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Sonntag, 21. März 2021

Abfindungsangebot zum Beherrschungsvertrag mit der msg life ag zu EUR 2,48 je msg life-Aktie

msg systems ag
Ismaning

Abfindungsangebot an die außenstehenden Aktionäre der msg life ag
Leinfelden-Echterdingen
– ISIN DE0005130108 / WKN: 513010 –

Die msg systems ag, Ismaning („msg systems“), hat mit der msg life ag, Leinfelden-Echterdingen („msg life“), am 25. September 2020 einen Beherrschungsvertrag, geändert durch Änderungsvereinbarung vom 06. November 2020, abgeschlossen („Beherrschungsvertrag“). Diesem Beherrschungsvertrag haben die Hauptversammlungen der msg life am 10. November 2020 bzw. der msg systems am 18. November 2020 zugestimmt. Mit der Eintragung des Beherrschungsvertrags in das Handelsregister der msg life beim Amtsgericht Stuttgart am 20. Januar 2021 ist der Beherrschungsvertrag wirksam geworden. Die Bekanntmachung der Eintragung durch das Gericht gemäß § 10 HGB erfolgte am 20. Januar 2021.

In dem Beherrschungsvertrag hat sich die msg systems verpflichtet, auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs der msg life dessen auf den Inhaber lautende Stückaktie(n) der msg life (ISIN DE0005130108) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 (einzeln jeweils eine „msg life-Aktie“ und zusammen die „msg life-Aktien“) gegen eine Barabfindung in Höhe von

EUR 2,48 je msg life-Aktie

(„Abfindung“) zu erwerben („Abfindungsangebot“).

Die Abfindung wird gemäß § 305 Abs. 3 Satz 3 AktG nach Ablauf des Tages, an dem der Beherrschungsvertrag wirksam geworden ist, d. h. vom 21. Januar 2021 an, mit jährlich fünf (5) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB verzinst.

Diejenigen außenstehenden Aktionäre der msg life, die das Abfindungsangebot nicht annehmen, bleiben Aktionäre der msg life.

Die msg systems garantiert für die Laufzeit des Beherrschungsvertrags den außenstehenden Aktionären der msg life, die das Abfindungsangebot nicht annehmen möchten, für jedes Geschäftsjahr der msg life und für jede auf den Inhaber lautende msg life-Aktie eine feste jährliche Ausgleichszahlung in Form einer Garantiedividende in Höhe von EUR 0,04 brutto („Garantiedividende“) abzüglich etwaiger Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag nach den jeweils für das betreffende Geschäftsjahr der msg life geltenden Steuersätzen („Netto-Garantiedividende“). Nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Beherrschungsvertrags ergibt sich nach Abzug aktueller Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag eine Netto-Garantiedividende in Höhe von EUR 0,03 je msg life-Aktie für jedes volle Geschäftsjahr der msg life. Klarstellend ist in dem Beherrschungsvertrag vereinbart worden, dass – soweit gesetzlich vorgeschrieben – anfallende Quellensteuern (etwa Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag) von der Netto-Garantiedividende einbehalten werden. Die Garantiedividende ist jeweils am ersten Bankarbeitstag nach der ordentlichen Hauptversammlung der msg life für das abgelaufene Geschäftsjahr fällig, erstmals jedoch für das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr der msg life. Soweit die für ein Geschäftsjahr durch die msg life beschlossene Dividende pro Aktie (einschließlich etwaiger Vorauszahlungen hierauf) hinter der Garantiedividende zurückbleibt, haben die außenstehenden Aktionäre einen Dividendenergänzungsanspruch, d. h. einen Anspruch auf Zahlung des Differenzbetrages zwischen der beschlossenen Dividende und der Garantiedividende.

Falls der Beherrschungsvertrag während eines Geschäftsjahrs der msg life endet oder die msg life während der Laufzeit des Beherrschungsvertrages ein Rumpfgeschäftsjahr bildet, vermindert sich die Garantiedividende für das betroffene Geschäftsjahr zeitanteilig.

Die Höhe der Abfindung und der Garantiedividende für die außenstehenden Aktionäre der msg life sind aus dem Unternehmenswert der msg life abgeleitet und durch den Vorstand der msg systems und der msg life mit Zustimmung des jeweiligen Aufsichtsrats festgelegt worden. In diesem Zusammenhang hat der Vorstand der msg systems die VALNES Corporate Finance GmbH, Frankfurt am Main, beauftragt, als neutrale Gutachterin eine gutachtliche Stellungnahme für die Zwecke der Ermittlung und Festlegung der Höhe der Abfindung und der Garantiedividende zu erstellen. Zudem wurde die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, auf gemeinsamen Antrag beider Vorstände durch das Landgericht Stuttgart zum Vertragsprüfer bestellt. Die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft hat gemäß § 293e Aktiengesetz die Garantiedividende und die Abfindung für angemessen erklärt.

Die außenstehenden Aktionäre der msg life, die das Abfindungsangebot annehmen wollen, werden gebeten, ihre Depotbank zu beauftragen, die von ihnen gehaltenen msg life-Aktien in der gewünschten Anzahl zum Zweck der Entgegennahme der Abfindung in Höhe von EUR 2,48 je msg life-Aktie

ab sofort

giromäßig über ihre Depotbank an die als Abwicklungsstelle fungierende

Baader Bank AG, Unterschleißheim,

(„Abwicklungsstelle“) zu übertragen.

Den Aktionären der msg life, die das Abfindungsangebot angenommen haben, wird gegen Übertragung ihrer msg life-Aktien die Abfindung in Höhe von EUR 2,48 je msg life-Aktie zuzüglich Zinsen über ihre Depotbank durch die Abwicklungsstelle zur Verfügung gestellt.

Die Übertragung der msg life-Aktien gegen Abfindung soll für die außenstehenden Aktionäre der msg life provisions- und spesenfrei sein. Die Depotbanken werden gebeten, sich wegen der Erstattung einer etwaigen Depotbankenprovision mit der Abwicklungsstelle in Verbindung zu setzen.

Die Verpflichtung der msg systems zum Erwerb der msg life-Aktien ist befristet. Die Frist endet zwei Monate nach der Veröffentlichung des Abfindungsangebots durch die msg systems, frühestens jedoch zwei Monate nach dem Tag, an dem die Eintragung des Bestehens des Beherrschungsvertrags im Handelsregister der msg life nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist.

Der Beherrschungsvertrag ist mit seiner Eintragung im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart, die am 20. Januar 2021 erfolgt ist, wirksam geworden. Die Bekanntmachung der Eintragung des Beherrschungsvertrags nach § 10 HGB ist in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem unter www.handelsregister.de am 20. Januar 2021 erfolgt. Mit Wirksamwerden des Beherrschungsvertrags sind die außenstehenden Aktionäre der msg life berechtigt, das Abfindungsangebot anzunehmen. Die Angebotsfrist endet mit dem Ablauf des 25. März 2021. Im Falle der Einleitung eines Spruchverfahrens bleiben die Rechte der außenstehenden Aktionäre der msg life nach § 305 Abs. 4 Satz 3 Aktiengesetz unberührt. In diesem Fall endet die Frist zwei Monate nach dem Tag, an dem die Entscheidung über den zuletzt beschiedenen Antrag im Bundesanzeiger bekanntgemacht worden ist. Für die Wahrung der Frist ist ausreichend, dass die Erklärung zur Annahme des Abfindungsangebots innerhalb der Frist der jeweiligen Depotbank zugeht.

Ist die Frist zur Annahme des Abfindungsangebots bereits abgelaufen und wird der Beherrschungsvertrag durch die msg systems oder die msg life gekündigt, ist jeder Aktionär der msg life berechtigt, seine zum Zeitpunkt der Beendigung des Beherrschungsvertrags von ihm gehaltenen msg life-Aktien nach näherer Maßgabe des Beherrschungsvertrages gegen Zahlung der Abfindung an die msg systems zu veräußern. Dieses Veräußerungsrecht ist befristet. Die Frist endet zwei Monate nach dem Tag, an dem die Eintragung der Beendigung des Beherrschungsvertrages im Handelsregister der msg life nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist.

Falls ein Spruchverfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig eine höhere Garantiedividende bzw. eine höhere Abfindung festsetzt, können auch die bereits abgefundenen Aktionäre der msg life eine entsprechende Ergänzung der bereits erhaltenen Garantiedividende bzw. der Abfindung verlangen. Ebenso werden alle übrigen außenstehenden Aktionäre der msg life gleichgestellt, wenn sich die msg systems gegenüber einem außenstehenden Aktionär der msg life in einem Vergleich zur Abwendung oder Beendigung eines Spruchverfahrens zur Zahlung einer höheren Garantiedividende bzw. einer höheren Abfindung verpflichtet. 

Ismaning, im Januar 2021

msg systems ag
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 25. Januar 2021

Die Angemessenheit von Abfindung und Ausgleich wird in einem Spruchverfahren überprüft.

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