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Mittwoch, 1. September 2021

Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der ISRA VISION PARSYTEC AG

ISRA VISION PARSYTEC AG
Aachen

Anteilsübertragung auf die ISRA VISION AG (Aktienrechtlicher Squeeze-out)
ISIN DE000A0JQ4J9 / WKN A0JQ4J

Die Hauptversammlung der ISRA VISION PARSYTEC AG mit Sitz in Aachen, eingetragen im Handelsregister Aachen unter der HRB 7346, hat am 30. Juni.2021 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin, die ISRA VISION AG mit Sitz in Darmstadt, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 100966, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung von EURO 10,24 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der ISRA VISION PARSYTEC AG gemäß §§ 327a ff. AktG (aktienrechtlicher Squeeze-out) beschlossen.

Der Übertragungsbeschluss ist am 25. August 2021 in das Handelsregister der ISRA VISION Parsytec AG eingetragen worden. Mit dieser Eintragung sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre an der ISRA VISION PARSYTEC AG in das Eigentum der ISRA VISION AG übergegangen. Gemäß dem Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der ISRA VISION PARSYTEC AG von der ISRA VISION AG gemäß § 327b Abs. 1 Satz 1 AktG eine angemessene Barabfindung von EURO 10,24 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der ISRA VISION PARSYTEC AG.

Vom Zeitpunkt der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der ISRA VISION PARSYTEC AG ist die Barabfindung mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.

Die Angemessenheit der Barabfindung wurde von dem gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer IVC Independent Valuation & Consulting AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, gemäß §§ 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4, 293e AktG geprüft und bestätigt.

Ausgeschiedene Aktionäre, die ihre Aktien bei einem Kreditinstitut in Girosammelverwahrung halten, müssen hinsichtlich der Entgegennahme der Barabfindung nichts veranlassen. Die Auszahlung der Barabfindung an diese Aktionäre gegen Ausbuchung ihrer Aktien ist unverzüglich nach der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister in die Wege geleitet worden.

Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die ausgeschiedenen Aktionäre der ISRA VISION PARSYTEC AG provisions- und spesenfrei.

Für den Fall, dass im Rahmen einer gerichtlichen Nachprüfung gemäß § 327 f AktG für die im Rahmen der Übertragung ausgeschiedenen Aktionäre der ISRA VISION PARSYTEC AG rechtskräftig eine höhere als die festgesetzte Barabfindung bestimmt wird, wird diese höhere Barabfindung allen ehemaligen Aktionären der ISRA VISION PARSYTEC AG gewährt werden, deren Aktien infolge der Eintragung des Übertragungsbeschlusses auf die ISRA VISION AG übergegangen sind und die nach wie vor im Besitz des Anspruchs auf eine höhere Barabfindung sind und diesen, soweit erforderlich, ordnungsgemäß nachgewiesen haben. 

Aachen, im August 2021

ISRA VISION PARSYTEC AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 30. August 2021

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