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Dienstag, 5. Januar 2021

Kapitalerhöhung bei der C. Bechstein Pianoforte Aktiengesellschaft

C. Bechstein Pianoforte Aktiengesellschaft
Berlin 

ISIN: DE000A13SXG9 / WKN: A13SXG 

Bezugsangebot an die Aktionäre der C. Bechstein Pianoforte Aktiengesellschaft

Den Aktionären der C. Bechstein Pianoforte Aktiengesellschaft, Berlin (die „Gesellschaft“), wird hiermit das nachfolgende Bezugsangebot unterbreitet: Die Hauptversammlung der C. Bechstein Pianoforte Aktiengesellschaft vom 18. November 2020 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft, auf das keine Einlagen ausstehen, gegen Bareinlagen um bis zu EUR 2.296.464,00 durch Ausgabe von bis zu 765.488 neue, auf den Namen lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) („Neue Aktien“) zu erhöhen. 

Der Vorstand hat am 16. Dezember 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 10.334.097,00 um bis zu EUR 2.296.464,00 auf bis zu EUR 12.630.561,00 durch Ausgabe von bis zu 765.488 Neuen Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 3,00 je Aktie zu erhöhen (die „Kapitalerhöhung“). Die Neuen Aktien werden mit voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2021 ausgegeben. Für Spitzenbeträge wird das Bezugsrecht ausgeschlossen. Ein Aktionär hat auf sein Bezugsrecht aus 3 Aktien gegenüber der Gesellschaft verzichtet, so dass die Gesellschaft in der Lage ist, ein glattes Bezugsverhältnis festzulegen. 

Aufgrund der von den alten Aktien abweichenden Gewinnberechtigung der Neuen Aktien ab dem 1. Januar 2021 erhalten die Neuen Aktien bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung die ISIN DE000A3H2150 / WKN A3H215. 

Der Bezugspreis wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. November 2020 festgelegt und beträgt EUR 10,10 (der „Bezugspreis“). Die Neuen Aktien mit der ISIN DE000A3H2150 / WKN A3H215 werden den Aktionären der Gesellschaft im Wege des mittelbaren Bezugsrechts im Verhältnis 9:2 angeboten. Das heißt, 9 Aktien mit der ISIN DE000A13SXG9 / WKN A13SXG berechtigen zum Bezug von 2 Neuen Aktien mit der ISIN DE000A3H2150 / WKN A3H215 (das „Bezugsverhältnis“). Es ist nur der Bezug von einer ganzen Neuen Aktie oder einem auf ganzen Zahlen lautenden Vielfachen davon möglich. 

Die Bankhaus Lampe KG, Düsseldorf, („Bankhaus Lampe“) hat sich nach Maßgabe eines Mandatsvertrages (der „Mandatsvertrag“) vom 1. / 5. Oktober 2020 verpflichtet, (i) die Neuen Aktien den Aktionären der Gesellschaft, vorbehaltlich der Bestimmungen des Mandatsvertrages und der nachstehend unter dem Abschnitt „Wichtige Hinweise“ genannten Bedingungen, im Wege des mittelbaren Bezugsrechts im Bezugsverhältnis zum Bezugspreis zum Bezug anzubieten, (ii) etwaige aufgrund des Bezugsrechts der Aktionäre nicht bezogene Neue Aktien im Rahmen eines Überbezugs (wie unten definiert) zum Bezugspreis bestehenden Aktionären der Gesellschaft zum Erwerb anzubieten, (iii) eine dem endgültigen Volumen der Kapitalerhöhung entsprechende Anzahl der Neuen Aktien zu zeichnen und zu übernehmen und (iv) die Abrechnung und Lieferung der Neuen Aktien gegenüber den Aktionären, die ihr Bezugsrecht bzw. Überbezugsrecht rechtzeitig ausgeübt und den Bezugspreis rechtzeitig gezahlt haben, vorzunehmen. Aktionäre, die Bezugsrechte ausüben, können im Rahmen der Bezugsrechtsemission über ihre Bezugsrechte hinaus verbindliche Kaufaufträge für weitere nicht bezogene Neue Aktien innerhalb der Bezugsfrist zum Bezugspreis abgeben (der „Überbezug“). Unsere Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Neue Aktien, einschließlich eines etwaigen Überbezugs, zur Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechts in der Zeit vom 

5. Januar 2021 einschließlich bis zum 18. Januar 2021 einschließlich 

über ihre jeweilige Depotbank bei der Bezugsstelle Bankhaus Lampe KG (die „Bezugsstelle“) während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen ersatzlos und werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht. 

Entsprechend dem Bezugsverhältnis von 9:2 können für 9 alte Aktien (ISIN DE000A13SXG9 / WKN A13SXG) 2 Neue Aktien (ISIN DE000A3H2150 / WKN A3H215) zum Bezugspreis bezogen werden. 

Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären jeweils zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand an Aktien der Gesellschaft zum Ablauf des 6. Januar 2021 (der „Record Date“). Die Bezugsrechte (ISIN: DE000A3H2168 / WKN: A3H216), welche auf die alten Aktien der Gesellschaft entfallen, werden voraussichtlich am 7. Januar 2021 (morgens) durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, auf die Konten der jeweiligen Depotbanken eingebucht. Es obliegt den Depotbanken, die Bezugsrechte in die jeweiligen Depotkonten der jeweiligen Bezugsberechtigten einzubuchen. Als Bezugsrechtsnachweis für die Neuen Aktien gelten die Bezugsrechte. Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir unsere Aktionäre, ihrer Depotbank eine entsprechende Weisung unter Verwendung der über die Depotbanken zur Verfügung gestellten Bezugserklärung zu erteilen. Aktionäre, die von der Möglichkeit des Überbezugs Gebrauch machen möchten, werden zudem gebeten, die von ihnen über ihr Bezugsrecht hinausgehende gewünschte Aktienanzahl in dem in der Bezugserklärung hierfür vorgesehenem Feld gesondert anzugeben. 

Bezugsrechtsinhaber, die ihr Bezugsrecht ausüben möchten, müssen zudem den Bezugspreis je Neuer Aktie (einschließlich des Bezugspreises für Neue Aktien im Hinblick auf einen etwaigen Überbezug) bei Ausübung des Bezugsrechts, spätestens jedoch am letzten Tag der Bezugsfrist, d.h. dem 18. Januar 2021, über ihre Depotbank an die Bezugsstelle entrichten. Die Ausübung der Bezugsrechte einschließlich des Überbezugs steht unter dem Vorbehalt der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister und unterliegt den weiteren im Abschnitt „Wichtige Hinweise“ dargestellten Beschränkungen.      (...)

Quelle: Bundesanzeiger vom 4. Januar 2021

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