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Freitag, 12. März 2021

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Bremer Straßenbahn Aktiengesellschaft: Anhörungstermin voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2021

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Bremer Straßenbahn AG war zunächst eine vergleichsweise Beilegung (Anhebung der Barabfindung um EUR 15,- auf EUR 150,-) versucht worden. Nach Verzögerung des Verfahrens vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hat das LG Bremen nunmehr angekündigt, das Verfahren zu fördern. Das Gericht will eine ergänzende Stellungnahme des gerichtlichen Prüfers einholen. Geplant ist ein Anhörungstermin im zweiten Halbjahr 2021.

LG Bremen, Az. 12 O 214/17
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Bremer Verkehrs- und Beteiligungsgesellschaft mbH

53 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Johannes Geiß, Hamburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Bremer Verkehrs- und Beteiligungsgesellschaft mbH: Rechtsanwälte Ahlers & Vogel, 28203 Bremen

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