München, 25. August 2021 - Die Schaltbau Holding AG (die "Emittentin") macht
hiermit gemäß § 11(b)(i)(A) der Anleihebedingungen der
Pflichtwandelschuldverschreibungen 2021/2022 (ISIN DE000A3E5FV1, die
"Schuldverschreibungen")
bekannt, dass die Voltage BidCo GmbH (die "Bieterin") heute gemäß § 14
Absatz 2 WpÜG eine Angebotsunterlage für ein freiwilliges öffentliches
Übernahmeangebot (das "Übernahmeangebot") an die Aktionäre der Emittentin
zum Erwerb sämtlicher Aktien der Schaltbau Holding AG (ISIN DE000A2NBTL2)
veröffentlicht hat. Der Annahmestichtag (wie in § 11(c) der
Anleihebedingungen definiert), d.h. der letzte Tag der Annahmefrist nach §
16 Abs. 1 WpÜG, ist voraussichtlich der 22. September 2021. Das
Übernahmeangebot bezieht sich auch auf Aktien der Emittentin, die infolge
der Wandlung von Schuldverschreibungen bis zum Ende der weiteren
Annahmefrist gemäß § 16 Abs. 2 WpÜG ausgegeben werden. Laut der
Angebotsunterlage der Bieterin endet die weitere Annahmefrist
voraussichtlich am 11. Oktober 2021.
Gemäß § 11(b)(i)(B) der Anleihebedingungen steht jedem Anleihegläubiger das
Recht zu, die von ihm gehaltenen Schuldverschreibungen nach näherer Maßgabe
der Anleihebedingungen bis zum Ende der Übernahmeangebots-Wandlungsfrist,
d.h. bis um 16:00 Uhr (Frankfurter Zeit) am letzten Tag der weiteren
Annahmefrist gemäß § 16 Abs. 2 WpÜG, also voraussichtlich dem 11. Oktober
2021, in Aktien der Emittentin zu wandeln.
Alternativ steht Anleihegläubigern nach den Anleihebedingungen das Recht zu,
bis zum Ende der Bedingten Wandlungserklärungsfrist, d.h. bis um 16:00 Uhr
(Frankfurter Zeit) am letzten Tag der Annahmefrist nach § 16 Abs. 1 WpÜG,
also voraussichtlich dem 22. September 2021, eine auf den Eintritt eines
Annahmeereignisses bedingte Wandlungserklärung abzugeben.
Anleihegläubiger, die von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch machen wollen, um
anschließend das Übernahmeangebot für die ausgegebenen Aktien anzunehmen,
sollten in zeitlicher Hinsicht berücksichtigen, dass zwischen Abgabe einer
Wandlungserklärung und dem Erhalt der Aktien regelmäßig mehrere
Geschäftstage liegen, die für die technische Abwicklung des Vorgangs
benötigt werden. Um zu gewährleisten, dass die aus der Wandlung
resultierenden Aktien im Rahmen des Übernahmeangebots rechtzeitig
eingereicht werden können, dürfte es sich daher empfehlen, das
Wandlungsrecht zeitnah auszuüben. Anleihegläubiger sollten insoweit zudem
die in der Angebotsunterlage der Bieterin genannten Fristen und Bedingungen
für die Einreichung von Aktien im Rahmen des Übernahmeangebots beachten.
Anleihegläubiger, die ihre Schuldverschreibungen weiter halten wollen,
brauchen nichts zu veranlassen.
Ein aktualisiertes Formular für die Abgabe einer Wandlungserklärung ist auf
der Internetseite der Emittentin im Bereich "Investor Relations" in der
Rubrik "Pflichtwandelanleihe 2021/2022" abrufbar oder bei der
Wandlungsstelle erhältlich.
Wichtiger Hinweis:
Diese Mitteilung ist nicht als Stellungnahme der Emittentin zu dem
Übernahmegebot oder als Empfehlung zu einer Ausübung des Wandlungsrechts aus
den Schuldverschreibungen und einer nachfolgenden Annahme des
Übernahmeangebots für die aus der Wandlung resultierenden Aktien zu
verstehen. Vorstand und Aufsichtsrat der Emittentin werden innerhalb der
nächsten zwei Wochen eine begründete Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG abgeben.
Anlegern wird empfohlen, diese Stellungnahme vollständig zu lesen, bevor sie
eine Entscheidung über die Annahme des Übernahmeangebots treffen.
Für das Übernahmeangebot und dessen Annahme sind allein die
Angebotsunterlage der Bieterin und die darin genannten Bedingungen
maßgebend.
Soweit in dieser Mitteilung nicht anderweitig definiert, haben hierin
verwendete definierte Begriffe die in den Anleihebedingungen festgelegte
Bedeutung.
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