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Donnerstag, 18. März 2021

Weiteres Kaufangebot für BWT-Nachbesserungsrechte zu EUR 2,45

Mitteilung meiner Depotbank:

Als Inhaber der oben genannten Nachbesserungsansprüche auf eine eventuelle Nachzahlung, für die im Rahmen des Squeeze-outs auf die Hauptaktionärin FIBA Beteiligungs- und Anlage GmbH übergegangenen Aktien der BWT AG, macht Ihnen die Taunus Capital Management AG ein freiwilliges öffentliches Kaufangebot zu den folgenden Konditionen: 

Wertpapiername: BWT AG ANS.EV.NACHZ.BAR. 
WKN: A2H8LT 
Art des Angebots: Freiwilliges öffentliches Kaufangebot 
Anbieter: Taunus Capital Management AG 
Abfindungspreis: 2,45 EUR je Nachbesserungsanspruch 

Je ehemaligen BWT AG - Aktionär müssen mindestens Stück 50 Nachbesserungsansprüche zur Barabfindung angemeldet werden.

Das Angebot ist zunächst auf 200.000 Nachbesserungsansprüche begrenzt. Bei größeren Stückzahlen bittet die Taunus Capital Management AG um vorherige Anfrage. Im Übrigen erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. 

Das freiwillige öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an ehemalige BWT AG-Aktionäre in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt - nähere Informationen hierzu liegen uns nicht vor. Prüfen Sie also bitte die gültige Rechtsprechung, bevor Sie dieses Angebot annehmen. Wir werden eine solche Prüfung nicht vornehmen. 

Diese und alle weiteren Details des Angebots können Sie jederzeit auf der Internetseite der Taunus Capital Management AG (www.taunus-capital.de) unter dem Punkt Kaufangebote nachlesen.

__________

Anmerkung der Redaktion:

In dem Überprüfungsverfahren zu dem Anfang Oktober 2017 eingetragenen Squeeze-out bei dem führenden Wasseraufbereitungsunternehmen BWT Aktiengesellschaft (Best Water Technology) hat das Landesgericht Wels kürzlich die von der Hauptaktionärin, der WAB Privatstiftung, angebotene Barabfindung von EUR 16,51 als nicht angemessen beurteilt und die Abfindung auf EUR 23,- je BWT-Aktie festgesetzt. Die Antragsgegnerin hat demnach eine bare Zuzahlung in Höhe von EUR 6,40 je Aktie zu leisten (zzgl. Zinsen).

https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/02/uberprufungsverfahren-zum-squeeze-out.html

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