Helios Solar Holdings Inc
Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Phocos AG mit dem Sitz in Ulm und deren Abfindung
Die Hauptversammlung der Phocos AG mit dem Sitz in Ulm vom 30.12.2020 hat auf Verlangen der Hauptaktionärin, Helios Solar Holdings Inc mit dem Sitz in 1995 Broadway FL 16, New York, NY 10023 USA, die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre („Minderheitsaktionäre“) auf die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gem. §§ 327a ff. AktG beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 17.02.2021 in das Handelsregister der Phocos AG beim Amtsgericht Ulm (HRB 4231) eingetragen. Damit sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Phocos AG auf die Helios Solar Holdings Inc übergegangen.
Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Helios Solar Holdings Inc zu zahlende Barabfindung in Höhe von 2,68 EUR je Stückaktie der Phocos AG mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von 10,00 EUR.
Die Angemessenheit der Barabfindung wurde von der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nymphenburger Strasse 3b, 80335 München, als vom Landgericht Stuttgart gemäß Beschluss vom 28.07.2020 zum AZ.: 40 O 34/20 KfH AktG gerichtlich ausgewähltem und bestelltem Prüfer geprüft und bestätigt.
Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister an mit jährlich 5 vom Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.
Falls das zuständige Gericht in einem Verfahren nach § 327f AktG in Verbindung mit den Bestimmungen des Spruchverfahrensgesetzes rechtskräftig eine höhere Barabfindung festsetzt oder sich die Helios Solar Holdings Inc in einem Vergleich zur Abwendung oder Beendigung eines solchen Verfahrens gegenüber einem ausgeschiedenen Aktionär zu einer höheren Barabfindung verpflichtet oder die Helios Solar Holdings Inc von sich aus eine höhere Barabfindung festsetzt, wird eine entsprechende Ergänzung der Barabfindung allen durch die Übertragung ausgeschiedenen Minderheitsaktionären gewährt werden.
Die Auszahlung der Barabfindung wird von der
J.P. Morgan AG Frankfurt am Main, Germany
als Zahlstelle betreut. Die Auszahlung der Barabfindung erfolgt ab sofort.
Barabfindungsbeträge, die nicht bis zum 01. Juli 2021 von den Berechtigten entgegengenommen worden sind, werden zugunsten der Berechtigten beim zuständigen Amtsgericht Ulm (Hinterlegungsstelle) unter Verzicht auf das Recht zur Rücknahme hinterlegt.
Ulm, im Februar 2021
Helios Solar Holdings Inc
Michael Sonnenfeldt
Die Geschäftsführung
Quelle: Bundesanzeiger vom 1. März 2020
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