VERÖFFENTLICHUNG VON INSIDERINFORMATIONEN NACH ARTIKEL 17 DER VERORDNUNG (EU) Nr. 596/2014
Aalen, 05.03.2021 - Der Vorstand der SHW AG hat heute beschlossen, die
Beendigung der Notiz der Aktien der SHW AG ("SHW-Aktien") im
Freiverkehrssegment "m:access" und den Widerruf der Einbeziehung der
SHW-Aktien in den Freiverkehr der Börse München zu beantragen. Die
Entscheidung über diesen Antrag der SHW AG sowie über den Zeitraum,
innerhalb dessen ein Handel mit SHW-Aktien an der Börse München noch möglich
sein wird, trifft die Geschäftsführung der Börse München.
Sobald eine antragsgemäße Entscheidung der Börse München vorliegt, wird die
SHW AG alle weiteren inländischen Börsen, bei denen Sekundärnotizen der
SHW-Aktien bestehen, über diese Entscheidung informieren. Die SHW AG geht
davon aus, dass der Handel mit SHW-Aktien an diesen weiteren inländischen
Börsen (einschließlich des XETRA-Handels an der Frankfurter Wertpapierbörse)
aufgrund des Wegfalls der Erstnotierung der SHW-Aktien an der Börse München
und der fehlenden Zustimmung der SHW AG zur Fortführung des Börsenhandels
enden wird. Die Entscheidung über die Einstellung des Handels mit SHW-Aktien
obliegt den jeweiligen Börsen.
Die mittelbare Hauptaktionärin, Pierer Industrie AG, hat dem Vorstand im
Zusammenhang mit der heutigen Entscheidung mitgeteilt, dass sie ein
begleitendes freiwilliges Erwerbsangebot ("Erwerbsangebot") stellen wird.
Der Angebotspreis im Rahmen des Erwerbsangebots soll EUR 19,00 je SHW-Aktie
betragen und insbesondere soll den Minderheitsaktionären im Rahmen des
Erwerbsangebots die Möglichkeit eröffnet werden, ihre SHW-Aktien für einen
gewissen Zeitraum nach der vollständigen Einstellung des Börsenhandels in
das Erwerbsangebot einzuliefern. Das Erwerbsangebot wird nicht den
gesetzlichen Bestimmungen des § 39 BörsG i.V.m. dem Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetz (WpÜG) unterliegen, insbesondere werden die gesetzlichen
Mindestpreisvorschriften gem. §§ 39 Abs. 3 Satz 2 BörsG, § 31 Abs. 1 und 7
WpÜG i.V.m. §§ 4 und 5 der WpÜG-Angebotsverordnung nicht anwendbar sein und
der Vorstand wird zu diesem Angebot auch keine Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG
abgeben. Die Einzelheiten zu diesem Erwerbsangebot werden von der Pierer
Industrie AG voraussichtlich nach der Entscheidung der Börse München über
den Widerruf der Einbeziehung der SHW-Aktien in den m:access und den
Freiverkehr auf der Internetseite der Pierer Industrie AG unter
https://www.piererindustrie.at unter der Rubrik "Kapitalmarkt" und im
Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen