von Rechtsanwalt Martin Arendts
Das Landgericht München I hat die eingegangenen Spruchanträge zur Überprüfung der Barabfindung für den Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei dem Dachziegelhersteller CREATON AG, Wertingen, zu dem führenden Verfahren unter dem Aktenzeichen 5 HK O 14963/17 verbunden.
Laut dem Übertragungsbeschluss erhielten die mit der Handelsregistereintragung ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der zur Etex Group gehörenden Antragsgegnerin zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 34,66 je CREATON-Vorzugsaktie.
LG München I, Az. 5 HK O 14963/17
Hoppe, M. u.a. ./. Etex Holding GmbH
Das Landgericht München I hat die eingegangenen Spruchanträge zur Überprüfung der Barabfindung für den Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei dem Dachziegelhersteller CREATON AG, Wertingen, zu dem führenden Verfahren unter dem Aktenzeichen 5 HK O 14963/17 verbunden.
Laut dem Übertragungsbeschluss erhielten die mit der Handelsregistereintragung ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der zur Etex Group gehörenden Antragsgegnerin zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 34,66 je CREATON-Vorzugsaktie.
LG München I, Az. 5 HK O 14963/17
Hoppe, M. u.a. ./. Etex Holding GmbH
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