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Dienstag, 23. August 2022

RLG Systems AG: Bekanntmachung zur Mehrheitsbeteiligung

RLG Systems AG
Aschheim, Ortsteil Dornach

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 Aktiengesetz (AktG)

Uns wurde von den unten näher beschriebenen Gesellschaften gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihnen unmittelbar bzw. mittelbar (durch Zurechnung der gehaltenen Aktien an unserer Gesellschaft durch ihre Tochterunternehmen gemäß § 16 Abs. 1, 4 AktG) eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört.
 
Die Beteiligung der gehaltenen Aktien an unserer Gesellschaft stellt sich dabei wie folgt dar:
• der Reverse Logistics GmbH mit Sitz in Aschheim, Ortsteil Dornach, Landkreis München, gehört unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung gemäß § 16 Abs. 1 AktG;
 
• der MC 2 GmbH, mit dem Sitz in Aschheim, Ortsteil Dornach, gehört mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung gemäß § 16 Abs. 1 AktG, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Reverse Logistics GmbH als dem unmittelbaren Anteilsinhaber gehaltenen Aktien an unserer Gesellschaft zuzurechnen sind;
 
• der MC 1 GmbH, mit dem Sitz in Aschheim, Ortsteil Dornach, gehört mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung gemäß § 16 Abs. 1 AktG, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Reverse Logistics GmbH als dem unmittelbaren Anteilsinhaber gehaltenen Aktien an unserer Gesellschaft zuzurechnen sind;
 
• der OS Phoenix Bidco Limited, mit dem Sitz in Shropshire, England, gehört mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung gemäß § 16 Abs. 1 AktG, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Reverse Logistics GmbH als dem unmittelbaren Anteilsinhaber gehaltenen Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen sind;
 
• der OS Phoenix Holdco Limited, mit dem Sitz in Shropshire, England, gehört mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung gemäß § 16 Abs. 1 AktG, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Reverse Logistics GmbH als dem unmittelbaren Anteilsinhaber gehaltenen Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen sind;
 
• der OS Phoenix Midco Limited, mit dem Sitz in Shropshire, England, gehört mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung gemäß § 16 Abs. 1 AktG, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Reverse Logistics GmbH als dem unmittelbaren Anteilsinhaber gehaltenen Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen sind;
 
• der OS Phoenix Topco Limited, mit dem Sitz in Jersey, gehört mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung gemäß § 16 Abs. 1 AktG, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Reverse Logistics GmbH als dem unmittelbaren Anteilsinhaber gehaltenen Aktien an unserer Gesellschaft zuzurechnen sind;
 
• der EMK Capital Partners LP, mit dem Sitz in Jersey, gehört mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung gemäß § 16 Abs. 1 AktG, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Reverse Logistics GmbH als dem unmittelbaren Anteilsinhaber gehaltenen Aktien an unserer Gesellschaft zuzurechnen sind;
 
• der EMK Capital I GP SLP, mit dem Sitz in Jersey, gehört mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung gemäß § 16 Abs. 1 AktG, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Reverse Logistics GmbH als dem unmittelbaren Anteilsinhaber gehaltenen Aktien an unserer Gesellschaft zuzurechnen sind;
 
• der EMK Capital I GP Limited, mit dem Sitz in Jersey, gehört mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung gemäß § 16 Abs. 1 AktG, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Reverse Logistics GmbH als dem unmittelbaren Anteilsinhaber gehaltenen Aktien an unserer Gesellschaft zuzurechnen sind;
 
• der EMK Capital Topco Limited, mit dem Sitz in Jersey, gehört mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung gemäß § 16 Abs. 1 AktG, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Reverse Logistics GmbH als dem unmittelbaren Anteilsinhaber gehaltenen Aktien an unserer Gesellschaft zuzurechnen sind; und
 
• Edmund Lazarus, c/o EMK Capital, Lex House, 17 Connaught Place, London, W2 2ES, gehört mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung gemäß § 16 Abs. 1 AktG, da ihm gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Reverse Logistics GmbH als dem unmittelbaren Anteilsinhaber gehaltenen Aktien an unserer Gesellschaft zuzurechnen sind. 
 
Der Vorstand
RLG Systems AG

Quelle: Bundesanzeiger vom 29. Juli 2022

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