In dem Spruchverfahren zu dem im Juli 2014 eingetragenen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der CyBio AG, Jena, hatte das Landgericht Gera mit Beschluss vom 11. Dezember 2017 die Spruchanträge zurückgewiesen. Die dagegen von mehreren Antragstellern eingelegten Beschwerden hat das OLG Jena nunmehr mit Beschluss vom 3. März 2021 zurückgewiesen. Das Verfahren ist damit ohne Erhöhung beendet.
Nach Ansicht des OLG ergibt sich nach dem Ertragswertverfahren kein höherer Wert. Der Vorwerwerbspreis von EUR 2,03 je CyBio-Aktie für den Erwerb eines Aktienpakets von 680.000 Aktien müsse nicht berücksichtigt werden. Die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens sei nicht erforderlich gewesen. Dass der Prüfer seine Vergütung direkt mit der Antragsgegnerin abgerechnet habe, sei unerheblich. Die anfallenden Kosten seien den Antragstellern auch nicht offen zu legen.
Nach Ansicht des OLG ergibt sich nach dem Ertragswertverfahren kein höherer Wert. Der Vorwerwerbspreis von EUR 2,03 je CyBio-Aktie für den Erwerb eines Aktienpakets von 680.000 Aktien müsse nicht berücksichtigt werden. Die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens sei nicht erforderlich gewesen. Dass der Prüfer seine Vergütung direkt mit der Antragsgegnerin abgerechnet habe, sei unerheblich. Die anfallenden Kosten seien den Antragstellern auch nicht offen zu legen.
OLG Jena, Beschluss vom 3. März 2021, Az. 2 W 407/18
LG Gera, Beschluss vom 11. Dezember 2017, Az. 2 HK O 116/14
Jaeckel, M. u.a. ./. Analytik Jena AG
61 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA/StB Thomas Müller, SMP Schinogl Müller & Partner, 60325 Frankfurt am Main
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin Analytik Jena AG:
Rechtsanwälte Osborne Clarke, 50823 Köln
Jaeckel, M. u.a. ./. Analytik Jena AG
61 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA/StB Thomas Müller, SMP Schinogl Müller & Partner, 60325 Frankfurt am Main
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin Analytik Jena AG:
Rechtsanwälte Osborne Clarke, 50823 Köln
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