München (08.06.2020) - Die ordentliche Hauptversammlung der comdirect bank AG hat am 05. Mai 2020 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die Commerzbank AG, im Zuge eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Outs beschlossen. Die Aktionäre erhalten im Gegenzug zur zwangsweisen Ausbuchung für je eine Aktie der comdirect eine Abfindung in Höhe von 12,75 Euro je Aktie.
Abfindungspreis nicht angemessen
Aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) ist der gezahlte Abfindungspreis nicht angemessen. So wurde in der dem Preis zugrunde liegenden Unternehmensbewertung ein fairer Wert von 11,17 Euro ermittelt, welchem aus unserer Sicht jedoch fehlerhafte Annahmen zugrunde lagen. So wurde u.a. mit einer Marktrisikoprämie in Höhe von 5,75 % gerechnet, die aus Sicht der SdK deutlich zu hoch erscheint. Ferner ist nach unserer Einschätzung der Betafaktor mit 0,75 als zu hoch angesetzt worden. Daneben erscheint auch die Annahme für das langfristige Unternehmenswachstum mit einer Wachstumsrate von 1,00 % p.a. aus Sicht der SdK nicht sachgerecht. Zudem hat die Commerzbank dem Hedgefonds Petrus Advisers, der knapp 8 % der comdirect-Aktien gehalten hat, einen Preis von 15,15 Euro je Aktie bezahlt. Nur mit Hilfe dieses Aktienpakts konnte die für den Squeeze-out erforderliche Schwelle von 90 % überhaupt erreicht werden. Dass die Minderheitsaktionäre mit einem um knapp 16 % niedrigeren Abfindungspreis abgespeist werden sollen, erscheint ebenfalls nicht nachvollziehbar.
SdK leitet Spruchverfahren ein
Die SdK ist überzeugt, im Wege eines gerichtlichen Spruchverfahrens vor dem zuständigen Landgericht eine Nachbesserung der Barabfindung erreichen zu können. Daher wird die SdK einen Antrag auf Einleitung eines Spruchverfahrens stellen. Die vom Squeeze-out betroffenen Mitglieder der SdK können sich diesem Verfahren kostenlos anschließen. Hierzu nehmen Sie bitte unter info@sdk.org oder 089 / 20 20 846 0 Kontakt mit uns auf. Informationen zu laufenden Spruchverfahren finden Mitglieder der SdK unter www.sdk.org/spruchverfahren.
Aufruf an Teilnehmer der Hauptversammlung vom 05.05.2020
Unabhängig davon bitten wir alle Teilnehmer der virtuellen Hauptversammlung vom 05.05.2020, die während der Übertragung nicht selbst verschuldete technische Probleme hatten und daher der Hauptversammlung zumindest teilweise nicht folgen konnten, sich ebenfalls bei der SdK unter info@sdk.org oder 089 / 20 20 846 0 zu melden. Die COVID-19-Gesetzgebung, welche die virtuelle Hauptversammlung erst ermöglicht hat, ist aus unserer Sicht lückenhaft und kann keinesfalls als Dauermodell dienen, insbesondere wenn die technisch einwandfreie Übertragung nicht gewährleistet ist. Nach unseren Informationen hat eine Übertragung bei einigen Aktionären nicht einwandfrei funktioniert, sodass diese die wichtige Hauptversammlung teilweise nicht mitverfolgen konnten. Um das Ausmaß der technischen Schwierigkeiten ermitteln zu können, bitte wir alle betroffenen Comdirect-Aktionäre sich bei uns zu melden.
München, den 8. Juni 2020
Abfindungspreis nicht angemessen
Aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) ist der gezahlte Abfindungspreis nicht angemessen. So wurde in der dem Preis zugrunde liegenden Unternehmensbewertung ein fairer Wert von 11,17 Euro ermittelt, welchem aus unserer Sicht jedoch fehlerhafte Annahmen zugrunde lagen. So wurde u.a. mit einer Marktrisikoprämie in Höhe von 5,75 % gerechnet, die aus Sicht der SdK deutlich zu hoch erscheint. Ferner ist nach unserer Einschätzung der Betafaktor mit 0,75 als zu hoch angesetzt worden. Daneben erscheint auch die Annahme für das langfristige Unternehmenswachstum mit einer Wachstumsrate von 1,00 % p.a. aus Sicht der SdK nicht sachgerecht. Zudem hat die Commerzbank dem Hedgefonds Petrus Advisers, der knapp 8 % der comdirect-Aktien gehalten hat, einen Preis von 15,15 Euro je Aktie bezahlt. Nur mit Hilfe dieses Aktienpakts konnte die für den Squeeze-out erforderliche Schwelle von 90 % überhaupt erreicht werden. Dass die Minderheitsaktionäre mit einem um knapp 16 % niedrigeren Abfindungspreis abgespeist werden sollen, erscheint ebenfalls nicht nachvollziehbar.
SdK leitet Spruchverfahren ein
Die SdK ist überzeugt, im Wege eines gerichtlichen Spruchverfahrens vor dem zuständigen Landgericht eine Nachbesserung der Barabfindung erreichen zu können. Daher wird die SdK einen Antrag auf Einleitung eines Spruchverfahrens stellen. Die vom Squeeze-out betroffenen Mitglieder der SdK können sich diesem Verfahren kostenlos anschließen. Hierzu nehmen Sie bitte unter info@sdk.org oder 089 / 20 20 846 0 Kontakt mit uns auf. Informationen zu laufenden Spruchverfahren finden Mitglieder der SdK unter www.sdk.org/spruchverfahren.
Aufruf an Teilnehmer der Hauptversammlung vom 05.05.2020
Unabhängig davon bitten wir alle Teilnehmer der virtuellen Hauptversammlung vom 05.05.2020, die während der Übertragung nicht selbst verschuldete technische Probleme hatten und daher der Hauptversammlung zumindest teilweise nicht folgen konnten, sich ebenfalls bei der SdK unter info@sdk.org oder 089 / 20 20 846 0 zu melden. Die COVID-19-Gesetzgebung, welche die virtuelle Hauptversammlung erst ermöglicht hat, ist aus unserer Sicht lückenhaft und kann keinesfalls als Dauermodell dienen, insbesondere wenn die technisch einwandfreie Übertragung nicht gewährleistet ist. Nach unseren Informationen hat eine Übertragung bei einigen Aktionären nicht einwandfrei funktioniert, sodass diese die wichtige Hauptversammlung teilweise nicht mitverfolgen konnten. Um das Ausmaß der technischen Schwierigkeiten ermitteln zu können, bitte wir alle betroffenen Comdirect-Aktionäre sich bei uns zu melden.
München, den 8. Juni 2020
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK ist Aktionär der comdirect bank AG!
Hinweis: Die SdK ist Aktionär der comdirect bank AG!
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