von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) der IDS Scheer AG als beherrschter Gesellschaft mit einer Tochtergesellschaft der Software AG, die SAG Beteiligungs AG, hatte das LG Saarbrücken mit Beschluss 6. Juni 2018 eine Erhöhung abgelehnt und die Spruchanträge zurückgewiesen, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2018/06/spruchverfahren-zum-beherrschungs-und_19.html
Das OLG Saarbrücken hat nunmehr in seinem Hinweisbeschluss vom 25. Februar 2021 festgehalten, dass es die von mehreren Antragstellern eingelegten Beschwerden für zulässig erachte. Es komme bei der Beurteilung der Angemessenheit des Ausgleichs und der Barabfindung im Wesentlichen auf folgende Rechts- bzw. Bewertungsfragen an:
- Richtigkeit bzw. Plausibilität der Marktrisikoprämie,- Aufrundung des Basiszinssatzes (von 4,1792 % auf 4,25 %),- die Höhe der "unechten Synergien",- die angemessene Höhe des Wachstumsabschlags,- die Angemessenheit des Ansatzes für nicht betriebsnotwendige Liquidität und- die Annahme einer "Bagatellgrenze".
Das OLG will nunmehr Beweis durch Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens erheben. Der Sachverständigen soll insbesondere folgende Bewertungsfragen klären:
- die Richtigkeit bzw. Plausibilität der Marktrisikoprämie,- die Höhe der im Bewertungsgutachten berücksichtigten "unechten Synergien",- die angemessene Höhe des im Bewertungsguatchten mit 1,5 % angesetzten Wachstumsabschlags und- die Richtigkeit und Angemessenheit des Ansatzes für nicht betriebsnotwendige Liquidität.
In dem Spruchverfahren zu der nach dem BuG durchgeführten Verschmelzung der IDS Scheer AG auf die Software AG hatte das LG Saarbrücken eine bare Zuzahlung von EUR 7,22 je IDS Scheer-Aktie festgesetzt (Beschluss vom 15. März 2013, Az. 17 O 5/11), siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/03/fusion-ids-scheer-ag-lg-saarbrucken.html. Dieses Verfahren ist derzeit ebenfalls beim OLG anhängig.
OLG Saarbrücken, Az. 1 W 5/19
LG Saarbrücken, Beschluss vom 6. Juni 2018, Az. 7 KfH O 34/10
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Software AG (früher: SAG Beteiligungs GmbH)
72 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Paul Richard Gottschalk, 66113 Saarbrücken
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 60325 Frankfurt am Main
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Software AG (früher: SAG Beteiligungs GmbH)
72 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Paul Richard Gottschalk, 66113 Saarbrücken
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 60325 Frankfurt am Main
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