werte). Die
Vonovia SE hatte eine Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 17,08 je
conwert-Aktie angeboten.
Gremium, Gr 5/18
Handelsgericht Wien, Az. 75 Fr 17511/17z
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Bernhard Garger, 1010 WienAntragsgegnerin: Vonovia SE
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Freshfiels Bruckhaus Deringer, A-1010 Wien
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen