von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Auf der ao. Hauptversammlung der "internet-basierte Direktbank" FIDOR Bank AG am 20. Dezember 2017 soll der im September 2017 verlangte Ausschluss der Minderheitsaktionäre beschlossen werden. Die Hauptaktionärin 3F Holding GmbH hat die Barabfindung auf EUR 13,69 je Stückaktie festgesetzt. Die 3F Holding GmbH, eine Tochtergesellschaft der zweitgrößten französischen Bankengruppe BPCE, hält laut eigener Aussage rund 98,95% der insgesamt 10.553.071 Aktien an der FIDOR Bank AG. BPCE hatte die Mehrheit an FIDOR in letzten Jahr übernommen, siehe
https://spruchverfahren.blogspot.de/2016/07/fidor-bank-ag-zweitgrote-franzosische.html.
2015 war ein Delisting der FIDOR-Aktien beschlossen worden, vgl.
http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/05/neue-kapitalmarktstrategie-fidor-bank.html. Seit der Durchführung des Delistings sind die Aktien nur noch bei Valora und Schnigge handelbar.
1 Kommentar:
Und als Aktionär hat man dann keinerlei Rechte? Wie wird denn so ein Squeeze-out Wert überhaupt ermittelt, müsste dem nicht ein Unternehmenswert gegenüberstehen? Das soll dann also Community-Banking sein, wenn die Kleinaktionäre enteignet werden?
Ich würde mich über eine Erklärung freuen. Danke!
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