Pressemitteilung
Bad Vilbel, 8. Juni 2020 – Die Nidda Healthcare GmbH hat dem Vorstand der STADA Arzneimittel AG am 5. Juni 2020 mitgeteilt, dass sie insgesamt 60.886.128 Aktien und damit rund 97,7 Prozent an der STADA Arzneimittel AG hält.
In Übereinstimmung mit der gängigen Praxis in vergleichbaren Situationen hat die Nidda Healthcare GmbH den Vorstand über ihre Absicht informiert, durch die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung die Aktien von den verbleibenden Aktionären des Unternehmens auf die Nidda Healthcare GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung zu übertragen (Squeeze-Out nach § 327a des Aktiengesetzes).
Die Übertragung der Aktien der verbleibenden Aktionäre muss durch eine außerordentliche Hauptversammlung beschlossen werden. Diese wird, eine entsprechende Einberufung vorausgesetzt, voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres 2020 stattfinden. Die Höhe der Barabfindung wird von der Nidda Healthcare GmbH festgelegt und von einem gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer bestätigt.
Bad Vilbel, 8. Juni 2020 – Die Nidda Healthcare GmbH hat dem Vorstand der STADA Arzneimittel AG am 5. Juni 2020 mitgeteilt, dass sie insgesamt 60.886.128 Aktien und damit rund 97,7 Prozent an der STADA Arzneimittel AG hält.
In Übereinstimmung mit der gängigen Praxis in vergleichbaren Situationen hat die Nidda Healthcare GmbH den Vorstand über ihre Absicht informiert, durch die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung die Aktien von den verbleibenden Aktionären des Unternehmens auf die Nidda Healthcare GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung zu übertragen (Squeeze-Out nach § 327a des Aktiengesetzes).
Die Übertragung der Aktien der verbleibenden Aktionäre muss durch eine außerordentliche Hauptversammlung beschlossen werden. Diese wird, eine entsprechende Einberufung vorausgesetzt, voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres 2020 stattfinden. Die Höhe der Barabfindung wird von der Nidda Healthcare GmbH festgelegt und von einem gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer bestätigt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen